Tagfahrlicht

#20

Laut diesem Beitrag gibt es 3 verschiedene

@Ali-Rosl: welches hast Du den verbaut?

#21

Mit der Schaltungsänderung verlieren die Scheinwerfer bzw Nebelleuchten ihre Bauartgenehmigung, es sind ja keine TFL.

Auch abstrakte Gefährdung reicht. Desweiteren ein Betrieb eines nicht bauartgenehmigten Fahrzeugteils.

Wir handhaben das idR. wie folgt: Fahrzeug wird bis zur Herstellung des Orginalzustands nicht bewegt (Ausnahmefall: das Verbot der Weiterfahrt stellt eine Verkehrsbehinderung dar. Weiterfahrt dann unter Polizeibegleitung zum nächsten Abstellplatz). D.h.: Stellt der Vekehrsteilnehmer vor Ort den erlaubten Zustand wieder her oder kann Abnahmegutachten vorlegen wird die Maßnahme sofort aufgehoben.

Kein Beamter wird eine solche Maßnahme unter Einsatz körperlichen Zwangs durchführen, es sei den der Verkehrsteilnehmer leistet Widerstand (anderer Tatbestand:Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Entzieht sich der Verkehrsteilnehmer der Maßnahme, ergibt sich ebenfalls ein anderer TB.

Frage an Hohenloher: Kollege?

#22

So, die Rechnung hab ich leider nicht mehr gefunden (falls ich seinerzeit überhaupt eine bekommen hab).

Ich hab also gerade im Regen mal das Kabel soweit es ging rausgefriemelt und die Teilenummer mal abgelesen:

1HM 971 284

Soweit ich mich erinnern kann, liegen die Unterschiede in dem Widerstandswert der einzelnen Kabel. Welchen Wert nun das Meinige hat, weiß ich leider nicht. Ich glaube aber, dass es das mit dem höchsten Wert war. Bestimmt war es auf jeden Fall, lt. Beschriftung, für Mexico. :wink:

#23

Widerstand steht leider nicht drinnen, aber Dein Kabel stammt aus einem 02er Golf Cabriolet und sollte € 13,40 + Märchensteuer gekostet haben

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#24

Moin moin

Wäre der Betrieb der NSW als TFL über ein Widerstandskabel erlaubt?

Dann wäre die Leuchtstärke ja geringer.

Aber mal ganz nebenbei. Ich verstehe diesen ganzen Hickhack sowieso nicht.

Wem tue ich weh oder gefährde ich wenn ich am Tage mit den NSW als TFL fahre? Eigentlich erhöht sich doch die Sicherheit und die „angebliche Gefährdung“ wodurch auch immer besteht doch nur in den Vorschriften.

Eine Gefährdung geht doch wohl eher von den Fahrern aus die permanent die NSW mir den Abblendern zusammen eingeschalten haben oder noch besser die illegalen Xenons.

Oder nehmen wir noch ein Übel das den Strassenverkehr wirklich gefährdet, das Handytelefonieren vorzugsweise ohne FSE . :mecker:

Aber die werden leider nicht oder nur sehr selten erwischt. :expressionless:

Ich denke mal sollte sich auf die wirklichen und nicht auf fiktive Gefährdungen konzentrieren.

Bis dann

Thomas

#25

Frag mal die Beamten…

:lookup:

#26

Moin moin

Na ich hoffe doch das es eine Antwort gibt entweder von DGL oder Hohenloher.

Die Fragen sind durchaus ernst gemeint, weil sich mir der Sinn der Vorschrift nicht wirklich erschliesst.

:smiley:

Bis dann

Thomas

#27

Ist aber doch nichts außergewöhnliches - oder? :-k

#28

Hallo,

ich wollte vor einiger Zeit meine für TFL gedimmten NSW wieder abklemen. Seit einiger Zeit ist ja aber Mercedes mit dem Kurvenlicht unterwegs. Schon einige Mal habe ich gesehen, dass dies durch die NSW gemacht wird, bei denen der kurveninnere NSW eingeschaltet wird.

Wie verhält sich denn das mit den ganzen Vorschriften? Nachdem ich annehme, dass Daimler nichts illegales macht, muß doch eine Änderung der Bestimmungen für die Nutzung der NSW stattgefunden haben.

