Auffahrunfall

Hallo
Gestern abend ist mir jemand ungebremst mit ca 40 bis 50 km/h ins Heck gerauscht.
Die Schuldfrage ist eigendlich klar gestellt,da der hinterman auf das Stauende also mir drauf fuhr.
Polizei hat alles aufgenommen und Fotografiert.
Ausser mir wurden auch noch zwei weitere Insassen im hinteren Fahrzeug verletzt.

Wie läuft denn jetzt die schadensregulierung ab?
Bekannter lag mir schon in den ohren das die gegnerische Versicherung mir wohl den wiederbeschaffungswert zahlen wird.
Nur wenn ich mich so auf dem Markt umschau bekommt man den wenn überhaupt nur von Privat.und die entsprechen nicht meinen vorstellungen.

gruss Mike

#1

Hallo Mike
Bj. 1999, das wird wol ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ sein, d.h., die gegnerische Versicherung zahlt nur den „Zeitwert“ des Fahrzeugs,d.h., wenn Du ihn behalten willst, nimm das Geld und reparier ihn selber, denn in einer Werkstatt zahlst Du aufjeden Fall drauf. Speche aus Erfahrung mit unseren geschrottenen Hyundai.
Gruß Ben2011

#2

Genau das habe ich ja vor
Nur wie berechnet sich denn der Zeitwert genau.
der schaden wird mit sicherheit höher sein als die wiederbeschaffung.
Ich schätze mal so bei 4-4,5 tsd €
Nur den wert werden die mir wohl nicht geben.
gruss Mike

#3

Wie kommst Du auf 4-4500 Euro? Für mich sieht das aus wie eine kaputte Stoßstange und eine kaputte Heckklappe.

CU
redjack

#4

Zeitwert: gleich „Schwacke Liste“ oder weniger, kommt auf Kilometerstand und einige andere Sachen an. Den Zeitwert sagen Sie Dir, jedoch nicht wie Sie darauf kommen.
Hallo redjack
Für Dich und mich sieht daß so aus, jedoch sind da die Versicherungen anderer Meinung, denn Sie machen sich nicht die Arbeit, auszurechnen was die Reparatur für so ein „altes“ Fahrzeug kostet, ist einfacher: Zeitwert.
Gruß Ben2011

#5

Stossfänger und Kaputte Hecklappe wenn es das nur wäre dann würde es ja gehen.
Ich glaube schon das ich solch eine art schaden schon recht einschätzen kann.
Da durch die Ahk die auch im übrigen Schrott ist den Unterboden gut bearbeitet hat.
Ausserdem wird mit sicherheit der Schlossfänger eingedrückt sein und somit das innere Blech.
gruss Mike

#6

Der Schwackewert sagt ja aber was über den Hdl einkaufswert aus. Also was ein Händler ausgeben würde wenn er ein intacktes fzg kaufen würde.

#7

Stichwort „Zeitwert“:

Angenommen, der Wagen hat einen Zeitwert von 2.500 Euro, die Reparatur kostet aber 4.000 Euro:

1) Die Versicherung sagt, das macht keinen wirtschaftlichen Sinn mehr, das Auto zu reparieren;
sog. wirtschaftlicher Totalschaden.

2) Du erwartest also 2.500 Euro + ggf. Faktor X aus der Rechtsprechung für einen gewissen
vertretbaren höheren Reparaturaufwand als 2.500 Euro.

3) Die Versicherung sagt: Wir haben jemand (Y), der bietet für diesen Schrotthaufen 1.000 Euro, also
bekommst du gern von uns 2.500 Euro + ggf. Faktor X. ABER, du must den Wagen an Y abgeben!!!

3a) Du gehst darauf ein, bekommst 2.500 + ggf. Faktor X, hast aber kein Auto mehr.
3b) Du verweigerst und die Versicherung sagt, dann zahlen wir dir nur 1.500 (+X)
(2.500 Euro Restwert abzüglich der 1.000 Euro, welche die Versicherung bei Verwertung des
Schrotthaufens ANGEBLICH bekommen würde …)

So war es jedenfalls vor ca. 12 Jahren bei mir, als mein Audi 100 einen (von der Versicherung
hochgerechneten) wirtschaftlichen Totalschaden hatte.

Hat sich daran was geändert?!?

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#8

Dazu kann ich nichts sagen, denn bei unseren Hyundai gab uns die Versicherung 1500 € Zeitwert, Reparaturkosten waren c.a. 2500 €, also „wirtschaftlicher Totalschaden“!! war vor 6 Jahren.

