max. Bereifung

Hallo,
ich wollte nur mal nachfragen, ob jemand schon mal die Größe 215/70R16 montiert hatte und ob dies geht, ohne dass etwas streift? SGA 2001 bis 2006.
Freigaben sind absolut nicht interessant. Ich lebe in Bulgarien und hier spielt das keine Rolle. Ich will damit die Bodenfreiheit und „geländegängigkeit“ erhöhen.
Danke im Voraus.

Gruß
Thomas

PS. War schon mal angemeldet, aber der Account lässt sich nicht mehr aktivieren, aber mein damaliger Name bleibt besetzt!?

#1

Hallo Thomas,
wir haben eine hervorragende „Suche“ recht oben, die funktioniert sogar :wink:
Hier mal ein Beispiel: www.sgaf.de/search/apachesolr_search/Alufelgen

Nette Grüße

#2

@Manfred
ich denke nicht, dass ihm das was bringt, da sind doch nur legale Bereifungen aufgelistet.
Er sagt ja in Bulgarien gibt es keine „Gesetze“ und sie müssen somit nicht AT/CH/DE legal sein und der Tacho muss auch nicht stimmen.

Weil der Tacho würde damit ganz sicher nicht mehr stimmen da der Umfang ja viel grösser ist.

#3

Original Durchmesser bei 215/55 R16 wären falls ich mir nicht verrechnet habe 64.29cm
215/70 R16 wäre der Durchmesser 70.74cm

Also hätte er zwischen dem Reifen und dem Auto 3.2cm weniger „Luft“ ob sich das ausgeht? :-/

#4

www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Die Bodenfreiheit erhöht sich aber auch um 3cm. Der Umfang gleich um 20cm und der Tacho zeigt 10% zu wenig an.

Gruß Uwe

#5

3cm sind aber schon ordentlich. Da bleibt nur ausprobieren.

#6

@Uwe nah zum Boden hin dürfte es ja kein Platzproblem geben :groehl:

#7

Es ist ein Vorteil von diesem Forum, dass solche Anfragen in der Regel unbeantwortet bleiben.

Das betreffende Auto kann ohne Probleme auch nach Deutschland kommen, oder es wird verkauft ohne auf diese Abweichung hinzuweisen.

Und der nächste Besitzer macht den nächsten Schritt und irgendwann knallt es. Dann könnte die Freigabe plötzlich doch von Bedeutung sein.

Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen aber wenn das tatsächlich stimmt, dann sollten derartige Anfragen gelöscht werden.

Gruß

#8

Naja, der Fahrer muss vor der Fahrt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges überprüfen. Dazu muss er es nicht einmal kaufen.

Ich sehe das jetzt nicht als so großes Problem. Und meist ist die bevorzugte Wanderrichtung unserer Wanderdünen eben doch eher gen Osten.

Edit: Der TE könnte z.B. mit unserer Unterstützung herausfinden, ob er bereits eine Schlechtwegausstattung drin hat und evtl. diese einbauen.

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#9

Der Fahrer selbst fragt hier wie er sein Fahrzeug in einen nicht ordnungsgemäßen Zustand versetzt.
Was soll er dann vor der Fahrt überprüfen?

Die Fahrzeuge bleiben nicht immer im Osten, viele davon kommen wieder hierher.
Ein Blick auf die Straßen reicht.
Und selbst wenn das so wäre, wirklich gut ist es trotzdem nicht.

Es wurde direkt nach nicht zugelassener Bereifung gefragt und nicht einfach nach zulässigen Möglichkeiten
zur Erhöhung der Bodenfreiheit.
Gruß

#10

#8 Da hat er nicht ganz Unrecht. Die so umgebauten Kisten tauchen durchaus auch auf den normalen Straßen auf und wer in Grenzregionen wohnt hat solche abenteuerliche Umbauten auch schon öfter gesehen.
Bei uns war kürzlich ein Rumäne mit einem Anhänger mit Anhängerkupplung an der ein Einachser dran war. :shock:
Der war da schon einmal quer durch halb Europa geeiert und fand das ganz normal.

#11

#8
Also hat die Regelung mit der freigegebenen Bereifung bzw. den Einzelabnahmen nichts mit der Betriebssicherheit der Fahrzeuge zu tun? Oder ist das einfach „Wenn das im Ausland betrieben wird kann uns das doch alles Wurscht sein, trifft uns nicht“?
Na Mahlzeit!

