AHK auf 2500kg Auflasten

#20

Und was bringt Dir das, das zGG erhöhen ?

#21

ich glaub das will ich auch :smiley:

#22

Wenn jemand das macht bitte beachten, das zur Erlangung des Gutachtens beim Tüv ein technisch einwandfreier Zustand des Fahrzeugs Vorraussetzung ist, d.h. das Fahrzeug wird angeschaut wie bei der HU, also ist es sinnvoll wenn man das machen will, das man dieses macht wenn das Fahrzeug eh HU fällig ist, dann hat man die Kosten nur einmal. Bei mir wäre das eh nächsten Monat fällig gewesen, und dann hab ich das gleich mit einer HU verbunden. Ebenso ist es sinnvoll wenn man dazu zum TÜV geht, da diese dann im Gutachten schreiben können was sie wollen, und Dekra/GTÜ reinschreiben müssen was in dem Bericht steht, und das Dummfug ist.

#23

was heißt der tüv schreibt was anderes rein als dekra?

ich denke du bekommst ein mustergutachten, und dann sind doch die daten festgeschrieben… oder?

#24

Nee es ist ja kein Mustergutachten, es ist ein Gutachten speziell für DEIN Fahrzeug mit DEINER Fahrgestellnummer.

In dem Gutachten würde dann bei der Anhängelast 2400kg drinsteht, und unter Bemerkungen dann bis 8 % Steigung, das ist aber Quatsch, weil dann keiner mehr weis, wieviel Du „normalerweise“ dranhängen darfst, und das dann nur irgendwann Ärger gibt, dann hat der vom Tüv halt gemeint, das alte lassen wir stehen, und schreiben die 2400kg dann unter Bemerkungen rein, und dann ist das gut.

#25

Muchas Gracias!

ich freue mich schon, wenn das bei mir dann auch klappen sollte! :dance:

#26

Ja warum sollte das auch nicht klappen, also ich hab mittlerweile einen guten Draht zum Tüv, und geh da eigentlich gerne hin, weil es da auch echt Leute gibt die verstehen was man von ihnen will.

#27

Hallo,

das ist immer der Fall: Die Anhängelast bei 8% wird immer in das Feld „Bemerkungen“ eingetragen, da das Feld Nr. 28 ganz klar definiert ist als Anhängelast bei 12% Steigung. Das Feld 28 bleibt immer unverändert, der vom TÜV schient wohl nicht so den Durchblick gehabt zu haben.

Was mich aber brennend interessieren würde, ist, was dieses Gutachten überhaupt wert ist? Ist dies ein Gutachten, welches vom Fahrzeughersteller anerkannt ist? Warum bekommt man dieses dann nicht vom Hersteller? Von Audi hatte ich damals so ein Gutachten (Unbedenklichkeitsbescheinigung) bekommen, um die Anhängelast von 1200 bei 12% auf 1700kg (bei 8%) erhöhen zu lassen. Das war dann auch für 0,00 Euro!

Wenn dies aber der Hersteller nicht macht, da er sagt, das geht mit dem Fahrzeug nicht, was ist im Falle eines Unfalls? Wer haftet? Die Fa. SK? Der TÜV, der das „Gutachten“ anerkannt und eingetragen hat? Oder gibt es etwa vom Hersteller das auch und die Fa. SK kassiert nur 160,- für den Schriftwechsel?

#28

trikefliegers Fragen würden mich auch interessieren

Und vor allem:

Warum muss das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt sein?

Aus der Sicht von SK hat das natürlich den Sinn dass es nicht weitergegeben werden kann (sonst hätten wir ja eines gemeinsam kaufen können :slight_smile: )

Aber aus Sicht des TÜV?

Das Gutachten wird offensichtlich ohne nähere Untersuchung des Fahrzeuges ausgestellt

Warum soll mit diesem Gutachten die Anhängelast nicht auch bei einem anderen baugleichen Fahrzeug eingetragen werden können?

#29

@ trikeflieger:

Also mal ausführlich: Der von meinem Tüv hatte schon den Durchblick, so ist ja es normal, das unter Ziff.33 drinsteht: zu Ziff28 xxxx kg bis 8 % Steig.

