Da es ja doch unklarheiten mit den gesetzlichen Regelungen gibt, habe ich beim KBA nachgefragt. Das hier ist die Antwort:
Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der United Nation Economic Commission for Europe (UN ECE-R) nachzulesen.
Diese Betriebserlaubnisse und Typgenehmigungen werden für reihenweise hergestellte Fahrzeuge und Fahrzeugteile erteilt. Einzelfahrzeuge und bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA.
Für Fragen im Zusammenhang mit Einzelfahrzeugen bzw. Änderungen an im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sind im Geltungsbereich der StVZO die Bundesländer zuständig. Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist insofern Ihre Zulassungsbehörde vor Ort.
Unabhängig von der Zuständigkeit möchte ich Ihnen folgenden Hinweis geben:
Für Tagfahrlicht gelten die Bestimmungen nach § 49a Abs. 5 StVZO.
Danach dürfen als Tagfahrleuchten nur nach der ECE-Regelung 87 genehmigte Einrichtungen verwendet werden. Die Schaltungsvorschriften für das Tagfahrlicht sind der ECE-Regelung 48 zu entnehmen.
Eine Tagfahrleuchte mit der beschriebenen sichtbaren leuchtenden Fläche ist nach der ECE-Regelung 87 nicht genehmigungsfähig.
Das von Ihnen genannte Genehmigungszeichen (E11 A 02 xxxx) ist von der britischen Genehmigungsbehörde erteilt wurden. Es deutet auf eine genehmigte Begrenzungsleuchte (A) hin.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Ich würde es genau so machen, wie in dieser Beschreibung:
(PDF-Datei !)
Dort werden die runden LED-TFL neben die NSW gesetzt.
Sieht m.M. sehr „original“ aus.
Bei einem SGA ohne NSW könnte man sie auch mit den Originalblenden anstelle der NSW einbauen. Die Optik sollte dann nahezu perfekt sein…
Auch einen Preis von 200 ,- € halte ich für absolut gerechtfertigt ! Bei den Hella TFL handelt es sich um qualitativ hochwertige Markenware mit allen notwendigen Zulassungen.
Bei dem chinesischen I-Bähy Schrott, kann man froh sein wenn die Funzeln den ersten Winter überleben. (Wenn sie nicht schon vorher, anlässlich einer pol. angeordneten TÜV Mängeluntersuchung, wieder entfernt werden müssen.)Spätestens wenn ein Versicherungsgutachter den damit ausgestatteten Wagen begutachtet, kommen die Wahren Kosten zu Tage (Für einen Wagen der dadurch keine Betriebsgenehmigung besitzt, zahlt keine Versicherung !)
Manchmal dauert es ein wenig bis die Rennleitung von den „neuesten Trends“ in der Tunerszene Wind bekommt …
Aber dann wird gnadenlos die Axt (Bzw. Mängelkarte) geschwungen.
Ich habe jedenfalls schon ewig niemanden mehr mit selbstgebauter Xenon Nachrüstung gesehen …
Dein Gedanke überzeugt! Werde diesen Einbauplatz mal näher inspizieren. Aber um das Durchziehen der Kabel durch die Motorraumtrennwand werden wir wohl nicht herum kommen ?
Fotos mache ich, kommende Woche besorge ich mir die Lampen, dann geht es los (noch vor dem Urlaub).
Scheinbar sind die Kabel zur Lampe 3-polig, die Elektronik so eventuell in der Lampe, sobald die Elektronik am Eingang das Parklicht „bemerkt“, werden wohl die TFL abgeschaltet, eigentlich superpraktisch. Jetzt wäre nur noch rauszufinden, ob im Motorraum unserer „Dicken“ bereits Kl. 15 und 58 gut zugänglich herumliegen. Die 58 müßte ja in der Nähe der Scheinwerfer abzugreifen gehen. Die 15 ???. Sicherungen müßte man sich wohl auch noch besorgen. Ein größeres Problem sehe ich noch im Befestigungsloch bohren, nachdem ich gestern mal die Blende entfernt und geschaut habe.
Beim Einbau schau zuerst ,ob die linke und rechte Seite der Stosstange gleich ist,bei mir, montierte ich die TFL zuerst rechts(Fahrrichtung),links hatte ich dann meine Probleme ,da bei der Stosstange Unterseite eine ander Halterung da war,die die ganz Montage erschwerte,ist aber auch eine ,beim hat ja eine andere Stosstange.