war letzte Woche beim TÜV. Dieser hatte festgestellt, dass das Lenkradschloss einrastet, obwohl der Schlüssel noch steckt. Auf Nachfrage beim Freundlichen, nach Ersatzteilen konnte man mir leider nicht weiterhelfen. Anscheinend war das Problem hier nicht bekannt. Nachdem ich mich auf die Fehlersuche gemacht habe, unter anderem mit Hilfe des Forums stellte ich fest, dass sich die schwarze Plastikzunge bei steckendem Schlüssel hineindrücken ließ, was eigentlich nicht so sein darf. Beim Freundlichen bestellte ich also ein neues passendes Schloss.
Beim Abholen musste ich leider feststellen, dass sich das Schloss nicht drehen ließ. Die Fahrgestellnummer ist korrekt, am FZG. wurde nie die Schließanlage getauscht!
Habe heute nochmals mit dem Freundlichen telefoniert. Hier wollte man mir weis machen, dass das Schloss erst funktioniert, wenn man es hineindrückt!? Als technisch versierter Bastler, und nach gründlicher Untersuchung des Schlosses ist das eine Aussage, die ich absolut nicht nachvollziehen kann. Die Rastnase für das Schloss geht beim alten Schloss auch nur komplett zurück, wenn das Schloss in Einbaustellung (2) ist. Wenn ich das Schloss mit Gewalt hineindrücke werde ich es wohl auch nie mehr herausbekommen.
Wie ist eure Meinung dazu? Kennt sich jemand damit aus, bzw. ist es jemanden schon passiert, dass er ein falsches Schloss geliefert bekommen hat!???
War heute nochmals beim Freundlichen.
Dieser hat das Schloss jetzt zurückgenommen zur Prüfung.
Wir haben dann noch den Schlüssel kopiert, und die Fahrgestellnummer am FZG verglichen.
Mal sehen…
mir ist heute haargenau selbiges passiert,hatte ebenfalls einen neuen Zündschlosseinsatz bestellt,Schlüssel geht rein,aber leider läßt sich nichts drehen hab beide vorhandenen Schlüssel ausprobiert,immer das gleiche.
ich bin gestern auch gleich hin zum , da natürlich auch grosse Augen und gewundert.Dann die Historie des Fahrzeugs durchwühlt,weil der Schlüssel an alle Schlösser paßt und nix gefunden,außer das der Türgriff links ein paar Mal erneuert worden ist,auch mit Schließzylinder 1x komplett. Aber nix von Zündschlosseinsatz-Tausch gefunden. Somit dann einen Schlüssel mit dem neuen Zündschloßeinsatz dagelassen und warten was kommt. Vom Gefühl her,wenn ich den Schlüssel eingesteckt habe,paßt schon der erste sichtbare Pin innen nicht. Schade das die Einsätze von oben mit dem Deckel massiv zugemacht sind,ansonsten hätte man sich die alten Pins innendrin allein tauschen können.
Bin eben vom zurückgekommen. Ich war sowieso da in der Ecke und hab gedacht,ich frag gleich mal nach,was denn nun ist mit dem Zündschloßeinsatz. Freudig erregt hielt mir der Werkstattmensch das Teil entgegen,es war heute eingetroffen,meine Freude groß,da sogar mein Schlüssel paßt. Leider hielt die Freude keine 2 Minuten an,als ich fragte,was er denn bekommt dafür. Was soll ich sagen,wie beim ersten Einsatz der nicht gepaßt hat - 108,00 Euro. Ich bin aus allen Wolken gefallen,denn abgemacht war,daß sie den ersten angefertigten Zündschloßeinsatz überprüfen lassen. Hab sogar extra einen Schlüssel dagelassen,den sie aber nur abfotografiert hatten letztendlich. Das erste Schloß haben sie garnicht eingeschickt,sondern wohl ein neues maßanfertigen lassen. Ich hab die Rechnung nicht bezahlt vom neu eingetroffenen und alles dort liegenlassen.
Nun meine Frage,was kann ich tun? Der Sharan war VW gepflegt soweit und es wurde immer nur ein Türschloß getauscht,aber ohne einen neuen Schließeinsatz zu fertigen,laut ihren Angaben. Die 2 Schlüssel passen beide in alle Schlösser und ich sehe eigentlich nicht ein,nochmal 108 Doppelmark zu bezahlen,da der erste Einsatz nach Fahrgestellnummer gefertigt worden ist und nicht paßte.