Wer weiß mehr?

Noch was zur Kontrolle und Untersagung der Weiterfahrt: Nachdem es sich um einen Stecker handelt, der jederzeit unterbrochen werden kann, ist das Weiterfahren ja wohl kein Problem und kann somit nicht untersagt werden.

Auf die Frage an einen Polizisten, ob er mit den NWS als TFL ein Problem sehen würde, sagte dieser: Wir haben Wichtigeres zu tun, als zu schauen, ob jemand unerlaubt mit Licht herum fährt.

#29

Na dann antworte ich mal:

Sinn des Ganzen ist, dass keiner mit Leuchten durch die Gegend fährt, die die Fahrbahn beleuchten, also Sicht verschaffen, und hinten ist nichts an. In so fern gefährde ich evtl. denjenigen, der hinter mir fährt, und das hinten unbeleuchtete Fahrzeug nicht rechtzeitig erkennt.

  1. Verkehrsunfall mit Flucht, hinten nichts an, also keine Möglichkeit das Kennzeichen zu erkennen.

Hab ich so noch nicht gesehen, aber manchmal frage ich mich was die Typprüfer so alles genehmigen. Beispiel: Vor einigen Jahren habe ich einen Chrysler Voyager angehalten. Grund: rote Blinker hinten und gelbes Standlicht vorne. Zur damaligen Zeit noch gar nicht zulässig. Blick in den Fahrzeugschein unter 33 drin: mit Ausnahmegenehmigung: Standlicht vorne gelb, Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot.

Ich kenn diese Konstruktion nicht. Wenn man die Brücke so ausbauen kann, dass eine Wiederinbetriebnahme an der nächsten Ecke unmöglich erscheint, dann ist gut.

Das ist leider so, dass alle Dienststellen chronisch unterbesetzt sind. Unser ET hat eine Sollstärke von 20 Beamten. Iststärke: 17 BeamteInnen. Durch Krankheit, Urlaub, Fortbildung ect. sind selten mehr als 15 BeamteInnen im Dienst. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

:smiley: Beantrage jetzt einen :vw: als DIenstwagen :smiley:

#30

Hallo DGL,

das Kurvenlicht von Daimler ist als Extra und bei einigen Ausstattungsvariaten sogar serienmäßig zu haben.

Du sagst, dass das TFL nicht die Straße ausleuchten darf. Ein gedimmter NWS leuchtet die Straße auch nicht aus, somit sollte es also auch kein Problem darstellen, wenn nur dieser an wäre. Selbst ein zu 100% leuchtender NWS ist meiner Meinung nicht zum Fahren in Dunkelheit geeignet, da man nicht weit genug sieht.

Apropos Unfallflucht: Wenn ich das Licht ausschalte und mit Fernlicht (über die Lichthupe) davon fahre, dann siehst Du auch nichts.

#31

Hallo!

Würde mir auch gern das TFL mittels 1HM 971 284 realisieren.

Habe jedoch irgendwo gelesen, dass bei Brücke TFL Klemme 56 die Parklichtschaltung ausgehebelt wird.

Wer kann dazu etwas sagen.

Gruß

Oldie

#32

Eine Änderung der allgemeinen Bestimmungen für (An-)Bau und Nutzung der NSW hat nicht stattgefunden :!:

Für das Kurvenlicht wurde Daimler vielmehr im Rahmen der Typprüfung die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt - „Überraschungscoup“ - auch für viele „Angehörige der grünen Rennleitung“ (Begriff wurde am Beginn des Threads mal „eingeführt“) :wink:

Gelbe (oder rote) Begrenzungsleuchten vorne und rote Blinkleuchten hinten bzw. die „Doppelfunktion Blinker und Begrenzungsleuchten vorne und hinten“ wurden und werden im Rahmen der deutschen Typprüfung auch nicht genehmigt.

Es bestand und besteht jedoch die Möglichkeit, Importfahrzeugen Einzelbetriebserlaubnisse zu erteilen, bei denen auf den Umbau bzw. die Änderung der nicht mit den deutschen Zulassungsbestimmungen übereinstimmenden Beleuchtungseinrichtungen verzichtet wird.

