Moderne Dieselmotoren & Heizöl

Moin, moin,

wir hatten gestern Abend eine heiße Debatte darüber, ob heutige PKW-Dieselmotoren problemlos mit Heizöl funktionieren würden - meiner Meinung nach dürfte die Sache nicht so einfach funktionieren, da ich der Meinung bin, dass im Diesel doch eine ganze Menge Additive usw. drin sind. Wenn die Sache überhaupt funzen soll, dann doch nur gemischt als Diesel / Heizöl. Was sagt ihr dazu?

#1

Technisch soll das wohl ohne weiteres möglich sein, allerdings macht man sich gegenüber dem Fiskus strafbar. Es ist also höchst illegal.

Additive sind nur Beigaben, mit denen der Motor noch etwas geschmeidiger (Dieselmotor) laufen soll usw. Oder frostsicher soll er sein etc.

Wie gesagt, es ist schwer verboten. Auch einmaliges Tanken kann noch lange Zeit später nachgewiesen werden und dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken. Merke: Der Staat braucht derzeit mehr Geld denn je 8)

Gruß

Meschi

#2

Seh ich 8) wie der klassische Steuerhinterzieher aus? Nein, im ernst, es war eine reine Stammtischdiskussion - da ein Agrarer (Landwirt) mit dabei war, hatte jemand in die Runde geschmissen, dass dieser ja so oder so mit Heizöl fahre … und schon war die Diskussion da … Probieren werde ich es sicher nicht … auch wenn es funzen sollte. Dankeschön.

#3

Und wenn er oder andere es jetzt doch macht ist Meschi und/oder das Forum als Anstifter mit im Boot :lol:

:oops:

#4

Klar funktionieren moderne Dieselmotoren auch mit Heizöl. Kein Problem. Der höhere Schwefelgehalt wird den Kat killen und die fehlenden Additive erhöhen den Verschleiß des Einspritzsystems, mit etwas Pech ist sogar ein Fresser möglich. Richtig unangenehm wird die Sache aber wenn der Zoll dahinter kommt. Besonders bei Landwirten wird gerne mal eine Stichprobe gezogen.

#5

Wer mit Heizöl Fahrzeuge betreibt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Der beanstandete Treibstoff ist nachträglich komplett zu versteuern. Dabei werden Anteile bereits versteuerten Kraftstoffes nicht berücksichtigt. Es wird also für die Vergangenheit ein Verbrauch hochgerechnet und zusätzlich versteuert. Dem kann man sich nur entziehen, wenn alle legalen Tankungen und der tatsächliche Verbrauch lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden können.

Neben der Nachversteuerung droht ein empfindliches Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren.

Zudem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da der Kraftstofftank eine bauartspezifische Zulassung zur Lagerung und Transport von Dieselkraftstoff besitzt, eine Befüllung mit Heizöl verstößt somit gegen diese Zulassung. Da der Tank ein fester Bestandteil des Fahrzeuges ist, erlischt somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, genauso wie im Falle anderer nicht zugelassener Ein- oder Anbauten.

Quelle click.gif

#6

Das mit der Betriebserlaubnis ist Quark. Hast Du ein belastbares Urteil dazu?

Für Notstromaggregate z.B. darfst Du in D ganz legal Heizöl benutzen.

MFG

Christian

#7

Notstromaggregate sind auch keine Fahrzeuge. Die Dinger wandeln die im Heizöl gebundene Energie in eine andere Energieform um, ähnlich wie eine Heizung, nur dass das Endprodukt nicht Wärme sondern Strom ist. Klar wandelt das Auto auch nur Energie zu Fahrzwecken um, aber dafür ist normaler Diesel und nicht Heizöl erlaubt.

Gruß

Meschi

#8

Wo steht das?

Cu

redjack

#9

Man findet sicher noch mehr im Netz der Netze.

Erste schnelle Suche click.gif

Gruß

Meschi

#10

Quelle: click.gif

Warum fährt ein Landwirt mit Heizöl? Die haben doch eh den Agrardiesel.

#11

Dazu braucht es wohl kein URTEIL.

Jeder Fahrzeugtank hat eine Bauartspezifische Zulassung.

