Wann kann man wandeln?

Hallo!

bis zu welchem KM-Stand und Alter des Fahrzeuges kann man eine Wandlung verlangen?
Da die Kiste (Sharan 06/2000) nur Ärger macht, habe ich die Nase voll.
Vielleicht hat da ja Jemand schon Erfahrungen sammeln können. Würde mir sehr weiterhelfen.

Danke und Ciao
Gerd

#1

Hallo,

nach meinem Kentnisstand hängt der Zeitraum von den Garantiebedingungen ab. Bei Opel war vor Jahren die Wandlung nur bis zum Alter von 6 Monaten möglich, obwohl 1 Jahr Garantie auf das Fzg. Da Dein Fzg. bereits in 2000 gekauft wurde und danach nur eine 1 jährige Garantie haben dürfte, ist eine Wandlung vermutlich nicht mehr möglich.

Aber um das für Deinen Fall konkret zu bestimmen, besorg Dir die Garantiebedingungen vom Händler (evtl. besser von einem andren als Deinem Händler) bzw. direkt vom Werk. Links zu Werksadressen findest Du im Archiv.

Gruß Thomas Harward

>Hallo!
>bis zu welchem KM-Stand und Alter des Fahrzeuges kann man eine Wandlung verlangen?
>Da die Kiste (Sharan 06/2000) nur Ärger macht, habe ich die Nase voll.
>Vielleicht hat da ja Jemand schon Erfahrungen sammeln können. Würde mir sehr weiterhelfen.
>Danke und Ciao
>Gerd

#2

>Hallo!
>bis zu welchem KM-Stand und Alter des Fahrzeuges kann man eine Wandlung verlangen?
>Da die Kiste (Sharan 06/2000) nur Ärger macht, habe ich die Nase voll.
>Vielleicht hat da ja Jemand schon Erfahrungen sammeln können. Würde mir sehr weiterhelfen.
>Danke und Ciao
>Gerd

Hallo Gerd,

einen Rechtsanspruch hast Du nur, während der Garantie oder Mängel, die während der Grantie aufgetreten sind und die Garantie in Anspruch genommen wurde nicht Dauerhaft in Griff bekommen werden. Z.B. abblätternde Türinnengriffe. Du hast Deinen Sharan im Juni 2000 bekommen im November reklamierst Du die Türgriffe und bekommst auf Garantie neue. Dann haben die neuen Türgriffe wieder 6 Monate Garantie. Passiert das nun alle 5 Monate das diese Griffe abblättern, kannst Du auch nach Jahren noch die Wandlung verlangen, du mußt allerdings die Abnutzung bezahlen.

Alles andere ist dein Verhandlungsgeschickt mit dem Händler oder VW. Das die einen so wertvollen Kunden wie dich dauerhaft an die Marke binden wollen und du hier im Forum schreiben kannst was für einen dollen Service VW hat.

Gruß Uwe

#3

>einen Rechtsanspruch hast Du nur, während der Garantie oder Mängel, die während der Grantie aufgetreten sind und die Garantie in Anspruch genommen wurde nicht Dauerhaft in Griff bekommen werden. Z.B. abblätternde Türinnengriffe. Du hast Deinen Sharan im Juni 2000 bekommen im November reklamierst Du die Türgriffe und bekommst auf Garantie neue. Dann haben die neuen Türgriffe wieder 6 Monate Garantie. Passiert das nun alle 5 Monate das diese Griffe abblättern, kannst Du auch nach Jahren noch die Wandlung verlangen, du mußt allerdings die Abnutzung bezahlen.

Das stimmt so nicht. Wenn etwas auf Garantie getauscht wird, verlängert sich nicht die Garantie dieses Teils. Es bleibt die ursprüngliche Garantiezeit erhalten. Desweiteren muß man dem Händler eine angemessene Anzahl an Reparaturversuchen zugestehen. Ich glaube es sind meistens 3. Hängt auch von den AGBs ab.

Außerdem wird der Anteil der Abnutzung so hoch sein, dass es sich kaum noch lohnt zu wandeln.

Ciao Andy

#4

>Hallo!
>bis zu welchem KM-Stand und Alter des Fahrzeuges kann man eine Wandlung verlangen?
>Da die Kiste (Sharan 06/2000) nur Ärger macht, habe ich die Nase voll.
>Vielleicht hat da ja Jemand schon Erfahrungen sammeln können. Würde mir sehr weiterhelfen.
>Danke und Ciao
>Gerd

Hallo und herzliches Beileid,

wir durften 1998 unseren damaligen Passat Variant TDI wandeln, den wir 1997 gekauft hatten. Wir hatten das besondere Vergnügen, nach jedem Regen einen kleinen See im Auto zu haben. Voraussetzung war aber wie schon von anderer Seite erwähnt, dass VW 3 mal die Möglichkeit haben muss, nachzubessern, erst nach dem erfolglosen 3 maligen Nachbessern hast du einen Rechtsanspruch, aber aufpassen, du hast nur dann den Anspruch, wenn es auch immer wieder der selbe Fehler oder Defekt ist!! Wegen verschiedener Sachen kannst du nicht wandeln, offiziell halt!!

