neue TÜV-Regelung?

Auto: Seat Alhambra, Bj. 08/99, Modell Gran Via, Benziner, Automatik, 132.000 runter

Hallo alle zusammen. Es kommt wieder alles zusammen. Passwort finde ich nicht, die Zeit drängt. Ich keine Ahnung. Wie immer also. Gestern oder vorgestern habe ich im ZDF oder im WDR einen Beitrag gesehen, der zeigte, dass bzgl. TÜV ab 1. Juli neue Regelungen gelten. Probefahrt, Untersuchung Elektrik uvm. Jetzt kam mir das heute nochmal in den Sinn und ich dachte: Guckste mal auf die Plakette. Und klar, seit Mai abgelaufen. :frowning: Super. Jetzt weiss ich, dass am Kabelbaum (Heckklappe) was gebrochen ist, z.B. geht dadurch ein Seitenfenster nicht. Fand ich bisher nicht schlimm. Und ich war letzten Monat beom ADAC, wo sich Mitglieder zwei Untersuchungen kostenlos aussuchen können. Stoßdämpfer waren voll ok, aber bei der Bremswirkung gabs Probleme. Hinten voll im Soll, Handbremse auch, aber vorne bekam der Prüfer keine !!! Werte. Er meinte, dass wäre ihm bei diesem Modell noch nie vorgekommen. UND: Seit ein paar Tagen quietscht es vorne. Manchmal.

Jetzt meine Frage: Morgen noch schnell zum TÜV, ev. nicht durchkommen nach altem Standard? Und was ist dann, wenn ich wieder komme? Werden dann nur die Mängel nach alter Prüfung bewertet, oder nochmal Untersuchung nach neuem Muster? Und ich sags ganz ehrlich: Eigentlich hab ich als gerade neu-Arbeitsloser nichtmal 20 Euro über. Und der Sprit frisst mich auch auf. Aber ohne Auto wäre es noch schlimmer. Ein Teufelskreis.

Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit und hoffentlich ein paar Tips.

#1

Also die sog. Untersuchung der Elektrik wird nur ab Zulassung 01/2012 gemacht!

Lediglich die Probefahrt mit mind 8 kmh kommt für alle. Denn da sieht der Prüfer ob die Sensoren usw richtig mitmachen.

Was aber ein Seitenfenster welches nciht geht mit einem Bruch in der Klappe zu tun hat kann ich nicht sagen . Der Kabelstrang dafür läuft anders.
Aber dies ist auch nicht Tüv Relevant.

Gruß Frank

#2

Wieso eventuell? Wenn ich das richtig verstanden habe, sind deine Vorderradbremsen ohne Funktion. Dem ADAC-Tester gehört in den Arsch getreten, das er Dich vom Hof fahren ließ. Das ist doch gemeingefährlich.

Gruß
t.klebi

#3

Vl. hab ich mich falsch ausgedrückt. sry. Der ADAC’ler meinte, die Bremsen funktionieren, nur bekäme er kein Ergebnis über seinen Untersuchungsstand angezeigt. Also er hat die Bremswirkung persönlich festgestellt, nur der „Automat“ nicht. Ich habe extra gefragt, ob ich noch fahren könne. „Kein Problem. Aber zeigen Sie mal dem TÜV-Prüfer demnächst das (das war die ADAC Bremsprüfung mit Unterschrift und so).“
Sorry Leute, wenn man mir was von Auto erzählt, dann versteh ich „Pizzakuchen, mit Holzrahmen“ Erinner mich noch an etwas wie „die Walzen blockieren, zeigen aber keinen Wert …“ Haut mich tot. Tschuldigung. Bremswirkung wäre da, aber ebene nicht …?

#4

Dann war beim TÜV was defekt.
Der Bremsentest ist doch eine direkte Messung, die muss funktionieren wenn die Bremse funktioniert.

