Als Neuling, aus der Schweiz kommend, erstmals ein „ghöriges“ Hallo Zusammen
Top dieses Forum, bin bereits länger fleissig am lesen. Nun ist doch noch etwas offen geblieben:
Ich habe einen Kaufvertrag für einen Alhambra (1.9tdi luxus, 02/2000, 182000km) unterschrieben, den ich bis Ende März für den festgesetzten Preis ab MFK/TüV erhalte. Fahrzeug nach Augenschein & Probefahrt in top Zustand, mit lückenlosem Serviceheft und jetzt Verkauf wegen (grösserer) Neuanschaffung.
In der „Aufregung“ des Geschäfts hatte ich Depp nicht ganz genau geschaut von wegen wann Zahnriemen ersetzt: Erster Wechsel war ca 83000km, ob ein zweiter ebenfalls gemacht wurde weiss ich nicht, war wohl zu abgelenkt von den vielen Service-Stempel
Soweit die Umstände - nun zu meiner Frage: wird ein überfälliger Zahnriemenwechsel beim MFK nicht als untauglich eingestuft? Das wäre meine letzte Hoffnung um nicht nach der Anschaffung gleich noch investieren zu müssen *michandenohrennehm*
Ich nehme mal an, dass du, nach deinem Baujahr zu urteilen, einen TDI PD 85KW/115PS - 1896cm³ AUY hast.
Dann wäre ein Zahnriemenwechsel alle 60.000 km zu machen.
Der Erste wurde bei 83.000 km gemacht :-k 23.000 km überzogen :-/
Da sollte noch ein Wechsel irgendwo im Serviceheft eingetragen sein und der nächste ist somit umgehend nötig.
Sollte nun bei deinem Alhambra jedoch alle 90.000 km zu wechseln sein, was ich nicht glaube,
dann wäre der Zweite Wechsel bei 173.000 km fällig gewesen, somit ist der Intervall schon 7.000 km überfällig.
… und nun wäre es schön, wenn du deine Autodaten auch noch in deinem Profil angeben würdest
bei lückenlosem Scheckheft sind doch alle Serviceeinheiten durchgeführt worden die auch beim jeweiligen KM stand dran waren ?? sonst gibt es keinen Stempel oder die Werkstatt hat dem Besitzer einen Gefallen gemacht und einfach mal abgestempelt.
Da die Stempel ja alle vorhanden sind kann doch einfach mal in der Werkstatt angerufen werden und nach den jeweiligen Servicearbeiten gefragt werden die durchgeführt wurden.
Wie schon geschrieben wird es ein 90000 Intervall sein und somit sollte der letzte Service den ZR Wechsel beinhaltet haben, läßt sich doch einfach klären.
Das kann keineswegs so pauschaliert werden. Rechtlich dürfte der TÜV vermutlich die Durchführung der Prüfung gar nicht verweigern.
Wenn ein TÜV-Prüfer Bauchschmerzen wegen eines eventuellen Schadenrisikos hat, lässt sich soetwas problemlos im Vorfeld vertraglich regeln.
Ob man die Prüfung besteht, wenn man den Prüfer verärgert, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Besten Dank für die Antworten und weiteren Fragen hier.
Leider kann ich (noch) keine Angaben zu Motor, Servicehefteinträge usw geben, da das Fahrzeug noch beim Vorbesitzer bleibt bis es durch die MFK ist.
Nun wunderte mich, ob bei allfällig anstehendem oder überzogenem Zahnriemenwechsel (was bei 182 tkm durchaus möglich ist…) das Fahrzeug gar nicht auf der MFK abgenommen wird und dieser zuerst gemacht werden müsste?
Da Kaufvertrag beschreibt, dass das Fahrzeug ab MFK abgegeben wird und der Preis bereits gesetzt ist, müsste dann ja der Vorbesitzer für die Kosten des Wechsels aufkommen…
Evtl sieht ja jemand was genau für ein Modell dass es ist…
Das letzte Baujahr gab es den 90 PS als PD-Motor, der hat afaik 60.000 km.
Alle anderen Diesel sind mit VEP und haben 90.000 km intervall.
Hierzulande ist das bei der AU eigentlich relativ wurscht wie alt der Zahnriemen ist, wenn der denn mal reissen sollte - was ich für sehr unwahrscheinlich erachte- dann hat der Kunde halt Pech gehabt.
Was aber alles nix daran ändert, dass der Wechsel aktuell fällig ist.