#40
so meinst du das…
+
also bleibts dabei:
e13 =keine eintragung!
so meinst du das…
+
also bleibts dabei:
e13 =keine eintragung!
ja Neo
FAHRZEUG und ANHÄNGEKUPPLUNG müssen beide eine „EU“ (EC94/20) Zertifizierung haben, um sich den Gang zur Prüfstelle/TÜV zu sparen

Trick17
na davon reden wir hier ja die ganze zeit 
Hallo zusammen, ich hole den Thread nochmal hoch, weil ich hier schon seit einigen Jahren die abnehmbare AHK von Westfalia zu liegen habe. Das gute Stück soll nun endlich an unseren Sharan, nur fehlt mir die ABE. Hat von Euch zufällig noch jemand eine da, die nicht mehr gebraucht wird?
Hallo Uwe, der Link führt zu folgender Info:
Anhängerkupplungen, die über eine EG-Prüfnummer verfügen, sind bereits nach europäischer Norm geprüft. Sie entsprechen den EG - Richtlinien, sind typ-geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen. Es ist nicht nötig die AHK nach dem Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abnehmen zu lassen oder in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Das wurde hier ja so ähnlich auch schon bestätigt. Mir fehlt aber die ABE in Papierform. Oder habe ich etwa übersehen, dass man die ABE auf der Seite herunterladen kann?
Du brauchst keine ABE mehr mitführen, es reicht die Prüfnummer auf der AHK.
Achsoo! ![]()
Gibt es sonst irgendwelche Gründe weshalb man die ABE nochmal braucht?
#47
Bei meinem Seat hat man ganze 16 Jahre noch nie einen Grund gefunden,
um nach der ABE zu fragen und ich war schon in einigen „Wegelagerer“ Kontrollen 
Auch bei keinem TÜV, bei uns die §57a Überprüfung, die jährlich gemacht werden muss.
Nette Grüße
Ich habe gar keine ABE für meine AHK, es steht nur dabei, dass die Einbauanleitung mitgeführt werden soll. Ansonsten ist es so, wie beschrieben. Die ECE-Nummer auf der AHK reicht, bei meiner ist das die E7.