#2
Danke schön. Hab es gefunden Der Zuheizer ist laut Fehlerspeicher totalschaden
welche Möglichkeiten hab ich da?
#3
Was steht im Fehlerspeicher? Zuheizerpapst @THWFrank hat bestimmt einige Tipps zur Reparatur.
Gruß Uwe
#4
Was sagt denn der Fehlerspeicher?
Ich wette entweder nichts oder totalen Müll.
Ist das Modell ab 06\2004
Besorgen die schon mal ein neues Steuergerät.
Gruß Frank
#5
Was stand drin… hmmmm, bin nicht mehr ganz sicher Glühkerze überhitz, Kontakt Steuergerät und noch zwei Meldungen. Muss mal Foto machen beim nächsten mal. Meine Werkstatt meinte „ab auf´n Müll, die Teile halten eh nie lang“. Ich möchte aber schon gern das alles was eingebaut ist auch funktioniert. Im moment ist die „to do Liste“ aber noch ewig lang
#6
lohnt der Kauf eines gebrauchten Teiles aus der Bucht?
#7
Bei dem STG leider nein !
Aufgrund des Montageplatzes über dem WT ist die Elektronik sehr starken TEMP Schwankungen ausgesetzt.
Hier im Forum gibt es aber einen Artikel um das STG zu versetzten .Da ist es etwas sicherer.
Ein defektes STG haut gerne die wildesten Fehler raus.
Hol dir beim Impak in Berlin ein neues STG und dann schau nach was noch an Meldungen kommt.
#8
Ok Das werd ich mal machen. Stimmt es das man für den Betrieb des Zuheizer spezielle Papiere braucht da sonst der Betrieb Untersagt ist
#9
Spezielle Papiere? Davon haben wir noch nie gehört. Wenn dem so wäre, dann würden alle! Diesel-SGA und ein paar Benziner den Zuheizer illegal betreiben, wenn er denn intakt ist. Denn die Dinger sind in den Dieselkutschen ab Werk verbaut.
Woher hast Du die Info?
Gruß
Meschi
#10
ein superschlauer Besucher der Werkstatt. Auf dem Zuheizer steht das Datum der Inbetriebnahme. Das war 2007. Mein Fahrzeug ist Baujahr 2005. Daraufhin meinte „ER“ das der Zuheizer nachgerüstet wurde und deshalb Papiere braucht. Ich bin da total Planlos und hab erstmal nichts dazu gesagt. Ich habe sowas auch noch nie gehört…
#11
Moin,
vielleicht ist Dein Zuheizer schon mal ersetzt worden. Die Dinger halten ja oft nicht lange, besonders - wie schon erwähnt - die Steuergeräte ab 2004.
Auf jeden Fall hat Dein Wal so’n Ding schon ab Werk gehabt. Wenn dieses dann ersetzt wurde, ist alles okay. Ein defektes Teil gegen ein neues, aber intaktes und baugleiches Teil ersetzen erfordert keine weiteren Zulassungen.
Und selbst wenn ein SGA so’n Teil ab Werk nicht gehabt hätte, wie z.B. die meisten Benziner, dann könnte man es nachrüsten, weil für die Benziner ein Zuheizer als Extra bestellbar war.
Gruß
Meschi
Gruß
Meschi
#12
=D>
Geil selten so gelacht.
Da wäre ich gerne dabei gewesen !
Aber was der meint sind die etwas älteren Luftheizungen.
Die sollen alle 10 Jahre erneuert werden. Und die brauchen spezielle Papiere.
Aber die ZH nicht !
Und bitte vertraue in Punkto ZH keiner / Aber auch gar keiner Werkstatt.
Die können es einfach nicht .
Da haben wir im SGAF die besseren Karten und auch die besseren Kontakte !
#13
#12
>Und bitte vertraue in Punkto ZH keiner / Aber auch gar keiner Werkstatt.
>Die können es einfach nicht .
>Da haben wir im SGAF die besseren Karten und auch die besseren Kontakte !
Genau das gleiche gilt übrigens auch für das Gegenteil des ZH/ SH nämlich der KLIMAANLAGE, nie zum im Fehlerfall.
Gruß
Rabbit