#5

Nicht funktionierende Fensterheber sind Tüv relevant und bedeuten immer einen erheblichen Mangel

Die neuen Regelungen sind aber schon mindestens seit 6 Monaten in allen Medien im Gespräch, die Durchfallquoten werden steigen, denn es gibt einen sogenannten Mängelbaum von knapp 4000 Mängeln wovon um die 300 geringe Mängel sind, und der Rest erheblich, der Prüfer kann dann bei defekter Kennzeichenleuchte oder WiWa Anlage nicht mehr zwischen gering oder erheblich wählen, das bedeutet immer einen erheblichen Mangel, das gleiche gilt bei verblassten gelben Blinkerbirnen

1 „Gefällt mir“

#6

Ich danke erst einmal für alle Antworten. Dann versuche ich jetzt noch, den Wagen etwas „schick“ zu bekommen. Saugen, innen putzen, etc. und morgen früh zum TÜV zu fahren. Hoffe, es macht mehr Eindruck . :slight_smile:

Falls noch jemand relevante Tips haben sollte, bitte her damit. Und möglichst vor 20.45 Uhr. :wink: Viel Spaß beim Fussi-Abend.

#7

Ich denke unsere Kauf Checkliste mit den häufigsten SGA Fehlern kann ein guter Anhaltspunkt sein: www.sgaf.de/content/checkliste-kauf-gebrauchten-sga-190078

#8

Alles was man selber prüfen kann:

Komplette Beleuchtung und Leuchtweitenregulierung prüfen und ggf. instandsetzen

Alle Fensterheber auf Funktion

Gurte auf Funktion und Beschädigungen

Batterie Pluspolabdeckung ist Pflicht

Bereifung auf Zulässigkeit, Profiltiefe und Beschädigungen prüfen

Motor und Getriebe von unten auf Ölverlust checken, wenn undicht dann direkt vorher mit Bremsenreiniger säubern

Auspuffanlage auf Dichtheit prüfen, ggf. ersetzen oder schweißen

Wisch und Waschanlage auf Funktion prüfen, vorne und hinten

Bremsschläuche auf Risse prüfen, dabei im Knickbereich und den Enden leicht abknicken

Das ganze aknn man alles innerhalb einer halben Stunde durch checken, selbst ein Laie sollte die meisten dieser Mängel erkennen

#9

Danke euch. Dann kann ich die Plakette wohl knicken.

Beleuchtung funzte beim letzten ADAC-Test, mittlerweile geht Nebelschlussleuchte nicht mehr. Fensterheber rechter Hintersitz reagiert nicht. Keine Pluspolabdeckung und noch (ich Doof) Winterreifen drauf. Wisch-Wasch vorn und hinten ok, Gurte geprüft und funktionieren. Aber nochmals danke!

#10

Keine Sorge, auch ab dem 01. Juli wird es nicht viel schlimmer sein als jetzt. Der Mängelbaum wird nur vereinheitlicht und ist jetzt für alle Prüforganisationen bindend. Das heißt nur, dass der Prüfer nicht mehr selbst aussuchen kann, ob ein Mangel „gering“, oder „erheblich“ ist, das ist nun fest vorgegeben. Wenn er aber sagt, dass sich ein Mangel andeutet, dieser aber noch keiner ist, darf er lediglich Hinweise für den Fahrzeughalter auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände angeben. Also beschädigte Sachen sind immer nur mit Funktionsbeeinträchtigung zu bemängeln und zu beschreiben, sonst kein Mangel sondern Hinweis! Darüber hinaus kann der Prüfer ab 1. Juli auch bei geringen Mängeln die Plakette verweigern, wenn zB ein absoluter Laie vor Ihm steht, der kein Wort deutsch spricht (ist nur auf die Verständigung mit dem Prüfer und das Lesen des Prüfberichtes bezogen!!!) und er nicht erwarten kann, dass die festgestellten Mängel unverzüglich beseitigt werden.

Beispiel Kennzeichenleuchte

Bisher: eine defekt=geringer Mangel; zwei defekt, oder nur eine vorhanden und defekt=geringer Mangel;

Ab 1. Juli: eine defekt=geringer Mangel; zwei defekt, oder nur eine vorhanden und defekt=erheblicher Mangel.

