#6
Auha!
Da fühlen sich ja gleich mehrere (hab auch schon einige PN’s) Leute an’s Bein gepinkelt… 
First of all… Don’t overlook the Smileys! ->„Rolling Eyes Whistle Mr. Green“
2. Ja, ein Hinweis auf die Airbag-Problematik ist grundsätzlich legitim.
3. Ja, auch Hinweise auf mangelnde Profildetails und die Benutzung des Forums sind hilfreich und wichtig.
aber
4. sollte man nicht vor lauter Hinweisen die eigentliche Fragestellung völlig vergessen.
Um es mal aus der anderen Perspektive zu betrachten:
Als ich vorhin die Frage gelesen habe, habe ich mir bereits in der ersten Zeile bei dem Wort „Airbag“ an den Kopp gehauen und gedacht: „Auweia! Wetten, es gibt schon mehrere Antwort-Posts, aber nicht einer davon wird die Frage beantwortet haben!“
Daher konnte ich mir diesen etwas provokanten Kommentar diesmal nicht verkneifen. :-o
(Und ja, ich habe mir auch kurz überlegt, ob ich’s mir in diesem konkreten Fall doch verkneife. Aber ich denke, auch Moderatoren und SGAF-Team Mitglieder sind nur Menschen, die sich einer nett gemeinten konstruktiven Kritik stellen können.
… Hinweis ist gut, aber vergesst die Fragestellung nicht! )
-------------------------------------------------------------------------------
Aber da wir dieses (OT-)Fass eh schon aufgemacht haben, vielleicht kann mir mal jemand etwas ganz Grundsätzliches erklären?! 
Ja, es gibt in D ein Gesetz (SprengG), das den Umgang mit Airbags und Gurtstraffern einem bestimmten Personenkreis vorenthält.
Ja, die vom Gasgenerator freigesetzte Energiemenge ist beträchtlich und dem unbedarften Laien sicher nicht immer klar.
Ja, deswegen sind aufklärende Hinweise definitiv hilfreich und wichtig.
Aber wir haben (meines Wissens) kein Gesetz in diesem Lande, daß die Vermittlung von Informationen verbietet, wie ein Airbag funktioniert, wie man ihn ein- oder ausbaut. Daher ist z.B. ein Buch wie dieses www.amazon.de/Airbag-Gurtstraffer-Uwe-Rokosch/dp/3834332429 frei verkäuflich.
Und es gibt auch kein Gesetz in diesem Lande, daß den Autor eines solchen Buches sofort in die Haftung nimmt, wenn irgendjemand sich dieses Buch kauft und und dann unter Missachtung des SprengG Schaden anrichtet.
Ja, wir haben leider in diesem Lande auch eine nicht unwesentlich Zahl unterbeschäftigter Anwälte, die alles und jeden nur denkbares versuchen abzumahnen. Ich habe deswegen auch vollstes Verständnis für das Team, wenn man sich hier so gut irgend möglich absichern will.
Aber schießen wir da nicht an einigen Punkten vielleicht ein wenig über’s Ziel hinaus? Stichwort: Selbstzensur.
Kurzum: Soweit ich weiß, ist es in diesem Land noch nicht illegal, sich Wissen anzueignen. Es kann aber unter bestimmten Umständen illegal sein, dieses Wissen anzuwenden.
Trotzdem haben wir hier im Forum immer wieder Situationen, wo Fachinformationen (aus Sorge vor Abmahnungen?) mit Hinweis auf SprengG oder auch ChemKlimaSchutzV gelöscht werden.
Was mir dabei durch den Kopf geht sind nun zwei Dinge:
- Auch ohne echte Rechtsgrundlage traut sich der einfache Bürger nicht mehr, über bestimmte Dinge öffentlich zu sprechen, weil er rechtliche Konsequenzen fürchtet??? Gruselig. Sowas hatten wir schon in diesem Lande…
- Gab es in der Vergangenheit überhaupt schon derartige Abmahnungen oder sonstige rechtliche Probleme, weil jemande irgendwo in einem Forum beschrieben hat, wie ein Airbag funktioniert oder wie man eine Klimananlage befüllt? Falls nein, siehe 1.
Beste Grüße
Dirk
PS. Jetzt verschiebt das besser in die Laberecke…
Oder wir vertiefen das doch in Bad Fallingbostel. Ich würde dafür auch 'ne Flasche Whiskey spendieren! 