Leihwagen während der Werksgarantie?

Gestern musste ich feststellen das mein Ali, im Bereich zwischen Fahrersitz und dem Sitz dahinter, eine kleine Pfütze unter sich gepisst hat. Ich habs dann mal abgewischt und habe festgestellt das es Kühlflüssigkeit ist. Nach dem HOGON und ich mal drunter geschaut hatten, sahen wir das wohl entweder der Gummischlauch der die beiden Metallrohre verbindet einen Riß hat, oder eine Schelle nicht mehr richtig angezogen ist bzw. nicht mehr fest sitzt. Das Kühlwasser vorne im Behälter war auch schon unter der MIN Markierung. Naja alles inallem haben sie heute noch 2 extra Schellen rangemacht und ich soll es mal beobachten obs immer noch raustropft. Soweit ist das ja auch noch nix schlimmes. Erstaunt war ich heute morgen als ich bei dem Freundlichen angerufen habe und ihm meine Tropfgeschichte erläutert hatte. Ich fragte ihn wie lange es dauern würde, da ich mit einem Kleinkind unterwegs bin und mit diesem nicht stundenlang warten kann, da es ja auch mal gefüttert werden muß bzw. mittags auch schlafen muß. Er sagte er weiß es nicht da er den Defekt erst sehen müsste. Darauf fragte ich ob ich denn im Falle das es länger dauert einen kostenlosen Leihwagen bekommen würde. Darauf er, das kostet 17,95 Euro am Tag und dazu kommen auch noch die Kosten für die Kühlflüssigkeit die sie nachfüllen müssen wenn sie das Leck repariert haben. Wie bitte? Ich habe ihm mehrfach gesagt das ich Werksgarantie habe und schliesslich isses ja nicht meine Schuld wenn SEAT irgendwelche Schellen zu lose anschraubt oder der Schlauch einen Riß hat. Wafür hat man den Garantie wenn ich alles selber zahlen muß? OK, über den Leihwagen kann man streiten, aber wieso muß ich Befüllungsmaterial bezahlen? Muß nicht bei einem Defekt der Wagen wieder in den Zustand gebracht werden als wenn dieser Defekt nicht vorhanden gewessen wäre. Zumindest während der Werksgarantie? Ich bin dann zu einem anderen Freundlichen gefahren, der mir sofort die extra Schellen angebracht hat und auch fürs befüllen nix wollte. Und auch wegen dem Leihwagen den ich gebraucht hätte wenn ich mit Kind wieder heim muß, da meinte er das wir eine zufriedenstellende Lösung finden. Immerhin sind es doch 15 km bis nach Hause. Wie sieht es jetzt also aus, steht mir ein Leihwagen bei einem Defekt zu? Und muß ich Befüllungsmaterial selbst bezahlen?

#1

Hallo ronbo.

So viel wie ich weis steht Dir in der Garantie kein kostenloser Ersatzwagen zu. Die Flüssigkeit übernimmt das Werk meines erachtens bis zu einer bestimmten Menge. Ein Leihwagen müsste Dir eigentlich über die Mobilitätsgarantie zu stehen, da es im Grundegenommen ja gleichzustellen mit einem Liegenbleiben ist. Das Fahrzeug ist ja nin mal ohne Flüssigkeit nicht fahrbar. Das ist aber immer eine Auslegungssache. Aber über die Herstellergarantie steht Dir kein Fahrzeug zu. Bei einem defektem Pc in der Garantiezeit bekommst Du ja ach kein Ersatzgerät. Ist traurig aber war.

#2

Wenn Du Dein Fahrzeug abschleppen lässt bekommst Du im Rahmen der Mobilitätsgarantie einen kostenlosen Leihwagen (allerdings nicht gleiche Größe). Wenn Du selbst hin fährst musst Du zahlen. Vielleicht ist er mit zuwenig Kühlwasser ja doch nicht mehr fahrbar :wink:

#3

Oder Du hättest einfach weiterfahren müssen, dann hätte es noch nen Motor dazu gegeben :smiley: . Und liegengeblieben wärst Du auch. Nein war Spaß. Dannbekommst Du auch nichts weil ja die Warnleuchte an war.