In dem Gutachten was es von sk gibt würde aber Ziff. 28 ersetzt werden durch 2400kg. und dann unter Ziff. 33 nur noch „bis 8 & Steig.“ und das wäre ja Quatsch oder ? Weil dann weis ja keiner mehr Bescheid, so habe ich das ja auch geschrieben gehabt.

Zum Nächsten: Welches Gutachten ist vom Hersteller anerkannt ?

Wenn Du Dir andere Felgen kaufst, und gehst damit zu VW und fragst ob Du die drauf machen darfst, dann werden die auch nicht davon begeistert sein, aber der Tüv sagt jawoll das geht.

Wenn ich an meinem Käfer eine Doppelvergaseranlage eintragen lasse dann sagt der Tüv auch, jawoll das geht, aber VW sagt nee ist nicht.

Und die Haftung wird dann wohl beim Halter liegen, wenn Dir bei Deinem Auto die Radmuttern brechen, und Dir das Rad wegfällt, und Du dadurch einen Unfall verursacht, dann wird Dein Fahrzeughersteller auch nicht sagen, jawoll, das ist unsere Schuld, oder ?

Vom Hersteller wird es das nicht geben. Die Firma hat eben eine gutachterliche Stellungnahme machen lassen, und wird dafür auch einiges an Geld hingeblättert haben, und verkauft dieses nun. Das ist ja ok, und wird mit mehreren Dingen so gehandhabt.

@ Wolfgang

Natürlich hat das den Sinn das ich dir das Gutachten nicht einfach kopiere, es steht ja auch Unternehmersinn dahinter.

Und nun das ganze noch einmal.

Die Firma hat eine gutachterliche Stellungnahme für den Ford Galaxy und den VW Sharan. Dies würde vom Tüv gemacht. Und der sagt: Ja das geht das man an das Fahrzeug 2400kg bei 8 % Steigung hinhängen darf, wenn sich das Fahrzeug in mängelfreiem und serienmäßigen Zustand befindet. Also mußt Du, um dieses festzustellen zu Deinem Tüv, der schaut sich dein Fahrzeug an, und muß bestätigen das dieses so ist, und nur dann bekommst es auch eingetragen, somit wird das ja das Fahrzeug ja auch angeschaut. Das ist im Prinzip dann wie eine Anbauabnahme.

Jetzt sind glaube ich meine Finger wund

#30

Hallo Gerd,

es ist wohl ein kleiner Unterschied, ob ich andere Felgen auf mein Auto mache oder ob ich das Fahrzeug mit einem höheren Gewicht belaste als zulässig. Eine andere Felge hat weniger Einfluß auf die Fahrzeugkonstruktion, hier muss meist nur der Hersteller der Felge die notwendige Festigkeit nachweisen.

Das Gutachten, welches Du bekommst, bescheinigt mir also, dass bei einem Galaxy Giha die Anhängelast auf 2400 bei 8% erhöht werden darf. Dies macht dann der TÜV.

Warum soll dieses Gutachten dann nicht für jeden anderen Galaxy Giha verwendet werden können? Warum soll dieses nur auf das Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer gelten? Dies ist für mich der Punkt, wo das Ganze den Hauch von Abzocke (Betrug?) hat.

Wenn nicht der Hersteller die Freigabe hierfür gibt, so kann dies meines Erachtens niemand anders machen. Denn nur der Hersteller weiß genau, wie sein Auto aufgebaut ist und für welche Belastungen es konstruiert ist.

Und darum meine Frage bezügl. der Haftung: Man stelle sich vor Unfall mit Personenschaden, bist einem hinten drauf gefahren. Man stellt fest, dass Du einen ANhänger mit 2400kg hinten dran hast, ein Gutachter sieht zwar, dass dies eingetragen ist, weiß aber, dass dort nur 2000kg stehen dürften. Jetzt geht es an den Hersteller, der sagt, dass die von ihm angegebenen Werte nicht überschritten werden dürfen (DAs ist so, sonst würde man ja von ihm diese Freigabe bekommen).

Was nun?

