danke für eure Tipps, ich würde das von einem der Orte dort abgreifen und eine Nachrüst-KFZ-Sicherung dazwischenschalten? Würdet ihr das auch so machen?
Habe nochmal im Netz geschaut, ob das dann keine Probleme gibt, wenn das Licht erst mit dem laufenden Motor angeht. Aber es heißt ja auch Tagfahrlicht, also ist es erforderlich während der Fahrt und nicht schon wenn „nur“ die Zündung an ist 8).
das hab ich geahnt, in Deutschland wird das ähnlich sein, ich habe auch schon darüber nachgedacht und hoffe, daß der TÜV nicht meckern wird (bin diesen Monat dran), das könnte man ja immer noch korrigieren.
Ich weiß, daß ich mich in dem Falle wohl nicht gesetzeskonform verhalte, aber ich denke auch daß die Macher des Gesetzes nichts vom D+ (bzw. dem Unterschied Zündung an -Motor an) wissen insofern
Wie soll der TÜV überhaupt wissen, ob du ein TFL hast, (bei mir sind es die NL) wenn du einen Schalter dazwischen hast und sie ausgeschaltet hast,
oder wenn du extra Leuchten montiert hast, dann beu einen Umschalter ein, ein Kontakt auf D+ und einen auf Zündung, dann beim TÜV einfach auf Zündung umschalten undschon entspricht alles dem Gesetz!!
Denn fast bei jedem Gesetz, gibt es ein „Türchen“, warum wohl, na klar, damit man es umgehen kann!!
Aber gleich vorweg: Die Sache ist nicht trivial. Da muss ein wenig am Stoßfänger geschnippelt werden, die Abschleppöse muss weg, und die Nebelscheinwerfer müssen auch weichen (naja, wer die SGA-Nebelfunzeln kennt, wird sie kaum vermissen). Wenn die Lichtverteilung passt, schalte ich mir evtl. die TFL (verbotenerweise ) als Nebellampen.
Und deshalb auch die Antwort von Georg dass das Einschalten der Nebelscheinwerfer ohne Standlicht laut STVO nicht erlaubt und daher im Lichtschalter auch nicht vorgesehen ist
Das geht schon aufgrund des mechanischen Aufbaus des Schalters nicht. Er muß erst in Stand- oder Fahrlichtstellung gedreht werden bevor er für die NL oder NSL herausgezogen werden kann.
Was Du machen kannst: Die Nebelscheinwerfer mit einem Relais zusätzlich als TFL anschalten. Ist in D aber leider (noch) nicht erlaubt.