Die Beleuchtungseinrichtungen dieser Fahrzeuge haben dann natürlich auch keine deutschen Bauartgenehmiungen oder EU-Betriebserlaubnisse mit europäischen Prüfzeichen.

"Amateur-(Teil-)Nachbauten" der geschilderten „Blinker-/Begrenzungsleuchtenschaltung“ gibt es hin und wieder mal - zwischenzeitlich sogar einschließlich Einbeziehung der Spiegel-Blinkleuchten; diese sind jedoch „nicht betriebserlaubnisfähig“ :wink:

Gruß Hohenloher

#33

Moin moin

Ich denke mal auch das die NSW nicht als Fahrlicht taugen, die taugen ja fast nicht mal als NSW. :?

Genau, auf die Idee war ich noch garnicht gekommen. :?

Aber das ist natürlich möglich. Also wird demnächst wohl auch das benutzen der Lichthupe bei Dunkelheit verboten werden. #-o

Was mich an der ganzen Sache echt an :kotz:, ist das immer und überall nur Ganoven gesehen werden.

Nichts gegen DGL, aber wenn ich Deine Kommentare so lese, sicherlich gibt es Vorschriften und die sollten in der Regel auch befolgt werden.

Aber da kommt dann ein SGA mit Papa, Mutti und und den Kleinen und will an den See zu baden.

Auf dem Weg dahin steht dann die grün-weisse Rennleitung und so ein „Vorschriftenversessenener Rennleiter“ legt dann das Fahrzeug lahm weil die NSW als TFL betrieben werden, weil es könnte ja vielleicht eventuell und soweiter und sofort.

Das geht doch echt am Ziel vorbei.

Leben und leben lassen, man kann darauf hinweisen das es so nicht gedacht ist, aber Fahrzeug stillsetzen und Strafe und das ganze Pipapo, dann wundert Euch nicht wenn das als Wegelagerei bezeichnet wird, denn nichts anderes ist es in einem solchen Fall, zumal ich mir nicht vorstellen kann das sich der Fahrer die Argumente nicht anhört und es sicherlich sogar einsieht, und dann eine geeignete Massnahme ergreift und das ändert. Wenn es mit der Leuchtkraftbegrenzung erlaubt ist werden ganz sicher viele der Forumsmitglieder Ihre NSW gern als TFL benutzen.

Ist es erlaubt die NSW mit einer Leuchtkraftbegrenzung als TFL zu benutzen?

Ist sicher nicht bös gemeint, aber bitte die Kirche im Dorf lassen.

BM = Bleib Mensch, wie Wolly schon sagte.

Bis dann

Thomas

#34

aber den ganzen Hickhack, weil man am Tage mit Licht fahren möchte?

Also, wir alle schnallen uns im Auto (hoffentlich) an. Das war vor 25 Jahren noch nicht so. Was für ein Theater, als die Anschnallpflicht kam. Und nun, ich steige ein, schnall mich an und schnall mich nach der Fahrt wieder ab. Geht alles ganz automatisch. Also warum nicht auch noch den Handgriff mehr um das Licht anzuschalten? Die Gefahr dass ich die Batterie leermache, wenn ich das Ausstellen vergesse gibt es ja wg. Warnton nicht.

Ehe ich mir hier irgendwelchen Ärger einhandel (lass die Karre mal abbrennen und irgendwer stellt irgendwie fest, dass ich an der Lichanlage rumgefummelt habe…) lass ich lieber alles so wie es - zulässig - ist und sttel das Licht manuell an. ich muss nicht alles automatisch haben, selbst wenn es irgendwie machbar ist.

Gruß an alle Bastler…

#35

Moin moin

@Jens

So gesehen hast Du schon recht, aber hier geht es nicht einfach nur um Licht an oder Licht aus, sondern auch darum wenn man schon mit Licht am Tag fährt nicht unnötig viel Sprit dafür zu opfern.

Wenn Du am Tag Licht an hast brauchst Du das Standlicht, das Rücklicht die Kennzeichenbeleuchtung und die Intrumentenbeleuchtung nicht und das ist der Punkt um den es beim TFL geht.

Licht an ja aber nur soviel wie nötig.

