Nein… ich kenne die Datenbank… ich suche also nicht die Reifengröße…
Na ja, eigentlich doch. Wenn ich mir die Reifen bzw. Aludatenbank so anschaue, dann wundere ich mich gewaltig. Darf man heute wirklich jeden Reifen auf jedes Auto machen?
Gibt es (ernsthafte Frage) keine Vorschriften, was genau alles auf meinen Bj 2006 Sharan an Reifen und Felgen drauf darf?
Bei meiner A-Klasse gibt es laut MB genau 2(!) Reifensorten, die ich fahren darf. Wie ist das denn jetzt rechtlich?
Ganz verstehe ich Deine Frage nicht?! Meinst Du jetzt herstellertechnisch oder wie? So lange Dimension und Tragfähigkeit stimmen kann man jeden Reifen montieren. So wie es bei BMW den „*“ gibt, bei Porsche die N Kennzeichnung oder bei MB die MO bzw. MOE Kennzeichnung gibt es bei VW Reifen mit VW Kennzeichnung. So weit die Theorie Ich persönlich halte nicht all zu viel von diesen Empfehlungen und halte mich einfach an die freigegebenen Größen. Dann gibt es immer noch die Möglichkeiten der Einzelabnahme beim TÜV.
Falsch!
Laut MB gibt es genau zwei Reifensorten die sie dir VERKAUFEN wollen und nichts anderes!
Du kannst ja gerne selbst hier nachsehen: www.kfz-betrieb.vogel.de/reifenfinder/
Und falls du eine „Markenbindung“ meinst dann kannst du das seit vielen Jahren getrost in die Tonne treten. Das ist nur noch bei Motorrädern zulässig (und auch da nur zum Teil).
Das PDF hatte ich schon gefunden, aber das geht ja nur bis 2004. Meiner ist 2006. (Und ich habe den berühmten BRT mit Zahnrädern, kurzen Sechskant und Satacen Tank --> best Choice ever )).
@Timmy: Ich meinte, welche Reifengrößen sind denn erlaubt? Dass es egal ist, welcher Hersteller, etc. ist klar…
Aber was darf ich denn fahren? Manche haben hier 15 Zöller, ich habe 16er, manche Fahren 17er mit 215/45/…
Was ist denn für meinen AEJ nach Herstellerangaben erlaubt? Wo finde ich das denn?
Bei uns in Österreich steht das im Typenschein oder aktuell im Datenblatt. Auch im COC stehen die erlaubten Reifengrößen. Ich kenne nur 225 45 R17 auf dem Sharan.
15 Zoll gibt es nur bis MJ. 2000, da grössere Bremsanlage ab kurz nach Facelift
16 Zoll war Serie ab Facelift in 195 oder 215, 205 ist auch erlaubt(seltene teure Grösse)
17 Zoll war Sonderausstattung in 225/45 R17
ab 18 Zoll ist Zubehör
Schau einfach hier nach: click . Unter Alhambra sind alle Reifen und Felgenkombinationen für den entsprechenden Motorkennbuchstaben aufgeführt. Wichtig ist eben wirklich die Reifen-Felgenkombination.
Andere Kombinationen sind zulässig, aber die bedürfen einer Abnahme. In der obigen Tabelle sind alle Kombinationen gelistet, welche allgemein zugelassen sind. Da die Tabelle vom TÜV ist, sollte sie richtig sein.
Mich stört an der Auflistung des TÜV, dass so getan wird, als sei mindestens ein LI von 95 notwendig.
Das ist Anbetracht der maximalen Achslast unserer Fahrzeuge nicht richtig.
Das ist sicher durch irgendeine wirre EU Richtlinie geregelt Aber ich denke nicht, daß irgendwer auf den LI eines Sharan Reifens schaut…meine jetzt TÜV Prüfer, DEKRA, Rennleitung In 215/55 16 haben die meisten Reifen auch so einen LI von 97, ich würde aber auch 93-er nehmen und mir keine Sorge machen. Im Normallfall ist der LI aber nicht preisrelevant.
Alle drei und auch genau in der Reihenfolge. Ich hatte schon mehrfach den Fall das bei der HU von TÜV oder Dekra der LI geprüft wurde. Auch Mängellisten der Polizei mit falschem LI sind durchaus bekannt. Spätestens aber wenn es zu einem Unfall kommt und ein Gutachter das Auto in Händen hat ist die Kacke am dampfen. Unabhängig davon das ein höherer LI nicht nötig wäre. Da zählt nur das was für das Fahrzeug freigegeben ist und nicht das was sich der Nutzer errechnet hat.
Nach dem alten Punktekatalog war das übrigens pro Reifen ein Punkt. Wie das neu geregelt wurde weis ich nicht, aber billiger ist es wohl eher nicht geworden. Vielleicht jetzt ohne volle Punktzahl.
