#20
Nichts. Und deshalb braucht ein Fahrzeug mit 1.280 kg maximaler Achslast keinen Reifen mit LI 95. 
Nichts. Und deshalb braucht ein Fahrzeug mit 1.280 kg maximaler Achslast keinen Reifen mit LI 95. 
#18 Geschwindigkeitsindex ergibt sich aus der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit und steht weder bei der Rennleitung noch hier zur Debatte.
Du schreibst hier so schön „… ohne AHK…“. Jetzt erkläre mir doch bitte woher du wissen kannst das der TE keine AHK hat? Woher weist du das ich ebenfalls keine AHK habe (ich habe eine Abnehmbare)?
Du kannst nicht einfach pauschalieren und hier behaupten das der Lastindex nicht gilt weil er falsch berechnet wurde und dann ganz klein dazu schreiben „natürlich nur ohne AHK“. Bei mir steht übrigens 195/65R15 95T. Ich denke nicht das du mir Reifen mit 93 anbieten kannst und 91 ist definitiv zu wenig oder?
Zur Mitführung von ABEs: § 19 StVZO (www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf)). Sind die Dinger eingetragen oder haben eine EWG Kenzzeichnung ist das Mitführen nicht nötig. Ansonsten würde ich vorsichtig mit solchen Äußerungen sein.
#20 Wenn du die Zeit hast nachts mit der Rennleitung zu diskutieren dann mach das so. Andererseits wäre es dann doch von dir ein feiner Zug wenn du den LI in deinen Papieren ändern lassen würdest und die Eintragung hier zur Verfügung stellen würdest. Alles andere ist einfach nur seichtes Gelaber das in einem Rechtsstreit mit Sicherheit nicht weiterhilft. ](*,)
Nimm es mir nicht übel aber das seichte Gelaber kommt gerade von deiner Seite.
Gesetzlich ist die in den Papieren eingetragenen maximale Achslast ausschlaggebend, vermindert um etwaige Tragfähigkeitsabschläge bei hohen Geschwindigkeiten (die für unsere Fahrzeug irrelevant sind).
Guckst Du hier:
www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=702759
www.tyresystem.de/Reifen/Information/Zulaessige-Bereifung-II
www.brv-bonn.de/fileadmin/user_upload/intern/pdf/newsletter/2012/VIP/2012-10/20121022_NL_zulaessige_Bereifung.pdf
#22
Der Link 3 bezieht sich auf den Geschwindigkeitsindex.
Die Links 1 und 2 stammen aus der Feder des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und speziell im Link 1 auf Blatt 2 die Ausführungen sind zwingend zu beachten.
Die Links die du gepostet hast befassen sich eigentlich überwiegend mit der „C“-Kennzeichnung die noch in manchen Papieren eingetragen ist. Die kann man damit getrost in die Tonne treten. Auch bei den meisten (marktüblichen) Reifen stellt sich bei unseren Reifendimensionen die Frage des Lastindexes sowieso nicht. Klar bekommst du auch hier Reifen mit niedrigeren Lastindexes, aber meist sind die teurer als die „Massenware“. Ich gehe stark davon aus das wir hier auch nicht über fragwürdige Chinaböller reden.
Die einzige Besonderheit ist der 195/65R15 Reifen. Bei dem ist der Preisunterschied zur nächsten LI etwas größer und deshalb überhaupt diskussionswürdig. Allerdings ist eben hier der Sprung von 91 zu 95. Ein LI 93 existiert nur im Trailerbereich und dann kommst du mit dem Geschwindigkeitsindex nicht mehr hin. Wenn du jetzt noch zulässige Reifen in 195/65R15 mit 93 Traglastzahl und dem richtigen Geschwindigkeitsindex bringst lasse ich mich gerne von deiner Meinung überzeugen. Wenn allerdings keine 93er Reifen auf dem Markt sind hast du die Wahl zwischen 91 (zu wenig) oder eben 95 - und alles andere ist hypothetisches Gelaber
#23
Was soll das jetzt.
Ich habe Dir hier die gesetzlichen Grundlagen geliefert, dass letztendlich nur die eingetragene maximale Achslast sowie die eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für den erforderlichen Geschwindigkeits- und Lastindex entscheiden. Und das ist schlicht EU-Recht, welches in nationales Recht umgesetzt wurde. Und da kann auch keine Rennleitung dran vorbei.
Ich habe NIEMALS irgendwelche Preisdiskussionen oder Chinareifen ins Spiel gebracht. Das ist in meinen Augen „hypothetisches Gelaber“.
Und 93 LI gibt es viele. z.B. www.reifendirekt.de/cgi-bin/rshop.pl?dsco=100&cart_id=13809480.100.13533&sowigan=So&Breite=215&Quer=55&Felge=16&Speed=H&kategorie=&Marke=&ranzahl=4&tyre_for=&x_tyre_for=&rsmFahrzeugart=ALL&search_tool=standard&Label=C-B-71-2&details=Ordern&typ=R-232861
Ich kann die nicht fahren, weil meine Anhängerkupplung die eingetragene Achslast um 75 kg erhöht. Aber darum geht es nicht. Wer „nur“ 1.280 kg eingetragen hat, darf die nehmen.