#4

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, wenn ich im Nachbarort stehenbleibe weil die Warnlampe angeht, dann bekomme ich ein Leihwagen. Schleppe ich mich aber selber noch bis in die SEAT Werkstatt, dann bin ich nicht liegengelieben und bekomme keinen Leihwagen? Also OK, der Vergleich mit dem PC ist OK und ich sehe das dann auch ein. Aber mit dem Befüllungsmaterial das sehe ich trotzdem nicht ein. Wieso sollten sie nur eine bestimmte Menge bezahlen? Das Auslaufen der Flüssigkeit ist ja eine Folge des Defekts und dafür kann ich ja nix. Wenn man also im Werk eine Schelle zu lose anbringt, das sie schon wie bei mir bei 8000 km zu locker ist, dann kann man doch nicht den Kunde für die Befüllung aufkommen lassen.

#5

Ob das alles immer so richtig ist oder nicht, steht auf einem anderen Papier. Ich finde das auch nicht so toll. Ich meine es ist ein Liter den der Hersteller bezahlt. So ist es glaube ich bei :vw: . Ich weis aber nicht ob es bei :seat: vielleicht etwas anders ist. Sollte aber normalerweise nicht. Aber ein Liter sollte für das nachfüllen eigentlich auch reichen. Es muß ja eh mit Wasser verdünnt werden damit es auch wirklich Frostschutz bringt.

#6

So, da also meine neuen Schellen keinen Erfolg gebracht haben sondern das Kühlmittel immer noch raustropft, habe ich mich jetzt mal vorab telefonisch bei SEAT Deutschland informiert. Und zwar ist es so, das die Werksgarantie bezüglich Leihwagen nicht zum tragen kommt, vielmehr müsste ich wirklich warten bis alles rausgelaufen ist und dann anrufen und sagen das die Warnlampe leuchtet und ich nicht mehr fahren kann. Dann kommt die Mobilitätsgarantie zum tragen. Die kommen dann und holen mein Auto ab und ich bekomme einen kostenlosen Leihwagen. Aber auch nur wenn die Reparatur länger als 4 Stunden dauert. Dauert sie also länger als 4 h dann gibts den Leihwagen. Darin ethalten sind aber nicht nur reine Arbeitszeit, sondern das warten aufs bestellte Ersazteil zählt mit rein. Also war ich wohl heute morgen etwas dämlich. Ich hätte einfach anrufen sollen statt selber in die Werstatt zu fahren. Aber nun weiß ich es besser und werde wohl lieber die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen, da bekomme ich wenigstens einen kostenlosen Leihwagen. Die Raraturkosten trägt ja eh die Werksgarantie.

Was mich nun noch interessieren würde ist, bei versicherungtechnischen Sachen bekommt man immer einen Leihwagen eine Klasse tiefer. Was wäre denn das? Altea XL? Leon? Ibiza? Was mich auch noch interessieren würde, wenn ich jetzt im Ali Isofix drin habe, kann ich dann bei dem Leihwagen auch auf Isofix bestehen? Schliesslich brauche ich den Leihwagen nur wegen des Kindes.

#7

Also mit dem Leihwagen habe ich die Erfahrung gemacht, daß es auch zum Großteil am Händler liegt. Meistens habe ich kurzerhand einen Vorführwagen bekommen. Da hab ich dann wieder ein paar Liter Sprit nachgefüllt und gut wars. Aber noch mal was zu den Flüssigkeiten: Ich meine, wenn du jetzt z.B. einen Motorschaden hättest und daraufhin einen neuen Motor bekommst, bezahlst du zwar dafür nichts, jedoch mußt du das Öl bezahlen. Neo kann dazu aber bestimmt besser was zu sagen. Bei mir ist das schon zu lange her.

#8

Das kann ich bestätigen.

Bei mir wars ja erst im Dez./Jan. der Fall :?

#9

Bei Audi:

Definition Liegenbleiber: Fzg kann die Werkstatt nicht aus eigener Kraft erreichen, rote Kontrollleuchte an etc.!

