muss man die AHK eintragen oder nicht

Hallo Leute,

muß ich meine orig, Westfalia AHK beim TÜV vorführen, oder reicht es die Einbauanleitung und ABE mitzuführen. Da gibts doch sowas mit e-Nummern…

Gruß

Markus

#1

Hi,

das Thema ist hier schon oft behandelt worden!! Leider gab es nie ein richtiges Ja-Nein Ergebnis!

Ich meine:

Willste auf Nummer sicher gehen (Versicherung usw.) dann fahr zum TÜV und laß Dir die ordnungsgemäße Funktion und Anbauweise bestätigen (so hab ich es gemacht)! :smiley: :smiley:

oder

Fahr nicht hin und laß es wie es ist! Man braucht es nicht unbedingt, daß Gutachten, dat Teil fährt auch ohne!

Mußt selbst entscheiden! :wink: :wink:

Viel Spaß!

#2

Bei meinem ist die AHK schon im Fahrzeugschein eingetragen obwohl ich sie erst nachträglich hab anbauen lassen.

#3

Moin,

ich habe meine immer abnehmen lassen,

aber nie eingetragen. Der Schein dabei und das Abnahme Protokoll reichen aus, wenn man es mit nimmt.

Ich muß meine diese Woche auch noch abnehmen lassen.

Tschö

#4

So,

da ich gerade vom TÜV komme, konnte ich dazu mal nachfragen.

Erst mal gibt so viele Änderungen das man das pauschal garnicht sagen kann. Generell gilt aber:

  1. Wenn das Auto eine EG-Zulassung hat und die AHK auch eine EG Abnahme hat, braucht die AHK nicht eingetragen werden.

aber nur,

  1. Wenn für die AHK keine Auflagen bestehen. D.h. Eine Starre muß nicht abgenommen werden, eine Abnehmbare aber ja, weil dafür eine Auflage besteht, daß der Haken bei Fahrten ohne Hänger zu demontieren ist.

  2. Besteht nur für das Auto / oder die AHK eine EG Zulassung muß die Abnahme auf jeden Fall erfolgen.

  3. Wichtig ist dabei die Einhaltung der zugelassenen Werte wie Anhängelast usw. Das muß auf jeden Fall stimmen.

Die EG Zulassung kann man in der Zulassung feststellen,

steht bei Ziffer 3 (Typ und Ausführung) bei den letzten Stellen jeweils eine " 0", ist es keine EG- Zulasung. Ist die letzte Zahl höher als „0“ also min. „1“, dann kann man davon ausgehen, daß der Wagen eine E-Zulassung hat.

Sind alle Zahlen eine „0“ ist es eine Vor EG-Zulassung, z.b. der Wagen kommt aus den USA.

  1. Ist die Ziffer der AHK bereits in der Zulassung eingetragen, braucht diese auch nicht abgenommen werden, soweit dafür keine Auflagen bestehen bei der Montage oder deren Betrieb.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen oder durcheinander gebracht. Aber ich glaube das stimmt so.

Wer sicht nicht sicher ist, oder wo die max. Anhängelast nicht bei der AHK eingetragen ist, dann muß sie errechnet werden und somit ist man wenigstens beim TÜV vorstellig.

Tschö

#5

Is ja interessant.

Mein Freundlicher ist nämlich der Meinung, daß die abnehmbare AHK bei meinem Auto mit EU-Zulassung nicht eingetragen werden muß. Selbst die Blinkerkontrolle braucht nicht mehr freigeschaltet zu werden.

Hast Du hierüber vielleicht auch etwas gehört oder in Erfahrung gebracht ?

Viele Grüße

F.-J.

#6

Moin,

also nach der Blinkerkontrolle habe ich nicht gefragt. Ich habe diesesmal meine Elektronikbox gebrückt, weill der Kabelsatz ja soweit o.k war und habe die AHK Kontrolle freigeschalten.

Ob das nun Pflicht ist oder nicht, kann ich noch mal nachfragen.

Wenn bei deiner AHK keine Auflage in der Anbauvorschrift drin steht, kann es sein das sie nicht abgenommen werden braucht.

Aber nur wenn wirklich keine Auflage drin steht.

Da aber bei der abnehmbaren gilt, bei Fahrten ohne Hänger, muß der Haken entfernt werden, ist das einen auflage. Dies sollte schon vermerkt sein.

Tschö

#7

Ich habe eine abnehmbare AHK und die brauchte ich auch nicht eintragen lassen. War im September zur HU und da wurde das auch bestätigt. Wenn eine E Nummer vorhanden ist, ist keine Eintragung erforderlich.

#8

Hallo zusammen

ich habe auf Andrage bei Kupplung.de (wo ich meine Bosal AHK abnehmbar gekauft habe) folgende Auskunft bekommen:

Siehe KBA Dokument:

click.gif

Weiterhin:

Das heißt für mich, ich brauche sie nicht eintragen lassen. :stuck_out_tongue:

Ich hoffe ich konnte mit diesem Posting ein klein Wenig zur Verwirrung beitragen :wink:

Gruß Jobelix

#9

@Jujido

die Frage der Blinkerkontrollleuchte habe ich auch immer vergessen beim Freundlichen zu hinterfragen.

