Unverschuldeter Unfall - was nun?

#20

Ich tippe hier übrigens auf rund € 4.000.- Schadenssumme… Wer „bietet“ mit? eusa_whistle.gif

#21

Nun, zu Gutachter und Anwalt habe ich nix beizutragen, da wurde ja bisher viel geschrieben. :wink:

Allerdings ist mir was Anderes aufgefallen. Dass die Tür ausgetauscht werden muss ist klar. Der TE schreibt zum Seitenteil jedoch, dass der „nur„ einen tiefen KRATZER hat. Muss das Teil denn wegen einem Kratzer wirklich neu sein? Müssen denn die Kosten quasi künstlich hoch getrieben werden? In #10 und #18 wird ja schon gesagt, dass es leicht kontraproduktiv werden kann, ein solches Seitenteil auszutauschen.

Ich meine, jeder empfindet die Tiefe eines Kratzers wohl unterschiedlich. So richtig ein Bild vom Schaden werden wir uns nur mit einem entsprechenden Foto machen können. Dann könnte ich natürlich auch u.U. meine Meinung revidieren. 8)

#22

Die Tür hat keinen Kratzer, sondern eine tiefe Delle. Der Austausch der Tür steht ausser Frage. Es geht nur noch um die Felge und den Kotflügel. Der Mitarbeiter der Vertragswerkstatt will die Felge incl. Reifen erneuern und den Kotflügel lackieren (damit wäre ich jetzt zufrieden).

Also mal angenommen, der Unfall wird komplett und auch zu meiner Zufriedenheit repariert, steht mir dann auch noch ein Ausgleich wegen Wertminderung zu?

Versuche das ganze noch ohne Anwalt zu regeln. Kommt drauf an, was der Gutachter der gegnerischen Versicherung heute so erzählt…

#23

Kannst Du vergessen !

Sag dem Gutachter der generischen Versicherung sofort ab !

Für was reden/ schreiben wir uns hier den die Finger wund ?

Ich und die Andren habe Erfahrung, Du scheinbar nicht.

Ich verstehe Dein Handeln einfach nicht und klinke mich hiermit raus.

Viel Spaß

Gruß

vom kopfschüttelnden Rabbit

#24

Der Gutachter rief gestern an und möchte sich den Wagen ansehen (haben die nicht auch das Recht dazu?!). Hätte ich das sofort absagen sollen? Vielleicht wird man sich ja einig?! Die Sache ist ja eigentlich klar und es gibt eigentlich keine andere Möglichkeit den Unfallschaden zu beheben.

Wenn mir der Gurtachter doof kommt, kann ich ja immer noch mit meinen eigenen Gutachter kommen. Der Mitarbeiter von VW hat mir gestern auch gleich einen Termin gegeben, an dem er sich mit mir UND dem gegnerischen Gutachter treffen will.

#25

Du hättest dir gleich zusammen mit der Anforderung der Schadennummer bei der Versicherung die Freigabe zur Wahl eines Sachverständigen geben lassen müssen, dann wissen die wo der Hase hin läuft, mit dem von der Versicherung bestellenten wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit über den Tisch gezogen

Ich habe schon Autos erfolgreich vor dem Versicherungseigenen Gutachter versteckt

1 „Gefällt mir“

#26

Habe deshalb gerade nochmal mit der VW Werkstatt gesprochen. Der Gutachter, der gleich kommen soll, ist der gleiche, der auch für die Werkstatt arbeitet! Es soll sich angeblich um ein seriöses Unternehmen handeln und er hat mir erstmal geraten, ihn kommen zu lassen.

Ich will ja sowieso alles bei VW machen lassen, d.h. die Versicherung bezahlt mich nicht nach dem Gutachten (dann würde ich es nicht so machen), sondern nach der Rechnung, die VW mir schreibt.

#27

Sachverständige sind alle „seriös“ sonst bekämem die keine Zulassung, da betrifft auch die unseriösen dieser Gattung

Und wenn der Gutachter regelmäßig mit der Werkstatt zusammen arbeitet spricht das für mich noch mehr gegen diese Person, da wird dann gekungelt was das Zeug hält

#28

Lasst ihn…

Er hat jetzt mehrfach dasselbe gehört. Nun muss er seine Erfahrungen eben selbst machen.

Und wenn er auf Ersatzwagen, Wertminderung usw. verzichten kann,
die Werkstatt-Fritzen haben mit Sicherheit schon €-Zeichen in den Augen…
Mal sehen wie die Sache ausgeht, man soll ja nie den Glauben an das Gute verlieren.

1 „Gefällt mir“

#29

So, Gutachter war gerade da. Hat alles aufgeschrieben, was die VW Werkstatt auch gesagt hat. Bekomme alles ausgetauscht incl. Felge und Reifen. Mietwagen und Wertminderung werden auch berücksichtigt.

Denke mal, das ist ok so. Gutachten wird jetzt erstellt, aber eigentlich wird doch direkt mit der Rechnung abgerechnet, oder?!
Wenn das Gutachten z.B. 3000,-- sagt und die Rechnung beläuft sich auf 3300,–, werden doch diese 3300,-- von der Versicherung übernommen, oder?

#30

Wenn der Gutachter 3000 Euro berechnet dann muss sich die Werkstatt daran halten, oder es muss per Nachbegutachtung bewiesen werden das der Aufwand sich erhöht hat…aber da die einander kennen wird das dann ausgekuschelt.

