Xeon Scheinwerfer Nachrüstung

Geschrieben von mavo am 22. Oktober 2001 16:29:06
Hat schon mal jemand Xeon Scheinwerfer nachgerüstet ?
Lohnt sich das überhaupt ? Ich habe mal irgendwo gelesen man benötige zwingend eine Scheinwerfer Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung.
Kann das jemand bestätigen ?
Mit welchen Kosten müßte man rechnen ?

#1

Geschrieben von Jürgen am 22. Oktober 2001 16:46:26
Hallo,
du mußt eine Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Höheneinstellung bei Xenonlicht einbauen(Vorgeschrieben). Bei Hella (www.hella.de)gibtgibt) es, glaube ich, einen Nachrüstsatz mit Höheneinstellung. Kostenpunkt insgesamt ca. 2500 - 3000 DM. Wieviele Nachtfahrten machst Du? Ich habe für mich entschieden, das sich eine solche Anschaffung nicht lohnt.
Jürgen

#2

Geschrieben von Michael H am 22. Oktober 2001 16:53:44
Hallo Mavo,
ich fahre seit 3 Monaten einen Seat Alhambra mit Xenon Scheinwerfern, und: einmal Xenon, immer Xenon. Deutlich bessere, breitere und hellere Ausleuchtung. Bei meiner persönlichen Fahrstrecke; morgens und abends durch stockfinstere Waldgebiete mit Wildwechsel ein eindeutiges Sicherheitsplus!!
Wer natürlich vorwiegend tagsüber in der Großstadt unterwegs ist, wird den Unterschied kaum merken, höchstens auf der Autobahn wo ein Xenon Scheinwerfer im Rückspiegel doch immer noch einige Leute veranlaßt schnellstens die linke Spur freizugeben.
Wie du schon sagst ist eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage sowie eine automatische Leuchtweitenregulierung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Was die Nachrüstung kostet kann ich nicht sagen, aber garantiert deutlich mehr als der Aufpreis beim Neuwagen (bei Seat: 1.642,90 DEM in 08/2001).
Mit „Xenon erleuchteten“ Grüßen
Michael H

#3

Geschrieben von Gerd am 22. Oktober 2001 16:54:06
Hallo,
du mußt eine Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Höheneinstellung bei Xenonlicht einbauen(Vorgeschrieben). Bei Hella (www.hella.de)gibtgibt) es, glaube ich, einen Nachrüstsatz mit Höheneinstellung. Kostenpunkt insgesamt ca. 2500 - 3000 DM. Wieviele Nachtfahrten machst Du? Ich habe für mich entschieden, das sich eine solche Anschaffung nicht lohnt.
Jürgen
+ Einbaukosten also so ca. DM 5.000,–;
hatte sie beim Neuwagen mitbestellt, waren aber damals nicht lieferbar; muß Jürgen zustimmen, nachrüsten lohnt sich nicht.
Gruß
GERD

#4

Geschrieben von thomas j am 22. Oktober 2001 18:31:52
Hat schon mal jemand Xeon Scheinwerfer nachgerüstet ?
Lohnt sich das überhaupt ? Ich habe mal irgendwo gelesen man benötige zwingend eine Scheinwerfer Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung.
Kann das jemand bestätigen ?
Mit welchen Kosten müßte man rechnen ?
Eine Nachrüstung wird bestimmt zu teuer werden, eine Scheinwerfer Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung müssen auch dabei sein. Ein Scheinwerfereinsatz wird mindestens 1000 DM kosten, schätze ich.
Habe in meinem Galaxy und vorher in meinem Mercedes Xenon, möchte es nicht mehr missen, alles andere sieht aus wie Licht aus blinden Scheinwerfern.

#5

Geschrieben von boxster am 22. Oktober 2001 19:34:22
Hat schon mal jemand Xeon Scheinwerfer nachgerüstet ?
Lohnt sich das überhaupt ? Ich habe mal irgendwo gelesen man benötige zwingend eine Scheinwerfer Reinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung.
Kann das jemand bestätigen ?
Mit welchen Kosten müßte man rechnen ?
hallo mavo,
wollte mitte letzten jahres meinen Passat Bauj. 99 nach Unfallschaden im Zuge der reparatur auf Xenon umrüsten. Damal ca. Kosten laut VAG Betrieb ca. 10.000,-- DM !!!.
Grund: Scheinwerferreinigung, autom. Leuchtweite müßten nachgerüstet werden und die komplette Verkabelung mit Sicherungen usw., da die H4 Kabel die hohe Leistungsaufnahme nicht vertragen würden.
Grüße
boxster