Desweiteren sind Warndreieck und Verbandkasten in Zukunft Pflichtprüfpunkte, allerdings als geringer Mangel! Bei der Probefahrt werden Lenkung, Bremswirkung und halt die Kontrolleinrichtungen überprüft. Es wird sich also für den normalen Verbraucher nicht viel ändern, der Großteil der neuen Reform richtet sich an die Werkstätten, in denen geprüft wird. Dort muss ab 1. Juli ein Scheinwerfer-Einstellgerät zur Verfügung stehen, vorher war auch eine Wand als Testplatz erlaubt. Dann müssen die Werkstätten sich so genannte HU-und AU-Adapter (noch in der Entwicklung) zulegen, mit denen neuere Fahrzeuge mittels Diagnose ausgelesen und getestet werden können. Dies wird aber Schrittweise ab 2013 eingeführt (PKW mit EZ 2012 ab 2013 Ausführung; EZ 2013 ab 2014 Funktion und Wirkung; EZ 2014 ab 2015 Zustand und Weiteres), LKW und Anhänger noch später. Außerdem muss sichergestellt sein, dass eine Werkstatt in der geprüft wird auch ALLE möglichen Mängel an dem zu prüfenden Fahrzeug beseitigen kann. Es kann also keine Prüfung mehr bei zB einem KFZ-Aufbereiter gemacht werden (gab es das überhaupt irgendwo?). Bei LKW und gebremsten Anhänger ändert sich aber auch, dass diese nun beladen zur Prüfung vorgestellt werden, oder mittels Niederzurren eine Beladung simuliert werden muss (Bremsenprüfstand). Ich denke aber, dass bei Wohnwagen auch das Eigengewicht noch ausreichend ist.

Ach und noch was: Bei Überschreitung des Vorführtermins um mehr als 2 Monate ist eine um 20% erhöhte Prüfgebühr zu entrichten, das ist Pflicht für JEDE Prüforganisation.

So, es gibt zwar noch mehr Änderungen, aber dies waren nun die wichtigsten und so langsam muss ich auch mal ins Bettchen.

Gute Nacht an alle…

Manuel

1 „Gefällt mir“

#11

Eine sehr ausführliche Beschreibung, Manuel. Danke.

Allerdings geht mir da eine wohl dumme Frage durch den Kopf. Ich weiß ja nicht, welchen Mehraufwand es haben soll, wenn einer den Termin um mehr als 2 Monate überzieht, da steckt wohl eher der Strafgedanke dahinter. Wenn ein Wagen angemeldet ist und man überzieht ist mir das klar.

Wie verhält es sich jedoch, wenn der Wagen die ganze Zeit über abgemeldet war? Wird auch da die erhöhte Prüfgebühr verlangt? Hintergrund: Nachdem ich den Octi für den Sohnemann Anfang des Jahres gekauft und dann abgemeldet habe, ist der TÜV im März abgelaufen. Zu dem Zeitpunkt wurde der Wagen noch nicht gebraucht (war aber imho ein gutes Angebot zu einem fairen Preis). Jetzt wird er fertig gemacht und soll wieder angemeldet werden, braucht natürlich dazu frischen TÜV.

Ist dann auch hier die erhöhte Gebühr fällig? Falls ja, wäre es eher ärgerlich als tragisch, ich möchte nur wissen, was auf mich zu kommt.

#12

Ich denke Du musst die erhöhte Gebühr zahlen.
Du hättest ihn ja mit Tageszulassung oder roten Nummernschildern beim TÜV vorfahren können.

#13

Hmmmm … ok, dann ist es halt so.

