Ich habe die Herbstzeit mal für einen „technischen Dienst“ genutzt und festgestellt, dass an meinem SGA doch tatasächlich zwei Nebelschlussleuchten verbaut sind. Sowohl die beiden Nebelschlussleuchten, wie auch die Nebelscheinwerfer funktionieren. So weit so gut.
Was muss nun aber in der Anzeige leuchten?
Stufe 1 beim Ziehen am Lichtschalter -> beide Nebelscheinwerfer gehen an und das am Drehschalter unterlegte Symbol leuchtet.
Stufe 2 beim Ziehen am Lichtschalter -> beide vorderen NSW und die
Nebelschlussleuchten leuchten und im Tacho erscheint das Nebelschlussleuchtensymbol.
A B E R :Das unterlegte Symbol am Lichtdrehschalter leuchtet nicht.
ich weiß nicht, ob das so muss. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das so gewollt ist. Denn immer wenn die Nebelschlußleuchten an sind, leuchten auch immer die Nebler vorne. Und die Anzeige hast Du im KI. Wozu sollte dann noch zusätzlich die Anzeige beim Schalter leuchten. Es ist auch wichtiger, dass das Leuchten der Nebelschlussleuchten deutlicher angezeigt wird, als das Leuchten der Nebler vorne (ohne Schlußleuchten).
Daher halte ich es für überflüssig, dass in Stufe zwei die Anzeige am Schalter auch noch mitleuchtet. Logisch, oder?
Hab mich am Anfang auch gewundert und bei Gelegenheit in der Werkstatt gefragt. Dort wurde mir folgendes erklärt:
Das Symbol für die Nebelschlußleuchte wurde sozusagen „ausgelagert“ in den direkten Sichtbereich des Fahrers, damit er nicht vergisst, sie rechtzeitig wieder auszuschalten. Die Nebelscheinwerfer stören nicht, wenn sie unnötig an sind, deshalb kann diese Anzeige auch außerhalb des Sichtbereichs, also am Schalter bleiben.
na ich weiß nicht, wenn jemand in der Dämmerung hinter mir fährt und die Nebelscheinwerfer an hat. Immer vorrausgesetzt es ist kein Nebel. Mich blendet es jedenfalls. Aber an meinem vw ist das auch so. Und fahr mal am Tag mit aktivierten Nebelscheinwerfern und kommst in eine Verkehrskontrolle. lol
die Nebelscheinwerfer am SGA taugen aber nichts, vor allem nicht, wenns neblig ist. Die blenden nicht mehr als Tagfahrlichter an anderen Fahrzeugen, deshalb werden die Dinger auch von vielen SGAlern als Tagfahrlicht eingesetzt.
Eine echte Blendung ist definitiv ausgeschlossen, außer die Nebelscheinwerfer sind falsch eingestellt. Nebelscheinwerfer strahlen ja bewusst weiter nach unten um die Eigenblendung zu verringern.
Ist aber ähnlich wie bei Xenon-Licht. Viele fühlen sich geblendet obwohl Xenon-Scheinwerfer eine genauere Bündelung des Lichts und damit eine geringere Blendwirkung durch Streulicht haben
Was anderes ist dass der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut StVO verboten ist wenn nicht eine entsprechende Sichtbehinderung (durch Nebel, Niederschlag oder kurvenreiche Strecke) vorliegt. Daher wird der Einsatz von der Rennleitung auch kontrolliert und abgemahnt
@Merlin: erstens gibt es die TFL-Pflicht in Deutschland nicht (und bei uns auch bald nicht mehr), zweitens gilt das auch in Österreich weiterhin, außer wenn die Nebelscheinwerfer als TFL eingesetzt werden Fahren mit Abblend- und Nebellicht ist auch bei uns weiterhin verboten wenn es keine Beeinträchtigung der Sicht gibt
ich wurde vor kurzem von der Rennleitung angehalten, weil ich die Nebelscheinwerfer innerhalb einer Ortschaft an hatte. Die haben mich dann freundlich gebeten diese nur auserhalb der Ortschaft einzuschalten.
ich habe mich da wohl etwas undeutlich ausgedrückt. . Ich meine einmal gelernt zu haben, daß man die Nebelleuchten (front) nur bei schlechter Sicht (Nebel, starker Schneefall, starker Regen) einschalten darf.
Die Nebelleuchte (Heck Nebelschlußleuchte) jedoch nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m und nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
Es kann sich aber auch geändert haben.
siehe
und
man lernt nicht aus. :-k und muß sich immer weiterbilden.