Bei uns kam nach dem 3 Male immer noch Wasser ins Auto, also war das Wandeln kein Problem, nur dir wird wie auch schon erwähnt, die Laufleistung vom bezahlten Preis abgezogen, d.h., je mehr gefahren, umso weniger Kohle!!

Wenn ich mich recht erinnere, kannst du auch das Geld bekommen und brauchst nicht nochmal einen VW nehmen. Unser Händler war im Übrigen sehr kulant, wenn du einen guten Händler hast, klappt es vielleicht, nur rechtlich müssen halt gewisse Voraussetzungen stimmen und dazu gehört eben auch, dass erst mal nur ein Neuwagen gewandelt werden kann und das heißt für dich, nur im Rahmen der gesetzlichen Garantie von einem Jahr!!!

PS: Nach dem unseligen Passat von 1997 haben wir es noch mal gewagt und einen Passat Variant TDI syncro genommen, der lief knapp 3 Jahre wie am Schnürchen, bis er vom jetzigen Sharan abgelöst wurde und der läuft auch ohne Probleme! Vielleicht kommt nach deinem Regen auch der Sonnenschein???

Sha/TDI4m/01/TÖL

#5

jeder fehler 3x nachgebessert werden. es kommt immer darauf an, welchen draht man zur werkstatt hat (wie man in den wald hineinruft, so schallt es zurück…). bei der wandlung unseres ersten sharans gab es eine häufung verschiedener defekte, welche teilweise 1x, teilweise 2x oder sogar überhaupt nicht nachgebessert wurden (da vw zum zeitpunkt des fehlerauftretens noch keine lösung parat hatte). trotz der vielen fehler und des ärgers versuchten wir immer objektiv zu bleiben und den händler/ den werkstattmeister nicht „schräg anzumachen“, denn die können imho wenig dafür, wenn das werk schlechte ware liefert. in unserem fall genügte ein brief mit auflistung der fehler und der nachbesserungsarbeiten an das vag-vertriebszentrum süd. innerhalb kürzester zeit wurde auf unbürokratischem wege der wagen gewandelt, ohne dass der sharan vor ort nochmals inspiziert wurde. ich bin überzeugt, dass die händler auch einen entsprechenden druck auf das werk ausüben können, deshalb ist man gut beraten, den händler auf „seine seite“ zu bringen (manchmal helfen da kleine „bestechungsversuche“ wunder: einen fünfer in die kaffeekasse, eine gute flasche wein für den werkstattmeister, …)
duro, galy, 04.02. 85kw tdi
>>Hallo!
>>bis zu welchem KM-Stand und Alter des Fahrzeuges kann man eine Wandlung verlangen?
>>Da die Kiste (Sharan 06/2000) nur Ärger macht, habe ich die Nase voll.
>>Vielleicht hat da ja Jemand schon Erfahrungen sammeln können. Würde mir sehr weiterhelfen.
>>Danke und Ciao
>>Gerd
>Hallo und herzliches Beileid,
>wir durften 1998 unseren damaligen Passat Variant TDI wandeln, den wir 1997 gekauft hatten. Wir hatten das besondere Vergnügen, nach jedem Regen einen kleinen See im Auto zu haben. Voraussetzung war aber wie schon von anderer Seite erwähnt, dass VW 3 mal die Möglichkeit haben muss, nachzubessern, erst nach dem erfolglosen 3 maligen Nachbessern hast du einen Rechtsanspruch, aber aufpassen, du hast nur dann den Anspruch, wenn es auch immer wieder der selbe Fehler oder Defekt ist!! Wegen verschiedener Sachen kannst du nicht wandeln, offiziell halt!!
>Bei uns kam nach dem 3 Male immer noch Wasser ins Auto, also war das Wandeln kein Problem, nur dir wird wie auch schon erwähnt, die Laufleistung vom bezahlten Preis abgezogen, d.h., je mehr gefahren, umso weniger Kohle!!
>Wenn ich mich recht erinnere, kannst du auch das Geld bekommen und brauchst nicht nochmal einen VW nehmen. Unser Händler war im Übrigen sehr kulant, wenn du einen guten Händler hast, klappt es vielleicht, nur rechtlich müssen halt gewisse Voraussetzungen stimmen und dazu gehört eben auch, dass erst mal nur ein Neuwagen gewandelt werden kann und das heißt für dich, nur im Rahmen der gesetzlichen Garantie von einem Jahr!!!
>PS: Nach dem unseligen Passat von 1997 haben wir es noch mal gewagt und einen Passat Variant TDI syncro genommen, der lief knapp 3 Jahre wie am Schnürchen, bis er vom jetzigen Sharan abgelöst wurde und der läuft auch ohne Probleme! Vielleicht kommt nach deinem Regen auch der Sonnenschein???
>Sha/TDI4m/01/TÖL

