Unverschuldeter Unfall - was nun?

Moin!

Mich hat es am Wochenende mit meinem Sharan 7N erwischt: Ein Fahranfänger ist mir in die hintere Tür reingefahren. Die Schiebetür ist tief eingedellt, der Kotflügel hinten hat einen Kratzer und die Felge hat Kratzer.

Was steht mir jetzt zu? Kann ich darauf bestehen, dass ALLES komplett ersetzt wird? Bei der Tür ist es keine Frage, die ist hin und muss komplett erneuert werden. Aber was ist z.B. mit dem Kotflügel? Den könnte man natürlich neu lackieren und wäre dann wahrscheinlich wieder ok. Trotzdem möchte ich den natürlich komplett neu haben (genauso wie die Felge). Habe ich da ein Anrecht drauf? Kann ich darauf bestehen?

#1

Das sagt Dir der freie KFZ Sachverständige Deines Vertrauens mit seinem Gutachten, bitte nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen.

Die Kosten dafür berechnet er dann direkt an die gegnerische Versicherung.

Gruß
Rabbit

#2

Klar, alles was durch die Unfall Kaputt geht geht zu lasten des Verursachers.
Der Tür kann ich jetzt schon sagen kostet knapp €2,000 - mein Nachbar ist auch aus versehen rein gefahren

#3

Ja, prima. Dazu kommt dann der Kotflügel und die Felge.

Die Frage ist nur, ob die Werkstatt (original VW Vertragshändler) auch vorschlagen darf, dass nur ausgebessert werden soll. Ich will natürlich alles neu haben.

Die Versicherung sagt, dass sie einen Gutachter wahrscheinlich gar nicht schicken wollen.

#4

Hallo,

etwas Grundsätzliches:
Die gegnerische Versicherung ist dein GEGNER!
Was die sagen oder nicht sagen muss/kann dir egal sein.
Deine Ansprüche gegen die Versicherung wirst du nur durchsetzen,
wenn du deine Rechte kennst und durchboxt.

Den Schaden zusammenkürzen, das macht die Versicherung schon.
Suche dir einen Sachverständigen in deiner Nähe, am besten einen der mit
einem Rechtsanwalt kooperiert. Und dann lass die beiden (Rechtsanwalt und Gutachter)
die Arbeit erledigen.
Dem Sachverständigen gegenüber kannst du deine Wünsche äußern,
der wird dir dann sagen ob das realistisch ist oder aber nicht.
Da es sich hier ja aber um ein erst 2 Jahre altes Fahrzeug handelt,
kann ich mir gut vorstellen, dass die Schadenssumme entsprechend hoch ausfällt
(Rep.-Kosten sollten immer unter dem Wiederbeschaffungswert liegen).

Die gegnerische Versicherung ist bestrebt die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten.
Dies schließt leider auch die (in meinen Augen betrügerische Masche) Begutachtung von „Versicherungsgutachtern“
mit ein. Das diese Gefälligkeitsgutachten sehr zu Gunsten der Versicherung lauten ist naheliegend.

Kostenvoranschläge der Werkstatt sind gut und schön, aber leider keine gerichtsverwertbaren Gutachten.
Das kann man machen wenn der Schaden im drei-stelligen Bereich ist.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Rechtsanwalt in deiner Nähe suchen, der viel Verkehrunfälle/-delikte
macht. Der hat dann i.d.R. auch einen Gutachter zur Hand, der dir das Gutachten erstellt.
Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung, wenn die Haftungsfrage klar ist.

Was hat denn die Polizei am Unfallort gesagt bzw. aufgeschrieben?
Wurde der Unfallgegner kostenpflichtig verwarnt?
Das wäre wichtig für die Haftungsfrage!

Da denn… viel Erfolg

Nach dem was du schreibst ist der Wagen ja doch fahrtauglich. Das ist ja schon mal was.
Und verletzt wurde zum Glück auch niemand.

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#5

#4
Nein, verletzt wurde niemand. Und verwarnt wurde der Unfallgegner (35,–).

