abnehmbare AHK - Bußgeld wenn montiert aber nicht benutzt?

Hallo zusammen,

ich habe an unserem :vw: eine abnhembare AHK. Da ich diese eigentlich sehr oft brauche, nehme ich dies AHK die meiste Zeit nicht mehr ab. Nun sagte mir ein Bekannter, daß dies verboten sei. Ein abnehmbare AHK darf nur dann montiert sein, wenn ein Anhänger gezogen wird. Im Solobetrieb muss diese dann abgenommen werden, ansonsten könnte eine Verwarnungsgeld fällig werden. Ich kann dies eigentlich kaum glauben. Hat jemand hier das Wissen zu diesem Thema?

Gruß

Don Camillo

#1

Hier ein Statement vom ADAC zu diesem Thema:

#2

Hallo Don Camillo!

Also ich habe den Haken auch hin und wieder, Tage lang am Auto,

weil ich zu faul bin, ihn zu verräumen, wurde auch schon kontrolliert und keiner hat was gesagt!

Diese These wäre mir auch neu, denn man muss mir erst beweisen,

dass ich einen Anhänger, nicht gerade mal um die „Ecke“ abgestellt habe! :oops:

mfg.

#3

Hallo

Ein Verwarngeld wird nur dann fällig, wenn durch die AHK das Nummernschild teilweise verdeckt wird. Kann also bei unseren SGAs nicht passieren. Achte mal auf Golf 4 mit AHK. Da sieht man das öfter.

Gruß

Matthias

#4

Vielen Dank für die Info´s =D> =D> =D>

Ja so ist das in diesem Forum: Superschnell und genial. Hier werden Sie geholfen!!! :smiley: :smiley: :smiley:

#5

In höchstbeschleunigung verloren oder wie? lol

#6

Hi,

also wir haben unsere seit 3 - 4 jahren dauernd dran, bis jetzt hat keiner gemosert…

Der Hintergrund war ein Unfall bei dem meinem Vater eine ältere Frau hinten in den :vw: gefahren ist. Mein Vater wollte dann ein Gutachten über der Frau ihre Versicherung dass die AHK (eingeklappt) kein Schaden genommen hat. Die Versicherung & Frau haben argumentiert damals dass jeder sagen kann das sich hinter der Klappe ne AHK verbirgt und selbst wenn diese keinen Schaden genommen hat.

Seitdem Tag ist die AHK immer dran

#7

Moin,

bei mir steht folgender Hinweis in der BA der AHK ( Westfalia ) :

(was auch immer das jetzt heisst :-k )

Da ich den Haken nur sehr selten benutze, kommt er bei mir schon aus optischen Gründen immer gleich wieder ab :wink:

#8

gott sei dank hab ich eine fest AHK

#9

Die „Streiterei“ daran kapier ich eh nich…

Wenn sie nicht abnehmbar ist hab ich die gleiche Gefahr wie wenn ich sie abnehmbar hab aber nicht wegmach…

Komische sache

#10

Es gibt doch gar keinen Streit darüber und eine Gefahr besteht auch nicht, außer vielleicht das Du Dir bei einer starren oder einer montierten abnehmbaren AHK öfters das Schienbein einhaust :lol:

Es geht um ein Verwarnungsgeld und das wird nur fällig wenn die montierte AHK einen Teil deines Nummerschildes verdeckt. Das gleiche gilt auch wenn dein Nummernschild z.B. im Winter so dreckig ist das man es nicht mehr lesen kann :!:

Gruß

Matthias

#11

Hi Matthias,

ich habe extra des Streiterei in „“ gesetzt :wink:

ich seh jedenfalls keinen der sich hier ernsthaft streitet *g*

Da hab ich mir mein Schienbein noch nie angeschlagen =D> Dafür vorm Lichtschalter an der Kante wenn meine Mutter mal wieder gefahren is #-o Das tut gut sag ich dir :anxious:

#12

Wie das Leben so will, bin ich heute in Verkehrskontrolle geraten. Da bei mir und meinem :vw: alles in Ordnung war (sogar die Warnwesten waren an Bord 8) ), fragte ich den Herrn in grün nach der AHK. Dieser wusste es auch nicht :!: , und fragte eine Kollegin. Diese sagte, daß es diesbezüglich keine Vorschrift gäbe, es sei denn, es ist das Kennzeichen oder eine andere Einrichtung wie Nebelschlußleuchte verdeckt. Dann auch nur dann, könnte man ein Verwarnungsgeld aussprechen. Also dank SGAF und unsern Freunden & Helfern bin ich nu schlauer. Ich denke ich sollte demnächst mal mit jemanden um nen Kasten Bier wetten… wird bestimmt ein lustiger Abend :dribbel:

#13

Hallo,

zu folgendem Hinweis:

Bei Fahrt ohne Anhänger muß die Kugelstange abgenommen und IMMER der Verschlußstopfen in das Aufnahmerohr eingesetzt werden !

Wenn der Verschlußstopfen nicht eingesetzt wird. sammelt sich Dreck(Sand) im Aufnahme Rohr. Dadurch scheuert das Aufnahmerohr aus. Fazit ist das die Kugelstange langsam ausschlägt. Nicht von heut auf morgen aber mit der Zeit.

Ebenso dieser Hinweis:

Ein Verwarngeld wird nur dann fällig, wenn durch die AHK das Nummernschild teilweise verdeckt wird. Kann also bei unseren SGAs nicht passieren. Achte mal auf Golf 4 mit AHK. Da sieht man das öfter.

Das ist nicht richtig. Ob feste oder abnehmbare AHK. Sie alle haben die selbe Nutzhöhe, soll hiessen x cm Über der Straße.

Gruß

Sachse

#14

sicher ist das richtig!

bei einem Golf 4 sitzt das Nummernschild nunmal tiefer als bei einem SGA #-o

#15

Hallo

aaaalso ich hatte einen (Firmen-) T4 mit abnehmbarer AHK (vom Werk) da stand in den Fahrzeugpapieren (leider) so ein Spruch, wie (ich habe das Auto nicht mehr und kann nur sinngemäß zitieren): " Bei Fahrten auf öffentlichen Strassen ohne Anhänger ist der Zughaken abzunehmen", DAS stand da drin…

Gruss Carsten

#16

Wenn das so im Fahrzeugschein eingetragen ist, muss das natürlich gemacht werden.

Wenn es nur in der Betriebsanleitung steht, nicht.

Bei Aussagen irgendwelcher Polizisten wäre ich vorsichtig. Der eine sieht es so, der nächste sieh es ganz anders und schreibt ein Verwarnungsgeld. Sagt du dann, aber der Polizist so und so hat das und das gesagt? Das wird den anderen wohl kaum interessieren.

#17

…warum nimmst Du die Kupplung nicht ab? (1,2 Min „Arbeit“)

Entwerder du ziehst regelmäßig :arrow: gute Ausrede (…um die Ecke)

oder der ganze Sums vermockt einfach hinten dran… (da gab es doch mal so Geschichten mit eigefressenem Schloß und geht nicht mehr auf oder ab oder so…)

An dem Gali vorher hatte ich auch eine Abnehmbare dran( jetzt zum glück fest ), aber dran und ab ging einfach zu schnell um darüber nachzudenken.

…sorry!

Potti

#18

Vielleicht will er das Gelumpe nicht im Wagen rumfliegen haben? :wink:

#19

Dafür, daß das „Gelumpe“ nicht im Wagen rumfliegt, gibt es ja einen Halter.