Garantiezeit für Ersatzteile bei Ford

Hallo Leute, ich hoffe ich bekomme von euch eine Antwort auf meine Frage.
Unser Motorkabel war letztes Jahr defekt, dass das unter dem Ventildeckel liegt.
Es war natürlich einen Tag nach der Car Garantie. Die Rechnung haben wir natürlich selbst zahlen müßen.
War damals am 04.03.09 Reparaturkosten 385,05 € ( Summe Arbeit 196,35, Summe Teile 127,22 + Märchensteuer).
Am 16.03.10 war das Kabel schon wieder defekt.
Jetzt sollen wir die Rechnung schon wieder bezahlen, weil Ford angeblich nur ein Jahr Garantie auf seine Teile hat.
Rechnung ist diesmal 219,97 € Summe Teile 120,17 Summe Arbeit 64,68 + Märchensteuer.
Könnt ihr mir sagen ob die das so machen können, oder kann ich mich auf die 2Jahre Gewährleistung berufen.
Rechtschutz greift da nicht ein weil wir damals vergessen haben den Fahrzeughalter umschreiben zu lassen.
Die Rechnung wurde als Kulanzantrag bei Ford eingerreicht, ich bezweifle aber das die uns einen Cent nachlassen.
Was könnt ich also tun, außer sofort zu bezahlen.
Gruß

#1

Hallo Gast,

Du wirst Pech haben, fast alle geben auf Ersatzteile nur 1 Jahr Garantie.

Gewährleistungsansprüche sind ein anderes Ding.

Du solltest aber checken, warum das „Motorkabel“ (welches denn, ET-Nummer?) nach einem Jahr
schon wieder defekt ist.

Gruß, Hu-Cky

PS: um zu Helfen, wäre es schön, einige Auskünfte über das Auto zu bekommen (Motor, EZ, Typ)

#2

Haben wir in Deutschland nicht 2 Jahre auf neuteile?
Ich fahre einen Ford Galaxy 2 Bj.02 ist ein 1.9 TDI PD.
Der Mechaniker meint dass die Steckverbindungen ziemlich empfindlich sind. Es war das Kabel wo die Düsen mit Diesel ( einspritzmenge) reguliert.
Gruß

#3

Einfach Teil bei VW besorgen und selber machen! www.sgaf.de/content/austausch-pd-kabelbaumst%C3%BCckes-zylinderkopf-253304 . Das Teil kostet bei VW 37€
Wenn nicht möglich bei VW machen lassen…

#4

Problem ist dass das Teil schon eingebaut worden ist. Am anfang hieß es ja es ginge auf Garantie!!!

#5

Jain, es gibt eine 2-jährige Sachmängelhaftung (vom Gesetzgeber) und (hier) eine 1-jährige Garantie (von Ford). Beide nutzen Dir nichts, da bei der Sachmängelhaftung sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt und weil bei der Garantie die Zeit vorüber ist.