Abgasskandal: Auslesen der Daten vor der Umstellung auf die "schummelfreie" Software

#20

#18
Dazu fällt mir jetzt nichts mehr ein ](*,)

Zunächst einmal sollte geklärt werden das es in Deutschland keine Möglichkeit einer Sammelklage gibt.

Dann sollte klargestellt werden das der Rückruf vom KBA aus erfolgt und demzufolge eine nicht erfolgte Umrüstung zum Erlöschen der Bertiebserlaubnis führen kann.

Die Menschefreunde von MyRights wollen nämlich nur einen Schadenersatz von VW abgreifen (vermutlich als Vergleich) und davon die Kläger (oder Mitglieder) billig abspeisen.

Zitat: „All das geschieht völlig ohne irgendein Kostenrisiko für Sie! Wir erhalten nur im Fall des Erfolgs eine Provision von 35 % inkl. MwSt. Weitere Kosten fallen für Sie nicht an.“

35% sind selbst in Amerika eine gewaltige Provision.

Wenn du jetzt bei dieser Nummer mitmachst zahlt VW beispielsweise an die Kläger 4000 € wovon du dann 2600 € erhältst und damit alle Ansprüche gegenüber VW und deinem Händler verlierst.

Ob das dann tatsächlich so kommt wage ich jedoch zu bezweifeln. Wenn VW zu der Überzeugung kommt das sie alle Einzelverfahren ausfechten wollen geht deren Geschäftsmodell den Bach runter.

Man muss das einfach so sehen das in D jeder Richter frei entscheiden kann. In dem Fall besteht für VW die realistische Chance bei mindestens 50% der Klagen Erfolg zu haben. Die „ersparten“ Schadenersatzleistungen decken dann locker die anderen Gerichtskosten.

Zudem ist mir immer noch nicht klar was du hier möchtest. Die Steuergerätedaten bekommst du nicht ausgelesen und wenn du persönliche Nachteile durch die Umrüstung hast kannst du die Einklagen sofern das Beweisbar ist. Es wird dir nicht helfen wenn du dich vor das KBA stellst und sagst bei dem hier hat das nicht funktioniert jetzt will ich das Update nicht haben. Die Antwort wird dann lauten: „Aber hier hat es funktioniert“

Und dann nochmals zur Klarstellung: Du wirst VW nicht in Regress nehmen können. Dein Vertragspartner ist und bleibt der Händler von dem du das Fahrzeug erworben hast.

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#21

#20 Auch mir ist klar, wie z.Zt. die Rechtsgrundlage in D aussieht. Das myright dies nicht aus reiner Menschenfreude unternimmt ist auch klar. Dies geschieht auch nicht in den USA, dort verdienen sich die RA dumm und dämlich an solchen Verfahren.

Aber angesichts der Tatsache, dass ich in D als Privatperson keine Chance habe, gegen einen Konzern wie VW ein Schadensersatzverfahren zeitlich und kostenmäßig durchzustehen, bleibt mir nur die Chance über myright. Zumal ich hier auch beim Scheitern einer Schadensersatzklage durch myright keine Kosten zu tragen habe.

Da mein Händler selbst Betroffener dieser von VW bewusst herbeigeführten Abgaslüge ist, werde ich keine Klage gegen diesen erheben (auch wenn mir unsere Rechtsprechung dazu keine andere Wahl lässt).

Das ich durch das myright-Verfahren im Erfolgsfall meine Ansprüche gegenüber VW und meinen Händler verliere, hilft hier auch nicht weiter. Denn wenn die Umrüstung mir Nachteile bringt, wird sich weder der Konzern noch mein Händler davon etwas annehmen. Hier eine gerichtsfeste Beweislast herbeizuführen dürfte mir kaum gelingen.