Das hab ich ja vor, halt eben jetzt erst. :wink:
Es hätte imho nicht viel Sinn gemacht, damals den Wagen TÜV-Fertig zu machen und dann abgemeldet ein halbes Jahr stehen zu lassen. So hat er halt dann frischen TÜV. 8)

#14

Die Strafgebühr gilt nur für zugelassene Fahrzeuge alles andere ist witzlos

#15

Ich lass mich überraschen. :wink:

#16

Diese Strafgebühr ist, wie auch die bislang gültige Rückdatierung, ein schlechter Witz, welcher den Prüforganisationen nur Geld in die Kassen spült.
Was soll das für ein Mehraufwand bei einer überzogenen HU sein? Oder anders rum gefragt, macht ein Prüfer bei fristgerechter HU seine Arbeit nicht gründlich?
Und wie kann es sein, daß Unternehmen eine „Strafgebühr“ kassieren dürfen? Was anderes ist es nämlich nicht, auch wenn sie es mit einem Mehraufwand begründen. Wenn man mit einer überzogenen HU erwischt wird, wird eh ein Bußgeld fällig (was auch o.k ist)
Gleichzeitig wird ja der Mängelkatalog überarbeitet. Somit gibt es kaum noch geringe Mängel. Da damit automatisch Kleinigkeiten zu „erheblichen Mängeln“ werden muss man ja fast auf der Straße schon Angst haben. :tuer:
Letztendlich ist aber auch dies nur ein Wegbereiter, ältere Fahrzeuge jährlich zur HU zu bitten.
Bei dem Thema könnte ich mich aufregen, da bekomm ich Puls und Schnappatmunggggggggggggggggggggggggggggg

#17

Das ist nicht unbedingt gesagt, es gibt auch Mängel, die heruntergestuft wurden.

Bisher: Achsmanschette fehlt, oder schadhaft -> erheblicher Mangel
In Zukunft: Achsmanschette fehlt -> erheblicher Mangel
Achsmanschette mangelhaft/beschädigt -> geringer, oder erheblicher Mangel.

also wenn die nur leicht eingerissen ist, gibt es trotzdem eine Plakette!

Außerdem wollen die Prüfer uns ja nichts Böses, es geht halt um die Sicherheit im Straßenverkehr und nicht jeder Fahrzeugbesitzer lässt geringe Mängel sofort beseitigen.

#18

N’abend,

gestern war ich mit dem Wagen meiner Frau zur HU/AU in einer freien Werkstatt. HU-Termin war im Mai dieses Jahres, aber wie das halt so ist :mrgreen:
- alles war bei der Prüfung halt wie immer, keine großen Änderungen festgestellt. Doch: die Plakette ist jetzt zum Juli 2014 und nicht zum Mai.

…alles wird gut (und nie so heiß gegessen wie es gekocht wird)…

Am besten fährst du in eine (freie) Werkstatt, wo evtl. ein Mangel sofort beseitigt werden kann. Vorher würde ich natürlich alles andere (offensichtlich defekte) selber checken und evtl. beheben. Das klappt schon…

Viel Glück

Carsten

#19

Ich find es schon gut, wenn sich jemand Gedanken um die Sicherheit macht. Die meisten Neuerungen sind auch sinnvoll. Und letztendlich soll mit der HU an sich ja keiner bestraft werden (im Gegensatz zu dieser albernen Versäumnisgebühr :frowning: ). Die detaillierte Mängelliste, die es ab jetzt gibt, ist auch größtenteils hilfreich. So weiß man, was zu im Anschluss zu tun ist. Und mal ehrlich, wer das ewig rauszögert, muss sich nicht wundern, wenns dann teuer wird. Ein Auto kostet nun mal mehr Geld als Benzin und Versicherung. Aber den Stress eines Unfalls mit abgelaufener Plakette und den Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht aus Böblingen kann man sich einfach mal sparen (wenn man rechtzeitig Geld für das Auto einplant, das es nunmal kostet). Die sinnlosen Mehrkosten für Versicherung etc. auch. Eine jährliche HU wär aber auch Quatsch und ist in meinen Augen Geldschneiderei. Aber das ist ja noch Zukunftsmusik.
Grüße