#31

Abzocke würde ich nicht unbedingt sagen. Die Firma hat halt ein Gutachten erstellen lassen und dafür bestimmt nicht wenig Geld bezahlt, und jede Firma ist wohl auf Gewinn bedacht. Und jetzt verkaufen sie das eben wieder so, das das Gutachten nicht kopiert werden kann. Würde ich auch so machen :slight_smile:

Ich kenne auch einen der hat ein Mustergutachten für ne Cobra mit nem bestimmten Motor machen lassen, damit sie Euro 2 erfüllt, der verkauft jetzt auch das Gutachten weiter, um seine Kosten zu decken, das Gutachten hat damals 12000 Mark gekostet.

Es ist ja niemand dazu verpflichtet das Gutachten zu kaufen, sondern wenn es einem das wert ist, dann soll er das machen, und wem nicht, der braucht es ja nicht.

Der Fahrzeug-Hersteller gibt Dir auch keine Freigabe dafür das Du 245er Reifen auf 18 Zoll Felgen draufmachen darfst zB. Der Hersteller wird Dir auch keine Freigabe dafür geben das Du Dir ein Gewindefahrwerk einbauen kannst oder so

Wenn es um die Haftung geht stehst Du dann eh alleine da, weil sich jeder rauswindet. Der Hersteller hat da nie was damit zu tun, wenn Du was am Fahrzeug verändert hat. Der Tüv sagt Dir ja das geht, aber wenn was passiert ist es wohl Dein Problem. Das war ja wohl schon immer so, wenn Du etwas an Deinem Fahrzeug veränderst das es dann Dein Problem ist.

Ich hab ein Auto aus Brasilien, hab es in Deutschland durch den Tüv gebracht, und hab einen eingetragenen leistungsgesteigerten Motor. Wenn ich nen Unfall habe, und ein Gutachter kommt drauf, ja die Bremsen sind für die Leistung zu klein, wer haftet dann dafür, der Hersteller in Brasilien ? Wohl kaum oder ?

Noch ein Beispiel: Ein Bekannter kam bei einem Motorradunfall ums Leben, Unfallursache war ein defekter Bremsschlauch vorne. Das Motorrad war einige Tage vorher bei der Hauptuntersuchung, ohne Mängel. Den Prüfer traf keine Schuld, das es sich um eine Sichtprüfung handelt, und die poröse Stelle sich nicht im Sichtbereich befand. Das nur am Rande zur Haftung.

#32

@Gerd: Ich verstehe natürlich aus Sicht der Firma SK den „Kopierschutz“ (und empfinde es auch nicht als Abzocke)

Was ich nicht verstehe ist warum der TÜV diese Einschränkung auf genau ein Fahrzeug akzeptiert

Was unterscheidet ein Muster-Gutachten von einem normalen Gutachten?

#33

Der Tüv will ja auch irgendwie Geld verdienen, und es kann denen ja nur recht sein :smiley:

Bei einem Mustergutachten wird einmal ein Gutachten erstellen lassen, das z.B. ein bestimmtes Teil an ein bestimmtes Fahrzeug angebaut werden darf, wie beispielsweise Sonderräder oder Tieferlegungen. Dort wird dann vermerkt, wie das Teil angebaut werden muß, was noch dazu an dem Fahrzeug geändert werden muß, welche Einschränkungen es gibt, usw.

Und dann kann diese Firma dieses Gutachten kopieren und ihren Produkten beifügen. So ein Mustergutachten erstellen zu lassen kostet eine Menge Kohle, und lohnt sich nur wenn davon richtig Stückzahlen verkauft werden. In diesem Fall muß dann nur noch eine Anbauabnahme eines Sachverständigen erfolgen, der sich dann anschaut, ob das alles zu gemacht wurde wie es in dem Gutachten steht, bsp. Kotflügel umgebördelt oder ähnliches.

Dann gibt es noch eine Einzelabnahme, wenn zb. eine Firma Anhängekupplungen für exotische Fahrzeuge baut. Dann geht die Firma mit dem Teil zum TÜV, und sagt Leute das ist eine Anhängekupplung für das gewisse Fahrzeug, dann schaut sich das der Tüv an, das Teil bekommt eine Nummer eingeschlagen, es wird ein Gutachten dazu erstellt, das diese AHK für dieses Fahrzeug ist und bps. die Festigkeit nachgewiesen wird. Du montierst diese AHK und gehst damit zum Tüv, und die begutachten das dann, ob das zu dem Fahrzeug passt, und tragen es dann ein.

