Tagfahrlicht

#40

Hi,

vor lauter Threads zum Thema TFL blicke ich da nciht mehr ganz durch, daher nochmal eine Frage:

Mein Ali (mit Xenon) hat neben dem Abblendlicht kleine runde Standlichter - darf man (in Ö wird TFL ja evtl. ab Oktober 05 Pflicht) diese auch als TFL verwenden?

Wenn ja, wie kann die Lichter so schalten, daß diese mit der Zündung ein/ausgeschalten werden (inkl. Rücklicht?)?

Viele Dank und viele Grüße

Axel

#41

Du hast es selbst geschrieben, es handelt sich um Standlichter

#42

Moin moin

Ich glaube nicht das die Standlichter als TFL durchgehen.

Wenn das der Fall wäre, geile Lösung, besonders was den Energiebedarf angeht. :smiley:

Aber die Leuchtkraft der Standlichter ist leider zu gering um als TFL zu dienen.

Würde man die Leuchtkraft erhöhen können durch andere Lampen gehen die wieder nicht als Standlichter. Mist ein Teufelskreis.

Bis dann

Thomas

#43

Übrigens ist es verboten nur mit Standlicht zu fahren (entwerder Licht ein oder Licht aus)

#44

Moin moin

und das sogar in Österreich. :smiley:

Bis dann

Thomas

#45

So Leute. Angeregt durch diese Diskussion und weil die Frage aufkam, was denn der TÜV dazu sagt, hab ich mal meinen Nachbarn (seines Zeichens TÜV-Prüfer) auf die Problematik angesprochen.

Was muss ich sagen, er hat die Aussagen von unserem Gast DGL bestätigt (nicht dass ich daran gezweifelt hätte, aber gehofft hatte ich es schon). :? :frowning:

Er meinte sogar noch, dass die TFL ein eigenes E-Prüfzeichen haben müssen! Typisch deutsch halt. Da versucht man mit geringen, vom Hersteller selber freigegebenen Mitteln (Bestückung mittels Kabelbrücke am Schalter) für etwas Sicherheit zu sorgen und dann sowas. :expressionless:

#46

Hallo Reiner,

hattest Du was anderes erwartet?

Fakt ist, dass momentan nur die optionalen TFL zulässig sind(und natürlich Serienausrüstungen wie z.B. bei Audi), die aber nur mit großem Aufwand an unsere SGAs montierbar sind, wenn es optisch gut aussehen soll. Alles andere, ob NSW, Standlicht oder Abblendlicht, dass nur alleine funktioniert, sind nicht zulässig. Theoretisch wäre es ja nicht einmal zulässig, wenn man den Lichtschalter überbrückt, damit das Licht immer an ist, man hätte da ja die Schaltung der Lichtanlage verändert. So ja zumindest einige Schreiberlinge hier.

Es wäre nur eine Sache möglich, so wie es Daimler mit dem Kurvenlicht auch gemacht hat, ein Zulassung der NSW als Tagesfahrlicht zu beantragen. Oder aber einfach weiterfahren, wie bisher auch.

#47

Tja Axel. Wie ich schon schrieb: Erwartet nicht, aber gehofft, auch wenn dies offensichtlich schon etwas blauäugig war. :frowning:

Ansonsten stimme ich dir zu.

Trotzdem kann ich das nicht ganz nachvollziehen (aber so geht es mir auch mit Gesetzen und Verordnungen bei mir auf der Dienststelle). Ich persönlich empfinde trotzdem diese Schaltung als Sicherheitsplus mittels geringem Aufwand.

#48

Eben, und darum bleibt bei mir weiterhin die gedimmten NSW. Von den bei Hella angebotenen TFL-Nachrüstsätzen sind diese sowieso nicht zu unterscheiden. DIe Hellas werden nämlich beim Golf, Passat usw. dort eingebaut, wo sonst die Nebels sind.

#49

Wie von mir in diesem Thread bereits dargestellt, ist die Zulassung von TFL ursprünglich nicht in Deutschland erfolgt. Vielmehr gibt es hierfür EU-Bauartgenehmigungen die in Deutschland automatisch anerkannt werden müssen.