Der Tank eines Notstromagregattes ist ein schlechter Vergleich zum KFZ-Tank.

Da Heizöl kein Vergaserkraftstoff ist fällt das unter 45 / 3 hier. click.gif

Die Regelung was sich Kraftstoff nennen darf steht unter der DIN EN 590 Bereich Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge

Und dort steht nichts von Heizöl.

Also Bedarf es dazu keinerlei Richterliche Entscheidungen denn die oben genannten Regelungen sind da eindeutig.

Oder reden wir hier nicht mehr von einem Auto ?

#12

")](http://de.wikipedia.org/wiki/Solvent_Yellow_124[/quote])

Die Argumentation ist abwegig. Zur Zulassung eines Tanks auch bei einem Fahrzeug sind sicherheitstechnische Aspekte maßgebend. Hier unterscheidet sich Diesel nicht von Heizöl.

Beim Fahren kann die Betriebserlaubnis erlöschen, weil die Abgasqualität nicht mehr sichergestellt ist, wenn das getankte Heizöl mehr Schwefel als für Dieselkraftstoff zulässig enthält.

Aber auch hierfür bitte eine mal ein Gerichtsurteil.

Es wird schnell und gerne mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis argumentiert, wenn irgendwelche Änderungen am Fahgrzeug vorgenommen werden. Da die Rechtsfolgen erheblich sind, liegt auch die Meßlatte dazu recht hoch.

Hier mal ein OLG Urteil zu einer Reifensache.

click.gif

#13

Also nochmal…

Nach 70/221/EWG dürfen nur Kraftstoffgeeignete Behälter in Kraftfahrzeugen verwenden werden.

Heizöl ist kein Kraftstoff, sondern ein Brennstoff nach DIN 51603.

#14

Also ist deiner Meinung nach ein kraftstoffgeeigneter Behälter nicht Brennstoffgeeignet.

Zur aktuellen Verfolgungs- und Zollsituation auch mal hier

click.gif

und auf den nächsten Seiten dort weiterlesen.

MFG

Christian

#15

Nein,ich denke die 70/221/EWG regelt das eindeutig, wo steht…

Quelle click.gif

Die zentralen Qualitätseigenschaften der verschiedenen Brennstoffe sind in vom Deutschen Institut für Normung veröffentlichten Standards (z. B. DIN 51603) festgelegt.

Brennstoffe werden zur Wärmegewinnung eingesetzt, während Kraftstoffe in Verbrennungsmotoren verwendet werden.

Den die Definition der Begriffe ist unabhängig von der chemischen Zusammensetzung; so wird eine bestimmte Erdölfraktion unter dem Namen Heizöl EL als Brennstoff und unter der Bezeichnung Diesel als Kraftstoff vertrieben.

Die Anforderungsnormen für Kraftstoffe sind auf der Basis der europaeinheitlichen EN-Normen als DIN EN 228 (Ottokraftstoff), DIN EN 589 (Autogas) und DIN EN 590 (Dieselkraftstoff) in Deutschland eingeführt und durch die 10. Verordnung zum BImSchG (BundesImmissionsschutzgesetz) verbindlich gemacht worden.

Quelle click.gif

Man muß hier also klar zwischen Kraftstoff für Fahrzeuge nach 70/221/EWG und Brennstoff nach DIN 51603 unterscheiden können und nicht nur das verstehen was in einem Landtreff-Thema steht.

Sondern das was in den Gesetzestexten und Din´s steht.

#16

Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein. Meinem Arbeitgeber wollte das Finanzamt mal an den Kragen. Letztendlich haben die zwar nachgegeben, aber es war schon eine Weile Ärger im Haus. Vielleicht hatte der Beamte auch einfach keine Ahnung.

#17

Tach,

ein Link zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Das ist EU sei Dank nicht mehr so wild wie früher.

click.gif

Andreas

#18

Wann war das ungefähr. Das wurde z.B. Ende 2005 anlässlich des Ochtruper Stromausfalls nochmal geklärt, da hier viele Notstromaggregate im Einsatz waren.

MFG

Christian

#19

Was ist denn dann mit PÖL?

Auch Betriebserlaubnis erloschen?