was die Kupplungshersteller für Werte angeben, bzw. für welche Lasten sie die Kupplung bauen, interessiert überhaupt niemand. Selbst wenn diese für 4t ausgelegt ist, nutzt es Dir nichts, wenn die Befestigung am Auto nicht für diese Last ausgelegt ist. Hierfür ist einzig und alleine der Fahrzeughersteller verantwortlich. Zudem wird die max. zulässige Anhängelast durch An- und Fahrversuche ermittelt. Hier muss das Fahrzeug z.B. an einer Steigung eine gewisse Anzahl anfahren. Nutzt also nichts, wenn z.B. Westfalia angibt, dass die Kupplung 5t verkraftet, Deine Getriebekupplung aber schon bei 4000kg zul. Gesamtzuggewicht sich in Rauch auflöst.
Mir liegt es fern, irgend jemandem was auszureden. Wenn jemand das eingetragen bekommt, ist das ok. Wenn nichts passiert, ist das auch ok. Wenn aber doch mal was ist, dann will ich nicht in dieser Haut stecken, die dann nach dem Verantwortlichen suchen muss, um an sein Recht zu kommen.
Der TÜV ist in diesem Falle ebenso raus, er trägt nur ein Gutachten ein. verantwortlich ist der Gutachter, der das Gutachten erstellt hat. Der muss nachher die Beweise antreten. Nur wenn er es nicht mehr kann, was dann? Ich spreche da aus Erfahrung (siehe Beispiel Flieger).
ich teile voll und ganz deine Meinung. Nur kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier etwas technisch Machbares aus taktischen Gründen verhindert werden soll. Ich will und muss nicht auf Teufel komm raus mit einem 4,8t Geschoss durch die Gegend düsen, aber wenn sich die Möglichkeit bietet, würde ich diese Option schon gerne gelegentlich nutzen.
Bisher gibt es von keiner Seite einen Beweis dafür, das unsere Autos mit 2000kg Anhängelast an ihre physikalischen Grenzen stossen. Ich habe hier nur die Aussagen zweier Prüfer von Dekra und TÜV Rheinland zitiert, die vielleicht in Unkenntnis ihnen nicht bekannter technischer Detail ihre Standardsätze von sich gegeben haben. Der TÜV Nord scheint da schon informierter zu sein, wie potti gewiss bestätigen kann.
…abgesehen von allem Anderen erhälst Du vom Straßenverkehrsamt eine Eintragung und damit eine behördliche Genehmigung!!!
Du reichst dem TÜV das Mustregutachten, der TÜV bestätigt dieses für Dien spezielles Fahrzeug und das StvAmt gibt Dir dann eine einzigartige Erlaubnis!
Damit könnte man auch einen motorisierten Hubschrauber zulassen, wenn ihm denn eine ABE (Eintragung) erteilt würde…
ich habe meinen Seat nun auch Aufgelastet. Bis 8% Steigung 2500 kg und Zug-GG 4800 kg. Die Angabe 4000 kg steht weiterhin im Brief und da habe ich keine Einschränkung wegen der Steigung. Also 1800 kg Leergewicht plus Fahrer = 2110 kg Anhängelast OHNE 8% Steigung. Habe für das Gutachten 225,-€ bezahlt, musste aber nicht zum TÜV. Zulassungsstelle, Eintragen, Fertig. =D> Habe nur meinen beim TÜV wiegen lassen wegen Tempo 100. Der WW hat 1800 kg GG also Auto 1800 kg Leer. Meiner hat 1815 kg (Gott sei dank!)
Ähm, vielleicht meinen wir das gleiche. Nochmal: die Auflastung auf 4,8 T gilt laut obiger Angabe nur bis zu einer Steigung von 8%, genauso wie die Anhängelast von 2,5T. Sonst wäre der Wert 4t geändert worden, der steht aber weiterhin drin.
Somit gilt bei mehr als 8% gilt der alte Wert Anhängelast 2t bzw. 4t Zuggewicht.
Mir geht es nicht darum, um "Du, du , du " zu machen, sondern um klarzustellen, was es mit der Auflastung auf sich hat. Weil es ist anscheinend doch nicht so klar, auf was sich welche Werte beziehen (evtl. auch mir nicht).
Sollte es in einem Forum auch erlaubt sein, kritisch über solche Dinge zu schreiben, vor allem dann, wenn so eine Firma schon bei ADAC und Co. einen entsprechenden Ruf haben.
darf jeder machen was er will.
Das zeigt mir ganz deutlich, dass Du keine Ahnung hast, warum es ein zusätzliches Gesamtzuggewicht bei einigen Fahrzeugen gibt. Es gibt auch Geländewägen, die 3,5 t hinten dran hängen dürfen, aber nur ein Gesamtzuggewicht von 5,2t haben, selber aber schon 2 T wiegen. Die dürfen auch nur alleine im Auto sitzen, wenn sie hinten 3,5t dran haben.
Als ich mit dem von SK… gesprochen habe, war der gerade beim essen. Habe eine schriftliche Bestellung mit einer Kopie des KFZ-Scheines hingefaxt. Dann noch mal telefoniert mit Ihm und den Betrag (200und?) überwiesen.
Ca. 1 Wochen später war das Gutachten da. Damit zur Zulassungsstelle, die Papiere geändert, fertig.
Und bei meinem ist kein 12% Eintrag drin, nur die 8% bei 2500kg Anhängelast. Auch mein Bekannter beim TÜV (er konnte und durfte die Berechnung für das Gutachten nicht machen) meinte das alles real und mit rechten Dingen zugeht.
Auch eine Nachfrage beim Kraftfahrtbundesamt bestädigte dies.
Da geht es wohl um die max. Anhängelast der Kupplung und um den D-Wert
Ich habe zur Prüfung diese Seite von dem Küpplungshersteller ausgedruckt und vorgezeigt.
Damit war der Prüfer von der GTÜ zufrieden, die AHK ist ja bis 2,5t ausgelegt und der D-Wert von 12,5 (was auch immer das für eine Wert ist?) war auch io.
Ach ja in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist jetzt auch alles eingetragen, nun kann es los gehen
Es gibt wohl unterschiedliche Gutachten: mit den einen muss man zum TÜV etc, und mit den anderen kann man gleich zur Zulassungsstelle gehen. Ich hatte, wie oben schon mal erwähnt, letzteres gekauft. Mit dabei lag dann ein kleiner Aufkleber als Ergänzung zum Typenschild, daß das ZGG 4800kg beträgt.