Aber jetzt mal davon abgesehen: Kann man überhaupt den hinteren Kotflügel einzeln tauschen? Darum geht es mir ja eigentlich. Oder ist der Teil der ganzen Karosserie?!

#6

Hallo!

Das scheint alles eins zu sein: www.partscats.info/volkswagen/de/?i=cat_vag_models&brand=vw&number=2077&set=2095&ein=2013&f=689&hauptgr=1234567890&hg=8&grf=080970689&bf=80970&hgug=809&ug=09&parent_id=3437264

…läuft sicherlich auf ein Reparaturblech raus.

Gruß Uwe

#7

Die Werkstatt wäre schön blöd, sich so den eigenen Umsatz entgehen zu lassen. Wenn die einigermaßen Grips in der Birne haben, werden die versuchen, hier die große Nummer abzuziehen.

Gruß
Meschi

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#8

Wenn ich ein Unfall verursache, darf (je nach Bedingungen) der Versicherung Bestimmen welche Werkstatt du aufsuchs. Bei Geschädigter, gehe ich zum Orginal Hersteller - Anders ist quatsch, für allem bei eine relative neue Fahrzeug.
Lass einfach die Werkstatt sich um alles kummern, die verdienen was dabei, unde vergiss nicht dein Ersatzfahrzeug falls es ein Paar Tage dauert!!

#9

Das ist schlicht… Falsch!
Ich weiß nicht wo du diese Information her hast, aber verwechsle bitte nicht
einen Kasko-Schaden, den du gg. die eigene Versicherung abrechnest, mit einem
(wie hier) Haftplicht-Schaden.
Der Geschädigte muss sich auf überhaupt keinen Vorschlag der gegn. Versicherung einlassen.
Falls er das doch tut ist das reine Gefälligkeit (z.B. damit die Schadensabwicklung schneller geht).

#10

Das hintere Seitenteil würde ich (da ab Werk eingeschweißt) lieber instandsetzen lassen sofern möglich anstatt es komplett zu wechseln, denn das nachträglich eingeschweisste wird man nie mehr so vor Rost schützen können wie es original war, vor allem in dem Bereich wo wieder geschweisst werden muss

Man sieht oft Rost bei Fahrzeugen an eigendlich unmöglichen Stellen, kommt dann meist von einem Unfallschaden der zwar fachgerecht behoben wurde aber Jahre später ans Tageslicht kommt

Die ausführende Werkstatt bekommt man dann Jahre später auch nicht mehr in die Haftung

Auch würde ich nicht gleich alles an die Werkstatt abtreten, denn dann gibt man z.B. bei pfuschhaft gemachter Instandsetzung alle Trümpfe aus der Hand, wie Einbehaltung eines Teilbetrages der Rechnung bis zur 100% ordentlich ausgeführten Reparatur

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#11

Servus!

Anfang des Jahres hatte mein Wal ja „Feindkontakt“. Der wirtschaftliche Totalschaden war auch für mich als Laien sichtbar. Auf Anraten eines Bekannten ging ich zu einem Rechtsanwalt. Nach Absprache mit diesem Rechtsanwalt bin ich zu einem Gutachter meiner Wahl gefahren.
Vorher habe ich eine Woche auf den gegnerischen Gutachter gewartet, brauchte aber recht dringend das OK mit den Notreparaturen zu beginnen um den Wagen wieder auf die Straße zu bekommen.

Im Nachhinein bin ich der Meinung das der Weg einen Anwalt und einen freien Gutachter zu beauftragen der richtige Weg war.

Gruß - Wolfgang

#12

#9

Ja, hast Recht, ich meinte welche Werkstatt ich aufsuche, und der geschädigte® darf wohin gehen woher / hin die wollen.

Das mit der gutachter und Anwalt finde ich etwas überfussig bei „kleinere schäden“, für allem wenn der Polizei auch alles aufgenommen haben.
Wie erwähnt, bei VW Abstellen, die sollten sich um alles kummern.

#13

Wo endet denn deine Definition der „kleineren Schäden“?
Wir reden hier bestimmt von 2.500-3.000 € Schaden.