#24 Ich habe dich um einen 93er Reifen einer bestimmten Größe gebeten. (Letzter Absatz)
In deinem Vorhandenen Link hast du ja auch meine Aussage in in #23 (mittlerer Absatz) bestätigt das die 93 LI zwar lieferbar sind, aber es keinen Sinn macht die zu kaufen:
www.reifendirekt.de/cgi-bin/rshop.pl?dsco=100&cart_id=13809480.100.13533&Breite=215&Quer=65&Felge=16&Speed=V&kategorie=6&Marke=Nokian&ranzahl=4&S_Z=&tyre_for=&x_tyre_for=&Herst=Nokian&rsmFahrzeugart=PKW&search_tool=standard&Label=C-B-71-2&details=Ordern&typ=R-232841
Bitte zurück zum eigentlichen Thema.
Es geht hier um einen 2006er Sharan.
Gruß Hardy55
@choat:
Ich habe dich darauf hingewiesen, dass nicht der eingetragene LI in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 maßgebend ist. Es gibt immer mehrere Reifengrößen, die gefahren werden dürfen, da kann sich der LI unterscheiden. Du hast bestimmt einen LI von 95 eingetragen, oder?
Du darfst aber auch die Reifen 225/45 R17 mit LI 94 fahren, sogar die 215/55 R16 mit LI93, wenn du keine AHK hast, Also darfst du u.U. auch einen niedrigeren LI fahren als eingetragen ist.
Ich habe jeden Tag dieses Problem bei meiner Arbeit, zum Beispiel Audi A6. Eingetragen sind oft 225/55 R16 95V. Je nach Ausstattung und damit je nach Achslast darf er auch z.B. als M+S Reifen einen 205/60 R16 92H fahren. Das ist fakt.
Maßgebend ist die Achslast.
Und der TE fragte nach erlaubten Reifengrößen, dazu gehört auch immer ein LI und der Geschwindigkeitsindex. Daher mein Hinweis, dass sogar der eingetragene Geschwindigkeitsindex u.U. unterschritten werden darf bei Sommerreifen (bei M+S-Reifen sowieso).
BTT: Falls der TE eine COC-Bescheinigung hat, da stehen alle freigegeben Reifengrößen drin. Im alten Fahrzeugschein i.d.R. auch.
Ich meine beim 2006er Sharan darf er 195/60 R16C mindestens als M+S fahren, 215/55 R16 mit LI 93 (ohne AHK) oder LI 97 (mit AHK) auf jeden Fall und die 225/45 R17 94V sollten auch vom Werk aus freigegeben sein.
Die Reifengröße 205/55 R16C ist auch freigegeben, aber sehr selten, teuer und nicht empfehlenswert.
Viele andere Größen mit Zubehörfelgen und entsprechender ABE oder Teilegutachten.
Soll ich die 15"-Felge auf die Bremsscheibe aufschrumpfen oder wie hast Du dir das vorgestellt? :-k
#28 Ich habe nur einen neuen Brief (ohne Reifenangabe) und eben einen Fahrzeugschein. Darin steht nur 195/60 r16C 99H
Sonst leider nichts… Und nur weil hier einige meine, dass man fahren will, was man möchte und berechnen kann, bin ich mir nicht sicher, ob das auch wirklich so ist…
Das ist natürlich nicht so. Die Reifen- und Felgendimensionen müssen für das Fahrzeug freigegeben sein bzw. Du brauchst halt eine Einzelabnahme beim TÜV.
Bezüglich Geschwindigkeits- und Lastindex hilft ein Blick in die Zulassung unter den Rubriken maximale Achslast und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
In den Breifen stehen nicht immer alle Reifen/Felgenkombinationen. Wie gesagt schau in dieser Liste dann unter BRT und du findest alle Kombinationen, welche ohne!!! ABE zulässig sind. Bei dir sind es 195/60 R16C 99H, 205/55 R16C 98H, 215/55 R16 95H, 225/45 R17 94W. Natürlich mit der entsprechenden Felge - für den 225 benötigst du eine andere Felge als für die anderen Größen. Ich habe die alle zwangsläufig auf meinenm AUY drauf gehabt (bevorzuge 195 mit Stahlfelgen - durch Kauf hatte ich die anderen Größen drauf).
Beim Lastindex und Geschwindigkeitindex würde ich die aus der Tabelle nehmen. Es gehen zwar eventuell auch niedrigere, aber wie ich schon gesagt habe, würde ich mich da nicht mit irgendwelchen Stellen anlegen.