Werkstatt kassiert ab, das Auto wird mit für die Werkstatt ganz geringen Mitteln instandgesetzt und das was übrig bleibst kassiert die Werkstatt auf diese Art ab, wer eine Abtretung unterschreibt ist selber schuld.

2 „Gefällt mir“

#31

Das verstehe ich nicht.
Die Werkstatt bekommt immer die beispielhaften 3.000€. Egal ob per Abtretung direkt von der Versicherung oder ohne Abtretung vom Geschädigten (der seinerseits das Geld von der Versicherung bekommt).
Die Werkstatt wird immer bestrebt sein, ihre eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Egal ob der Schaden abgetreten wurde oder nicht.
Ich kann deine Logik nicht nachvollziehen.

Der Gutachter sollte aber tatsächlich nicht von der gegnerischen Versicherung kommen. Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass objektiv vorhandene Bewertungsspielräume zu meinen Ungunsten ausgeschöpft werden.

#32

Ich habe die Praxis erlebt, Gutachten wird erstellt, Schadenhöhe 10.000 DM, VW Werkstatt (hatte keine Kentniss vom Gutachten) wird Auftrag erteilt um den Schaden fachgerecht zu beheben, Kosten am Ende 3.500 DM, Differenz hat der Kunde eingestrichen, im falle der Abtretung hätte die Werkstatt den Reibach gemacht

Die Werkstatt ist im falle einer Abtretung bemüht das ganze so kostengünstig wie möglich zu erledigen um soviel Gewinn wie möglich abzuschöpfen, alles legal, nur ein Geschädigter der clever ist schöpft den Rahm selbst ab

Man muss mal hinter die Kulissen von solchen Dingen schauen, dann weiss man wie der Hase läuft

Anderer Fall, Kunde hat Riss in der Frontscheibe und fragt nach was die Instandsetzung kostet, bekommt 600 Euro bei Selbstzahlung genannt, Kunde sagt der Werkstatt das es per Versicherung läuft, auf einmal lag der KVA bei 1100 Euro…alles Alltag in Werkstätten, am drehen liegt die Kunst…alles legal weil am Ende alle zufrieden

#33

Aber was passiert im umgekehrten Fall? Gutachten sagt 3000,–, aber Werkstatt (hat keine Ahnung vom Gutachten) verlangt 3500,–.
Muss der Geschädigte dann 500,-- selber zahlen?

#34

Die Frage ist hier, warum differieren Gutachten und herstellergebundene Fachwerkstatt um 186%?
Offenbar wurde nicht alles fachgerecht in Stand gesetzt.
Der Fall ist dann wohl eher mit „Abrechnung nach Gutachten, ohne den Schaden reparieren zu lassen“ vergleichbar.

Nochmal: Die Werkstatt macht IMMER besonders viel Gewinn, wenn der Auftrag möglichst kostengünstig abgewickelt wird und der reguläre Preis in Rechnung gestellt wird. Das hat doch nichts mit einer Abtretung zu tun.

#35

#33: Die Werkstatt muss das der Versicherung mitteilen und diese wird ggf. den Sachverständigen nochmal vorbei schicken wegen Nachbegutachtung, es kann ja immer passieren das nach der Zerlegung noch weitere Schäden zu Tage treten, und da dürfen weder Werkstatt noch der Kunde auf erhöhten Kosten sitzen bleiben

#34:

Es wurde der Auftrag gegeben den Schaden fachgerecht instandzusetzen, und das war nach hinterher auch erledigt. Fakt ist das Werkstätten wenn Versicherungen im Spiel sind höhere Preise ansetzen, ich habe das schon einige Male erlebt und selbst in (Vertrags)Werkstätten gearbeitet wo das so ablief

Die Werkstatt kann nur einen möglichst hohen Gewinn machen wenn sie für sich kostengünstig arbeitet aber zu Höchstsätzen abrechnet, und das geht nur im Falle einer Abtretung wenn keiner zwischen Werkstatt und Versicherung involviert ist

Gerade im Falle von Unfallinstandsetzungen ist da sehr viel drin, oft steht im Gutachten das ganze Partien (z.B. Seitenteil) ausgetauscht werden sollen, aber in der Praxis werden diese nur instandgesetzt was der Werkstatt einen enormen Gewinn verspricht, denn diese rechnet nach Gutachten ab, bei Privatkundenrechnung könnten die nur nach tatsächlich geleisteter Arbeit abrechnen.

#36

Verstehe ich das jetzt richtig? Es gibt zwei Möglichkeiten:

1.) Versicherung zahlt mir den Betrag aus dem Gutachten aus und ich lasse auf meine Rechnung den Wagen reparieren. Reparaturkosten Gutachten = Nachgutachten stellen lassen.

2.) Ich halte mich ganz raus, Werkstatt rechnet direkt mit Versicherung ab und ich bekomme (lediglich) den Wertverlust+Ausfall bezahlt.

#37

Hab ich auch schon erlebt. Solch lukrative Aufträge gönne ich meiner Werkstatt sogar.
Weil ich weiß, dass in den Fällen, wo ich unmittelbar selbst belastet bin, eher günstige Preise gemacht werden.

Voll Konsens.

Und dieser Logik kann ich nicht folgen.

#38

#36

  1. Ja
  2. Ja

#39

www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/unfallabwicklung/unfall/schadenabwicklung-deutschland/default.aspx

Gruß Uwe