#60
Klar kann es sein. Es reicht aber nicht, es zu vermuten, sondern man muss es beweisen und die Beweislast liegt bei dem der es behauptet.
CU
redjack
Klar kann es sein. Es reicht aber nicht, es zu vermuten, sondern man muss es beweisen und die Beweislast liegt bei dem der es behauptet.
CU
redjack
Hätte, wäre, könnte, müsste…
Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß irgendwelche Außerirdischen da mit Gedankenbeinflussung gearbeitet haben.
Nichts ist unmöglich, aber vieles sehr unwahrscheinlich. Da werden sich einige Gutachter ihre komplette Altersvorsorge mit verdienen. Toyota hat ja solch eine Prozedur in den USA schon hinter sich.
Oliver
Guten Morgen zusammen,
und vielen Dank für eure Beiträge.
Wir können nichts beweisen, da das Fahrzeug nicht mehr da ist. Wir müssen aber auch nichts beweisen. Wenn die Versicherung ihre Eintrittspflicht ablehnt, weil sie von einer Unfallverursachung in suizidaler Absicht ausgeht, muss sie die Überzeugung des Gerichts herbeiführen, dass es sich um einen Selbstmord(versuch) gehandelt hat. Es gibt z.B. ein Urteil, in denen die Versicherung zahlen musste, obwohl jemand ohne zu bremsen auf gerader Strecke ohne Sicherheitsgurt von der Fahrbahn ab- und an einen Baum gefahren ist.
Wir haben zur Zeit die Aufgabe, Alternativursachen für den ersten Unfall (das Hineinfahren in die Brückenabsperrung) aufzuzeigen, und vielleicht lenkt die Versicherung in unserem Fall ja noch ein, ohne dass ein Gericht mit der Sache befasst werden muss.
Wenn es natürlich tatsächlich dieses Video gäbe, von dem der erste Beitrag im Forum später redet, und wir es bekommen würden, hätten wir es erheblich leichter. Und wir hätten das Problem von vornherein nicht gehabt, wenn die Brückenvideoüberwachung den Unfall nicht aufgezeichnet hätte…
Vielleicht meldet sich der Videobesitzer ja doch noch, und wenn nicht, ist er entweder einfach nur froh, dass er seinen Schaden von SEAT ersetzt bekommen hat und die anderen interessieren ihn nicht, oder es gibt das Video wirklich nicht, oder er ist später trotzdem noch mit dem Fahrzeug verunfallt, oder seine Geschichte war wirklich nur erfunden.
Viele Grüße und an alle, die dann frei haben, ein schönes Fußballwochenende!
Der Videobesitzer hat vielleicht einfach die Freude am SEAT verloren, sich ein anderes Fabrikat gekauft und ist darum hier nicht mehr anzutreffen.
Das Problem wird bei einem Videos sein wo zu sehen ist wie sich das Lenkrad selbstständig macht dass man auch sagen könnte man hat einen Abgleich mit einem Diagnose Tester durchgeführt im Hintergrund und deswegen lenkt das Lenkrad von alleine.
Ein schlauer gegenanwalt wird dann so was behaupten und somit ist das Videos hinfällig als Beweis.
Ich würde Gutachter aufsuchen die sich mit der Materie auskennen und ein Gutachten verlangen ob vielleicht sowas möglich ist. Denn wenn der Gutachter vor Gericht sagt Ja es ist möglich dass sich die Lenkung selbstständig macht dann kann m das Gericht einen technischen Defekt nicht mehr ausschließen.
Weil Videos von irgendwelchen unbekannten Quellen wird jeder zweitklassige Anwalt anzweifeln.
Zum Fshrer der über die Leitplanke kletterte: Es gibt doch ein paar Fälle wo Leute auf Brücken angehalten haben zum pinkeln oder ähnlichem und sdie dann über die Planken geklettert sind. Dabei haben die es nicht gemerkt dass sie auf eine Brücke sind. Vielleicht trifft es auch auf diesem Fall zu?
Nun, wenn ich den Beitrag in #8 richtig gelesen habe (hab aber auch nicht weiter gesucht), dann hat damals die WERKSTATT das Video gemacht und nicht unser Ex-User VW58. Dort stand auch, dass ihm keine weiteren Protokolle zu der Angelegenheit übergeben worden sind.
Mithin dürfte es schwierig sein an das Video heran zu kommen, mal ganz abgesehen davon, dass VW58 hier nicht mehr aktiv ist.