Genaugenommen bewegst du ja dein Fahrzeug mit erloschener ABE da die Reifen ja Teil der Zulassung sind.
In der Realität hast du sehr wahrscheinlich recht. Vom rechtlichen aus gesehen aber nicht. Schau dir mal dies an. Da ist Ziffer 16 in den Papieren ausschlaggebend. Aber in der Realität werden die schauen, welche Reifen sind zugelassen und ist der LI und Geschwindigkeitsindex gleich groß oder größer. Ich würde mich auch nicht auf so eine Diskussion einlassen. Wenn man TÜV etc. belehrt, dann geht das nach hinten los. Die lassen sich nicht gerne belehren (jedenfalls die meisten) und wenn sie es dann eventuell einsehen, dann wird an dem Fahrzeug solange gesucht, bis man einen anderen Mangel gefunden hat. Das ist eben der Unterschied Theorie und Realität.
#16 Ich denke du wolltest #13 und #14 antworten oder?
Ich werde mit Sicherheit keinen von der Rennleitung belehren wollen.
Warum sollte ich vom rechtlichen Standpunkt aus falsch liegen? Wenn der LI unterschritten wird der in den Papieren eingetragen ist ist die ABE erloschen. Was ist da Missverständlich?
Es gibt sowohl bei dem LI als auch beim Geschwindigkeitsindex Ausnahmen.
Letztens hatten wir einen Kunden, der brauchte lt. Zulassungbescheinung Teil I unbedingt 225/55 R16 mit Y-Kennung auf einem Audi S6 mit Höchstgeschwindigkeit von 245km/h.
Da reicht auch einen W-Kennung, da die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich unter 270 liegt. (Formel: Höchsgeschwindigkeit + (Höchstgeschwindigkeit*0,01+6,5))
Auch beim LI ist das ähnlich:
Ich meine bei den meisten SGA steht im Fahrzeugschein 195/60 R16C mit LI99/97. Wobei die letzte Zahl (hier 97) bezieht sich bei C-Reifen auf Zwillingsbreifung. Also ist wäre ein LI von 99 vorgeschrieben. Aber ohne AHK reicht i.d.R auch ein LI von 93 aus, es muss nur die maximale Achslast abgedeckt sein. Evtl zuzüglich Auflastung bei Anhängerbetrieb, dann LI95.
PS: Ich habe schon die Rennleitung belehrt, sie meinte doch tatsächlich, ich müsse die ABE meiner Ronal-Felgen als Papierform mitführen. Ich meinte dann dass sie mir bitte den Paragraphen nennen sollen, wo das steht und fragte, ob sie denn wirklich mehr Ahnung von Reifen hätten als ich (war noch in Arbeitskleidung). Haben mich dann zähneknirschend weiterfahren lassen.
Ähnliches hatte mein Arbeitskollege (Vulkaniseurmeister) beim TÜV/Dekra o.ä. Ich weiß nicht bei welcher Prüforganisation er war. Der Prüfer wollte die Reifen als GM notieren, weil sie älter als 10 Jahre waren. Er hat sich tierisch aufgeregt und um den Standortleiter gebeten. Er solle doch bitte den Mangel der Reifen rechtlich abgesichert benennen, und „falls er jetzt was von porös faselt, hätte er seinen Job verfehlt“ Auch dort wurde ihm dann widerwillig recht gegeben.
So genau sind die bei Euch in D? Die Rennleitung schaut auf den LI bei einem Sharan? Letztens haben, die mich hier in Ö angehalten mit Frau, Kindern und Gepäck. Nicht mal die Papiere haben sie verlangt. Versicherungstechnisch ist die Frage natürlich relativ klar. Es besteht ja auch nicht wirklich ein Grund den vorgeschriebenen LI zu unterschreiten - wie gesagt sind die Preise quasi identisch. Wie man auf diesen LI gekommen ist, wäre interessant, besonders da einige meinen er wäre überhöht!
*OFFTOPICMODUS AN*
Mit der Rennleitung habe ich mich auch mal angelegt. Die hiloeten mich mit meinem e36 Cabrio auf und meinten sie würden jetzt Strafe kassieren für meine Original BMW Felgen oder der Wagen wird stillgelegt. Die 17" M3 Felgen wären nicht erlaubt an meinem Wagen. Ich meinte nur lapidar, daß ich gerne nach Hause fahre, die Originalrechnung vom Wagen samt Fahrzeugschein hole (alles werkseitig verbaut und ausgeliefert) und wenn dann stimmt was ich sage zahlen Sie mir eine Stunde Dienstentgang - schwups durfte ich wegfahren