Schwarz lackierte Scheinwerferrahmen

Ich habe vor einiger zeit die Frontscheinwerfer rahmen schwarz lackiert
Jetzt hatte ich probleme mit der Rennleitung. Wurde angehalten und musste mir anhören, dass mein Fahrzeug aus dem Strassenverkehr gezogen werden muss, da es eine Manipulation der Frontscheinwerfer vorliegt.
Da er selbst einen Galaxy fährt und die KB des SGAF kennt und das Forum, weisst er dass einige sowas illegales machen.

Na toll!

Ich konnte mich noch Rausreden dass mir die originalen beschädigt worden sind und ich die drangemacht habe um zur arbeit fahren zu können. Was auch stimmt. So hat er mir nur ne Mängelkarte ausgestellt.
Na Vielen Dank Herr M… Polizei München

Hat jemand von euch Probleme mit solchen scheinwerfern gehabt?

#1

www.carparts-online.de/shop/Teile-fuer-VW/Sharan/VW-Sharan-2-ab-2000-Scheinwerfer-schwarz-LINKS::2001.html

da hats welchie die schwarz sind, oder hast noch mehr schwarz gemacht?

#2

das sind Sharan. Ich hab ein Galaxy und es gibt nichts in schwarz. Ganzen Rahmen habe ich in schwarz.

#3

aso, ja war wieder mal zu schnell für mein Hirn :wink: :hammer:

#4

Fahr doch einfach mal zum TÜV, vielleicht hast du Glück, denn es scheint ja nichts an der Leistung der Scheinwerfer zu ändern.

#5

ja muss ich auch machen. nur fahre ich dort mit den originalen chrom

#6

Hallo,

nimm doch die Schwarzen einfach mit und zeige sie den Herren vom Tüv, vieleicht hast du Glück!

Gruß Volker

#7

Zeig mal ein Bild, damit man sich ein Bild machen kann 8)

#8

In den Neueren Modellen wie zum BSP Focus ist das Standard. versteh nicht das Problem, hat doch mit dem Licht nix zu tun. Fab hat da mal einen Beitrag zu geschrieben…

#9

Moin!

Ich habe ja mal vor Jahren meinen „Umbau“ bzw. die Lackierung der äußeren Scheinwerferblenden dokumentiert. In der Zwischenzeit hatte ich insgesamt 3x die HU zu absolvieren, jeweils ohne Mängel. Ich hab den TÜV-Menschen auch mal darauf angesprochen (muss in einem Anfall von Wahnsinn gewesen sein), was denn mit den Rahmen sei. Er sagte als erstes, dass die Teile bei den Projektionslinsen der Xenonscheinwerfer keinen Einfluss auf die Lichtausbeute haben. Eintragen müsste ich das ja auch nicht, schließlich müsste ich „illegale Modifikationen“ wie lackierte Bremssättel oder Felgen in anderer Farbe als original ja auch nicht eintragen.

Darüber hinaus habe ich auch schon Verkehrskontrollen durch die Polizei hinter mich gebracht bzw. ich wurde mit überhöhter Geschwindigkeit direkt rausgezogen. Dabei ist man dem Fahrer ja allgemein eher nicht so wohlgesonnen… Nichts desto trotz wurde da gar nichts an meinem Auto moniert; es wurde zwar gründlich in Augenschein genommen und der (2-seitige) Fahrzeugschein durchgelesen, aber nix reklamiert.

Kurzum, ich habe in all den Jahren mit den schwarzen Scheinwerferrahmen keinerlei Probleme gehabt. Da ich jetzt in Kürze ja meinen Motorumbau in die Papiere eingetragen bekomme, kann ich ja mal die albernen Rahmen direkt mit eintragen lassen.

Beste Grüße,

Fabian

#10

Tja Fab ich habe ja nach Deiner anleitung im „SGAT“ die Lackiert.
Momentan sind wieder die Originalen dran (einer mit kaputtem glas)
Morgen geht´s zum Tüv, mal schauen was die so sagen.
Die lackierten nehme ich mit… Frage dann so unwissentlich ob ich die dran machen darf, weil die etwas anders sind.