#9

Vorsicht!
Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung dran ist und du die nicht abgenommen hast dann kann die Vers. sagen wäre die abgewesen wäre der Schaden geringer gewesen.

War hier im Forum schonmal Thema.
Leider.

Denn ohne das Ding wäre es wohl nur die Stossstange gewesen.

Gruß Frank

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#10

Ich kenne das so und man hat es mir auch so erklärt das man bei neuen Ahk keine eintragung mehr benötigt.
1)weil sie eine Abe haben
2)in den fzg scheinen sie schon optional eingetragen sind.

Aber bei alten fzg von 1980 da kenne ich das auch so.
gruss Mike

#11

Also ich kenne das mit den AHK ob eingetragen oder nicht nur der Unterschied abnehmbahre dürfen bei einer Solofahrt nicht am Fahrzeug verbleiben*

Ansonsten kann ich dir nur raten such dir erstmal einen Anwalt und lass den alles weitere klären und dann schritt für schritt. Und alles aus dem Post 7 wird dann genau so kommen denn gerade diese Autos erzielen einen Restverkaufswert bei den Versicherungen da sie sofort nach richtung polen und noch östlicher weg gehen.

Andy

#12

Hallo Mike,

du hast Frank glaub ich falsch verstanden!?

Frank meint,und damit hat er Recht!
Wenn du eine abnehmbare AHK hast,muß du bei nichtbenutzung den Haken abnehmen!

Wenn der Haken dran war,könnte die Versicherung dir evtl.einen Strick draus drehen!

Gruß Rebell 02

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#13

Richtig !

Denn jeder Bürger hat eine sog. Schadenminderungspflicht.

Ergo abnehmbare dran gelassen somit höherer Schaden am gegnerfahrzeug.
Evt dann 50/50 .
Oder aber nur der Schaden der ohne Kopf gekommen wäre. Also bei ca 40 ohne Boden Schaden etc.

Und gerade wenn´s ein EVT totalschaden ist .
Gruß Frank

#14

Das hast du falsch verstanden. Was der Frank sagen wollte hat nichts mit der Legalität, sprich der Eintragung der AHK zu tun.

Es geht darum, dass man bei einem solchen Unfallschaden unterscheiden muss, ob es eine starre oder eine abnehmbare AHK ist. Wenn es eine starre ist, dann braucht man sich keine weiteren Gedanken machen.

Ist es jedoch eine Abnehmbare, dann kommt es darauf an, ob der Kugelkopfmzum Zeitpunkt des Aufpralls ohne Grund montiert oder abgenommen war. Sollte sie montiert gewesen sein, obwohl kein Anhänger dran war, dann KÖNNTE die Versicherung auf die Idee kommen, dir eine gewisse Mitschuld am Gesamtschaden zu geben, denn, wäre sie nicht montiert gewesen, wäre der Schaden u.U. geringer ausgefallen.

DAS ist es, was vor kurzem hier aus aktuellem Anlass diskutiert wurde.

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#15

Ok, zu langsam. Auf dem Pad bin ich nicht so schnell. :frowning:

#16

Moin moin,

zur AHK kann ich jetzt nichts sagen, denke aber das würde sich über einen Anwalt im NOTFALL erklären lassen :wink:

Zur Schadensregulierung, die wird wie folgt ablaufen:
Wiederbeschaffungswert deines Autos (die schauen dafür auch auf den Markt wie Autoscout etc. mit vergleichbarer Ausstattung etc.)
abzüglich Restwert deines Autos (dafür holen die sich über die Restwertbörse Angebote ein)
so im groben, weiß jetzt grad nicht wie das mit der MWST aussieht, ich glaube die wird nur erstattet wenn du reparieren lässt oder bei Totalschaden ein Ersatzfahrzeug dir anschaffst.

Ein wichtiger Punkt ist die Nutzungsausfallentschädigung, auf die du Anspruch hast bei einem nicht-verschuldetem Unfall, sprich die Entschädigung wegen Ausfall deines Autos, sofern du keinen Leihwagen nutzt.
Da ist es zu unterscheiden ob es ein Totalschaden ist oder nicht (Anspruch bleibt trotzdem). Ist es kein Totalschaden wird die Zeit als Reparaturdauer im Gutachten angegeben, wird aber erst gezahlt wenn der Nutzungsausfall tatsächlich entstanden ist, sprich du den Wagen repariert hast, dabei ist es gleichgültig ob Werkstatt oder Selbstreparatur. (Bei Selbstreparatur alle Rechnungen aufbewahren und nach Reparatur beim Gutachter vorfahren der das dann bestätigt und die Versicherung zahlen muß.

