Sorry da muss ich wieder sprechen…
wenn an dem Unfall die Anderen Reifen oder Felgen die Ursache ist, Zahlt keine Versicherung…
ansonsten müssen die Versicherungen Zahlen (Österreich) und ich glaube fast in Deutschland ist es auch so…
aber egal, das muss eben jeder für sich selber entscheiden… ich würde sie Fahren sofern der Preis stimmt.
Wenn Deine Betriebserlaubnis erlischt, dann Darfst du das Fahrzeug im Strassenverkehr nicht bewegen.
Und Wenn Du es Nicht bewegt hättest dann Wäre der Unfall Nicht passiert.
Es geht ja nicht darum das die Reifen schuld am Unfall sind oder Nicht.
Kann ja auch sein das Du an der Ampel Stehst und dir hinten einer Reinknallt.
Nur Wärst du Nicht an der Ampel Gestanden, Wenn du das Auto Nicht bewegt Hättest.
Und somit wäre der Unfall verhindert.
Die versicherung Zieht sich da Schön aus der Affäre.
Ich Für mich würde das wegen so einer Kleinigkeit nicht riskieren!!!
Fakt ist: Die Versicherung muß zahlen!
Fakt ist aber auch: sie holt sich’s bei Dir wieder - und zwar ohne Wenn und Aber.
Und sich mit der Rechtsabteilung einer Versicherung anzulegen, übersteigt wahrscheinlich auch die allerbesten finanziellen Rücklagen - zumal die Versicherungen sich damit auf legalem, sprich gesetzlich abgesicherten Boden bewegen.
Also nützt einem das genau garnichts!
Und KampfsauAD hat leider nur zu Recht: genauso würde die Versicherung im Ernstfall argumentieren.
Ich hab’s in der Nachbarschaft erlebt, - bei einem durch einen Tuningauspuff frisierten Roller einer 17-jährigen. Die Versicherung hat nicht bezahlt, und da ging’s nur um einen verhältnismäßig „billigen“ Blechschaden.
RF
Wenn ich aber den oberen Link eingebe, lande ich bei einer Firma, die - zumindest auf den ersten Blick - nichts mit Reifengrößen und Felgen zu tun hat…
Ist vielleicht mit „SK“ doch was Anderes gemeint?
Vielen Dank, - das war ein guter Tipp
Dummerweise steht auch da eigentlich das drin, was hier bisher jeder gesagt hat: für meinen Galaxy ist die Reifengröße 195/60R16C nicht zugelassen.
Der '98er Jahrgang des Alhambra hat die Reifengröße eingetragen - aber nur für den 150PS-Motor. Der Himmel weiß, warum.
Dass ist Irrglaube. Ab 5000,- Euro haftet die Versicherung. Auch beim erlöschen der BE.
In meinem 99er sind aber auch 16" eingetragen. 215er. Obwohl serie nur 15"ist.
Hast du noch den „alten“ Brief?
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19(2)u.(2a) StVZO geregelt. Nicht alles, was am Fahrzeug geändert wird, führt zum Erlöschen.
Des weiteren, es gibt keinen gesetzlichen Zusammenhang zwischen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis und dem Versicherungsschutz. Wenn überhaupt ist dies in deinem Versicherungsvertrag geregelt. Ob und falls ja in welcher Höhe dich die Versicherung in Regress nimmt, wird als von Fall zu Fall verschieden sein.
Ok, ok…das mit der aftung/Versicherung scheint im Ernstfall nicht so einfach zu sein…
Dennoch: ein Risiko, das ich nicht eingehen würde.
Zur Frage: ich habe bereits einen neuen Brief.
Ford hat sich zu meiner diesbnezüglichen Anfrage noch nicht geäußert…