Abgasskandal: Auslesen der Daten vor der Umstellung auf die "schummelfreie" Software

Hallo liebe forumsmitglieder,

da bei der 2.0 TDI Maschine ja nur eine neue Software aufgespielt werden soll, um künftig die zugelassenen bzw. in den Publikationen ausgewiesenen Abgaswerte einhalten zu können, würde ich gerne den Datenspeicher vorher auslesen lassen. Ich gehe davon aus, dass hier auch alle bisherigen Fahrzeugparameter wie Verbrauchswerte für Dieselkarftstoff, AD-Blue u.ä. erfasst sind.

Warum möchte ich diese Daten haben?:

Ich habe den Alhambra mit der betroffenen Fehlersoftware im April 2015 gekauft und bisher bei einer Fahrleistung von 25.000 km einen Durchschnittsverbrauch von 5,7 l/100 km erfassen können (im Gespannbetrieb mit ca. 6.500 km lag der Durchschnittsverbrauch bei 11,2 l/100 km). Erstmalige AD-Blue-Auffüllung bei 23.000 km.

Ich befürchte, dass nach der Software-Umstellung sowohl der Verbrauch an Dieselkraftstoff als auch an AD-Blue deutlich ansteigen wird.

Daher möchte ich für evtl. Regressansprüche an den Fahrzeughersteller nachweisen können, in welchem Maße sich die Verbrauchswerte zu meinem Nachteil verändert haben.

In der Vertragswerkstatt ist man nur in der Lage, den Fehlerspeicher auszulesen. Der VW-Konzern wird sich erwartungsgemäß nicht bereit finden, die o.g. Daten vorher auszulesen und für den Kunden zu sichern.

Wer hat eine Idee, wie man an die o.g. Daten herankommen kann ?

Bin gespannt auf Eure Ideen.

LG Umcharly

#1

Bei Facebook gibt es eine Gruppe „VAG Diagnose & Codierung VW AUDI SEAT SKODA“, da habe ich mal angefragt, da von Google nix kam. Laut denen ist es möglich, haben nur noch nicht verraten wie…

Gruß Uwe

#2

Die Daten des MSG müssen laut Gesetzgeber manipulationssicher und verschlüsselt auf dem Chip hinterlegt werden.
Ich bezweifle das die Daten so herauszubekommen sind.
Ich denke aber auch das die bisherigen Verbrauchsparameter nicht erfasst wurden. Wie soll das denn funktionieren oder warum sollte das überhaupt gemacht werden? Dem Hersteller ist es doch komplett egal ob du 10l oder 25l verbrauchst. Warum sollte er das im Steuergerät speichern.
Wenn das für Auswertungszwecke drin stehen sollte dann haben normalerweise auch die Werkstätten Zugang dazu. Solche Sachen würden sicher nicht lange geheim bleiben.
Die restlichen Parameter, also wann wieviel AdBlue beigemischt wird oder wie das AGR angesteuert wird sind dort zwar angelegt, aber das nützt dir insofern nichts da du nicht nachvollziehen kannst was die Änderungen am Abgasverhalten bewirken.
Wenn du deinen bisherigen Verbrauch sauber belegen kannst (Fahrtenbuch für FA, Statistik o.ä.) dürfte das durchaus ausreichend sein dem Hersteller auf die Füße zu treten.
Dazu brauchst du dann natürlich noch zwei weitere wichtige Sachen: Geld und Zeit. Von Beidem möglichst unendlich. Du kannst sicher sein das VW das aussitzen wird.
Übrigens ist mir nicht bekannt das VW an irgendeiner Stelle angegeben hat wie hoch der ADBlue Verbrauch ist.

#1 Beim Fratzenbuch gibt es wohl vieles. Vor allem viel heiße Luft.

1 „Gefällt mir“

#3

Für mich gibt es 2 Möglichkeiten.

Nicht updaten oder vor dem Update ein anderes Motorstg. verbauen.

#4

#3 Wie soll deine Möglichkeit 2 funktionieren? Ein anderes STG verbauen ist ein Aufwand der dafür kaum zu rechtfertigen ist.
Nicht Updaten wird auch nicht möglich sein. Da das über das KBA läuft wirst du mehr oder weniger dazu gezwungen. Kein Update wird dann vermutlich bedeuten das die ABE entzogen wird.

#5

Regress Ansprüche

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln

#6

Um jemanden zu zwingen muss es Gesetze dafür geben.

Die WFS auf ein gebrauchtes Stg. zu clonen ist überschaubar.

#7

#5
Bitte beim Thema bleiben.