Zumal VW bisher nicht bereit ist, eine Garantieerklärung auf die erfolgte Umrüstung zu leisten (d.h. Einhaltung der geforderten Abgaswerte ohne Erhöhung der Verbrauchswerte für Kraftstoff und ADBlue und ohne Leistungseinbußen)

Vielleicht hat hier myright eher eine Chance s. nachst. Zitat aus Infobrief:

  • myRight hat zusammen mit seinen Vertragsanwälten von Hausfeld das erste große Schadensgutachten in Auftrag gegeben. Die Kosten belaufen sich auf knapp 100.000 EUR und werden von myRight bezahlt. Die Gutachter prüfen bereits seit vier Wochen, wie hoch der Wertverlust der einzelnen Abgasskandal-Autos ist. Hierzu prüfen die Gutachter die Preise aus mehreren Millionen Autoverkäufen vor und nach dem Abgasskandal. Die Gutachter rechnen damit, uns im Spätherbst vorläufige Zahlen nennen zu können. Voraussichtlich zum Jahresende werden wir hierzu gerichtsfeste Zahlen in den Händen halten.

  • myRight ist dabei, mit verschiedenen Prüfungsorganisationen sogenannte „Vorher-/Nachhertests“ zur Umrüstung vorzubereiten. Diese technischen Tests werden voraussichtlich ebenfalls im Oktober starten. Auch hierfür trägt myRight alle Kosten.

  • Wir erwarten, dass wir zum Jahresende die Höhe des Schadensersatzes für die einzelnen Fahrzeugtypen aus beiden Gutachten (Wertverlust und Vorher-/Nachhertest) gerichtsfest nachweisen können

Ich habe mit meiner Anfrage nicht die Aussage verbunden, dass ich die Umrüstung nicht vornehmen lasse. Wenn das KBA das Umrüstungsverfahren freigegeben hat, kann es bei Verweigerung natürlich die Betriebserlaubnis entziehen.

Es ging mir lediglich um Erfahrungen mit bereits umgerüsteten Fahrzeugen.

#22

Mein Passat ist inzwischen geupdated. Bisher kann ich keine Unterschiede zu vorher feststellen. Wenn dir ein sinnvolles Testverfahren zur Festellung einer eventuellen Lebensdauerbeeinträchtigung einfällt, her damit.

Ansonsten viel Glück …

Oliver

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#23

#21 Nochmal - Du hast keinen direkten Schadenersatzanspruch gegenüber VW. Lies dir die Webseite von MyRight genau durch und du wirst überrascht sein.
Dazu kommt das die höchstwahrscheinlich auf einen Vergleich herauswollen. Wenn dann davon 35% in deren Tasche gehen hast du nichts davon.
Welchen Wertverlust irgendwelche Gutacher glauben ermitteln zu wollen hat auch DAT schon erleben müssen. Damals wurden denen deren „festgemauerte“ Zeitwertpreise um die Ohren gehauen. Da kommen dann garantiert zwei Gegengutachten die das Gegenteil behaupten.
Das sie erwarten bis zum Jahresende belegbare Zahlen zu haben halte ich auch für ein Gerücht. Es ist jetzt bereits absehbar das die Umrüstung bist dahin noch längst nicht soweit abgeschlossen ist das daraus vernünftige Zahlen herzuleiten sind.

Die Einzigen die daran ein Interesse haben (und darauf zielt die Webseite auch ganz eindeutig) sind Flottenkunden aus dem Direktvertrieb.

Aber wenn du der Meinung bist das das so funktioniert wünsche ich dir viel Glück. Es sind ja nur noch knapp 3 Monate. Dann wird sich zeigen ob aus der Sache wirklich was wird. Bis zu einem Urteil kannst du dich aber getrost bis mindestens 2020 zurücklehen wenn ich die Geschwindigkeit der einzelnen Instanzen in D so überschlage.

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#24

Ganz ehrlich charly, wenn Dir die Sache so unter den Nägeln brennt, warum verkaufst Du nicht einfach das Auto? Man greift manchmal daneben im Leben, das muss man dan einfach abhaken können.

Grüße

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#25

#24 Weil ich als Caravanbesitzer auf ein zugkräftiges Dieselfahrzeug angewiesen bin, welches lediglich 11l/100 km statt 14 l und mehr bei einem Benziner im Gespannbetrieb verbraucht.

#26

Und was hat das damit zu tun, VW auf alles mögliche verklagen zu müssen? Dein Auto zieht heute den Caravan, und das wird das auch morgen tun.

Und der Wunschtraum, VW eine Schuld an einem eventuellen Wertverlust nachzuweisen, hat sich spätestens heute auch in Luft aufgelöst. Die Diskussionen zur blauen Plakette werden Wertverluste bei allen älteren Autos zur Folge haben, ganz unabhängig vom VW-Skandal.

