Unfallschaden hinten rechts bei Galaxy WGR 2003 - Wie geht man am besten weiter vor?

#40

#38: Die 130% Regelung hat der Gutachter selbst ins Gespräch gebracht.
Ich bin gespannt wie das Gutachten ausfällt.

#41

Ich habe doch TK ohne SB, das kann ruhig neu. Hauptsache es kommt kein wirtschaftlicher Totalschaden dazwischen.

Gruß Uwe

#42

So isses.
Bei einer normalen fiktiven Abrechnung hätäte Klappskalli das Geld von der Versicherung bekommen, für kleines Geld die Türen lackieren lassen, und mit dem Rest sein Leben geniessen können. Völlig zu Recht und und völlig in Ordnung. Da hätte es aber keine „gütlichen Einigung“ mit der Werkstatt bzgl. „zukünftiger Werkstattbesuche“ gebraucht.

Entweder hat die Werksatt Klappskalli beschissen, oder beide zusammen das Finanzamt.

Oliver

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#43

#35 Ich bin kein Experte.
Ich habe mir den von dir genannten Artikel angeschaut.
Finde darin aber nicht, was Du behauptest.

§ 14c UStG (1) bedeutet, dass wenn ich dir eine Rechnung ausstelle über einen Sack Kartoffeln um Brutto 10,- EUR
und durch einen Fehler auf der Rechnung/Quittung nicht 7% USt. = 0,65 EUR sondern 19% = 1,60 EUR ausweise, dann schulde ich dem Finanzamt auch die 1,60 EUR.
(2) ist ein ähnlicher Sachverhalt.

Im Endeffekt will der Gesetzgeber verhindern, dass der Staat Geld verliert, also dass der Käufer 1,60 EUR Vorsteuer absetzt aber der Verkäufer seinen Fehler bemerkt, und nur 0,65 EUR Umsatzsteuer abführt.

Denn das wären für den Staat ja 0,95 EUR Verlust.

Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege.

PS: Die Werkstatt könnte auch einen Gutschein über Reparatur für Netto 100,- EUR zu Weihnachten verkaufen und gleich 19% Umsatzsteuer erheben und abführen.
Bei den Tätigkeiten der Werkstatt ist klar, dass es nicht zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% kommen kann. Somit können die 19% auch gleich verlangt und abgeführt werden.

#44

#42
Hallo Oliver, ich kann dich beruhigen. Es lief so, dass der Gutachter sagte sie Summe X wird benötigt für die Reparatur des Autos. Nicht im Spiel waren Gutachterkosten, Ausfall oder ähnliches. Reine Reparaturkosten. Mit diesem Schreiben ging ich zur Werkstatt und wollte das Auto repariert haben. Dort sagte man mir, es wäre bei dem Auto sinnvoller eben nicht neue Türen zu nehmen sondern die vorhandenen Türe wieder instandzusetzen. Das würde deutlich günstiger sein. Im Gegenzug könnte man für das Geld, was dann eingespart werden würde, noch weitere Reparaturen machen bis man eben die veranschlagte Summe erreicht hat. Es wurde also von mir der Versicherung mitgeteilt, dass das Geld abzüglich der Mwst. zu überweisen ist. Da ist weder Betrug noch „übers Ohr hauen“ im Speil - vermutlich wird die Werkstatt den besseren Schnitt gemacht haben. Diese verstehe ich unter gütliche Einigung und exakt die Summe verbrauchen.
Noch für Dich: Einst wurde ich beim Linksabbiegen innerorts von einem ungeduligen Fahrer überholt - er rauschte mir volles Rohr vorne links in die Seite. Klarer Fall, dachte ich, der hat Schuld. Der Polizist sagte, es käme wohl auf 50:50 raus. Der Anwalt sagte, nimm doch die Schuld ganz auf dich, bist doch Vollkasko versichert. Versicherung zahlt abzüglich der Eigenbeteiligung. Höherstufung und Eigenbeteiligung übernimmt dann die gegnerische Versicherung als Ausgleich und freut sich über Einsparungen.
Gesagt getan. Klingt für mich auch nach Betrug, schien und scheint aber ein regulärer Weg zu sein.

Beste Grüße
Klappskalli

PS. Sorry für Offtopic - kann auch gerne verschoben werden - jedenfalls wollte ich Heisenberg sagen, er kann sich den Schaden auszahlen lassen udn gucken, ob es eine Werkstatt gibt, die für kleines Geld großes leisten kann.

#45

Bitteschön:

Es liegt ein Fall des unberechtigten Steuerausweis i.S.d. § 14c (2) UStG vor.
„Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.

Die Werkstatt hat die aufgeführte Leistung „Wechseln der Türen“ nicht ausgeführt, sondern die Türen lediglich ausgebeult > Das Unternehmen hat eine Rechnung verlassen, welche (unberechtigte) USt für die nicht ausgeführte Leistung „Türwechsel“ ausweist > Die 14c-Steuer entsteht mit Ablauf des regulären Veranlagungszeitraums des Unternehmers

Bis dahin hat noch niemand ein so einfach erkennbares Problem. Die Werkstatt stellt 2.510 € zzgl. 479 € 14c-USt in (Schein)Rechnung und vereinnahmt den Bruttobetrag von 3.000 €. Die 479 € werden an des FA abgeführt. Alles gut, oder? Ein Indiz für das FA wäre lediglich die fehlende Eingangsrechnung für zwei Türen.

