Winterreifen - Größe nicht im KFZ-Brief

#40

Danke Anaralf…das klingt doch gut!
:slight_smile:

#41

Habe ich bei meinen Citroen C1 im Rahmen der HU auch machen lassen. Habe jetzt ein Einzelteilegutachten was mich 31,- € kostete. Die Eintragung in den Fahrzeugschein kann ich bei Gelegenheit bei uns im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle nachholen, sagte der TÜV-Prüfer.

#42

Wenn ich mit sowas zu einem Tüv Prüfer komme, dann stellt sich zuerst die Frage nach welchem § das eingetragen wird, 19.3 19.2 in Verbindung mit §21 oder nach § 21

§ 21 wäre eine Einzelabnahme, liegt also voll im Ermessen des Prüfers

und für § 19.3 braucht es eine ABE, Tüv Gutachten oder Herstellerbescheinigung als Arbeitsgrundlage zum eintragen

deshalb meine Frage

#43

Soll ich dir was sagen?

Das geht mir am Axxxx vorbei, Hauptsache eingetragen :lol:

Ich habe einige Ausdrucke mitbekommen, mit der Unterschrift des Prüfers, die nehm ich mit wenn ich sie eintragen lasse.

Für mich lohnt es sich, die Reifen fast neu und die Felgen noch ohne Kratzer.

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#44

Das Problem bei der Sache ist, auch wenn der Tüv Prüfer es einträgt, vom Hersteller ist die Kombination nicht freigegeben. Es gibt ein Schreiben von VW, wo explizit Felgen und Räder, welche nur für Sharan II freigegeben sind nicht für Sharan I freigegeben sind. Gleiches gilt dann auch für Galaxy und Alhambra.

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#45

Dann nimmt das der Prüfer auf seine eigene Kappe, in gewissen Bereichen dann illegale Eintragung genannt

#46

Gibt es auch eine Begründung zu dieser Entscheidung?
Mir erschliest sich der Grund nicht.
Für unsere Fahrzeuge sind Grössen von 15 bis 18 Zoll zugelassen. Querschnitte von 40 bis 65.
Es gibt sogar Eintragungen mit 19 Zoll, wo soll nun das Problem liegen?

#47

Das Problem liegt daran das ein Tüv Prüfer in Deutschland eine Arbeitsgrundlage zur Eintragung benötigt --> ABE, Gutachten, Herstellerbescheinigung, für alles andere ist eine § 21 Einzelabnahme fällig mit Fahrproben, Nachweisen über Genauigkeit des Tachos, Traglastnachweisen…

Es ist aber bekannt das Tüv Prüfer in Süddeutschland lauer mit diesen Vorschriften umgehen, oder diese kurzerhand ignorieren, zum Glück für den Kunden

#48

Das Problem liegt wohl ehr an den geänderten Radschrauben

#49

Du meinst die mit dem losen Kugelbund?

Die sind meines Wissens für Alu Felgen gedacht, dient zur besseren Verteilung der Kräfte, kann also mit den Stahlfelgen nichts zu tun haben.

Ansonsten haben wir alle M14 x 1,5 Kugelbund

#50

Namds,

die 195/60 16 sind nicht weiter weg von den 195/65/15 wie die 215/55/16.

Abrollumfangmäsig passt das doch…

Ich sag mal, dass ist eine der harmlosesten Eintragungen, zumal es genügend „Vergleichsfahrzeuge“ auch Vorfacelifts mit den genannten Reifen gibt.

Die Eintragung ist nach §19.2 in Verbindung mit § 21 Stvzo durchzuführen, dass darf nur ein aaS beim TÜV im Westen und Dekra in Neufünfland, Berlin glaubich beide.

Wenn der Fredersteller mit einer Eintragung nach 19.3 anrückt , dass wäre das tatsächlich unrechtmässig, weilgrob verkehrt. Und hiernach hört sich das mit irgendwann mal eintragen lassen an. Weil 19.2 ist unverzüglich eintragen zu lassen.

Das mit den unterschiedlichen Radschrauben habe ich noch nie verstanden und auch noch keine plausible Erklärung gehört.