Wie ebenfalls bereits dargestellt, benötigen alle Beleuchtungseinrichtungen (also auch Blinkleuchten, Rückstrahler, Begrenzungsleuchten, Seitenleuchten …) an Kfz (ausser Rückfahrscheinwerfern und Arbeitsscheinwerfern, für die jedoch auch Anbau- und Schaltvorschriften bestehen) eine Bauartgenehmigung - nachgewiesen eben mit den genannten „(E*-)Prüfzeichen“.

Abgesehen von „kleineren nationalen Eigenheiten“ ist das Zulassungsrecht für Kfz in den EU-Staaten gleich, und wird sich durch EU-Verordnungen und EU-Betriebserlaubnissverfahren, die zunehmend alle neuen Fahrzeugtypen und auch alle Fahrzeugteile (bei denen dies erforderlich ist - also bei Beleuchtungseinrichtungen allemal :!: ) auch weiter vereinheitlichen.

Also „nix typisch deutsch halt“, und „Verändern von lichttechnischen Einrichtungen“ (z.B. durch Dimmen …) bringt auch in allen anderen (europäischen) Ländern deren Bauartgenehmigung zum Erlöschen.

Gruß Hohenloher

*

Aus dem „E“ vor dem Prüfzeichen ergibt sich in Verbindung mit der folgenden Zahl das EU-Land, in dem Prüfung und Erteilung der Bauartgenehmiung erfolgt sind.

#50

Moin moin

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Ist doch nicht zu fassen, gedimmte NSW darf nicht sein weil keine Bauartgenehmigung. Die NSW mit voller Leuchtkraft als TFL darf auch nicht sein weil keine Bauartgenehmigung.

Es ist doch zum Mäusemelken.

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Bis dann

Thomas

#51

Was ist eigentlich, wenn eine Lampe ausgefallen ist = 100% gedimmt??? Erlischt dann auch die Betreibserlaubnis des KFZ??? #-o

Wenn man sich das einmal vor Augen führt, dann erkennt man, dass man öfter mit einem Auto unterwegs ist, welches gar nicht fahren durfte. [-X

Mal das Rücklich defekt, evtl. die Kennzeichenbeleuchtung und schon hat man eine veränderte Beleuchtungsanlage.

Darum: Bei NSW als TFL, im Falle eines Falles: „Was, die NSW sind an? Habe ich noch gar nicht bemerkt. Da muss was kaputt sein, wahrscheinlich der Lichtschalter defekt. Werde ich sofort danach schauen lassen, versprochen!“ :^o

#52

[quote="„trikeflieger“]

Was ist eigentlich, wenn eine Lampe ausgefallen ist = 100% gedimmt??? Erlischt dann auch die Betreibserlaubnis des KFZ??? #-o

Wenn man sich das einmal vor Augen führt, dann erkennt man, dass man öfter mit einem Auto unterwegs ist, welches gar nicht fahren durfte. [-X

Mal das Rücklich defekt, evtl. die Kennzeichenbeleuchtung und schon hat man eine veränderte Beleuchtungsanlage. /quote]

Eigendlich sollst du doch einen Rundgang ums Auto machen und gucken ob alles geht. :slight_smile: Ersatzlampen sind zwar keine Pflicht, abba …

Wers dir glaubt …

#53

Moin moin

Nee nicht wirklich oder?

Machst Du das immer, alle Lampen an, Blinker einschalten und dann eine Runde um den Wagen?

Garantiert funzen dann alle und 20 km später ist beim erneuten Einschalten der Beleuchtung dann doch eine kapoottt. :?

Da stehen dann die Kollegas von der Rennleitung und? „Ich habe die vorhin beim losfahren kontrolliert da gingen alle noch " Ehrenwort!“"

Ja klar doch, und das sollen wir jetzt glauben :?: :oops:

**Wers dir glaubt …**kann ich da auch nur sagen. :smiley:

:smiley: :lol: :smiley: :lol: :smiley: :lol: :smiley: :lol: :smiley:

Bis dann

Thomas

#54

bei den brechenden Kabeln zur Heckklappe ist sowas nie auszuschließen

:?

#55

Klar, ich laufe grundsätzlich einmal um den Wagen. Habe dann immer ein Problem bei den gelben Lampen: Geht, geht nicht, geht, geht nicht,… fahre dann meist trotzdem.

