Zul. Ges.-Gewicht bei Hänger-Betrieb

Hi,
kann mir mal einer flüstern, warum das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 4000 kg nicht überschreiten darf. Ist das ein VW-Witz (Selbstbeschränkung der ach so vorsichtigen Entwicklungschefs) oder steckt da irgend eine rechtliche Seite dahinter?
VW hat mir sinngemäß geschrieben, wenn ich mit vollem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte, soll ich die Kinder zu Hause lassn, damit der Wagen leichter wird…
Gruß
Frank

#1

>Hi,
>kann mir mal einer flüstern, warum das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 4000 kg nicht überschreiten darf. Ist das ein VW-Witz (Selbstbeschränkung der ach so vorsichtigen Entwicklungschefs) oder steckt da irgend eine rechtliche Seite dahinter?
>VW hat mir sinngemäß geschrieben, wenn ich mit vollem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte, soll ich die Kinder zu Hause lassn, damit der Wagen leichter wird…
>Gruß
>Frank

Hallo Frank,

du glücklicher, Du hast wohl einen TDI oder VR6, wenn 4000kg eingetragen sind.
Ich habe einen 2.0 und da sind nur 3600kg erlaubt.

Auch ich habe mich bei VW und div. Camping-Zeitschriften erkundigt.
Es liegt wohl wirklich im Ermessen der FZ-Hersteller, was die ihren Autos, insbesondere Antrieb und Fahrwerk, Bremsen an Gesamtbelastung zumuten wollen oder können. Selbst der T4 von VW hat ein ZugGesamtgewicht eingetragen.
Da Du aber ein höheres Zuggesamtgewicht hast als ich, scheint wohl der Motor/Getriebe das entscheidende Kriterium zu sein. Aber mal ehrlich, bei meinem 2.0 ist bei Erreichen der 3600kg auch schon deutlich zu spüren, dass der Motor an seine Grenzen stößt. Denn, trotz allem, in unseren VANs sind Motoren aus der PKW-Mittelklasse verbaut und keine LKW-Triebwerke!
Ganz nebenbei erreichen wir Gewichtsklassen, die man mit einem neuen Führerschein nur noch mit speziellem Hängerschein fahren darf. Also doch ganz schöne Brummer, oder?

Jedefalls konnte oder wollte KEINER definitiv sagen, das ist weil…
- Motor zu schwach
- Zulassungbeschränkung in Deutschland
- Fahrwerk oder Rahmen überfordert
- oder was weiß ich noch

tschau
McRaab

#2

>>Hi,
>>kann mir mal einer flüstern, warum das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 4000 kg nicht überschreiten darf. Ist das ein VW-Witz (Selbstbeschränkung der ach so vorsichtigen Entwicklungschefs) oder steckt da irgend eine rechtliche Seite dahinter?
>>VW hat mir sinngemäß geschrieben, wenn ich mit vollem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte, soll ich die Kinder zu Hause lassn, damit der Wagen leichter wird…
>>Gruß
>>Frank
>Hallo Frank,
>du glücklicher, Du hast wohl einen TDI oder VR6, wenn 4000kg eingetragen sind.
>Ich habe einen 2.0 und da sind nur 3600kg erlaubt.
>Auch ich habe mich bei VW und div. Camping-Zeitschriften erkundigt.
>Es liegt wohl wirklich im Ermessen der FZ-Hersteller, was die ihren Autos, insbesondere Antrieb und Fahrwerk, Bremsen an Gesamtbelastung zumuten wollen oder können. Selbst der T4 von VW hat ein ZugGesamtgewicht eingetragen.
>Da Du aber ein höheres Zuggesamtgewicht hast als ich, scheint wohl der Motor/Getriebe das entscheidende Kriterium zu sein. Aber mal ehrlich, bei meinem 2.0 ist bei Erreichen der 3600kg auch schon deutlich zu spüren, dass der Motor an seine Grenzen stößt. Denn, trotz allem, in unseren VANs sind Motoren aus der PKW-Mittelklasse verbaut und keine LKW-Triebwerke!
>Ganz nebenbei erreichen wir Gewichtsklassen, die man mit einem neuen Führerschein nur noch mit speziellem Hängerschein fahren darf. Also doch ganz schöne Brummer, oder?
>Jedefalls konnte oder wollte KEINER definitiv sagen, das ist weil…
>- Motor zu schwach
>- Zulassungbeschränkung in Deutschland
>- Fahrwerk oder Rahmen überfordert
>- oder was weiß ich noch
>tschau
>McRaab

Wir als Van Fahrer könne uns doch nicht beschweren. Beim neuen Laguna z.B. ist das Zuggewicht auf 2640 Kg beschränkt. Leergewicht des Fahrzeugs ist aber schon 1470 Kg.

MfG

Michael