Oliver

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#27

@#25:
Ich, ebenfalls Caravanbesitzer und stolzer und ebenso sparsamer Vater einer Schar von 3 Kindern, habe mir aus eben diesem Grunde einen Galaxy mit 140PS-Dieselmotor (oha! nicht nur VW kann das?) gekauft.
Dieser zieht ganz munter aktuell 1550kg über die Alpen, dürfte aber sogar 1750 kg ziehen.
Bereits vor 3 Jahren gekauft und damals 5 Jahre alt fährt er immer noch, und zwar so gut, dass ich ihn gerne noch lange weiter fahren werde.
Grüße

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#28

Tja, bekanntlich haben auch andere Mütter schöne Töchter. 8)

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#29

@#27
Klar ist der Galaxy eine gute Alternative (und derzeit wohl auch die einzige)zum Sharan.
Aber gerde im Hinblick auf die NOx-Diskussion würde ich mir derzeit keinen Galaxy kaufen: Selbst das aktuelle Modell hat nur einen NOx-Speicherkat. Das wird nicht reichen um die NOx Euro6-Grenzwerte im Realbetrieb einzuhalten. Hier in Münchenwird bereit laut darüber nachgedacht, aller PKW auszusperren, die die Euro6 NOx-Grenzwerte im Realbetrieb (!)nicht einhalten.

#30

Wenn man alle Diskussionen zu dem Thema Diesel und Abgasskandal betrachtet, werden wir uns langfristig darauf einstellen müssen, das der Diesel als Verbrennungsmotor keine Zukunft mehr hat.

Bin nur gespannt, ob bei der jetzigen Entwicklung zum Ausbau der Elektromobilität auch geeignete Zugmaschinen für Gespannfahrer auf den Markt kommen.

Vom notwendigen Drehmoment (> 350 Nm) sind E-Motoren sicher kein Problem. Aber entscheidend wird wie bisher die effektive Reichweite mit einer Ladung sein.

In dicht besiedelten Ländern mit entsprechender Infrastruktur sollte dies akzeptabel umsetzbar sein.

Wenn ich allerdings an Caravanreisen im hohen Norden Skandinaviens denke, wird dies schon zur Herausforderung (schon jetzt in Finnland ohne Zusatzkanister riskant)

#31

Elektrisch Gespannfahren ist aktuell noch gar nicht absehbar. Allerdings ist die Lebensdauer bei stationären Li-Akkus für Photovoltaik heutzutage garantiert (!?) 10 Jahre. Das wird vermutlich auch die Entwicklung bei Akkus für Elektroautos anschieben. Angeblich werden PV-Anlagen aktuell kaum noch ohne Akku verkauft. Wenn das so weitergeht, wird es den Strommarkt sauber umkrempeln.
@#29:
Daher bin ich froh, dass ich in M nur arbeite und mit der Bahn ein- und auspendeln kann. Schließlich kann man NOx-Messgeräte genauso aufstellen wie Feinstaub- oder Ozonmessgeräte. Ist der Grenzwert überschritten, dann gibt es halt Fahrverbote.
Allerdings haben Turbobenziner auch ordentlich Feinstaubemissionen.
Und in der Boomregion München kann man die Wirtschaft nicht dauerhaft durch Fahrverbote einbremsen. München ist zwar rot (und leider auch sehr grün), aber Bayern ist sonst tiefschwarz. Solche Fahrverbote würden an die wirtschaftliche Substanz gehen.

#32

Na ja, zur Zeit werden alle möglichen und unmöglichen Denkmodelle von den verschiedensten Interessengruppen in die Welt posaunt. Das allermeiste davon sollte man nicht zu ernst nehmen. Diese Schnappsidee z.B. entspräche einem völligem Fahrverbot aller Autos mit Verbrennungsmotor.

Nee, die haben immer noch das selbe Problem wie die E-Autos. Zu teuer, trotz Förderung. Die Akkus werden zwar verkauft, aber lange nicht mit jeder Solaranlage.

Oliver

#33

Dann betone ich halt nochmal das Wörtchen „angeblich“…