zGG von Sharan und Anhänger

Hallo,

habe folgendes Problem:

Im Fahrzeugschein des Sahran (1998, TDI, 110Ps) steht Leergewicht 1750 kg, zGG 2400 kg.

Zulässige Anhängelast gebremst 2000 kg.

Aber in der Letzten Zeile des Scheins steht: zGG des Zuges max. 4000kg.

Wie ist das zu verstehen, denn zGG Sharan 2400kg+ max Anhängelast 2000kg = 4400 kg.

Wer kann mir da weiterhelfen,

MfG

Christian

#1

Hallo!

Soweit ich weiß ist es so, daß Du, wenn Du einen Anhänger mit 2 to GG am Haken hast, am Zugfahrzeug auch nur 2 to GG haben darfst.

Das gesamte Gespann darf ein Gesamtgewicht von 4 to nicht überschreiten.

#2

Tja das ist so zu verstehen

Wenn du den Shari auf das gesamtgewicht von 2400kg beläst, darft nur noch einen Hänger von max. 1600kg ranhängen.

wenn du den Shari nur zu 2000kg beläts dan darf der hänger 2000kg schwer sein.

Oder anderst gesagt: Das Betriebsgewicht (ist das Gewicht wo die Wage anzeigt wenn dich die Polizei filzt) darf nicht mehr als 4000kg sein.

Aber das Problem haben wir in der Schweiz nicht… :twisted: :twisted:

Bei uns steht nur Gesamtgewicht Auto 2400kg Anhängelast gebremst 2000kg so kann ich mit 4400kg rumfahren.

#3

Genau so ist es, wobei ein oft nicht beachteter Fallstrick der Führerschein sein kann:

Wer den Pkw-Führerschein nach der neuen Klasse B hat darf nur Züge bis 3,5 to fahren. Darüberhinaus ist die Klasse BE erforderlich, damit darf man dann sogar echte 2- oder 3-Achser an den Pkw hängen.

Wer noch die alte Klasse 3 hat darf Züge bis 7,5 to fahren, aber nur mit 1-achsigen Anhänger (Tandemachse zählt als 1 Achse).

#4

Wer die alte Klasse 3 hat, der darf meines Wissens Fahrzeuge bis 7,5 t zGG fahren plus Anhänger mit max. 3,5 t zGG. Also Züge mit 12 t zGG, allerdings nur einachsige Hänger (bzw. Doppelachser mit Achsabstand

#5

[quote="„Georg“][quote=„derpetz“"]
…aber nur mit 1-achsigen Anhänger (Tandemachse zählt als 1 Achse)…
[/quote]

…wenn der Achsabstand 1 Meter nicht überschreitet!!

Ansonsten ist es wieder ein Zweiachsanhänger!

mfg.

#6

7,5t + 3,5t sind aber nur 11t, oder? :slight_smile:

#7

und bevor die frage kommt:

nein vw gibt keine unbedenklichkeitsbescheinigung um das zuggesamtgewicht zu erhöhen um die 400 „geklauten“ kg!

habs vergeblich versucht :cry:

#8

[quote=„Georg“]

Genau so ist es, wobei ein oft nicht beachteter Fallstrick der Führerschein sein kann:

quote]

Hallo!

Daran denke ich nie, weil meine bessere Hälfte und ich alle Führerscheinklassen außer Autobus nicht durchgestrichen bekommen haben. :smiley:

Für viele von uns ist es aber sehr wohl von Bedeutung.

#9

@dani

bei uns in A steht das Gespanngewicht auch nicht im Zulassungsschein, aber im Typenschein ist sehr wohl vermerkt mit 4000 kg. Die Polizei straft vielleicht nicht, aber was ist mit der Versicherung im Ernstfall?

Steht in deinem Typenschein nichts von Gespanngewicht?

lg momo80

#10

@ der petz:

für uns??? ich glaube hier haben bis auf einen oder 2 alle noch die klasse drei oder?

selbst ich :smiley:

#11

[quote=„„Manfred“][quote=„Georg““]

…wenn der Achsabstand 1 Meter nicht überschreitet!!

Ansonsten ist es wieder ein Zweiachsanhänger!

mfg.
[/quote]

Jau, und genau darum haben die meisten Doppelachser einen Achsabstand von 98 cm :slight_smile: .

Als ich das mit dem zGG in der Zulassung das erste mal gelesen hatte, ging mir auch durch den Kopf, ob das so einige auch verstanden haben was da steht :? Einige zotteln mit ihren Gespannen in den Urlaub, da danket man der ganze Haushalt fährt mit und dann noch ne Holländerkiste am Haken, mir 250 er Breite und dazu die passende Länge. DWDW. :frowning:

#12

Ja, das Rechnen… natürlich Anhänger bis 4,5 t hinter einem Klein-LKW (bis 7,5 t). Das entspricht der neuen Klasse C1E.

#13

Hallo Neo!

Bei uns in Ösiland gibt es seit mindestens 800 Jahren oder so :smiley: (also schon immer) die Führerscheinklassen, die für euch „die neuen“ sind.

Das heißt bei uns war schon immer mit Führerscheinklasse B bei 3,5 to hzGG Schluß.

Soweit ich weiß geht Eure Klasse 3 ja bis 7,5 to hzGG.

#14

@momo80

Auf den Typenschein muss ich nicht achten, da meiner direkt vom Werk importiert wurde und eine einzelabnahme war.

Vorteil: ich kann sehr viel am Auto machen, auch das was der Typenschein nicht zuläst…

Nachteil: Ich muss alles beim Amt abnehmen lassen auch wenn ich eine ABE habe.