Bis dann

Thomas

#36

Hallo Leute, langsam reiten schont die Pferde!! :wink:

Mal ehrlich, was für ein Theater war es am Anfang, als die Ersten „Zusatz Bremsleuchten“ kamen?

Ist Verboten, der Hintermann wird geblendet, Lichter die im „Dreieck“ angeordnet sind hat nur die Bahn und ist im Strassenverkehr verboten…u.s.w.

…und was ist jetzt?

Jetzt werden sie serienmäßig verbaut und kaum noch einer hat keine Dritte Bremsleuchte!!

Ich bin sicher auch nicht der „heiligste“ auf der Strasse und schon recht kein „Freund“ der Uniformierten :oops:

Nur wenn man sie nach der Strassenverkehrsordnung fragt, müssen sie den Gesetzestext zitieren, sie dürfen nicht öffentlich ihre Meinung kund tun!

Daher zu hinterfragen, ob es ein „blödsinn“ ist, was uns DGL schreibt, finde ich nicht ganz für richtig!

Gesetz ist Gesetz :!:

mfg.

#37

Heute antworte ich mal nicht konkret auf einen Beitrag, sondern ganz allgemein.

Fangen wir mal hinten an:

Zusätzliche Bremsleuchten.

Erst ganz verboten, dann geduldet, dann Vorschrift bei Neuwagen (aber bitte nur eine). Das ist richtiges Vorschriften-Wirrwarr

Noch ein Gedicht: Ich habe als Führerschein-Neuling einen alten Fiat (500,-- DM) gefahren. Da stand im Brief noch drin, dass das „Fahrzeug mit seitlichen Fahrtrichtungsanzeigern“ ausgerüstet ist. Seit einigen Jahren auch Vorschrift. Damals aber auch schon oft Anlass zu Fragen der „Trachtengruppe“.

Sieht man dem Fahrzeug aber nicht von aussen an, dass es ein Import mit Einzelbetriebserlaubnis ist. Als „frischer“ PK mit nem „alten“ PHK auf dem Beifahrersitz schon gar nicht. Der hatte die Kelle schon draussen draussen, bevor ich zum Überholen ansetzten konnte.

Jetzt mal was unter uns: Alleine mit einem Kollegen im Auto halte ich keinen von euch wegen so etwas an oder ermahne, das schnellstens in einen ordentlichen Zustand zuversetzten, als da große „Maßahmen zu ergreifen“. Klar, wenn ich das gleiche Auto ne Woche Später noch genau so sehen, dann sieht die Sache etwas anders aus. Wichtig dabei ist aber immer wie man mir gegenübertritt. Ich will keinem unbedingt etwas anhängen, ich such ich auch lieber mal nach dem xyz-Vordruck, als …

Auch schon erlebt. Nicht mit Fernlicht aber mit der MAG-Lite.

:lol: Sind ja auch nur Ganover unterwegs… :lol:

Nein, Spaß beiseite. Mein Ausbilder hat immer gesagt: Die in Bonn können nicht anders. Muß halt jeder Idiot begreifen

Tut also nur was erlaubt ist, oder hofft auf Rennleiter mit 8).

#38

There will be an answer: Let ist be … :!: :wink:

**Du hast nach „erlaubt“ gefragt.

Die Vorschriften sagen hierzu aktuell eindeutig „NEIN“ und werden dies auch künftig ebenso eindeutig tun (müssen),

weil „Veränderungen“ an lichttechnischen Einrichtungen halt nicht zulässig sind.**

Fahrzeug-zulassungsrechtlich würde damit die Bauartgenehumigung der NSW erlöschen.

Trotz erloschener Bauartgenehmigung bleiben es (so paradox es klingen mag), die NSW, deren Benutzung halt nur bei erheblicher Sichtbehinderung zulässig ist.

Was „man“ in dieser (Rechts-)Lage macht, mag auf einem anderen Blatt stehen - „man“ muss mögliche Konsequenzen aber kennen und ggfs. tragen :wink:

Zweck und Ziel der TFL ist klar: Verkehrssicherheit durch „gesehen werden“ bei „angemessener Helligkeit“ der Leuchten nach vorne und natürlich auch der „Verzicht auf tagsüber nicht benötigte Rückleuchten …“.