#14

Bitte, bitte, immer einen Anwalt und natürlich einen neutralen Gutachter nach Deiner (!) Wahl. Gegnerische Versicherungen sind mittlerweile auf dem Trip, nahezu (!) jede Forderung zu kürzen. Falls man den einbehaltenen Rest auch will, muss man sowieso einen Anwalt beauftragen.

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#15

Ich finde auch nicht, dass 2,5 bis 3TEuro ein kleiner Schaden sind.
Nach meiner Erfahrung wird man ohne Anwalt und eigenen Gutachter zumindest bei Themen wie Wertminderung und Ersatzwagen gnadenlos über den Tisch gezogen.
Aber offensichtlich sehen das noch zu viele wie du, so dass das was die Versicherungen einsparen, wenn kein Anwalt und eigener Gutachter im Spiel ist in Summe höher ist, als das, was sie für die gegnerischen Anwälte und Gutachter ausgeben. Für die Versicherungen eine einfache Kosten/Nutzen Rechnung. Wenn sich zu viele einen Anwalt nehmen, werden sie sicher kooperativer um die Gesamtsumme zu drücken
Der Anwalt zus. mit dem Gutachter spart Geld und Nerven. - Aber nur meine Meinung nach mehreren unverschuldeten Unfällen in den letzten 20 Jahren.

#16

Hallo,
auf unseren Zweitwagen ist uns vor zweieinhalb Jahren auch einer hinten drauf und dem dann noch einer hinten drauf (oder anders, aber dazu später mehr). Ich habe den Wagen zur Ford-Werkstatt gebracht, denen gesagt, dass ich einen externen Gutachter haben will, der alles sauber dokumentiert und dann dürfen die alles reparieren. Damit waren sie natürlich einverstanden. Zusätzlich habe ich einen Anwalt im Hintergrund beauftragt, sich mit der Sache und der Versicherung auseinander zu setzen.
Das Ende vom Lied war ein Schaden über 2800€, da unter der Stoßstange Pralldämpfer und Reserveradmulde beschädigt waren, eine lackierte Heckklappe und viele Kleinteile. Der Anwalt hat dafür gesorgt, dass ich meine Wertminderung, Ersatzwagen und Aufwandspauschale zurückbekommen habe. Lief alles ohne großes Murren.
Der Knaller kam aber vor wenigen Wochen. Ich wurde zur Gerichtsverhandlung zwischen den anderen beiden Beteiligten geladen und musste aussagen, ob erst der zweite mir drauf gefahren ist und dann der dritte ihm oder ob der dritte den zweiten auf mich geschoben hat. Glücklicherweise hatte ich damals mit dem Anwalt ein detailliertes Tagesprotokoll geschrieben, auf dem ich meine Sicht des Unfallherganges vortragen konnte. Da hätte ich sonst nie dran gedacht! Und dann nach so langer Zeit den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren wäre mehr als schwer geworden. Also auch an so etwas denken. Ich war selbst erstaunt, für mich war die Sache schon lange geregelt.

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#17

#16

Alles klar, das nehme ich auf jeden Fall mit! Danke!

#18

komm zu mir in die werkstatt… :wink:

Da bekommste ne ordentliche Beratung und Anwalt und Gutachter sind schon aus den hier gegannten Gründen pflicht!

Aber auch was oft vergessen wird wegen Wertminderung!

Ohne Gutachter und Anwalt so einen Schaden abwickeln? Schön bescheuert!!!

Übrigens Meschi: Nicht immer ist der Werkstatt neu lieber :wink:
Außerdem wer seinen Kunden ordentlich berät, wird dies nicht nach einer Schilderung tun, sondern aufgrund von Tatsachen :wink:

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#19

Ich hatte letztes Jahr unverschuldet einen Unfall mit Totalschaden. Nach knapp 3 Monaten hatte ich das Geld (nur mit Anwalt). Zuerst habe ich viermal selbst bei der gegnerischen Versicherung angerufen… Vergiss es!
Grüße und viel Erfolg