Fahre ich dann ohne Betriebserlaubnis? #-o #-o #-o #-o

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

#56

Wobei es gerade hier ja eigentlich wieder spannend wird.

Das gedimmte Abblendlicht als TFL ist ja nicht eine Bastelei sondern die offizielle Lösung seitens des Herstellers für (europäische) Länder in denen TFL vorgeschrieben sind (zB Schweden)

Insofern ist die Verwendung des gedimmten Abblendlichts als TFL für unsere Fahrzeuge in einem europäischen Land typengenehmigt und müsste eigentlich auch eine E-Nummer haben, oder?

#57

Klingt zumindest plausibel.

Was ist mit Reimporten aus solchen Ländern? Muss ich dann das Kabel für den TFL-Mod wieder rausreißen, oder…?

…oder kommt an dieser Stelle wieder der Joke mit der Einzelgenehmigung der roten Blinkleuchten?

Eine E-Nummer wäre auf jeden Fall ein sauberer Weg, gegen den auch die Rennleitung nichts sagen kann.

#58

Also ich weiß nicht… TFL hin oder her - ich hab mir seit meinem letzten Dänemark-Urlaub angewöhnt, auch bei strahlendem Sonnenschein mit Abblendlicht :idea: zu fahren. Der zusätzliche Stromverbrauch juckt mich, ehrlich gesagt, nicht wirklich. Auch nicht der dadurch anfallende zusätzliche Dieselverbrauch.

Meiner Meinung sind die bisherigen TFLs so mickrig, dass ich sie eigentlich gar nicht anmachen brauche. Wenn ein Wagen mit TFL neben einer langen Hecke oder in einer Baumallee herangehuscht kommt, sehe ich den irgendwie nicht wesentlich früher, als wenn er unbeleuchtet wäre. Das sieht m.E. mit normalem Abblendlicht schon ganz anders aus.

Aber mal was ganz anderes zu diesem Thema:

In meinem Bekanntenkreis gibt es einige leidenschaftliche Biker. Als ich neulich mit denen über dieses Thema diskutierte, gab es ein großes Hallo, denn ein großer Teil der Bikergemeinde spricht sich gegen das Fahren mit Licht am Tag aus, da die Leute der Meinung sind, sie würden so ihre „exklusive Früherkennung“ verlieren und müssten somit mit einer steigenden Unfallwahrscheinlichkeit rechnen…

Ist doch lustig - gerade diejenigen, die damit geschützt werden sollen, beschweren sich jetzt… :roll:

#59

So,

nachdem ich ja quasi der Auslöser für die (auch juristisch interessante) Diskussion war, muß ich nochmal meinen Senf dazugeben:

Mir war und ist völlig klar, daß NSW keine TFL-Zulassung haben und ich damit gegen geltendes Gesetz verstoße. Aber wie schon von DGL und Hohenloher ausgeführt: Im fließenden Verkehr wird keiner den Unterschied (nämlich genau das fehlende Zulassungszeichen) bemerken und mich deswegen anhalten. Und wenn doch, ist ein freundlichen Verhalten gegenüber den Uniformierten selbstverständlich - ebenso wie das Ziehen eines Relaissteckers gefolgt vom Verlöschen der Lampen.

Daher halte ich es wie ali-rosl und trikeflieger:

=D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D>

Am Rande sei ein Leitspruch meines Opas erwähnt: „Manchmal ist das Gesetz wie eine geöffnete Tür auf freiem Felde - nur der Idiot geht hindurch“

Auf dieses Argument habe ich nur gewartet und kann nur den Kopf schütteln. Es geht im Straßenverkehr nicht darum, ob eine Gruppe besonders gut gesehen wird. Jeder Verkehrsteilnehmer soll gut erkennbar sein ! Gerade Motorradfahrer sollten froh sein, entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig zu erkennen. (Zumindest muß das für den Biker gelten, der vor 10 Tagen keine 500 m von hier auf gerader Landstraße mit 120 km/h (!) frontal in einen entgegenkommenden Kleintransporter knallte, den er offensichtlich übersehen hatte … Bemerkung des Bestatters zu einem der anwesenden Polizisten: „Hättet ja sagen können, daß Wischmop und Eimer reichen.“).