Die Diskussion zu diesem Thema wird u.a. hier geführt www.sgaf.de/content/abgasskandal-fahrzeug-betroffen-416207

Grüße,
Gerhard

#8

eusa_think.gif über VCDS lassen sich ein paar Hundert Messwertblöcke auslesen - darunter auch diverse Statistiken.

Ich schau mal ob da was brauchbares dabei ist…

Mein technisches Verständnis zu diesem Themas sagt mir, dass wir nach dem Update …

… mehr Ad Blue verbrauchen - weil nur so eine NOx Reduktion möglich ist

… oder der Partikelfilter mehr belastet wird und öfters regeneriert werden muss - denn es gilt Russ (…Partikel)

oder NOx. Beides Vermeiden geht verbrennungstechnisch nicht - es sei denn man begrenzt Leistung / Drehmoment stark

… auf der Kurzstrecke einen höheren Durchschnittsverbrauch haben - weil anders kommt das SCR- System nicht auf die notwendige Betriebstemperatur. Oder wir isolieren den Abgasstrang wie die Zuheizerrohre bei den alten Modellen.

… es vermehrte Defekte am SCR System geben wird wird falls die neue Software nicht abwartet wird bis das SCR - System im richtigen Temperatur - Arbeitsbereich ist. Siehe dazu die letzten Diskussionen in den Medien ! Die meisten betroffenen Fahrzeuge haben dann ja eh keine Garantie mehr evil.gif

#9

Deshalb kann vermutlich auch niemand Tachostände verändern, stimmt´s? :wink:

Man kann so ziemlich alles an jedem Steuergerät des Fahrzeuges auslesen und verändern. Es kommt nur auf das Know-How und die notwendigen Geräte an.

2 „Gefällt mir“

#10

#9 Ich bin jetzt zu faul zum suchen. Das steht in den Vorschriften zur Abgasbehandlung bzw. in der Richtlinie zu Euro 5 drin.
Was haben die Kilometerstände mit den Motorparametern zu tun?

Mir ist derzeit nur ein Fall bekannt der es bei einem einzigen Steuergerät geschafft hat die Kenngrößen auszulesen. Und selbst das nicht vollständig sondern nur zu ca. 60%.
Klar kommt man sicher irgendwie an die Daten ran. Da haben ja auch genügend Leute in der Entwicklung ihre Finger im Spiel. Aber so einfach wie sich das der TE vorstellt wird das wohl nicht gehen. Da gehört schon etwas mehr Energie dazu.
Die Kennfelder anpassen hat mit der Grundprogrammierung des STG übrigens nichts zu tun und unterliegt auch nicht der Vorschrift. Die Tuner machen ja im Prinzip nichts anderes als die vorgegeben Werte zu präzisieren und die vorhandenen Bauteile am oberen Rand der Toleranz zu betreiben.

Es wird auch weiterhin dem TE überhaupt keinen Vorteil bringen wenn er die Daten vorliegen hat. Wie ich schon in #2 geschrieben habe braucht er da viel Zeit und Geld dafür. Dazu kommt das VW das eventuell gar nicht lustig findet wenn ihnen als „Beweismittel“ ihre gehackten Steuergerätedaten vorgelegt werden. Ich vermute mal das das rechtlich durchaus problematisch sein dürfte.

#11

Wer es auslesen will sollte sich an Chip tuner wenden. Die können die Kennfelder auslesen und bearbeiten

#12

Das wird dir nichts bringen. Die neunen Werte mögen schlechter sein als die alten, aber so lange die zu den Werten passen, mit denen das Auto offiziell verkauft wurde, machste gar nix.

Der Dieselverbrauch wird im Normzyklus nicht vom vorher vorhandenen Normverbrauch abweichen. Da achtet das KBA drauf, und deshalb verzögert sich u.a. die Passat-Nachrüstung. Ob du dann im realen Leben mehr verbrauchst, interessiert keinen.

AdBlue kann die Kiste saufen, so viel sie will. Da gibt es ja gar keinen zugesicherten Wert.

Oliver

#13

Zum Update musst so oder so. Wie oben bereits schon geschrieben. Zwingt dich das KBA ja, das Update durch führen zu lassen.
Auch wenn noch nirgends Berichtet worden ist was passiert wenn man sich weigert.

Denke mal das einem der Gang zum Tuner nicht erspart bleibt wenn einem was nach dem Update nicht gefällt.
Wobei sich das eher auf evtl. Leistungsverluste bezieht.
Zahlen darf das dann der VW Besitzer selbst.

