muss man die AHK eintragen oder nicht

#20

zu frage 1:

alles gleich!!!

vollkommen identisch!

#21

Na das haut so aber auch nicht hin.

Wenn es so wäre, würde ich die schon in einer Fachwerkstatt anbauen lassen, weil der Prüfer mit einem Blick nicht entscheiden kann, ob sie fachmän. angebaut wurde oder nicht.

Die meisten Prüfer schauen eh nur ob das Licht geht und ob die Lasten passen.

Ich kann dir nur sagen wie es bei mr war.

- Prüfer schaut auf Anlage von AHK,

- Prüfer schaut in Zulassung

- Prüfer schaut noch mal auf Fahrgestellnummer,

Fazit, Abnahme nicht erforderlich, weil beide, also AHK und Fahrzeug eine EU Abnahme / Zulassung haben.

#22

so kenne ich es auch!

schon bei mir privat die 2te die ich nicht eintragen hab lassen weil die prüfer nicht wollten lol

#23

Hallo Holger!!

Diese Dilemma wird es bei euch genau so geben wie bei uns in Österreich :lol:

Der eine Prüfer sagt das, der andere was anderes, der eine Prüfer beruft sich auf diesen Gesetzestext, der andere findet was anderes in seinem „schlauen“ Buch!

Ich war mit meiner Bosal bei drei Prüfern und hab drei Antworten erhalten :?

mfg.

#24

in the end of the day (wie der Angelsachse zu sagen pflegt) sind doch wohl nur die Gesetzestexte ausschlaggebend, da kann es noch so viele schlaue Bücher irgendwelcher Leute geben, der Gesetzestext ist das Maß der Dinge. Oder nicht?

Gruß

Meschi

#25

Die Gesetzestexte sind aber meistens so formuliert dass man einiges hineininterpretieren kann/muss

Darum haben die ausführenden Organe dann ihre schlauen Bücher wo drinnensteht wie der Gesetzestext zu verstehen ist

#26

jau,

und in der Regel kommt dann noch einer dazu, der das auch erklären kann :mrgreen: :mrgreen:

#27

So,

ich komme gerade nochmal vom TÜV Rheinland.

Heute ein anderer Prüfer und auch ein anderes Ergebnis!

Fazit: Ihr habt leider Recht!

Nachdem anschließend 3 Prüfer um mein Auto standen hieß das Fazit:

" da dieses Fzg. und Kupplung EU Zugelassen sind und nichts vom §19 drin steht muß die Kupplung nicht Abgenommen

und da sie schon in den Papieren steht auch nicht eingetragen werden". „Gesetzeslücke“

Oh man…ich habe schon viele AHK (berufsbedingt) beim TÜV vorgeführt aber das das in diesem Fall nicht notwendig ist entzieht sich jeder Vernunft.

Ich appelliere hiermit trotzdem an alle die sich mit dem Selbseinbau anfreunden möchten, die Einbau - Unterlagen

genauestens durchzulesen und im zweifelsfall den TÜV aufzusuchen.

Ps.: Ob nachträglich oder werksmäßig eingebaut erkennt der Prüfer, so seine eigene Ausage, nur eventuell an der Anbauausführung

oder dem Fordzeichen (sofern vorhanden) auf dem Typenschild.

Mfg der noch heile Holger

#28

Hallo zusammen,

da ich heute meinen „Alten“ :seat: beim Freundlichen abliefere und meinen"Neuen" :seat: -Vigo übernehme hab ich mal meine Papierchen zusammengesucht und dabei eine Abnahme von DEKRA aus dem Jahre 2002 für die AHK am „Alten“ gefunden. Da heisst es:

Änderungsabnahme gemäß §19 Abs 3 StVZO

Bericht-Nr … BG vom 23.04.02

Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für Kupplungskugel mit Halterung Westfalia 321439 liegt eine EG-Betriebserlaubnis / ECE-Genehmigung oder ein Nachtrag mit der Erlaubnis-Nr.: e13 00-0681 vor.

Kennzeichnung: e13 00-0681

Betsätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt,daß die Änderung mit dem/n im Nachweis genannten Bauteil/en am oben beschriebenen Fahrzeug ordnungsgemäß erfolgte, und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.

Bemerkungen / Hinweise / Auflagen siehe „Daten für Fahrzeugbrief“ Ziffer 33 und Rückseite der Bestätigung.

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich.Diese kann jedoch erfolgen,wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befasen hat.

Soviel zu DEKRA Bericht.

Die Kupplung wurde vor der Erstzulassung des FZ beim Händler montiert.Ob die Abnahme allerdings zwingend vorgeschrieben war,kann ich nicht beurteilen, sollte sie aber nicht notwendig gewesen sein,kann ich mir nur schwer vorstellen,daß sie mein Freundlicher dann hätte machen lassen [-X [-X

Freundliche Grüße vom Bodensee

Rolf

#29

nicht ganz richtig.

Unterliegt die AHK einer Auflage. wie z.B. bei einer Abnehmbaren, ist sie Abnahmepflichtig. Bei einer Starren gilt das nicht, das sie ja nicht als Auflage hat, sie bei Nichtbenutzung zu demontieren. :wink:

Und haben wir denn schön die Hohlraumkonservierung vor dem Anbau entfernt ???

#30

verstehe Deine Antwort nicht.

Habe mit keinem Satz verneint das bei Auflagen keine

Abnahme fällig ist.

Tips zur Entfernung der Hohlraumversiegelung stehen ja im Forum (aber das weißt Du als Moderator natürlich)

Außerdem habe ich diesen durch einen kleinen Trick noch verfeinert.

:ford:

#31

sollte mehr ein Hinweis sein :smiley: :wink:

Nun erkläre uns noch den Trick :pray: :pray: :pray:

#32

Dann natürlich gerne…

Mit Besenstiel und Lappen funktioniert das schon toll,

bohrt man dann am Ende des Besenstiels ein 10er Loch

(wenn nicht schon zum aufhängen vorhanden) kann man

den Lappen durchziehen und er rutscht dann selbst beim drehen

im Holm nicht vom Stiel ab. Ein kleiner aber sehr wirkungsvoller Tip. :prima:

Außerdem habe ich natürlich nach der Montage des Trägers,

alles wieder schön mit Hohlraumversieglung eingesprüht.

:ford: gruß Holger

#33

aber der Siel ist rund :?

ich nehme immer ne Dachlatte

oder ein Stück von Ypses Lattenrost :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

#34

das funzt natürlich auch…hatte nur Angst das sich der

Lattenrost aufs Fzg.überträgt… :lookup: :lol: :lol: :lol: :lol:

:ford:

#35

Überträgt sich Ypses Lattenrost auch bei Nicht-Ford-modellen? :lol:

#36

Geht nicht…funktioniert nur bei :ford:

tschüß… :lookup:

#37

wenn auf dem hals der kugelstange eine nummer die mit TP beginnt eingeschlage ist

muss die kupplung abgenommen werden. auch dann wenn das fahrzeug eine e-nr.hat

Trick17 :ford:

#38

und seid wann das?

#39

Anhängekupplungen mit EU Prüfung sind am Prüfzeichen erkennbar und diese beginnt mit Nr.: E11 oder E13 etc.

DIN/Prüfungen sind erkennbar an der Prüfnummer (vorne 1 Buchstabe darauf folgen 4 Zahlen; z.B. M.4598).

Einzelabnahme ist erkennbar wenn beim Kugelhals ein Prüfzeichen mit „TP“ beginnend eingeschlagen ist (z.B. TP 120 281 840 3).

:stuck_out_tongue: :ford:

cu

trick17