Eine Möglichkeit, die ich mir vielleicht vorstellen könnte wäre, mal an @Tower heran zu treten und nachzufragen, ob er noch die Zugangsdaten von VW58 irgendwo auf seinem Server hat. Dann könnte er vielleicht sich mal mit VW58 in Verbindung setzen, die aktuelle Sachlage schildern und evtl. den Kontakt zwischen VW58 und A.Schmidt herstellen. Dieser könnte dann ja u.U. verraten, welcher Freundliche damals das Video gemacht hat. Dann ist es auch eine Sache zwischen A.Schmidt und dem Freundlichen ohne dass unser Forum irgendwelche Datenschutzvorschriften bzw. -Gesetze verletzt hätte.
Wie gesagt, nur mal so ein Gedanke denn hier drehen wir uns alle im Kreis ohne weiter zu kommen oder helfen zu können.
Die hinterlegte eMail-Adresse ist aber ganz sicher noch in der Datenbank zu finden…
Ich habe VW58 wiedér freigegeben, man kann Ihn daher direkt per PN kontaktieren.
Hallo an alle,
und vielen Dank für die Ideen und Beiträge.
Ich kann das erst glauben, wenn ich wirklich Kontakt mit VW58 habe bzw. er sich auch zurückmeldet. Ich werde es euch wissen lassen.
Schöne Grüße und bis später!
#66
Deswegen meinte ich ja, dass Tower die Daten sicherlich noch hat (wie sich ja auch bewahrheitet hat).
#68
Nun denn, dann mal viel Erfolg und auf ein glückliches Ende (falls man bei dem Thema davon sprechen kann).
#64Hallo georgios1989,
das mit dem Pinkeln kann hier nicht sein, weil der Fahrer zuerst in sehr schrägem Winkel (ich schätze etwa 45°) in die Brückenabsperrung fuhr. Als das Fahrzeug dann liegengeblieben ist und er -bis dahin fast unversehrt- aussteigen konnte, lief er -sorry, wenn ich das so krass sagen muss- fast wie ferngesteuert in kerzengerader Haltung Richtung Brückengeländer (Leitplanke) und sprang. Die Brücke war dort nur noch etwa 7 Meter hoch. Es sieht auf dem Video nicht so aus, als wenn er eine Art Fehltritt gemacht hat, eher fast wie nicht mehr von selber kontrolliert (Schock vom Aufprall und dem Herumschleudern aus der Brückenkollision…?). Ich war schockiert von dem Filmmittschnitt und hätte es, wäre es im Fernseher gelaufen, für einen schlechten Film gehalten. Die Angehörigen des Fahrers konnten sich den Mitschnitt bis heute -verständlicherweise- nicht anschauen.
Grüße von A. Schmidt
#65 Hallo,
schöne Idee, vielen Dank.
Ich habe VW58 noch gestern per PN kontaktiert - bislang leider ohne Reaktion…
Aber es ist ja auch Wochenende.
Melde mich wieder, freundliche Grüße
#69
Danke,
habe VW58 noch am 1.7.2016 per PN kontaktiert. Mal sehen, ob ich eine Antwort erhalte.
Toll, dass ihr euch für den Fall so interessiert! Ich werde euch informieren.
Auf einen siegreichen EM-Abend!
#67
Toll von tower, vielen Dank!
#41
Danke für den Tipp mit dem Hochladen der Bilder.
Es war nur nicht mehr notwendig, weil der Unfall „gegoogelt“ werden kann (s. späterer Bericht bezgl. A71).
Viele Grüße! A.S.
#74
Hallo,
wurde gestern wieder freigegeben. Wenn ich helfen kann, gerne.
Bezüglich des Videos
Es wurde mir nie übergeben, jedoch von der Werkstatt an SEAT übermittelt. Hier muss alles dokumentiert sein, in der Werkstatt als auch bei SEAT. Somit sehe ich kein Problem im Nachweis des Versagens der Lenkung.
Fahre immer noch SEAT aber mit einem sehr unguten Gefühl.
Danke für Deine Rückmeldung. SEAT wird das Video nicht rausrücken, eventuell die Werkstatt. Die Chancen sind aber nicht sehr hoch (meine Einschätzung).
Gruß
Meschi
#76
Ich und die Werkstatt können dieses aber bezeugen!
Ist die Werkstatt eine SEAT-Vertragswerkstatt?
Falls ja, ist es die große Frage, ob die Werkstatt da mitzieht. Etwas bezeugen und davon keinen Vorteil haben, sich aber ggf. richtig Ärger mit dem Hersteller einhandeln oder einfach die Klappe halten und nichts riskieren.
Gruß
Meschi
Naja so einfach kann sich der Händler nicht rausziehen. Würde einfach einen Nachweis/Rechnung von der Reparatur verlangen mit der Kundenbeanstandung wenn die sich quer stellen. Denn das müsste ja drauf stehen wie z.b.: Kunde bemängelt: Lenkung lenkt von alleine mit sehr viel Kraftaufwand. Meistens nett fragen und bisschen Glück bei der Auswahl des richtigen Ansprechpartner hilft da oft bei sowas.