Ich meinte schon dich. Schau in meinen Link, das ist auch von einem Sachverständigenbüro, die für die GTÜ arbeiten. Da geht es genau um den Geschwindigkeitsindex und Lastindex. Dort ist auch ein Anderer eingetragen bei den Reifenangaben. Aber in Wirklichkeit braucht man einen niedrigeren. Maßgebend ist die eingetragene Achslast (Ziffer 16) und die Höchstgeschwindigkeit Ziffer 6 in den Papieren - das ist rechtlich so. Also rechtlich gesehen kannst Du einen niedrigeren LI oder Geschwindigkeitsindex fahren, auch wenn bei den Reifen in den Papieren/Tabellen etwas anderes eingetragen ist. Damit ist deine ABE ist nicht erloschen!! Bloß den Stress mit der Rennleitung, TÜV etc. zu diskutierenmuß jeder für sich selbst entscheiden. Deshalb würde ich den LI und den Geschwindigkeitsindex aus den Papieren/allgemein zugelassenen Reifen nehmen (oder höher). Damit spart man sich einfach Ärger.
toum-toum
Leute, denkt doch mal in eine leicht andere Richtung:
Es kommt zuweilen öfter vor als man denkt, dass Fahrzeughersteller einen höheren LI typisieren lassen, weil das der Fahrstabilität förderlich ist, bzw. dies in der Fahrzeugentwicklung zu Tage trat, dass ein höherer LI (und somit härterer Reifen) richtungsstabiler ist. Ein 195/60R16 hat einen recht hohen Aufbau, der eher zu schwammigem Fahrgefühl neigt. Und wenn der Hersteller das so typisiert, ist man besser beraten, sich daranzu halten. Es kommt eben nicht immer auf nackte Achslast an.Daran rumzumäkeln, ist daneben. Preislich liegen die so eng beieinander, das sind Spitzfindigkeiten, die Aufregung mancher Prinzipienreiter ist genauso überflüssig, wie im Regenmantel zu duschen. Man erfreut sich, einen Durchbruch in Sachen LI erreicht zu haben, flucht aber anschließend über ein Auto, bei dem man zum geradeausfahren ständig am Ruder drehen muss…
Gruß aus Uerdingen
Wer glaubt, mit den eingetragenen Transporter-Reifen 195/60R16C 99/97H ein optimales Fahrverhalten für den SGA zu erreichen, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen. :-o
Kommt auf den Hersteller an.
Als ich den Wagen gekauft habe (gebraucht) waren da Hankook reifen drauf. Die habe ich nach veir Wochen runtergeschmissen, weil der Wal wie ein 2CV mit zu wenig Luft in den Pneus gefahren ist. Ein Kollege fuhr damals einen ähnlich schweres Auto und der hatte Uniroyal RainMax2 drauf. Selbst der schwammige Espace fuhr damit sehr gut geradeaus. Ich hatte zwar erst die Befürchtung, dass es zwischen einem Franzsen und einem Wal gewaltige Unterschiede im Fahrwerk gibt (die Franzosen waren ja schon immer mehr komfortbetont), dennoch war ich überrascht. Um Welten besserer geradeauslauf, extreme Haftreserven in Kurven und (wie ich finde) ausreichend komfortabel, obwohl C-Reifen (195/60R16C99/97H).Und: man hört kein Abrollgeräusch. Für den Winter habe ich Goodyear genommen, damit habe ich bei jedem Auto immer nut gute Erfahrungen gemacht. Allerdings sind das immer nur subjektive empfindungen, wobei ich auch immer aktuelle Reifentests mit in Kalkül ziehe, die sich auf kleine SUVs beziehen, denn Reifenvergleiche einschlägiger Zeitschriften beziehen sich so gut wie nie auf Minivans. Evtl. sollte man hier mal einen Threat öffnen, in dem jeder die verschiedenen Reifen in einem Punktesystem bewertet…
Gruß aus Uerdingen
Vielen Dank… ich habe Transporter C Reifgen drauf und in 195 … ich finde, dass das Auto relativ gerade ausfährt.
Ich habe vorher aber auch einen Sintra gefahren 
Alles eine Sache der Herkunft… 
Hallo Leute!
Habe gestern gebrauchte Felgen für meinen Sharan abgeholt. Original VW auch vom Sharan. Den technischen Daten nach passen sie: 7Jx16H2 ET59.
Heute kamen Reifen drauf und tralaaa - die Felge stößt gegen den Bremssattel vorne. Wie kann das denn? Sind die Felgen vllt. vom Vorfacelift und gibt es möglicherweise Einschränkungen bei den Felgenmodellen?
Auf dem Foto sieht man eine der Felgen.
ET 59 Ist vom Sharan?
Ist das wirklich sicher?
BTW: Wer schlägt eigentlich so ein Kunstwerk an Wuchtgewichten? Dem würde ich mal kräftig wohintreten. Das sieht ja aus wie 
#37
Das sind Felgen vom SGA I. Die passen nicht am IIer und sind auch nicht zulässig.
Gruß Uwe