zulässiges Gesamtgewicht des Zuges relevant für die Umweltplakette?

Hallo zusammen wir haben uns heute einen VW Sharan BJ 1999 gekauft, ich war dann heute bei der Anmeldung das Fahrzeug hat vom Vorbesitzer eine grüne Plakette drin aber bei der Zulassungsbehörde haben sie mir gesagt das ich nur gelb bekomme.
Es ist ein Partikelfilter PM1 verbaut und es steht der Zusatz drin *ZUL.GESGEW.D.ZUGES MAX.4000KG*WW.AHK LT.EGTG/ABE
Meines Erachtens erfülle ich somit doch die Voraussetzungen für eine grüne Plakette oder nicht ?

#1

Hallo und willkommen hier im Forum!

Zunächst einmal hängt es davon ab, was der Hersteller des Filters angibt auf welchen Schadstoffschlüssel das Fahrzeug umgeschlüsselt wird. Diesen findest Du unter 14.1. Dann muss im Schein auch eingetragen sein, dass ein Filter nachgerüstet worden ist. Eine ABE, um es erneut eintragen zu lassen, falls die Info fehlt bekommst Du vom Hersteller des Filters. Achtung: Du brauchst eine Einbaubestätigung durch eine Werkstatt oder den TÜV. Allerdings sollten diese Werte eingetragen und korrigiert worden sein!

Ferner hängt das Ganze davon ab, welchen Motor Du hast. Du solltest den Motor noch in deinem Profil ergänzen, dann können wir dir hier im Forum besser helfen. Und zu guter letzt geht es um das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeuges (Schlüssel F.1 im Fahrzeugschein). Eine Grenze liegt hier bei 2500 kg. Ich erinnere mich, dass die SGA I noch unter 2,5 t zGG lagen. Wenn Du das Fahrzeug aber auflasten lässt, dann sollte es gehen. Das zGG des Zuges ist hierfür uninteressant.

#2

#1Danke

#3

Schau auch nochmal in folgende Beiträge:

www.sgaf.de/content/auflastung-dpf-einbau-326745
www.sgaf.de/content/auflastung-umweltplakette-fuer-ali-bj-2000-345679
www.sgaf.de/content/auflastung-sharan-benoetige-unbedenklichkeitsbescheinigung-vw-hilfe-322423
www.sgaf.de/content/euro-2-auflastung-partikelfilter-gr%C3%BCne-plakette-103599

Vielleicht findest Du da noch etwas hilfreiches.

P.S. Motorkennbuchstaben findest Du im Serviceheft.

#4

Auflasten jetzt Bringt nichts mehr!!

Mann muss zuerst auflasten und dann den Filter einbauen!!

Denn Eine Auflastung darf Nicht zur verbesserung der Plakette Führen!!

#5

Stimmt, so hab ich es auch gelesen… erst auflasten, dann Partikelfilter.

Nun wäre der Weg, Partikelfilter wieder austragen, auflasten und wieder eintragen (was für ein Aufwand für so einen kleinen grünen Aufkleber) ](*,)

#6

Viel spannender ist die Frage warum die Plakette vorher grün war und jetzt nur noch gelb.

@Steki: Was steht denn unter 14.1 und F.1 bei dir?
Hast Du mal verglichen, ob die Werte vom alten Schein korrekt übertragen worden sind oder ob das Verkehrsamt etwas geändert hat? Das machen die manchmal ungefragt!

@Coci: soweit ich weiß kann man den Filter nicht austragen lassen, weil man das Fahrzeug nicht „umweltschädlicher“ machen darf.

#7

@ silberwolf
Hm,… ich dachte, weil z.B. Airbag kannst doch auch austragen lassen?

Wie verhält sich das denn dann z.B. mit Kaltlaufreglern, die kann man dann auch nicht ausbauem bzw. austragen?

Das macht mich nu neugierig, da mach ich mich mal schlau, interessiert mich doch.

