Wohin mit dem Kugelkopf

#22

#21
Auch wenn der das schön erläutert ist das noch lange nicht so Sicher.
Hier ist das auch schön erklärt:
dr.freundorfer-melzer.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-abnehmbare-anhaengerkupplung-fahrradhecktragesystem-auf-haengerkupplung.html

u.A. auch mit der Schadensminderungspflicht.

Auch kann es passieren das das Abnehmen der Kupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist obwohl keine Notwendigkeit dazu besteht. Dann ist das aber trotzdem verpflichtend.

Natürlich könnte es auch sein das der besoffene Nachbar dann drüberstolpert und dich nach §30c (1) Stvzo haftbar macht ](*,)
Aber ich denke das das wohl eher nicht passieren wird :saufkumpel:

(§30c (1) Stvzo Vorstehende Außenkanten „Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“)