Beim Totalschaden steht dir ein Nutzungsausfall ebenfalls zu, heißt dann aber Wiederbeschaffungsdauer oder so ähnlich, auch diese Zeit wird im Gutachten genannt, nur zicken hier die Versicherungen gerne rum und verweisen auf dubiose Urteile von „Kleinen“ Gerichten das sie im Falle keiner Ersatzbeschaffung nicht zahlen müssten, dem aber ein höchstrichterliches Urteil vom Bundesgerichtshof entgegensteht indem ganz genau aufgelistet ist ab wann ein Nutzungswille vorhanden ist und nicht weiteres Nachweisen erfordert.

Dieser Nutzungsausfall sind je nach Fahrzeugkategorie eingeordnet schnell mal 1000 euro und mehr, also nicht zu verachten, ich kann dir aber nur raten nimm dir sofort einen Anwalt, am besten mit Verkehrsrecht als Themenschwerpunkt, dann schlägt er dir auch noch paar euro Pauschale mehr raus für deine Ausgaben (Fahrten zum Anwalt etc.), dazu kommt dann noch wenn dir evtl. etwas weh tut, da weiß ich ja nicht wie du das handhaben möchtest, aber wenn der Unfall etwas größer war bekommst bestimmt noch nen ziehen im Nacken, wenn nicht sei froh.
Den Anwalt zahlt übrigens die gegnerische Versicherung sofern du 100 Prozent schuldfrei bist, ich würd das nie wieder ohne Anwalt machen, die Versicherungen versuchen sich halt meistens zu drücken wo sie nur können, das du als „opfer“ freie Gutachterwahl hast denk ich wirst du wissen, mußt dich also bei unverschuldetem Unfall nicht mit einem Gutachter der gegnerischen Versicherung abfinden.

Das wie gesagt aber alles nur wenn der andere die komplette Schuld trägt und aus meiner Erfahrung bei meinem Unfällen bisher immer ablief wenn jemand meinte mich auf der Straße zu „übersehen“.

goodluck bei der Abwicklung
mfg
chris

#17

So war mal ebend in der Werkstatt
Im grunde ist nur die Heckklappe und Stossfänger sowie Ahk und Kleinteile im Eimer.
Trotzdem ist es ein Totalschaden.
Den Haken hatte ich zum glück nicht dran gehabt.weil der schaden dann noch höher wäre unter umständen.
Da der andere Wagen der hinten draufgebrummt ist,so gut getroffen hat sind die Seitenteile heil geblieben.
So das ich anscheind nur Heckklappe und Stossi erneuern muss.
Die ahk werde ich wohl nicht wieder anbauen und auch keine neue mehr.

Ich wollte den Dicken gerne noch 2 Jahre fahren weil er mir in 10 Jahren eigendlich immer treu zu diensten war.
Ausser das übliche aber alles selber im griff bekommen.

Ich denke mal wenn ich die teile ersetze,und ihn wirklich 2 jahre noch fahren kann und darf.
Komme ich bei der sache doch ganz gut weg.

gruss Mike

#18

Hi Mike,

nur mal ein kleiner Tip von mir.
Sprich mit der gegnerischen Versicherung, lass Dir von denen eine „Partnerwerkstatt“ nennen.
Diese soll den Schaden begutachten, einen KV erstellen und der VS schicken.
Habe beste Erfahrung damit gemacht,
Den Wagen meiner Mutter haben wir so mit 130% abgerechnet.
Wert vom Auto ( ziemnlich vermackt und verschrammt): 2150,-€
Schadenshöhe: 2795,-€ (KV)
Restwert: 500,-€
Die VS hat den Schaden laut KV (incl. MwSt) übernommen, nach 1 Woche war der Scheck da.
Völlig unkompliziert und super Abwicklung.
Hatten am Schadentag auch mehrfach angerufen, Abschleppdienst, Leihwagen, etc. angeboten.

Gruß, Hu-Cky

PS: wir haben der Partnerwerkstatt von vornherein gesagt, eine Reparatur kommt nicht in Frage,
der Wagen sollte verkauft werden.
Haben ihn auch nicht reparieren lassen sondrn nach 2 Monaten abgegeben.

#19

Ich denke es ist wohl wirklich besser einen RA zur rate zu ziehen da die ganze sache doch etwas verwirrend ist.
Da blickt man echt nicht mehr durch als Leihe,und man will ja wenn man ehrlich ist das bestmögliche bei dem für sich heraus ziehen.
Würde wohl jeder machen.
Wenn man das auf eigene Faust versucht durchzuziehen könnte man evtl. benachteitigt werden.
Muss nicht aber kann sein.
gruss Mike