Ich habe die AHK auch selbst angebaut und keine Kontrollleuchte freischalten lassen. Bei der letzten Hängerfahrt war dann auch prompt eine Blinkleuchte des Hängers kaputt und siehe da: die Blinkkontrolleucht blinkt wie wahnsinnig…

Fazit: ich weiß nicht, was eine freigeschaltete Leuchte anders machen sollte, vielleicht kommt dann noch eine Stimme aus dem Blinkhebel, die mir sagt, dass ich doch mal hinten links nachschauen soll… Ich lass es so!

Gruß von Ulli

#10

Nach meinem Kenntnisstand muss die abnehmbare AHK ohne Anhänger nur abgebaut werden, wenn sie das Kennzeichen verdeckt. Da das bei unseren Fahrzeugen nicht vorkommt, fällt diese Auflage aus.

#11

nun lass mich mal ratenm

du hast einen Elektrosatz mit Elektronicmodul, stimmts???

Da ist das dann so, das wenn die Birne vom Blinklicht defekt ist, die vom Auto schneller blinkt.

Klemmst du alles parallel, dann leuchtet die AHK Kontrollle wenn ein Hänger angeschlossen ist und geblinkt wird. Sie leuchtet logisch nicht, wenn die Birne defekt ist.

Und wenn sie nicht leuchtet, solltest du dich schon wundern, wenn du sicher bist, das der Hänger noch am Haken :slight_smile: hängt

#12

Moin,

na dann will ich mal auch meinen Senf dazu geben. :lol:

Bei mir im Fahrzeugschein steht folgendes:

"Ziff.27 Gen. E1 00-0007 od. E13 00-0003 falls

werkseitig montiert"

Ich habe glaube ich die E1 00-0007 eingebaut.

Bin also zum Tüv, da ja meine AHK zwar die Orginale, aber nicht werkseitig montiert ist. Der gute Mann hat sich alles sehr genau angesehen-E-Kupplung geprüft etc. und hat mir dann erklärt, daß ich nicht hätte kommen brauchen, da die ja bereits im Fahrzeugschein steht.

Hat also alles überprüft und wollte dann nicht einmal Geld dafür. :smiley:

#13

Sobald die E1 bescheinigung vor liegt kann man sich den TÜV sparen.Beim Einbau meiner SH und der AHK brauchte ich beidemale nicht zum TÜV. :smiley:

#14

Hallo zusammen,

nochmal Blinkerkontrolle.

Laut Aussage meines Freundlichen braucht die Blinkerkontrolle nicht freigeschaltet werden, weil mein Auto angeblich dieses besagte Elektronikmodul besitzt. Wie kann ich das prüfen. Muß ich wirklich den Anhänger dran hängen und die Blinkerbirne herausdrehen ?

Gruß

F.-J.

#15

Hallo Leute,

entgegen so manchen hier gemachten Angaben,

möchte ich über folgendes Aufklären:

Die nachträglich angebaute AHK (Westfalia) muß vom TÜV abgenommen werden.

Hat die Kupplung eine Bauartgenemigung (e1) entfällt

lediglich die Pflicht diese eintragen zu lassen.

Es reicht dann aus, die vom TÜV ausgestellte Abnahme

bei den Papieren mitzuführen.

Auch in meinen Papieren stehen schon die beiden „wenn Werkseitig montiert“ ten e1 Nummern drin. Doch beim

nachträglichen anbau heißt es trotzdem zum TÜV.

Ich hoffe geholfen zu haben

Gruß

Holger :ford:

#16

Da mache ich aber einen Einspruch. :mrgreen:

Wenn dein Auto eine EU Zulassung hatm brauchst du diese nicht abnehmen lassen, es sein die Auflage verlangt es.

Ich war beim TÜV, Abnahme nicht erforderlich !!!

1 „Gefällt mir“

#17

Hallo Chomper,

ich habe heute mich mit dem TÜV Rheinland genau darüber Unterhalten,

die EU Zulassung besagt nur das eine Ausnahme des § 27 StVZO genemigt wurde.

Das heißt, bei e1 muß die nachträglich angebrachte AHK nicht eingetragen denoch aber abgenommen werden.

Was man wenn man auch aus Vernünftigen und Sicherheitsbewusten Gründen machen sollte.

Der Gestzestext steht auch in der Anbau-Anweisung auf Seite 1 der Westfalia Kupplung.

P.s.: Ich möchte vor allen Dingen hiermit vermeiden, das unter Umständen ein Laie nur wegen falsch verstandenen

Gestzestext vor mir auf der Autobahn seinen Anhänger samt Kupplung verliert.

gruß Holger

#18

Eine Frage hab ich da mal

Woran erkennt der Tüv-Prüfer das meine nachträglich eigebaute Westfalia AHK nicht schon Werksseitig eingebaut war :?:

Gruß

Matthias

#19

Hallo Matthias,

ich habe leider keinen Vergleich zwischen der Original verbauten

Kupplung und der nachträglich eingebauten.

Frage 1: Ist die Original verbaute Kupplung die selbe wie die nachträglich zu bekommende Kupplung von Westfalia?

Frage 2: Ist das Typenschild dann genau das gleiche?

Ich bin Morgen nochmal beim TÜV, habe mir auch von

Chomper mal diesen EU Text ausgedruckt, ich werde

ihn nochmal damit konfrontieren.

Gruß Holger