Zulassung Mehrzweckfahrzeug

Hallo zusammen,

Ich habe seit fünf Wochen einen neuen Alhambra 2.0 und bin in der Werkstatt darauf angesprochen worden warum ich im Zulassungsschein unter 5. „Mehrzweckfahrzeug“ stehen habe und nicht PKW so wie es bei meinem alten Sharan war.

Hab jetzt etwas gesucht aber keine Antwort gefunden kennt jemand den Unterschied?

Danke

#1

Kennst du den Mazda MPV ? kann man mit SGA von der Fahrzeugart her vergleichen.

MPV steht für Multi Purpose Vehicle, was so viel bedeutet wie Mehrzweckfahrzeug.

Wieso das aber in der Form bei dir in den Papieren steht, ist schon seltsam.

Vielleicht klärst du noch auf, wo du das Auto her hast und wo du wohnst.

Ist schon lustig, daß deine Werksatt es nicht weis.

#2

Das Auto is aus Holland und ich aus München. Der Sharan war auch da her steht aber PKW. Hat das was mit den möglichen Sitzplätzen oder der Steuer zu tun?

#3

Hi,

steht bei mir auch drin, Wagen ist aus Deutschland.

Ist mir auh schon aufgefallen, wundert mich bei meiner Nutzung des Wagens aber nicht, sondern triift genau zu :smiley: :smiley: :smiley:

Ist doch eigentlich egal, oder :?:

Es steht bei Bereifung ja auch 195… drinn und ich kann 215 fahren. Ist halt Papier.

Ach ja bei mir steht aber auch noch unter Punkt 5 : „Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.“, das verstehe ich dann aber auch nicht, aber wir werden es sicher hier klären können, oder?

Meiner ist auch von diesem Jahr 05/2006 angemeldet

Gruß MaWi

#4

Mein Passat Variant schimpft sich jetzt übrigens nicht mehr Kombi sondern:

AC Kombilimousine

Was denn nun, Kombi oder Limousine ???

Was das zu bedeuten hat, weiß ich auch nicht, ist mir eigentlich auch egal, hauptsache er fährt :smiley:

#5

Hab "Mehrzweckfahrzeug"auch gerade zum ersten Mal bewusst gesehen, komisch dass der T4 noch ein PKW war…

Hat aber vermutlich mit der europäischen Zulassung und den neuen Papieren zu tun.

Reifen: schon komisch, dass im Schein nur 195er angebeben sind, aber der Wagen mit 215er ausgeliefert wird. Im EU-Konformitäts-Zertifikat stehn aber auch 205, 215 und 226 drin drin, daher werde ich mir eine Kopie davon ins Auto legen. Man kann ja nie wissen, auf welche Ideen unsere Freunde bei einer Kontrolle kommen…

MaWi: „Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl.“ ist doch ganz einfach:

Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze- steht auch so im Schein, aber in den EU-Papieren steht 7, wer hat sich da verzählt???

#6

Ja, diese tollen Bezeichnungen haben wir wohl den neuen EU-konformen Zulassungspapieren zu verdanken.

Demnach werden die verschiedenen Fahrzeuge wohl in Kategorien eingeteilt.

Unsere SGAs werden demnach in die Kategorie „Mehrzweckfahrzeug“ eingeteilt, die unter anderem auch den Punkt „Personenbeförderung bis 8 Personen“ beinhaltet. Unsere SGs haben halt maximal 7 Sitzplätze, passt also!

Also sind die SGAs den T4/T5 mit Sitzplätzen gleichgestellt.

Steuerlich hat das keine Auswirkungen.

#7

Das Auto is aus Holland und ich aus München. Der Sharan war auch da her steht aber PKW. Hat das was mit den möglichen Sitzplätzen oder der Steuer zu tun?

#8

Hi Leute,

ha und ich dachte die hätten sich nur bei meinem :ford: vertan :lol: und weil das ein Spanier ist bzw. für Spanien gedacht war.

Also wieder mal falsch gedacht und durchs Forum was gelernt :prima:

Gruß

Frank :drink:

#9

Woody, hättste mal die Kommentare gelesen (wer lesen kann, ist manchmal im Vorteil…), dann wüsstest du bereits, dass dies die Folge einer Änderung in 2006 ist. Ich gehe mal davon aus, dass der Sharan VORHER gekauft wurde, oder?

#10

ich finde GERADE ZU WEIHNACHTEN aber auch alle anderen Tage sollten wir doch versuchen freundlich mit dem anderen umzugehen, oder?

kann ja auch sein das ich etwas sensibel gelesen habe :anxious:

Gruß

Frank :drink:

#11

Hallo !!!

Das mit den Reifen war bei mir genau so, als ich meine neuen EU Papiere zum :ford: bekommen habe. Die Dame von der Zulassungsstelle hatte mir gesagt das ich eine Kopie des alten Fahrzeugbriefes mit ins Auto legen sollte um eventuelle Unstimmigkeiten mit der Polizei aus dem Weg zu räumen. Jetzt wo ich meine LPG Anlage eintragen hab lassen, bzw. diese in den Papieren nachgetragen wurde, wurden auch sämmtliche Reifengrößen die schon mal eingetragen waren nachgetragen.Jetzt hab ich wieder einen voll ausgefüllten Fahrzeugschein ( Teil I ) mit Beiblatt. warum allerdings die freigegebenen Reifen nicht von anfangan eingetragen werden konnte mir auch diesmal die Frau von der Zulassungstelle nicht sagen.

Weihnachtliche Grüße

Marco

#12

Ja Deputy, das war bewusst unfreundlich geschrieben. Und es war auch so gemeint.

Da check ich die Papiere, schreib mir ´nen Wolf- und dann kommt eine Stunde später dieselbe Sch… - upps, derselbe Einwand nochmal. Ganz klar, dass er mein Posting und das folgende nicht gelesen hat.

IST DAS VIELLEICHT FREUNDLICH ???

Allen ein Frohe Weihnacht !!!

#13

…warum allerdings die freigegebenen Reifen nicht von anfangan eingetragen werden konnte mir auch diesmal die Frau von der Zulassungstelle nicht sagen.

Ganz einfach, nicht genug Platz in dem neuen Formular. Daher wird nur die Kleinste Reifengröße eingetragen. #-o

Laut Zulassungstelle soll sogar die Polizei in Beweispflicht sein, dass die Grüßeren Reifen (215) nicht zugelassen sind. :^o