weiß einer von Euch welche Traglast die ganz normale Stahlfelge für die Bereifung 195/60 R16C 99/97T für den SGAF nach dem Facelift hat.
Hintergrund: Ich möchte das Reserverad sowohl für das Fahrzeug als auch für den Wohnwagen verwenden. Die Traglast der Reifen 99/97 wäre für den Wohnwagen ausreichen.
wenn auf einer Felge ein Reifen mit dem Lastindex 99 zulässig ist, dann ist die Felge auch dafür geeignet, würde ja anders keinen Sinn machen.
Die Traglast der Felge ist zumindest für die aus dem Zubehör von Südrad ( wer ist der OEM ? ):
Das Stahlrad in der Dimension 6j x16 H2 LT mit 5x112 Lochkreis und 57,7 Mittenlochdurchmesser und ET 53 hat bei einem Reifendurchmesser von 1970mm eine Traglast von 730 KG
Das würde aber im Umkehrschluss heißen, daß ich auf meine Felge für nen Astra (Mindestbereifung mit LI 91) keine Reifen mit LI 95 montieren dürfte?
Der LI ist eine Mindestangabe für das Fahrzeug und betrifft beides, Felge und Reifen! Darf also jeweils höher sein aber nie niedriger.
Die Tragfähigkeit der Felge lässt sich nur über KBA- oder e-Nummer der Flege, bzw. Hersteller herausfinden. Wenn es Originalfelgen sind, ist die Tragfähigkeit mindestens die halbe Achslast.
Ja eigentlich habe ich genau das gesagt, vielleicht nicht ganz so kompliziert .
Der Umkehrschluss ist wie so oft nicht richtig, denn ich habe lediglich gesagt daß der LI des serienmäßig montierten Reifens auf jeden Fall zugelassen ist, auf der Felge und die Felge eben diesen Lastindex auf jeden Fall migehen kann.
Du darfst auch gerne einen Reifen mit höherer Traglast montieren, ob die Felge die Traglast dann auch wirklich mitgehen kann ist dann aber fraglich. Stichwort Auflastung eines Fahrzeuges.
Der Wohnwagen hat eine zulässige Achslast von mittlerweile (aufgelastet) 1550kg. Das wäre auch genau die Last die die 99-e Reifen Tragen dürften 2x775 kg.
Da das Fahrzeug nur eine maximale Achslast von 1280kg eingetragen hat würden somit ja auch Felgen mit einer Traglast von 640 Kg ausreichen. Somit war es für mich jetzt nich so ganz selbstverständlich, daß die Felgen eine ähnlich hohe Traglast haben wie die Reifen, zumal alle anderen zugelassenen Reifengrößen deutlich niedriegere Lastindizes haben (z.B. 94V)
Mit 730kg Traglast käme ich ja zumindest mal in den Bereich von 777kg. Diese Differenz könnte man ja im Notfall bei reinem Reserveradbetrieb tollerieren.
Wie sicher seid Ihr daß das stimmt. Welche Nummer auf der Felge benötigt man zum nachsehen und wer von Euch könnte das?
Ha ! Da werde ich ja Lügen gestraft, hab wohl nicht komplett recherchiert . Also 99er Lastindex, sprich 775 KG geht dann wohl nicht voll auszunutzen bei 730 KG Felgentragfähigkeit.
Wenn du nachgucken möchtest, dann schau unter nach.
Ansonsten hätte ich noch einen nagelneues Pirelli Ersatzrad von einem Wohnmobil in 205/70R15 mit 104/106er Lastindex inkl… Felge hier. Wenn du da was mit anfangen kannst ?? Das hat dann ausreichend Traglast.
Die oben beschriebene Felge hat bei dem Nennabrollumfang 1970 mm die Tragfähigkeit von 730 KG, was einem Lastindex eines Reifens von LI 97 entspricht. Somit kann man zwar den Reifen montieren, jedoch darf man ihn / Felge nur mit LI 97 belasten. Klingt komisch, ist aber so.
Stöbere mal bei üdrad.de etwas im Bereich der Gutachten herum, da findest du entsprechende Werte.
Da ich nicht glaube daß ich dieses Rad auf dem Galaxy fahren darf nutz mir das leider nichts.
Ein Reserverad für den Wohnwagen habe ich bereits. Ich wollte lediglich gewicht sparen und das Rad wieder zuhause lassen wenn das Reserverad vom Galaxy auch auf den Wohnwagen passt.
Wenn die Tragfähigkeit ausreichend ist, darfst Du den sehr wohl als Ersatzrad fahren, allerdings nicht dauerhaft.
Ein Ersatzrad ist ja für den Notfall gedacht, darf sogar in Dimension und Profil von den anderen 3 abweichen.
In dem „Notfall“ heists dann aber: Mit reduzierter Geschwindigkeit (falls andere Dimension, anderes Profil) weiterfahren, Reifen baldmöglichst erneuern.