Unverschuldeter Unfall - was nun?

#40

#36

zu 1. dann bekommst du aber den Betrag des Gutachtesn - 19% Märchensteuer, wenn du die 19% haben willst musst du die Rechnung der Reparatur vorlegen.

Steht auch alles in dem Link aus #39

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#41

Und was ist jetzt mit dem Seitenkotflügel? Wird der jetzt ausgetauscht oder nur neu lackiert? Eingangs schriebst du, dass du auch den ausgetauscht haben möchtest, zuletzt jedoch warst du mit dem Vorschlag des nur neu lackierens aber auch einverstanden.

Nun hast du geschrieben, dass du vom Gutachter alles bekommen hast, was du wolltest. Wird das Seitenteil nun nur neu lackiert oder ausgetauscht?

#42

Seitenteil wird nur neu lackiert, da es ja eins ist mit der ganzen Karosse (wusste ich vorher nicht). Tür kommt komplett neu und die vordere Tür wird „etwas“ mitlackiert, damit man keinen Übergang zwischen neuer Lackierung und alter Lackierung sehen kann. Felge neu, Reifen neu und es wird sogar noch neu vermessen.

Dazu kommt halt noch der Ausgleich wegen Wertverlust (Wagen ist ja jetzt Unfallwagen), der Nutzungsausfall (ca. 60,-- / Tag) und noch eine kleine Unkosten-Pauschale (~ 25,–).

#43

Danke für die Rückmeldung. So hätte ich es auch machen lassen. :wink:

#44

Ist für mich wohl die einfachste Möglichkeit. Keine Rennerei, kein (großen) Ärger und ich bekomme trotzdem ca. 500,-- ausgezahlt. Mit Anwalt wären vielleicht noch ein paar Euros mehr dringewesen, aber ich will mich ja auch nicht an dem Unfall bereichern, sondern nur alles wieder so haben, wie es war…

#45

Dann drücke ich dir die Daumen das es so wird, die Praxis zeigt leider oft das Gegenteil

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#46

Moin,

also, normalerweise genügt es schon die Versicherung auf die Möglichkeit einen Rechtsanwalt einschalten zu wollen, hinzuweisen. So geschehen voriges Jahr beim Unfall meiner Frau, und mein Sohn saß auch noch drin :frowning: . Golf VI (keine 2 Jahre alt) Totalschaden. Ich kannte nicht einmal den Namen der gegnerischen Versicherung (die man auch nur übers Internet buchen kann…?). Nach meinem dezenten Hinweis alles sofort meinem Anwalt übergeben zu wollen, sollte sich die Versicherung nicht bewegen, kam Bewegung rein :smiley: . Sämtliche unsere Forderungen wurden erfüllt, bis hin zum vom Arzt bestätigten notwendigen Therapieaufenhalt meiner Frau. Wie aber schon einer meiner Vorredner bemerkt, am Boden und realistisch bleiben bei den Forderungen, reich werden kann man dadurch so oder so nicht, max. reich an Erfahrung :slight_smile: .
Beste Grüße
Noah

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#47

Also, die alleinige Drohung hat bei uns nix genützt. Wenn man sich sicher ist, dass man Recht hat oder eine Recchtsschutzversicherung hat, dann sollte man sofort den Anwalt einschalten.
Grüße

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#48

Stimmt schon, im konkreten Fall, also bei uns, war a) die Rechts/-Verschuldensfrage klar und b) eine private Rechtschutzversicherung ebenfalls vorhanden. Kann natürlich auch mit ein Grund für die „schnelle“ Erledigung gewesen sein, da aufgrund der Fakten jede gerichtliche Auseinandersetzung zu Ungunsten der Versicherung ausgegangen wäre, was für sie noch mehr Kosten bedeutet hätte.
Wie auch immer, wir sind froh, daß soweit nicht mehr passiert ist und alles so ausgegangen ist, wie es eben ist :slight_smile:
Obwohl, ohne Unfall an sich, wär’s uns noch lieber gewesen :frustkiller:
glg
Noah

#49

So, Gutachten ist angekommen. Hier jetzt die Zahlen:

Wiederbeschaffungswert Sharan: 28000,–
Reparaturkosten: 4000,–
Wertminderung: 500,–

Mit den Reparaturkosten bin ich einverstanden. Was aber die Wertminderung betrifft, nicht.
Laut diverser Tabellen und Formeln komme ich auf eine Wertminderung von ca. 800…1000 EUR.

Was meint ihr?

Der Sharan ist 2,5 Jahre alt und hat 45000km runter.

#50

Ich würde zumindest beim Kauf einen Unfallwagen um mehr als 500 € im Preis runter handeln.

Gruß

Rabbit

#51

Tscha… was soll man dazu sagen?

Du bist hier mehrfach vor versicherungseigenen Gutachtern gewarnt worden.
Das hast du aber nicht hören/lesen wollen.
Nun hast du ein Gutachten - leb damit.

Wer sich beratungsresistent zeigt, muss eben manchmal dafür auch
bezahlen. Beim nächsten Mal bist du hoffentlich klüger.

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#52

Ich hab ja zum Glück immer noch die Möglichkeit, dagegen anzugehen und/oder einen Anwalt zu beauftragen.

Das Gutachten ansich ist (meiner Meinung nach) 100%ig ok. Darüber lässt sich nicht streiten. Geht nur um die Wertminderung!

#53

Ist die Wertminderung teil des Gutachten?

CU
redjack

#54

#53 Ja, warum?

#55

Naja, wenn die Wertminderung Teil des Gutachtens ist und Du der Meinung bist, dass das Gutachten in Ordnung ist, dann passt ja alles.

Das Problem was man jetzt hat, sind für die €300.- - €500.- Deiner Meinung zu wenig berechneten Wertminderung einen motivierten Anwalt zu finden, denn dessen Honorar bezieht sich jetzt nur noch auf die strittige Summe.

Im übrigen zitiere ich mich mal selber:

:slight_smile:

#56

Dann verstehe ich diese Aussage nicht…

Du widersprichst Dir.

CU
redjack

#57

Nee, eben nicht…
Den Weg hast du dir jetzt verbaut.
Du müsstest jetzt ein zweites Gutachten, natürlich auf eigene Kosten, erstellen lassen,
aus dem eine höhere Wertminderung hervorgeht.
Und selbst wenn du ein solches Gutachten hast, bedeutet das noch lange nicht, das
der Richter dem zweiten Gutachten mehr Glauben schenkt als dem ersten Gutachten.
Die Versicherung wird verständlicherweise auf die Expertise ihres Gutachters bestehen.

Und der Gutachter ist derjenige, der (qua Definitionem) der Fachkundige ist.
Den Differenzbetrag müsstest du mit Sicherheit auf dem Klagewege erstreiten.
Und das läuft dann eben auf einen Gutachterstreit hinaus.
Es soll Richter geben, die dann per Beschluss ein drittes „unabhängiges“ Gutachten erstellen lassen.
Auf Kosten des Klägers versteht sich… (so selbst erlebt).
Der Zug ist jetzt abgefahren…

Kannst ja spaßeshalber mal fragen, was ein solches Gutachten kostet.

#58

Wer nicht hören/lesen will, muss büßen/zahlen!
So ist es im Leben :wink:

Nette Grüße

#59

Servus!

Ich hatte ja im Frühjahr erst Feindkontakt. Hab’s gerade extra rausgesucht. Das Gutachten meines Gutachters hat die gegnerische Versicherung 529,55€uronen gekostet.

Gruß - Wolfgang