Wie war das nochmal mit den 3,5 Tonnen

In Österreich darf ich 100 mit WW fahren bis 3,5 t.

Auch die Vignette geht bis 3,5 Tonnen.

Wie setzt sich das Gewicht zusammen?Etwa aus zGG des Galaxys und des WW;oder anders?

Zacky :ford:

#1

Hallo Zacky,

für die Vignetten gelten die 3,5 Tonnen für das Zugfahrzeug. Hier werden die Anhängelast nicht mitgerechnet.

Anders bei den Tempolimits. Hier gelten die zulässigen Zuggesamtgewichte. Also zulässiges Gesamtgewicht des SGA (meist 2400kg beim alten Modell) plus das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens. Da dies in den meisten Fällen soundso über dem zulässigen Zuggesamtgewicht (zwischen 3600kg und 4000kg, je nach Modell) des SGA liegt, kann man sich auch daran orientieren. Jedenfalls liegen die meisten SGA-Gespanne über 3,5 t und dürfen demnach nur 80km/h auf Autobahnen und Schnellstrassen, bzw. 70 km/h auf Landstrassen fahren.

PS: Ich habe gehört die östereichische Polizei kassiert gerne sofort und die Ticketpreise sind deutlich höher als in Deutschland. Ebendo werden die Tickets nach Deutschland zur Eintreibung weitergeleitet.

#2

Bezüglich der Maut kann ich Dich beruhigen.

Der Tarif gilt für:

[quote"]

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t, wobei das Gesamtgewicht eines allfälligen Anhängers zu dem des Zugfahrzeugs nichtaddiert wird

[/quote]

Über 3,5t darf man aber auf der Autobahn nur noch 80km/h fahren (Freilandstrassen 70km/h)

#3

Hallo!

Was die Maut betrifft, gilt folgendes:

**) Kfz bis einschl. 3,5 t hzG: Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig. Wohnmobile (Campingfahrzeuge) bis einschl. 3,5 t hzG benötigen eine Pkw-Vignette, es ist keine eingene Vignette für Anhänger erforderlich. Wohnmobile über 3,5 t hzG fallen unter die fahrleistungsabhängige Maut (Lkw-Mautsystem)! Das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) ist im Zulassungsschein ersichtlich.

Was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft, gilt folgendes:

Höchstgeschwindigkeiten

Kraftfahrzeug Freiland Autobahn

Motorräder und Pkw bis 3,5 t 100 km/h 130 km/h *)

Fahrzeuge mit Anhänger (Anhänger bis 750 kg) 100 km/h 100 km/h

Autobusse 80 km/h 100 km/h **)

Fahrzeuge mit Anhänger über 750 kg: 80 km/h 100 km/h

wobei das höchstzul. Gesamtgewicht d. Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, und das höchstzul. Gesamtgewicht beider 3,5 t nicht übersteigen darf.

Andere 60 km/h 70 km/h

Lkw und Sattelschlepper über 3,5 t ***) 70 km/h ****) 80 km/h

Das sieht hier etwas komisch aus, nachzulesen bei:click.gif

#4

Sind dann SGA Gespanne über 3,5t als andere Fahrzeuge anzusehen?

Weil die Tempolimits 70 Landstrasse und 80 Autobahn kann ich hier nicht finden.

#5

Soviel ich weiß, darf man mit Gespannen über 3,5 to hzGG auf der Autobahn 80 und auf der Freilandstraße 70 fahren.

Wäre doch pervers, wenn uns mit unseren SGA-Gespannen alle LKW überholen müßten. :-k

#6

Also darf ich nur 80 Fahren.

Galaxy 2400kg

WW 1200KG

macht zusammen 3600kg.

Oder nicht erwischen lassen bein 100 fahren :slight_smile:

Zacky :ford:

#7

Hallo Zacky!

…und wie du dass machst, erklärst du mir dann, wenn sie dich nicht erwischt haben,

denn ich möchte noch lernen und bin sehr aufnahme fähig :oops: :lol:

mfg.

#8

Die Überschreitung der 3,5t-Grenze mit einem Wohnwagengespann ist nicht sehr auffällig, insofern ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden etwas geringer als bei Manfred, der mit seinem Ali immer versucht als tieffliegender Businessjet erkannt zu werden :slight_smile: