habe mir vor einer Woche eine abnehmbare AHK von Westfalia montiert. Ging sehr gut und zu zweit auch recht einfach. E-Satz ist Fahrzeugspez. und von A/C. Verlegung hier ging auch recht einfach.
Nur finde ich kein Platz für meinen Kugelkopf?? Laut Anleitung soll der rechts hinter die Verkleidung. Nur habe ich dort einen Kompressor??
Passt nicht so ganz rein der Haken.
Gibt es vielleicht einen anderen Platz im Auto dafür??
Hätte ihn schon gerne immer dabei.
Passt der Kompressor auf der linken Seite? Der ist ja rechts mit so einem Bügel befestigt. Funktioniert das so auch links? oder einfach nur ins Loch legen und Deckel zu??
Wohin mit dem Kugelkopf?
Ja, wohin damit? :-/
Am allerbesten an die AHK !
Ich hab auch eine abnehmbare dran, seit ich den Wagen gekauft habe, aber wozu?
Eitelkeit? Ich sehe sonst keine einleuchtende Gründe.
Och, da gibt es schon einige Gründe für das Abnehmen des Kugelkopfes: blaue Schienbeine, eine unmotiviert piepsende PDS, schmutzige Hosenbeine, die Optik (ja, Eitelkeit spielt auch eine Rolle ), und schließlich ist man meist doch ohne Hänger unterwegs. Für die paar Tage immer den Haken dran :-/
Ich kann meine abnehmbare AHK nicht mehr abnehmen, weil ich zwar den Schlüssel mit Gewalt reindrücken konnte (ins Schloss), dieses sich aber nicht drehen lässt. Auch nach einem gefühlten Liter WD40 noch nicht. Gott sei Dank stört sich aber die PDC überhaupt nicht dran.
Aber wenn es noch funktionieren würde, würde ich zumindest bei längeren Fahren ohne Hänger den Haken abnehmen.
Als Rammschutz allerdings ist die Sache nicht zu verachten!
Bei uns motzt die Rennleitung rum wenn eine „abnehmbare“ Anhängerkupplung nicht abgenommen wird. Sogar der eine oder andere TÜV-Prüfer hat was dagegen.
Dann frag mal nach einer Grundlage für diese recht eigenartige Rechtsauffassung.
Einer Forderung nach der Demontage der Scheibenwischer bei Nichtbenutzung würdest Du doch auch nicht nachkommen.
@Nr33: Kannst du mir ein Bild von der halterung machen?
Es gibt da zwei Ausführungen. Einmal das Gestänge zum dranschrauben und einmal eine art Halter, der von einer Kunstoff-Rändel-Schrauben-Mutter gehalten wird.
Findest Du wirklich, dass im zitierten thread diesbezüglich etwas ganz einfach abgehandelt wird?
Die Frage war dort, ob es verboten sei, mit abnehmbarer Anhängekupplung ohne Anhänger unterwegs zu sein.
Da hätte die Antwort imho lauten müssen: Das ist nicht verboten, denn es gibt keine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung. Und nur dies darf die Polizei oder den TÜV interessieren.
Wer anderer Auffassung ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zitat aus StVO oder StVZO.
Im zitierten Thread ging es dann um eine etwaige Schadenminderungspflicht im Falle eines Unfalls. Das wäre ein rein zivilrechtliches Problem, für welches weder Polizei noch TÜV zuständig sind. Dabei geht es auch nur um die Frage, ob ich als Geschädigter meinen Schaden im vollen Umfang ersetzt bekomme. Also nicht um Schuld- oder Haftungsfragen. Und auch ein solcher Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dürfte im überwiegenden Fall verneint werden.