Hat keiner einen Gedanken,wie ich mich verhalten sollte,um eine befriedigende Lösung zu finden,ohne was verkehrt zu machen? Bis jetzt hatte ich noch keine Kulanzregelung mit nem Autohaus bzw. Händler zu regeln. Aber irgendwann ist wohl immer das erste Mal. Der Mensch von der Teileausgabe lies nicht mit sich reden.
Was mache ich,wenn der auch nicht kooperativ sein sollte? Eigentlich habe ich keine Lust auf Streit und auch meine Gesundheit ist nicht dafür gemacht momentan. Ich wollte das Teil erstmal nicht bezahlen,nur kann ich mich dann trotzdem eventuell an den Kundenservice direkt bei VW wenden,auch wenn keine 2.Rechnung vorhanden ist meinerseits?
Da das erste gelieferte Schloss ja nicht die zugesagten Eigenschaften besaß hast Du gute Chancen auch Dein recht zu bekommen.
Wenn alles Reden mit dem Autohaus nichts hilft würde ich schon mal eine Mail an Volkswagen schreiben und den Sachverhalt schildern.
Trotzdem ist Dein Ansprechpartner letztendlich das Autohaus, denn mit dem bist Du einen Kaufvertrag eingegangen.
Als letztes Mittel (und wenn Du Rechtsschutz hast) würde ich das Autohaus über einen Rechtsanwalt anschreiben lassen.
Du kannst probieren, Dein Geld für das 2. Schloss nicht zu bezahlen, aber letztendlich ist bei dem Schloss ja alles OK und Du bist somit zahlungspflichtig.
Ich wünsche Dir viel Glück und dass der Freundliche einlenkt.
Führe das Gespräch direkt mit dem Geschäftsführer udn bleibe ruhig und sachlich. Mache vorher einen Termin. Wenn Du das ganze gut erklärst wird man sich sicher auch einigen, vielleicht mittendrin oder über einen Werkstattgutschein in der Höhe des Schlosspreises…
danke dir für deine Ausführungen.Ich werd’ nächste Woche einen Termin machen mit dem GF.
Was mir halt etwas Unbehagen bereitet,ist die Sache mit dem ersten bestellten Schloß,was ja nach Fahrgestellnummer und sogar telefonisch von mir bestellt worden ist. Allerdings hat mich da niemand drauf hingewiesen,daß es besser wäre,den Schlüssel zum Abgleich vorsichtshalber hinzubringen. Deswegen verunsichert mich das ganze etwas.
Na mal schauen,was der GF dazu sagt,denn ich hatte das Schloß sogar zurückgebracht und um Überprüfung bzw. wenn möglich um Änderung gebeten. Nicht aber einfach ein neues anfertigen zu lassen. Alles etwas verworren.
Herzlichen Dank nochmals an euch.Ihr seit ein super Team.
das nicht passende Zündschloss wurde bei mir anstandslos zurückgenommen. Für mich ist die Sache ganz klar: Die erste Bestellung weist ja ganz klar einen Mangel auf, der beim 2. Versuch „berichtigt“ wurde. Es kann somit nicht verlangt werden, dass Du die Kosten für den ersten Versuch tragen musst!
Um ganz sicher zu gehen kannst Du ja noch mit dem/den Vorbesitzer(n) sprechen, und fragen, ob hier die gesamte Schließanlage einmal getauscht wurden (was sehr unwahrscheinlich wäre)
Der Vorbesitzer meines Sharans konnte dies damals auch ausschließen.
um das Thema hier abzuschliessen, mir ist Rainers Glück leider nicht widerfahren und das erste Zündschloß wude nicht zurückgenommen bzw. verrechnet. Nach nun fast einem halben Jahr haben wir uns dann auf den Einkaufspreis des Zweiten und auch passendenden geeinigt. Ich brauchte es eh, aber eigentlich hatte ich auf eine andere Lösung gehofft. Mir wurde das so erklärt, daß alles was mit einem blauen Aufkleber von VW geliefert wird zum Freundlichen, nicht zurückgegeben werden kann bzw. der Freundliche es so oder so bezahlen muß. Wer setzt schon gern 108 Euro in den Sand, ausser dem „blöden“ Kunden? Aber das Problem, weswegen das Zündschloß eigentlich gekauft worden ist, ist wenigstens behoben und das Lenkrad rastet nicht mehr in die Lenkradsperre ein, sobald man die Zündung ausgeschaltet hat, ohne den Schlüssel abzuziehen.