In Wirklichkeit wurde aber lediglich für z.B. 1.000 € zzgl. 190 € repariert. Diese 190 Euro schuldet die Werkstatt originär bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Reparatur. Egal ob es dafür eine Rechnung gibt. Einfach über die Kausalkette Werklieferung/Werkleistung im Rahmen eines Unternehmens gegen Entgelt > Leistungsort ist die Werkstatt (Ort der Übergabe des fertigen Werks) > BMGL ist das Entgelt ohne USt (= 1.000 €) > Regelsteuersatz 19% > Steuerentstehung mit Ablauf des VAZ

Und wenn dann die zusätzlichen Reparaturen aus der „gütlichen Einigung“ ohne jegliche Rechnung durchgeführt werden, wiederholt sich og. Sachverhalt wieder.

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#46

#45 danke dafür. Wieder etwas dazugelernt.

#44 (auch wenn ich jetzt verunsichert bin :-)) Für die tatsächlich (jetzt, im Zusammenhang mit dem Unfall stehende) ausgeführte Arbeit (Türen ausbeulen) kann sich Klappskalli die Umsatzsteuer von der Versicherung noch nachträglich auszahlen lassen. Richtig?

#47

#44

Na, dann hat ja alles seine Richtigkeit.
Deinen anderen Fall wollen wir jetzt mal besser nicht diskutieren…

#45
Man könnte sich auch noch andere Gründe dafür vorstellen, nicht erbrachte Leistungen abzurechnen und damit Geld quasi us dem „Nichts“ in die Bücher zu bringen…
Aber egal, ist ja nun alles prima :wink:

Oliver

#48

Weiß nicht, was du für ein grundsätzlicher Bedenkenträger bist, aber es gibt Dinge, die sind wohl korrekt, auch wenn du das nicht zuordnen kannst.

www.test.de/Autounfall-clever-regulieren-Mit-Vollkasko-bei-Teilschuld-viel-Geld-sparen-5437606-0/

Beste Grüße

#49

In dem Fall geht es nicht darum, ob das gesetzlich korrekt ist (das ist es wohl), sondern wer da wen über den Tisch zieht, aber egal.

Oliver

#50

Man kann auch Korinthen kacken…es werfe nur der den Stein welcher im ganzen Leben noch nicht mal den kleinsten Beschiss gemacht hat!

schneidet doch bitte diese Thematik aus dem Thread und verschiebt es in die Laberecke, danke

#51

#49

Ja, ist ja ok, wenn du das nicht verstehst - finde es nur befremdlich anderen zu unterstellen, sie seien Betrüger oder würden - hier auch mit anwaltlichem Rat - andere über den Tisch ziehen. Ich persönlich würde mir solche Urteile über andere bei Unkenntnis nicht erlauben.

Beste Grüße

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#52

Also, ich habe den Inhalt des Gutachtens schon telefonisch mitgeteilt bekommen:

Der Schaden beträgt 4688€, und dabei wird die Hintertür nur instandgesetzt :shock:

Der Zeitwert wurde (dank Standheizung und grüner Plakette durch Zusatzfilter) auf 2400€ festgelegt.
Der Restwert nach dem Unfall ist 300€.
Damit bekomme ich (wenn die gegnerische Versicherung mitspielt, was ich glaube) 2100€ ausbezahlt.

Zur technischen Instandsetzung brauche ich erst mal:

11€ Versand Stahlfelge aus dem Forum
15€ Montage Hinterreifen auf neue Stahlfelge
60€ Spurvermessung
-------
76€ um erst mal wieder Verkehrssicher zu sein.

Das mache ich relativ schnell, auch schon bevor ich das OK von der gegnerischen Versicherung habe.
Die verbogene Stahlfelge kann ich ja behalten und ggf. vorzeigen.

Dann schaue ich mal, ob jemand die Hinterseite instandsetzen kann. Aber das hat Zeit und kann dann passieren, wenn der Karosseriebetrieb gerade nichts zu tun hat. Mein Ziel ist es dabei, für die Instandsetzung deutlich unter den 2100€ zu bleiben die ich von der Versicherung bekomme.

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#53

Ausbeulen, spachteln, lackieren sollte aber doch für deutlich unter 2000 Euro zu machen sein.

Oliver

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#54

#53: Sehe ich auch so.
Und ich weiß jetzt warum die Versicherungen so teuer sind wenn dafür fast 5000 € veranschlagt werden.

#55

Es geht bei der Kalkukation von Unfallschäden um die sachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorschrift und nicht um irgendwelchen kurzlebigen Spachtelpfusch .

Hier gabs doch mal nen Fred über einen gebraucht gekauften Golf bei dem der Spachtel unterrostet war und/oder bei dem beim nächsten Unfall die dicke Spachtelschicht zu sehen war .

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#56

Das Auto wird jetzt 17 Jahre alt, da ist Schleifen/Spachteln/Lackieren am Kotflügel und an den Türkanten kein kurzlebiger Pfusch, sondern eine lebensdauerverlängernde Maßnahme :wink:

Oliver

#57

Der Karosseriespengler bei dem ich üblicherweise bin macht erst mal eine Rückverformung, dann verzinnt er und dann wird lackiert.
hat immer gut gehalten.

#58

#56: Ein Sachvertändiger macht bei der Art der Instandsetzung aber keinen Unterschied ob Neuwagen oder Verbrauchtwagen.

Es wird immer von Instandsetzung nach Herstellervorschrift ausgegangen, so entstehen dann die Zahlen

#59

Jupp, das war ich :mrgreen:
Großflächig spachteln hält halt nicht, selbst wenn darunter das Belch gegen Rost geschützt wird.
Durch Haarrisse im Spachtel (im Fahrbetrieb durch Erschütterung erzeugt) dringt Wasser ein
und es fängt an zu rosten.

Ein neues Seitenteil ist meistens nicht teurer (beim freien Karosseriesprengler) und kostet nicht wirklich die Welt,
ebenso das heraustrennen und neu einsetzen, lackiert werden muss eh…

Gruß, Heiko

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