Wie hier bereits mehrfach angeklungen, reagiert das (Verkehrs-)Recht mit Verzögerung auf neue Entwicklungen verschiedenster Art. Tagfahrleuchten sind eine solche „neue(re) Entwicklung“, die uns in Deutschland (berechtigterweise) durch EU-Recht beschert wurde.

Natürlich liegt der Gedanke nahe, ohnehin bereits vorhandene Leuchten für „weitere Zwecke“ mitzunutzen (und dadurch zusätzliche Leuchten zu vermeiden). In Deutschland ist das (Daimler-)„Kurvenlicht“ eines der Beispiele hierfür - ein weiteres auch das „BMW-TFL in Ringform in den Hauptscheinwerfern“. In Amerika werden seit Jahrzehnten Blinkleuchten als (zusätzliche) Begrenzungsleuchten mitgenutzt, und wirken damit de facto auch als TFL.

Meine Prognose: TFL wird bei Neufahrzeugen zunehmend serienmäßig kommen - unter anderem auch in der Variante „Kombination mit NSW mit heruntergesetzter Leuchtkraft“ - selbst vorwegnehmen darf „man“ diese wahrscheinliche Entwicklung (offiziell streng rechtlich) halt natürlich nicht :!:

Die „Angehörigen der grünen Rennleitung“ werden es im Begegnungsverkehr und bei Vorbeifahrt den Leuchten wohl nicht ansehen können, ob sie serienmäßig oder „in Eigenarbeit geschaltet und leuchtkraftbegrenzt“ sind (bei „näherer kompetenter Prüfung anhand der Prüfzeichen“ aber doch) :!: :wink: :smiley: :lol:

Bis dahin muss man ggfs. weiterhin hoffen, nur „Rennleitungsangehörigen“ mit Augenmaß, Fingerspitzengefühl und sozialer Handlungskompetenz „zu begegnen“ die den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ (bzw. des Übermaßverbots) richtig anzuwenden wissen :!:

Meiner Erfahrung nach gehören die Rennleitungsangehörigen ganz überwiegend zu dieser Kategorie (die Ausnahme bestätigt die Regel).

Auch „unser Gast DGL“ scheint mir nicht zur „Ausnahme“ zu gehören. Er erläutert in seinen Beiträgen auch nur die Vorschriften (für die er nichts kann!), so wie er sie versteht und auslegt. Man sollte ihn und andere Rennleitungsangehörige nicht zum Sündenbock machen (oder gar der „Wegelagerei“ bezichtigen); er muss seinen Kopf für die (Verkehrs-)Sicherheit hinhalten, und tut dies auch, indem er hier die Vorschriften erläutert :!:

Bekanntlich sind wir nicht (ganz) einer Meinung, aber das steht auf einem anderen Blatt (und wird vielleicht in einem anderen Beitrag „aufgearbeitet“) :wink:

Gruß Hohenloher

#39

Jetzt muss ich nochmal etwas zum Thema sagen:

Gesetze sind nun mal da, um eingehalten zu werden. Werden sie geändert, ist die geänderte Vorschrift zu befolgen. Fertig.

Über den Sinn oder Unsinn von diversen Beleuchtungsgimmicks, wie adaptives Kurvenlicht, Abbiegelicht, Tagfahrlicht, kann man sich streiten.

Wenn es mit den Beleuchtungseinrichtungen so weitergeht, dann haben wir in absehbarer Zeit ein kleines Las Vegas auf unseren Straßen, und die Überflutung mit optischen Reizen beginnt. Sie endet dann damit, daß wir vor lauter Wald die Bäume nicht mehr sehen.

Wenn überall nur noch Lampen an den Fahrzegen leuchten, egal zu welcher Gelegenheit (ach ja, ich habe vergessen, daß es ja noch die Bremsleuchten gibt, die je nach Pedaldruck auch noch stärker leuchten können) dann wird der Schuß in Richtung mehr Sicherheit durch auffällige Beleuchtung, nach hinten los gehen.

Viele empfinden z.B. ein Motorad mit am Tage eingeschalteter Beleuchtung , welches wild beschleunigend auf einen zu kommt, als furchteinflößend, und werden nervös. Ich denke da an die älteren Mitmenschen.

Das sind nur mal so meine Gedanken zum Thema.