Ich verstehe es selber nicht. Autos die am helligten Tag mit eingeschalteten Nebelscheinwerfer fahren,
werden nicht angehalten. Oder in der Innenstadt mit 100km/h.

Naja mal schau´n

#11

Vielleicht sollten wir das in die KB als illegal aufnehmen, damit der Kollege in München Bescheid weiss. :mrgreen:

#12

schaut sehr gut aus nach dem Lackieren, der Scheinwerfer

#13

Wir hatten bei dem KB Beitrag seinerzeit auch die Diskussion, ob das illegal ist oder eben nicht. Nun gut, es kommt nicht auch unsere Meinung an, aber unterm Strich auch nicht auf die Meinung eines einzelnen Polizisten (viele Grüße :wink: ).

Ich würde mir von einer staatlich anerkannten Prüfstelle bestätigen lassen, dass die sog. Manipulation keinerlei negativen Einfluss auf die eigentliche Funktion der Scheinwerfer hat. Da weder die Leuchtmittel noch die Reflektoren geschwärzt wurden, d.h. im Bereich des Lichtstroms nichts geändert wurde, dürfte der Sachverhalt klar sein. Die Frage ist nur, ob man so einfach so eine (schriftliche) Bestätigung bekommen kann.
Die andere Frage ist, ob es zu diesem Thema verbindliche Gesetze oder Richtlinien/Normen/Vorschriften gibt, die klar sagen, was eine Manipulation ist und was nicht, und falls es eine Manipulation ist, ob diese zulässig ist oder nicht. Mann, mann, mann!

Als ob wir in D keine anderen Sorgen hätten.

Gruß
Meschi

#14

www.autobild.de/ir_img/58089030_72bb26f66e.jpg

Original siehts nicht anders aus…

#15

eigentlich ist es auch keine Manipulation sondern Modifikation.

Wenn ich, auf eine stärkere H Birne wechsel, dann ist es ja auch eine Modifikation. Ist ja nicht mehr Original, dann müsste die Betriebserlaubnis auch erloschen sein.

#16

Ich werde mal schauen, ob ich dem TÜV bei der Eintragung meines Motors ein Stück Papier aus dem Kreuz leiern kann, auf dem irgendwie bescheinigt steht, dass die schwarzen Scheinwerferrahmen keinen Einfluss auf die Leuchtkraft des Scheinwerfers haben, da sowohl die Reflektoren als auch die Linsen als einzige lichtleitende Elemente unberührt sind.

Gruss,

Fabian

#17

Genau so ist es ja auch. #-o

#18

Moin moin

Was ist an den NSW am helligten Tag so schlimm?
Dich stören die vielleicht, ich persönlich finde die NSW weniger störend als die Abblender, vorausgesetzt die sind korerekt eingestellt. Aber das ist meine gantz persönliche Meinung.
Schwarze Blenden stören mich aber auch nicht.
:wink:
Unrecht ist immer das was die anderen tun.

100km/h in der Stadt gehören allerdings verboten und geahndet.

#19

Was wurde in der Fahrschule beigebracht? Wann soll man die NSW einschalten?

War bis jetzt beim Tüv. Der Prüfer war cool. Original scheinis waren drauf. OK! nur glas sollte gewechselt werden.

Zu den Schwarzlackierten: Hab gesagt dass die aus einem Zubehörhandel sind und dass die „E“ zeichen draufhaben.
aber keine Papiere wie ABE oder ähnliches. Er hat dann die einem Leistungstest unterzogen. (was eigentlich geld kostet)
Und meinte dass die Lichtausbeute 30% geringer ist als die Originalen Chromrahmen.

Im endeffekt ist es kein Problem die draufzumachen. Da viele Fahrzeuge schwarze Scheinwerferrahmen haben.
Selbst an seinem Focus ST

Nur bei den schwarzen Halogen Scheinwerfer ist der abstand von der Streuscheibe bis zum Glas zu gross. Der Reflektions winkel wird durch die Schwarze Farbe verringert. Bei Xenon sieht es ganz anders aus. Es wird durch die Linse zerstreut.