Beim Mustergutachten hat sich also bereits ein Sachverständiger damit beschäftigt, ob das angebaute Teil in allen Situationen der Verkehrssicherheit entspricht, und gibt vor was geändert werden muß. Wenn das Teil verbaut ist, muß ein Sachverständiger den sachgerechten Anbau überprüfen und bestätigen.

Bei der Einzelabnahme muß der Sachverständige bei Dir in der Prüfstelle entscheiden, ob das Teil zum Fahrzeug passt oder nicht, und kann Dir dazu noch Auflagen machen. Das ist z.B. auch der Grund warum manche Dinge nur beim Tüv abgenommen werden, und nicht bei Dekra oder GTÜ.

Und so werden die es wohl auch gemacht haben, das die eben mal mit den Leuten vom Tüv gesprochen haben, und der Tüv wird dann mit so einem Gespann dann rumgegurkt sein, und mal einige Situationen durchgespielt haben, und sagt dann halt, ok bis 8 % kann man schon 2400 kg hinhängen, solange das Auto serienmäßig ist und keine Mängel hat. Und dies wird dann auf Antrag von der Firma sk in einer gutachterlichen Stellungnahme niedergeschrieben, das dies mit Deinem Auto mit Deiner Fahrgestellnummer möglich ist.

Und Dein Sachverständiger muß dann Dein Fahrzeug anschauen, und entscheiden ob es für Dein Fahrzeug möglich ist.

Außerdem ist so ein Gutachten, auch wenn keine Fgst.-Nr. drinstehen würde, nur im original gültig, anders wie bei einem Mustergutachten, welches auch kopiert werden kann.

#34

Mich würde es noch interessieren wie es sich mit der AHK verhält, die i. d. R. nur 2100 kg bzw 2400 kg zulässt.

Steht dazu etwas im Gutachten?

Hat der TÜVler nix dazu gesagt?

Ich würde soviel nicht dranhängen wollen, aber die Erhöhung des zGGZ wäre schon interessant.

Gruss

drzook

#35

Auf der AHK steht kein Gewicht sondern nur ein d-Wert, und diesen kann man ausrechnen, das haben wir dann auch gemacht:

d = (Anh.last x zGG) / (Anh.last + zGG) x (9,81 / 1000)

Auf meiner Kugel ist ein Wert von d = 12,2 angegeben, berechnet wurde ein d-Wert von 11,76, also ist das ok

Mir geht es auch nicht drum, das ich die 2400 kg ausnütze, nur eben drum, das man auf der sicheren Seite ist, wenn man halt Auto mit 1500 oder 1600kg holt. Und die Autos werden ja auch immer schwerer heutzutage.

#36

@Gerd: Nach Deinen Ausführungen hat SK aber eigentlich ein Mustergutachten erstellt oder hat irgendjemand mit Deinem Fahrzeug einen Zugversuch mit 2400kg bei 8% Steigung gemacht?

#37

Eigentlich :smiley:

Warum sie es so machen, weis ich auch nicht, das wird schon seinen Grund haben, vielleicht haben sie nen Deal mitm Tüv gemacht oder so, weil die das ja für viele Fahrzeuge anbieten.

Ich kann Dir nur sagen welche Möglichkeiten es in der Hinsicht gibt, weil ich da eigentlich schon alle Möglichkeiten irgendwie durch habe beim Tüv.

#38

ich musste meinen Gal in die Werkstatt fahren (ca 100km). Hab einfach einen Anhänger genommen, drauf den Gal und an den Transit. Auf der Autobahn bin ich dann runtergerufen worden von der Polizei. Ich hatte genau 2995kg am Haken. 6 kg mehr, sagte der Polizist und mir wäre ein Strafmandat sicher gewesen. Also dieses Auflasten ist schon nicht verkehrt wenn man öfters sowas vor hat.

#39

Tippfehler oder willst Du uns einreden, dass der Anhänger ein Leergewicht von ca. 1 Tonne haben soll? 3 T - Galaxy (2t) gibt bei mir 1t #-o

Oder wie oder was?