Aber bis jetzt bekommt VW (VAG) es noch nicht in den Griff. Laut meiner Werkstatt (Audi Vertragswerkstatt) ist das KBA mit der bisherigen Lösung nicht einverstanden. Da einige Passat´s zuviel Diesel benötigt haben. Audi soll noch gar nicht angefangen haben irgend etwas in der Richtung zu Lösen.

Und jetzt schießen sich die Medien auch langsam aber Sicher auf andere Hersteller ein.
Ich denke, das ganze wird sich im Sande verlaufen.

#14

Sie liegen ebenso in „manipulationssicher“ verschlüsselten Chips. :roll:
btw: Der Datenbereich aus welchem sich der Kilometerstand im Motorsteuergerät auslesen lässt, kann von Tachotunern problemlos geändert werden.

Meine Meinung: Wenn es einen genügend großen Bedarf gibt, bestimmte geschützte Daten auszulesen bzw. zu verändern, wird sich auch jemand finden, der diesen Bedarf befriedigt.

#15

Nachtrag zu #1:

Ich habe nachgefragt, es geht wohl mit diversen Programmen, allerdings sind die Daten verschlüsselt(wie hier schon mehrmals angemerkt) und das Problem ist das eventuelle zurückspielen ins MSG.

Fazit: Kosten - Nutzen stehen in keinem Verhältnis, rechtliche Fragen mal außer Acht gelassen.

Gruß Uwe

#16

Also ein Kumpel hat damals von seitens BMW die Rückrufaktion mit den Airbags nicht durchgeführt und musste eine Strafe von 35 € zahlen und es umgehend durchführen. Und es wurde bei nicht Durchführung mit Stilllegung gedroht.

#17

#14 Damit du verstehst von was ich rede:
www.patent-de.com/20070816/DE102006006109A1.html

Es existieren tatsächlich auch verschiedene Verschlüsselungsebenen.
Wie bereits geschrieben ist das nicht einfach mal so zumachen. Wer das geknackt hat will sicher auch ein paar Kröten dafür in der Tasche haben. Ob sich das dann am Ende für den TE lohnt wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

Wo ist der überhaupt? Erstellt einen Tread und ward nicht mehr gesehen.

#18

#13 Ich habe mich über myright einem Sammelklageverfahren gegenüber dem VW-Konzern angeschlossen. In einem letzten Zwischenbericht von myrigtht gab es folgende Rückmeldung (auszugsweise):

Autofahrer sollten gut abwägen, ob sie ihren Wagen mit dem neuen
Softwareupdate versehen lassen.

Denn ist das Softwareupdate erst einmal
aufgespielt, wird es erst einal nicht mehr zu beseitigen sein.
Dabei sind dringende Fragen weiter ungeklärt: Wie sieht es mit Verbrauch und
Langlebigkeit nach dem Softwareupdate aus? Ändert sich das
Fahrverhalten?

VW sagt zwar, niemand müsse sich Sorgen machen. Doch werden nahezu jeden Tag neue Fälle bekannt, wo sich das Softwareupdate
negativ auswirkt und Händler einen zweiten oder gar dritten Versuch der
Nachbesserung unternehmen müssen, nach verschiedenen Berichten sogar oft vergeblich.

Wer sich weigert, sein Auto umrüsten zu lassen, bekommt
neuerdings drängende Briefe aus Wolfsburg, in dem die Stilllegung oder
das Nichtbestehen der nächsten TÜV-Untersuchung angedroht wird. Dies hat
jedoch nicht Volkswagen zu entscheiden.

Rechtlich dürfte eine Stilllegung sogar möglich sein, jedoch erwarten wir nicht, dass die Politik tatsächlich in großem Stil Autos stilllegen lässt, während die
Besitzer berechtigte Zweifel an der Qualität des Softwareupdates haben.

Unsere Meinung ist daher klar: Solange VW weder eine verbindliche
Garantieerklärung gegenüber allen Geschädigten abgibt sowie keinen Schadensersatz zahlt, sollte man eher nicht an der Nachrüstaktion
teilnehmen. Diese Garantieerklärung sowie den Schadensersatz fordern wir für Sie bei VW ein.

Meine Frage hierzu: Gibt es im Forum Erfahrungen von Leuten, die die Umstellung an ihrem Fahrzeug bereits vollzogen haben?

#19

Moin,

die Händler dürften da wenig nachzubessern haben, denn sie selber haben Null Einfluss auf die Software, die sie auf die Autos dudeln sollen. Sie habe ggf. nachher nur den Ärger mit den Kunden.

Mein Passat ist noch nicht umgerüstet. Bisher habe ich noch keine Aufforderung bekommen, einen Werkstatttermin zu vereinbaren.

Gruß
Meschi

1 „Gefällt mir“