welche Traglast haben die Felgen?

Hallo Zusammen,

weiß einer von Euch welche Traglast die ganz normale Stahlfelge für die Bereifung 195/60 R16C 99/97T für den SGAF nach dem Facelift hat.

Hintergrund: Ich möchte das Reserverad sowohl für das Fahrzeug als auch für den Wohnwagen verwenden. Die Traglast der Reifen 99/97 wäre für den Wohnwagen ausreichen.

Viele Grüße

Thomas

#1

zunächst einmal:

wenn auf einer Felge ein Reifen mit dem Lastindex 99 zulässig ist, dann ist die Felge auch dafür geeignet, würde ja anders keinen Sinn machen.

Die Traglast der Felge ist zumindest für die aus dem Zubehör von Südrad ( wer ist der OEM ? ):

Das Stahlrad in der Dimension 6j x16 H2 LT mit 5x112 Lochkreis und 57,7 Mittenlochdurchmesser und ET 53 hat bei einem Reifendurchmesser von 1970mm eine Traglast von 730 KG

#2

Ähem!? :shock:

Das würde aber im Umkehrschluss heißen, daß ich auf meine Felge für nen Astra (Mindestbereifung mit LI 91) keine Reifen mit LI 95 montieren dürfte?

Der LI ist eine Mindestangabe für das Fahrzeug und betrifft beides, Felge und Reifen! Darf also jeweils höher sein aber nie niedriger.

Die Tragfähigkeit der Felge lässt sich nur über KBA- oder e-Nummer der Flege, bzw. Hersteller herausfinden. Wenn es Originalfelgen sind, ist die Tragfähigkeit mindestens die halbe Achslast.

#3

Ja eigentlich habe ich genau das gesagt, vielleicht nicht ganz so kompliziert :wink: .

Der Umkehrschluss ist wie so oft nicht richtig, denn ich habe lediglich gesagt daß der LI des serienmäßig montierten Reifens auf jeden Fall zugelassen ist, auf der Felge und die Felge eben diesen Lastindex auf jeden Fall migehen kann.

Du darfst auch gerne einen Reifen mit höherer Traglast montieren, ob die Felge die Traglast dann auch wirklich mitgehen kann ist dann aber fraglich. Stichwort Auflastung eines Fahrzeuges.

#4

Danke zunächst mal für die antworten,

Der Wohnwagen hat eine zulässige Achslast von mittlerweile (aufgelastet) 1550kg. Das wäre auch genau die Last die die 99-e Reifen Tragen dürften 2x775 kg.

Da das Fahrzeug nur eine maximale Achslast von 1280kg eingetragen hat würden somit ja auch Felgen mit einer Traglast von 640 Kg ausreichen. Somit war es für mich jetzt nich so ganz selbstverständlich, daß die Felgen eine ähnlich hohe Traglast haben wie die Reifen, zumal alle anderen zugelassenen Reifengrößen deutlich niedriegere Lastindizes haben (z.B. 94V)

Mit 730kg Traglast käme ich ja zumindest mal in den Bereich von 777kg. Diese Differenz könnte man ja im Notfall bei reinem Reserveradbetrieb tollerieren.

Wie sicher seid Ihr daß das stimmt. Welche Nummer auf der Felge benötigt man zum nachsehen und wer von Euch könnte das?

Viele Grüße

Thomas

#5

Ha ! Da werde ich ja Lügen gestraft, hab wohl nicht komplett recherchiert :oops: . Also 99er Lastindex, sprich 775 KG geht dann wohl nicht voll auszunutzen bei 730 KG Felgentragfähigkeit.

Wenn du nachgucken möchtest, dann schau unter click.gif nach.

Ansonsten hätte ich noch einen nagelneues Pirelli Ersatzrad von einem Wohnmobil in 205/70R15 mit 104/106er Lastindex inkl… Felge hier. Wenn du da was mit anfangen kannst ?? Das hat dann ausreichend Traglast.

#6

Ohne jetzt darauf herumreiten zu wollen:

Gibt es bei einer Felge einen maximalen Lastindex für darauf montierbare Reifen?

Gibt es also eine Felge auf der ein Reifen mit LI 99 nicht montiert werden darf?

#7

Wieso rumreiten ?

Die oben beschriebene Felge hat bei dem Nennabrollumfang 1970 mm die Tragfähigkeit von 730 KG, was einem Lastindex eines Reifens von LI 97 entspricht. Somit kann man zwar den Reifen montieren, jedoch darf man ihn / Felge nur mit LI 97 belasten. Klingt komisch, ist aber so.

Stöbere mal bei click.gif üdrad.de etwas im Bereich der Gutachten herum, da findest du entsprechende Werte.

#8

@Nanimarc: Genau das meinte ich mit herumreiten:

Klar darf die Felge mit nicht mehr als 730kg belastet werden, man darf aber ohne weiteres einen Reifen mit LI106 montieren.

Insofern ist die Aussage

„irreführend“ :wink:

#9

Genau das meinte ich mit dem falschen Umkehrschluss …

Wirklich etwas irreführend … :wink:

Einfach gesagt: Es gilt die niedrigste Tragfähigkeit einer Kombination aus Felge / Reifen als Gesamttragfähigkeit.

Hoffe, ich habe mich nicht wieder „irreführend“ oder „kompliziert“ ausgedrückt … :-k

#10

Hallo Manimarc,

Da ich nicht glaube daß ich dieses Rad auf dem Galaxy fahren darf nutz mir das leider nichts.

Ein Reserverad für den Wohnwagen habe ich bereits. Ich wollte lediglich gewicht sparen und das Rad wieder zuhause lassen wenn das Reserverad vom Galaxy auch auf den Wohnwagen passt.

Danke und viele Grüße

Thomas

#11

Wenn die Tragfähigkeit ausreichend ist, darfst Du den sehr wohl als Ersatzrad fahren, allerdings nicht dauerhaft.

Ein Ersatzrad ist ja für den Notfall gedacht, darf sogar in Dimension und Profil von den anderen 3 abweichen.

In dem „Notfall“ heists dann aber: Mit reduzierter Geschwindigkeit (falls andere Dimension, anderes Profil) weiterfahren, Reifen baldmöglichst erneuern.

#12

Naja Wolfgang, wenn du alle meine Antworten gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, daß ich diese Aussage auch revidiert habe:

Vielleicht hab ich mich da nicht Glasklar genug ausgedrückt. :hammer:

#13

soweit ich weiß passen aber die 15Zoll Felgen nicht auf das Faceliftmodell weil die Bremsen zu groß sind.

Somit nutzt mir das angebotenene Reserverad doch nichts. Ist das korrekt?

Viele Grüße

Thomas

#14

Hi, Ich habe auch ein faceliftmodell und ich habe noch die Kleine bremse.

#15

Ja dumm gelaufen :cry: oder auch nicht :stuck_out_tongue: jedenfalls gibts die " Große" Bremse erst ab Modelljahr 2002 und du hast MJ 2001 trotz Facelift.

15 Zoll Räder passen jedenfalls nicht auf Fahrzeuge mit Modelljahr 2002.