Was muss leuchten! Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer

Ich habe die Herbstzeit mal für einen „technischen Dienst“ genutzt und festgestellt, dass an meinem SGA doch tatasächlich zwei Nebelschlussleuchten verbaut sind. Sowohl die beiden Nebelschlussleuchten, wie auch die Nebelscheinwerfer funktionieren. So weit so gut.

Was muss nun aber in der Anzeige leuchten?

Stufe 1 beim Ziehen am Lichtschalter -> beide Nebelscheinwerfer gehen an und das am Drehschalter unterlegte Symbol leuchtet.

Stufe 2 beim Ziehen am Lichtschalter -> beide vorderen NSW und die

Nebelschlussleuchten leuchten und im Tacho erscheint das Nebelschlussleuchtensymbol.

A B E R :Das unterlegte Symbol am Lichtdrehschalter leuchtet nicht.

Muss das so sein oder ein einfacher Defekt?

:ford:

#1

Hi,

ich weiß nicht, ob das so muss. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das so gewollt ist. Denn immer wenn die Nebelschlußleuchten an sind, leuchten auch immer die Nebler vorne. Und die Anzeige hast Du im KI. Wozu sollte dann noch zusätzlich die Anzeige beim Schalter leuchten. Es ist auch wichtiger, dass das Leuchten der Nebelschlussleuchten deutlicher angezeigt wird, als das Leuchten der Nebler vorne (ohne Schlußleuchten).

Daher halte ich es für überflüssig, dass in Stufe zwei die Anzeige am Schalter auch noch mitleuchtet. Logisch, oder?

Gruß

Meschi

#2

Eigentlich schon.

Es sieht eben seltsam aus, wenn beim ersten Ziehen eine unterlegte angeht, beim zweiten aber nicht.

Und… da Weihnachten vor der Tür steht, denkt man eben dass der ganze Baum leuchten soll :lol:

:ford:

#3

Bei :ford: von Logik zu sprechen ist gut! Bei mir leuchten z.B. beide Schalterlampen und die Neblerleuchte im KI… :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

#4

Bei mir leuchtet ebenfalls nur eine Kontrolllampe am Schalter. Die Nebelschlussleuchte wird im Kombiinstrument angezeigt.

Gruß Marco

#5

Naja, betrachte es als eine Art von Energieeinsparung :lol: #-o

Gruß

Meschi

#6

Hallo,

Habs vorhin getestet. Bei meinem :seat: leuchtet das grüne unten bei Stufe 1 und 2. Das Nebellicht im KI nur bei Stufe 2.

Grüße

Bernd

#7

Ist lt. Ford-Händler korrekt so.

Hab mich am Anfang auch gewundert und bei Gelegenheit in der Werkstatt gefragt. Dort wurde mir folgendes erklärt:

Das Symbol für die Nebelschlußleuchte wurde sozusagen „ausgelagert“ in den direkten Sichtbereich des Fahrers, damit er nicht vergisst, sie rechtzeitig wieder auszuschalten. Die Nebelscheinwerfer stören nicht, wenn sie unnötig an sind, deshalb kann diese Anzeige auch außerhalb des Sichtbereichs, also am Schalter bleiben.

Helmut

#8

Hallo,

na ich weiß nicht, wenn jemand in der Dämmerung hinter mir fährt und die Nebelscheinwerfer an hat. Immer vorrausgesetzt es ist kein Nebel. Mich blendet es jedenfalls. Aber an meinem vw ist das auch so. Und fahr mal am Tag mit aktivierten Nebelscheinwerfern und kommst in eine Verkehrskontrolle. lol

#9

Hi,

die Nebelscheinwerfer am SGA taugen aber nichts, vor allem nicht, wenns neblig ist. Die blenden nicht mehr als Tagfahrlichter an anderen Fahrzeugen, deshalb werden die Dinger auch von vielen SGAlern als Tagfahrlicht eingesetzt.

Gruß

Meschi

#10

Das muss ich mir merken. Vielleicht haben die betreffenden Personen dann Mitleid mit mir.

#11

@ nullnull71,

das Problem habe ich nicht [-( , da mein Dicker keine Nebelscheinwerfer hat :frowning: . Aber du hast Recht wegen der Kontrollen [-X .

Gruß

Oliver

#12

Eine echte Blendung ist definitiv ausgeschlossen, außer die Nebelscheinwerfer sind falsch eingestellt. Nebelscheinwerfer strahlen ja bewusst weiter nach unten um die Eigenblendung zu verringern.

Ist aber ähnlich wie bei Xenon-Licht. Viele fühlen sich geblendet obwohl Xenon-Scheinwerfer eine genauere Bündelung des Lichts und damit eine geringere Blendwirkung durch Streulicht haben

Was anderes ist dass der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut StVO verboten ist wenn nicht eine entsprechende Sichtbehinderung (durch Nebel, Niederschlag oder kurvenreiche Strecke) vorliegt. Daher wird der Einsatz von der Rennleitung auch kontrolliert und abgemahnt

#13

Stimmt nicht mehr seid es die blöde TFL Pflicht gibt.

Grüße

Bernd

#14

@Merlin: erstens gibt es die TFL-Pflicht in Deutschland nicht (und bei uns auch bald nicht mehr), zweitens gilt das auch in Österreich weiterhin, außer wenn die Nebelscheinwerfer als TFL eingesetzt werden :slight_smile: Fahren mit Abblend- und Nebellicht ist auch bei uns weiterhin verboten wenn es keine Beeinträchtigung der Sicht gibt

#15

Hallöchen,

ich wurde vor kurzem von der Rennleitung angehalten, weil ich die Nebelscheinwerfer innerhalb einer Ortschaft an hatte. Die haben mich dann freundlich gebeten diese nur auserhalb der Ortschaft einzuschalten.

Da gibt es wohl einen Unterschied. :-k :mrgreen:

Gruß Wollez

#16

Hallo Wollez

Hattest Du Nebelscheinwerfer an und/oder Nebelschußleuchte?

Nebelschußleuchte ist innerhalb geschloßenen Ortschaften verboten. Von einem Verbot von Nebelscheinwerfern habe ich noch nichts gehört.

Habe ich einmal in der Fahrschule gelernt. :wink:

Hermann

#17

Ich hatte nur Nebelscheinwerfer an. Die Nebelschlußleuchte schalte ich nie ein.

Gruß Wollez

#18

Laut StVO dürfen Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel oder Niederschlag oder bei besonders kurvenreicher Strasse eingesetzt werden.

Nachschulung fällig? :smiley:

#19

Hallo wolfgang,

ich habe mich da wohl etwas undeutlich ausgedrückt. :oops: . Ich meine einmal gelernt zu haben, daß man die Nebelleuchten (front) nur bei schlechter Sicht (Nebel, starker Schneefall, starker Regen) einschalten darf.

Die Nebelleuchte (Heck Nebelschlußleuchte) jedoch nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m und nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

Es kann sich aber auch geändert haben.

siehe click.gif

und click.gif

man lernt nicht aus. :-k und muß sich immer weiterbilden.

Gruß aus Franken

Hermann