Andreas

#51

menschenskinder… das ist ein Reifen und eine Felge die es seit 10 Jahren auf dem SGA II gibt… und der I ist bekanntlich nicht viel anders…
ist doch egal wie der Tüv das eintragt, wenn es im Zulassungsschein steht darf es rechtlich oben sein, wenn nicht dann fährt der Zulassungsbesitzer halt einen reifen der nicht eingetragen ist.

wenn das jetzt ein Fait ist würde ich das ja noch einsehen…

ich werde nächstes jahr im Sommer wahrscheinlich 19" Alufelgen montieren und mit einem Zivielgutachter eintragen… damit bin ich 2" über dem Schnitt…
kleiner kann ich ja nicht werden (15")

#52

Ich stell mir das mal so vor:
Die Schraube mit der festen Kugel liegt beim Einschrauben irgendwann auf der Alu/Felge auf, ab
dem Moment WÜRGT man mit der Kugel auf dem Material der Felge rum. (Grob gesagt)
Hast du eine Schraube, wo die Kugel eine U-Scheibe ist, wird irgendwann die Scheibe aufliegen und du WÜRGST mit der Schraube auf der Scheibe rum. Das sollte besser für die Felge sein, da du die Felge anders belastest.

Wie ich schon schrieb, ich stell mir das so vor, und ich glaube ich bin auf einem richtigem Weg.

#53

Bei uns in Hessen bekommst du nicht mal Sharan Original Felgen auf einem Galaxy als Zwilling eingetragen, und wenn es ein Prüfer doch im Rahmen des von Andreas genannten § tun würde, dann würde spätestens die bei uns tätige Sonderzulassungsstelle bei der Beantragung der Betriebserlaubnis das ganze canceln, mit Folgen für den Tüv Prüfer

#54

Du willst doch wohl nicht erzählen, dass jede Eintragung des TÜV, von einer „Sonderzulassungsstelle“ ein zweites Mal überprüft wird.

#55

Doch in Hessen sitzen die grössten Heissdüsen, die denken sich fahrzeug und prüfungsmässig immer die schicksten Sachen aus.

Das Gegenlesen (± 50 Moppen?) soll irgendwie aber Eintragungsfälschungen verhindern. Wenn ein aaS die Fahrzeugbetriebserlaubnis für den Betrieb mit Felgen des Nachfolgemodells neu erteilt, dann können /dürfen die nur nach (gefälschten) Stempeln oder in der Richtung guggen, nicht aber die Eintragung canceln.

Ich habe zumindest noch kein Beispiels hierzu gehört. Und im flyingbrickforum fahren auch einige Hessen mit umgerüsteten Moppedrädern rum.

Irgendwie erinnert mich die Situation in Hessen an die Zeit des Regierungspräsidenten Antwerpes zu Köln, da gabs da auch die „schicksten“ Neuerungen.

Edit: denen würde aber dann vermutlich und auch völlig zu recht auffallen, dass der Prüfer anstelle eine 19.2 eine 19.3 gemacht hat.

Andreas

#56

Etwas anderes ist an dieser Stelle doch auch kaum noch möglich.
An dieser Stellen sind doch weder die erforderliche technische Sachkunde (sind doch keine Prüfingenieure), noch die notwendigen Unterlage (ABE o.ä.) vorhanden. Von einer Inaugenscheinnahme o.ä. ganz zu schweigen.

Sonst stellt sich die Fragen, nach der Daseinsberechtigung des TÜV.

#57

Nicht jede Eintragung, sondern nur solche wo wegen einer technischen Änderung die Betriebserlaubnis neu erteilt werden muss, und das betrifft § 21 Abnahmen sowie § 19.2 in Verbindung mit § 21 Abnahmen, z.B die Nachrüstung einer Autogasanlage wo ja in letzter Zeit Firmen auftauchten die mit gefälschten Abgasgutachten gearbeitet haben

Kosten tut das ganze knappe 39,50 Euro per Vorkasse, dauert im Mittel eine Woche bis die Betriebserlaubnis erteilt wird sofern alles in Ordnung ist, und das ganze ist keine hessische Spezialität sondern eine Umsetzung einer EU Verordnung wozu eigendlich alle Bundesländer verpflichtet sind, aber die anderen bisher den bürokratischen Aufwand scheuen

www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebserlaubnisse/

Es soll verhindert werden das immer noch mit sogenannten Gefälligkeitsgutachten eingetragen wird

#58

Du meine Güte!
Das entwickelt sich hier ja zu einer regelrechten Grundsatz-Diskussion.
:slight_smile:
Und Ford hüllt sich bisher in Schweigen. Brauchen die für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen immer so lange?

#59

Von Ford wird egal sein was du erfahren wirst, jedenfalls wirst du zu 99,9% nicht die erwartete Antwort, sondern nur : "geschätzter Kunde, laber,… ihr Anliegen, fasel…, leider… nein, hoffen ihnen geholfen zu haben und weiter mit ihrerm Ford… " bekommen, aber das auf 2 Seiten.

Andreas