*oh Du heilige EU Regelwut, wo soll das noch enden*

#8

Mein alter AUY hatte schon „Grün“ bevor der Filter nachgerüstet würde.
Auch Beamte können Fehler machen :wink:

#9

Mein Aktueller hat vom Vorbesitzer nen DPF bekommen und ich hatte mich erkundigt, ob ich den einfach ausbauen kann (mit Änderung der Papiere natürlich), wenn der mal dicht ist, da ich die grüne Plakette eh nicht brauche. Da hatte man mir gesagt, dass eben das nicht zulässig sei - wie oben erwähnt.
Ob das stimmt kann ich nicht sagen - ich hab beschlossen mich darum zu kümmern, wenn das Problem aktuell ist.

#10

Ich sag ja nicht, das es nicht so sei, Silberwolf.

Hier, wo alles geregelt ist, ist das ganz klar nicht unmöglich.
Heisst dann, wenn dein DPF mal defekt ist bist gezwungen, einen nachzukaufen. Theoretisch gesehen.

Ich dachte eher, das wäre wie eine freie Sache, so wie Airbags, zulässiges Gesamtgewicht und dergleichen.

Hast nun aber mein Interesse gweckt, ich mach mich da mal schlauer.

Gruss
Coci

#11

So war es auch nicht gemeint.
Es wäre auf jeden Fall mal interessant zu wissen wie sich das verhält. So ein Partikelfilter ist ja irgendwann mal „verbraucht“…

Aber wir sollten mal wieder zum ursprünglichen Thema zurückkehren. Schauen wir mal, ob Steki da noch Infos postet.

#12

Tach , ein Fahrzeug muss die zum Zeitpunkt der EZ vorgeschriebenen Vorschriften erfüllen.

Daraus folgt das man nachträgliche Verbesserungen auch wieder rückgängig machen darf .

Einzige mir bekannte Ausnahme war in den 60er oder 70ern die Blinkernachrüstung .

In allen mir bekannten plakettentabellen steht im Kleingedruckten das mit über 2500 kg , von daher ist die Reihenfolge egal .

Andreas

#13

Vielen dank für die antworten … Warum er vorher grün hatte weis ich nicht genau. Ich hab mal irgendwo gelesen das behinderte und Gewerbetreibende auch so grün bekommen. Und da ich das Auto von einem Gewerbetreibenden habe denke ich liegt es daran.

#14

Was genau ist den in den alten Papieren eingetragen?

Die Zurdnung ist fetsgelegt, siehe z.B. hier:

www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/3-1.pdf

PM1 alleine reicht nicht, es kommt auf den Zusatz an.
Wenn du den AFN-Motor drin hast, geht es meines Wissens nach nur über zGG-Auflastung auf über 2,5t und Filter.

Oliver

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#15

Es ist auch irrelevant welche Plakette vorher drin war. Manchmal „schlafen“ auch die Zulassungsstellen und Schwups hast du die Grüne!

Es kann durchaus möglich sein das er sich als Gewerbetreibender die Plakette „besorgt“ hat um in die Innenstadt zu kommen. Kontrolleure vor Ort haben normalerweise nicht die Möglichkeit das nachzuprüfen. Die erkennen nur gefälschte Plaketten.

Deshalb soll ja auch zukünftig im Rahmen der HU geprüft werden ob die Plakette am Fahrzeug stimmt. Bei falscher Farbe = schwerer Mangel, und bei falschem Kennzeichen in der Plakette = geringer Mangel. (wenn du also die grüne geklebt lässt ist das kein Hinderungsgrund für die HU :wink: )

#16

#15
Naja, ist es doch, hast Du ja selber gesagt: Wenn die Farbe der Plakette nicht stimmt - schwerwiegender Mangel.

#17

#16 Aber erst bei der HU. Bis dahin kräht kein Hahn danach.

#18

Gewerbetriebende und Behinderte (bestimmt gibts da irgendwelche weiteren Regelungen) bekommen keine grüne Plakette sondern ebenso wie Eigner nachweisbar nicht nachrüstbarer Fahrzeuge eine befristete nicht gerade preiswerte (afaik 100-300€ /anno) Sondergenehmigung .

Andreas