Leihwagen wenn Fzg nicht kurzfristig (nicht näher definiert) wieder fahrbereit gemacht werden kann!

Übrigens macht euch nicht zu viel Hoffnungen, die Zahlungen der Hersteller werden ab Mai noch geringer, dadurch das „entgegenkommen“ (Vorführwagen zahlt dem Händler keine Sau… er selber muß dann zahlen!) der Händler noch mehr gefragt!

Diese müssen auch immer mehr sparen, ergo können die Kunden demnächst mit dem Rad fahren oder zu Fuß gehen!!!

#10

Und das bei einer Premiumfahrzeugmarke im Herstellerland.

=D> :lol:

Peinlich dieser Service in Deutschland. Einfach nur peinlich.

Alex

#11

Aus erster Hand kann ich sagen: Die Japaner ziehen ende des Jahres vorraussichtlich nach!!!

#12

Hmm, ich wundere mich. Alle jammern immer rum, dass gespart werden muss. Als Verbraucher merke ich immer nur, dass Autos und alles was damit zusammenhängt immer teurer wird und andererseits die Produktion etc. ins billigere Ausland verlagert wird. Wo bleibt eigentlich die Kohle, die als Differenz zwischen den höheren Preisen und den Einsparungen bei der Produktion rein rechnerrich übrigbleibt? :kratz: Merkwürdig, merkwürdig. Dass die Knete sicherlich nicht beim Händler hängenbleibt, glaube ich gerne!

Das mit der Mobilitätsgarantie ist vergleichbar mit einer Krankenkasse: Viele Vorsorgemaßnahmen muss man selber löhnen, erst bei (richtig teuren) Erkrankungen zahlt die Kasse. Was für ein Irrsinn!

:peng: ](*,) ](*,) #-o #-o

Gruß

Meschi

#13

#-o #-o #-o

…und ich bin mir sicher, der Markt regelt das. Wenn man bis dato einen Leihwagen von der Mobilitätsgarantie gestellt bekommen hat und in Zukunft nicht, dann wird sich sicher der ein oder andere bei der nächsten Kaufentscheidung neue Gedanken machen.

…ein Bumerang, gerade im „Hochpreissegment“, wie es VW macht! :? :? :? :?

#14

Das ist Wahnsinn. :twisted:

Fragt mal Neo wie das bei einem A8 oder einem Phaeton läuft!

Das kann er Euch bestimmt besser erklären als ich.

Das zum Thema 2 Klassenwirtschaft!

#15

Könnten wir bitte nochmal auf mein Frage zurückkommen die wie folgt war:

#16

Toledo oder Altea ich glaube da gibt es keinen großen Unterschied bei der Größe. Auf Isofix kannst Du nicht bestehen, da das nicht zwingend erforderlich ist. Einen Kindersitz kann man normalerweise auch mit einem normalen Anschnallgurt befestigen. Ansprüche an die Ausstattung hast Du keine. Weder auf Motoren noch Klima… etc…

#17

Da die Leihwagen in der Regel sehr neue Fahrzeuge sind, denke ich, daß eine Isofix-Halterung vorhanden ist. Aber sonst halt nachfragen. Von der Größe des Fahrzeuges würde ich von einem Altea ausgehen.

#18

Petze :wink:

Ja bei dehnen gibt es weiterhin Sonderrechte!

#19

Um es genau zu sagen steht einem Phaetonfahrer ein Phaeton zu. Ob er liegenbleibt oder zur einfachen Inspektion kommt. Und wenn der Händler keinen hat, wir Ihm einer gebracht egal wohin! Selbst wenn die Werkstatt in Hamburg ist und das Auto in Köln steht. Beim A8 ist es das gleiche. Und beide Fahrer müssen das Auto noch nichteinmal zum Händler bringen. Wird abgeholt, Phaeton oder A8 hingestellt und nach Absprache mit dem Kunden zurückgetauscht. Der Hersteller hat für solche Fälle extra einen Fahrzeugpool. Und das ganze natürlich kostenlos.

Aber das gilt leider nicht für uns SGA`ler. :evil: :frowning: