Genau so ist es, wobei ein oft nicht beachteter Fallstrick der Führerschein sein kann:
Wer den Pkw-Führerschein nach der neuen Klasse B hat darf nur Züge bis 3,5 to fahren. Darüberhinaus ist die Klasse BE erforderlich, damit darf man dann sogar echte 2- oder 3-Achser an den Pkw hängen.
Wer noch die alte Klasse 3 hat darf Züge bis 7,5 to fahren, aber nur mit 1-achsigen Anhänger (Tandemachse zählt als 1 Achse).
Wer die alte Klasse 3 hat, der darf meines Wissens Fahrzeuge bis 7,5 t zGG fahren plus Anhänger mit max. 3,5 t zGG. Also Züge mit 12 t zGG, allerdings nur einachsige Hänger (bzw. Doppelachser mit Achsabstand
bei uns in A steht das Gespanngewicht auch nicht im Zulassungsschein, aber im Typenschein ist sehr wohl vermerkt mit 4000 kg. Die Polizei straft vielleicht nicht, aber was ist mit der Versicherung im Ernstfall?
Steht in deinem Typenschein nichts von Gespanngewicht?
…wenn der Achsabstand 1 Meter nicht überschreitet!!
Ansonsten ist es wieder ein Zweiachsanhänger!
mfg.
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Jau, und genau darum haben die meisten Doppelachser einen Achsabstand von 98 cm .
Als ich das mit dem zGG in der Zulassung das erste mal gelesen hatte, ging mir auch durch den Kopf, ob das so einige auch verstanden haben was da steht :? Einige zotteln mit ihren Gespannen in den Urlaub, da danket man der ganze Haushalt fährt mit und dann noch ne Holländerkiste am Haken, mir 250 er Breite und dazu die passende Länge. DWDW.