#12

#7

Hallo, auch wenn ich mit dem Fahrzeug mit meinen bulgarischen Kennzeichen nach Deutschland komme, ist das nicht „illegal“. Das wird es nur, wenn es zB. streift und dadurch eine Gefahr ausgeht.
Das ist aber nicht das Thema – und wo kommen wir hin, wenn „derartige“ Anfragen gelöscht werden sollen. Absolut übertrieben, aber deutsch. Sorry.
Gruß

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#13

#8

Danke. Damit kann ich doch schon mal was anfangen. Wie finde ich heraus, ob diese Schlechtwegausstattung verbaut ist? VW, Seat und Ford? Was ist/wird geändert?
Danke mal.
Gruß

#14

Bei Sharan und Alhambra kann man es über die Ausstattungscodes auf dem Aufkleber im Kofferraum bzw. im Serviceheft herausfinden. Ansonsten mal nach den Farbmarkierungen auf den Federn gucken und z.B. bei 7zap.com vergleichen.

Gruß Uwe

#15

Die Suche bemühen:
www.sgaf.de/content/schlechtwegefahrwerk-bzw-hoeher-legen-serienfedern-325661

#16

Gelöscht wir ganz sicher nicht [-X
Denn es gibt genug Umbauten u. Zulassungen, die im „Ausland“ genehmigt sind, bei uns jedoch nicht zugelassen wird.
Zulassung u. Betriebssicherheit sind zwei paar Schuhe,

Meine Herren,
wenn jemand sich nicht ganz „Korrekt“ ausdrückt „Freigaben sind absolut nicht interessant“, dann sollte man nicht gleich über ihn herfallen, denn es sind nicht alle EU Länder so versessen, dass es für jede „Schraube“ eine Freigabe bedarf.

In diesem Sinne, nette Grüße und bleibt gesund!

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#17

#16 Bis hierher klang das auch tatsächlich so. Aber mit dem Kommentar hier ändert sich dann ganz offensichtlich die Lage:

Die „vergrößerte“ Bereifung ist in Deutschland eben doch illegal wenn sich das Auto hier befindet. Egal welches Nummernschild da draufklebt. Und wenn das in Bulgarien erlaubt ist weil nichts anstreift ist das wohl in Deutschland etwas anders. Da wird bereits die vorhandene falsche Bereifung illegal, was in dem Satz ja ausdrücklich verneint wurde.

Ich lese hier sehr wohl das es durchaus gedacht ist mit dem Auto auch mal auf anderen als bulgarischen Straßen zu fahren.

Wenn dir daran was nicht passt dann poste gefälligst in einem bulgarischen Forum. Mich kotzt das an das jeder aus dem Ausland der meint ungerecht behandelt zu werden sofort den „bösen Deutschen“ auspackt. Ich bin beileibe kein Rassist, aber solche dummen Sprüche kannst du dir dahin stecken wo die Sonne nicht scheint.

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#18

#17
Hallo Chaot, ist das wirklich so?
Ich dachte in DE ist, wenn man alles einhält (Freigang der Räder etc) und den Tacho anpassen lässt, das Eintragen von grösseren Rädern möglich?

Die Räder / Reifen dürfen doch eigentlich nur nirgends anstehen und der Tacho muss stimmen. Also in der Schweiz ist das glaube ich so, hatte noch nie eine solche Idee ich bin eher für tiefer wie für höher :slight_smile:
Die staatliche Kontrolle testet auf alle Fälle bei uns nur ob die Reifen nirgends ankommen und ob der Tacho „stimmt“.

#19

#18 Eine Eintragung ist möglich. Aber nur wenn wie gesagt nichts anstreift.
In dem Fall hier müsste zwingend der Tacho und der Wegstreckenzähler neu kalibriert werden und die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren entsprechend korrigiert werden. Nach der Tachokalibrierung müssten dann sämtliche Originalbereifungen aus den Papieren gestrichen werden.
Mit der genannten Bereifung würde der Tacho 9% zu wenig anzeigen. Bei einer derartigen Abweichung werden auch die schweizer Behörden große Bauchschmerzen haben das so einzutragen.
www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Um mal Klartext zu reden:
Hier stellt sich für mich die Frage ob mit den Reifen tatsächlich die 3 cm Bodenfreiheit erreicht werden soll oder ob nicht tatsächlich über den größeren Abrollumfang eine Benzinersparnis bei Langstrecke erwartet wird. (Rein rechnerisch sollte das gehen, aber ob das in der Realität so klappt sei dahingestellt.)