#6

>Das stimmt so nicht. Wenn etwas auf Garantie getauscht wird, verlängert sich nicht die Garantie dieses Teils. Es bleibt die ursprüngliche Garantiezeit erhalten. Desweiteren muß man dem Händler eine angemessene Anzahl an Reparaturversuchen zugestehen. Ich glaube es sind meistens 3. Hängt auch von den AGBs ab.

Also mein Zivilrechtsprof hat das genauso erklärt. Allerdings verlängert sich die Garantie nur auf die Teile, die auch wirklich getauscht, d.h. neu sind. Bei einem neuen Motor nur der Motor und nicht das Getriebe. Man kann eigentlich nich von einer Garantieverlängerung reden, sondern rechtlich bekommt man auf dieses Teil eine ganz neue Garantie.

Als nächstes ist zu beachten, das AGBs in der Regel garnicht gelten. Aussnahme sind Versandhandel und Interneteinkäufe. Denn damit AGBs gelten müssen dies offensichtlich in den Geschäftsräumen aushängen und der Verkäufer muß ausdrücklich beim Abschluß der Kaufvertrages darauf hinweisen. Der Kaufvertrag wird normalerweise geschlossen bevor ich eine Rechnung oder Auftragsbestätigung erhalte. D.h. Ich habe noch keinen Verkäufer erlebt, der mir gesagt hat: „Ich verkaufe Ihnen den Artikel für xx. Übrigens haben wir AGBs die für diesen Kauf gelten sollen“. D.h. In der Regel gilt nur BGB.

Bis 2001 war übrigens bei Gattungskäufen die Wandlung, d.h. die Nichtigerklärung des Kaufvertrages und nicht der Umtausch vor dem reparieren angesiedelt. Nach der Wandlung kam der Umtausch, Minderung und Reperatur. Im neuen Schuldrecht hat sich das geändert. Hier wurde Werkvertrag und Gattungskauf gleichgestellt. Der Verkäufer darf zunächst einmal Reparieren und wenn das keinen Erfolg hat, dann darf man zurrücktreten, umtauschen oder mindern.

Dafür hat man ja jetzt 2 Jahre Garantie, wobei im erten halben Jahr davon ausgegangen wird, daß das Teil wirklich ab Werk defekt war. (Umkehr der Beweislast)

Soweit einee kleine Einführund in der Schuldrecht. Ist alles im BGB nachzulesen, welches man bei DTV für 5€ bekommt. Eine echtlohnende Anschaffung.

Gruß Uwe

#7

>>Das stimmt so nicht. Wenn etwas auf Garantie getauscht wird, verlängert sich nicht die Garantie dieses Teils. Es bleibt die ursprüngliche Garantiezeit erhalten. Desweiteren muß man dem Händler eine angemessene Anzahl an Reparaturversuchen zugestehen. Ich glaube es sind meistens 3. Hängt auch von den AGBs ab.
>Also mein Zivilrechtsprof hat das genauso erklärt. Allerdings verlängert sich die Garantie nur auf die Teile, die auch wirklich getauscht, d.h. neu sind. Bei einem neuen Motor nur der Motor und nicht das Getriebe. Man kann eigentlich nich von einer Garantieverlängerung reden, sondern rechtlich bekommt man auf dieses Teil eine ganz neue Garantie.

Hast du vielleicht auch einen § wo man das nachlesen kann?

>Als nächstes ist zu beachten, das AGBs in der Regel garnicht gelten. Aussnahme sind Versandhandel und Interneteinkäufe. Denn damit AGBs gelten müssen dies offensichtlich in den Geschäftsräumen aushängen und der Verkäufer muß ausdrücklich beim Abschluß der Kaufvertrages darauf hinweisen. Der Kaufvertrag wird normalerweise geschlossen bevor ich eine Rechnung oder Auftragsbestätigung erhalte. D.h. Ich habe noch keinen Verkäufer erlebt, der mir gesagt hat: „Ich verkaufe Ihnen den Artikel für xx. Übrigens haben wir AGBs die für diesen Kauf gelten sollen“. D.h. In der Regel gilt nur BGB.

imho reicht es, wenn die AGBs öffentlich in den Geschäftsräumen ersichtlich sind. Spätestens beim zweiten Kauf, sind die AGBs aber normalerweise gelten die AGBs normalerweise als akzeptiert, da der Hinweis normalerweise auf der ersten Rechnung draufsteht.

Ciao Andy