#6

Geschrieben von mavo am 23. Oktober 2001 10:42:23
Hallo,
du mußt eine Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Höheneinstellung bei Xenonlicht einbauen(Vorgeschrieben). Bei Hella (www.hella.de)gibtgibt) es, glaube ich, einen Nachrüstsatz mit Höheneinstellung. Kostenpunkt insgesamt ca. 2500 - 3000 DM. Wieviele Nachtfahrten machst Du? Ich habe für mich entschieden, das sich eine solche Anschaffung nicht lohnt.
Jürgen
+ Einbaukosten also so ca. DM 5.000,–;
hatte sie beim Neuwagen mitbestellt, waren aber damals nicht lieferbar; muß Jürgen zustimmen, nachrüsten lohnt sich nicht.
Gruß
GERD
Danke für eure Antworten.
Schade …
Ich dachte man käme zumindest um die Reinigungsanlage herum …
Vielleicht bestelle ich die Xeon´s beim nächsten Auto mit :wink:
Ich selbst fahre im vor allem im Winterhalbjahr sehr viel bei Dunkelheit.
Daher würden sich Xeon´s bei mir schon lohnen. Aber €850,- (Aufpreis bei VW) find ich trotzdem ganz schön happig.
Ich bin übrigens im letzten Jahr ein paar mal mit Leihwagen die mit Xeon Scheinwerfern ausgerüstet waren unterwegs gewesen. Den von Michael H bemerkten positiven Autobahn Effekt habe ich allerdings eher umgekehrt erlebt - bei mir zog jeder zweite nach links … :wink:

#7

Geschrieben von Gary am 09. November 2001 19:38:23
Es gibt zum §50 StVZO eine Übergangsregelung bezüglich der Xenonlampen:
Erstmal der Teil des §50:

  1. Scheinwerfer für Fern und für Abblendlicht sowie Scheinwerfer für
    Fern- und Abblendlicht müssen Bauartgenehmigt sein (§22a StVZO). d.h. die
    Scheinwerferanlage muß geprüft sein und ein Genehmigungszeichen haben.
    2.Kraftfahrzeuge mi Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die
    mit Gasendladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    - einer automatischen Leuchtweitenregulierung
    - einer Scheinwerferreingungsanlage
    - einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des
    Abblendlichtes auch bei
    Fernlicht sicherstellt
    ausgrüstet sein.( §50 Abs.10 StVZO)

Und nun die Übergangsregelung:
…diese Bestimmungen sind anzuwenden auf Kraftfahrzeuge ,

  1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1.04.2000 mit
    Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
  2. die ab dem 01.07.2000 aufgrung einer Betriebserlaubnis erstmals
    in den Verkehr kommen. (§ 72 StVZO).

Also kein Problem bei Fahrzeugen, die vor dem 01.04.2000 zugelassen sind. Es reicht, den kompleten Scheinwerfer zu tauschen. Es wird weder eine LWR noch eine SRA benötigt. Ich fahr in meinem 97er Passat die Xenons seit einem Jahr ohne Probleme. Gebrauchte Scheinwerfer gibts ja immer wieder mal. Wer einen Kontakt für neuwertige Gebrauchtteile benötigt, kann sich bei mir melden. Ich kenne jemanden…
Grüsse
Gary
Viel Spaß

#8

Geschrieben von Uwe2 am 13. November 2001 12:41:38

  1. Scheinwerfer für Fern und für Abblendlicht sowie Scheinwerfer für
    Fern- und Abblendlicht müssen Bauartgenehmigt sein (§22a StVZO). d.h. die
    Scheinwerferanlage muß geprüft sein und ein Genehmigungszeichen haben.
    2.Kraftfahrzeuge mi Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die
    mit Gasendladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    - einer automatischen Leuchtweitenregulierung
    - einer Scheinwerferreingungsanlage
    - einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des
    Abblendlichtes auch bei
    Fernlicht sicherstellt
    ausgrüstet sein.( §50 Abs.10 StVZO)

Und nun die Übergangsregelung:
…diese Bestimmungen sind anzuwenden auf Kraftfahrzeuge ,

  1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1.04.2000 mit
    Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
  2. die ab dem 01.07.2000 aufgrung einer Betriebserlaubnis erstmals
    in den Verkehr kommen. (§ 72 StVZO).

Also kein Problem bei Fahrzeugen, die vor dem 01.04.2000 zugelassen sind. Es reicht, den kompleten Scheinwerfer zu tauschen. Es wird weder eine LWR noch eine SRA benötigt. Ich fahr in meinem 97er Passat die Xenons seit einem Jahr ohne Probleme. Gebrauchte Scheinwerfer gibts ja immer wieder mal. Wer einen Kontakt für neuwertige Gebrauchtteile benötigt, kann sich bei mir melden. Ich kenne jemanden…
Grüsse
Gary
Viel Spaß
Hallo Gary,
der von Dir zitierte Text sagt:
"…diese Bestimmungen sind anzuwenden auf Kraftfahrzeuge ,

  1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1.04.2000 mit
    Gasentladungslampen ausgestattet werden"
    D.h. wenn Du heute Dein Kfz egal wie alt (auch ein Käfer aus 1950 für den es nie eine Scheinwerferreinigungsanlage gab, geschweige denn doppel Optiken) mit Xenon ausrüstest, dann gilt die von Dir zitierte Regelung. Davor gilt die alte, was die besagt solltst Du besser mal nach sehen.
    Ich gehe davon aus, daß an Deinem Passat die Betriebserlaubnis erloschen ist.
    Gruß Uwe