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Moin moin,
zur AHK kann ich jetzt nichts sagen, denke aber das würde sich über einen Anwalt im NOTFALL erklären lassen 
Zur Schadensregulierung, die wird wie folgt ablaufen:
Wiederbeschaffungswert deines Autos (die schauen dafür auch auf den Markt wie Autoscout etc. mit vergleichbarer Ausstattung etc.)
abzüglich Restwert deines Autos (dafür holen die sich über die Restwertbörse Angebote ein)
so im groben, weiß jetzt grad nicht wie das mit der MWST aussieht, ich glaube die wird nur erstattet wenn du reparieren lässt oder bei Totalschaden ein Ersatzfahrzeug dir anschaffst.
Ein wichtiger Punkt ist die Nutzungsausfallentschädigung, auf die du Anspruch hast bei einem nicht-verschuldetem Unfall, sprich die Entschädigung wegen Ausfall deines Autos, sofern du keinen Leihwagen nutzt.
Da ist es zu unterscheiden ob es ein Totalschaden ist oder nicht (Anspruch bleibt trotzdem). Ist es kein Totalschaden wird die Zeit als Reparaturdauer im Gutachten angegeben, wird aber erst gezahlt wenn der Nutzungsausfall tatsächlich entstanden ist, sprich du den Wagen repariert hast, dabei ist es gleichgültig ob Werkstatt oder Selbstreparatur. (Bei Selbstreparatur alle Rechnungen aufbewahren und nach Reparatur beim Gutachter vorfahren der das dann bestätigt und die Versicherung zahlen muß.
Beim Totalschaden steht dir ein Nutzungsausfall ebenfalls zu, heißt dann aber Wiederbeschaffungsdauer oder so ähnlich, auch diese Zeit wird im Gutachten genannt, nur zicken hier die Versicherungen gerne rum und verweisen auf dubiose Urteile von „Kleinen“ Gerichten das sie im Falle keiner Ersatzbeschaffung nicht zahlen müssten, dem aber ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof entgegensteht indem ganz genau aufgelistet ist ab wann ein Nutzungswille vorhanden ist und nicht weiteres Nachweisen erfordert.
Dieser Nutzungsausfall sind je nach Fahrzeugkategorie eingeordnet schnell mal 1000 euro und mehr, also nicht zu verachten, ich kann dir aber nur raten nimm dir sofort einen Anwalt, am besten mit Verkehrsrecht als Themenschwerpunkt, dann schlägt er dir auch noch paar euro Pauschale mehr raus für deine Ausgaben (Fahrten zum Anwalt etc.), dazu kommt dann noch wenn dir evtl. etwas weh tut, da weiß ich ja nicht wie du das handhaben möchtest, aber wenn der Unfall etwas größer war bekommst bestimmt noch nen ziehen im Nacken, wenn nicht sei froh.
Den Anwalt zahlt übrigens die gegnerische Versicherung sofern du 100 Prozent schuldfrei bist, ich würd das nie wieder ohne Anwalt machen, die Versicherungen versuchen sich halt meistens zu drücken wo sie nur können, das du als „opfer“ freie Gutachterwahl hast denk ich wirst du wissen, mußt dich also bei unverschuldetem Unfall nicht mit einem Gutachter der gegnerischen Versicherung abfinden.
Das wie gesagt aber alles nur wenn der andere die komplette Schuld trägt und aus meiner Erfahrung bei meinem Unfällen bisher immer ablief wenn jemand meinte mich auf der Straße zu „übersehen“.
goodluck bei der Abwicklung
mfg
chris