#4
>Hallo!
>bis zu welchem KM-Stand und Alter des Fahrzeuges kann man eine Wandlung verlangen?
>Da die Kiste (Sharan 06/2000) nur Ärger macht, habe ich die Nase voll.
>Vielleicht hat da ja Jemand schon Erfahrungen sammeln können. Würde mir sehr weiterhelfen.
>Danke und Ciao
>Gerd
Hallo und herzliches Beileid,
wir durften 1998 unseren damaligen Passat Variant TDI wandeln, den wir 1997 gekauft hatten. Wir hatten das besondere Vergnügen, nach jedem Regen einen kleinen See im Auto zu haben. Voraussetzung war aber wie schon von anderer Seite erwähnt, dass VW 3 mal die Möglichkeit haben muss, nachzubessern, erst nach dem erfolglosen 3 maligen Nachbessern hast du einen Rechtsanspruch, aber aufpassen, du hast nur dann den Anspruch, wenn es auch immer wieder der selbe Fehler oder Defekt ist!! Wegen verschiedener Sachen kannst du nicht wandeln, offiziell halt!!
Bei uns kam nach dem 3 Male immer noch Wasser ins Auto, also war das Wandeln kein Problem, nur dir wird wie auch schon erwähnt, die Laufleistung vom bezahlten Preis abgezogen, d.h., je mehr gefahren, umso weniger Kohle!!
Wenn ich mich recht erinnere, kannst du auch das Geld bekommen und brauchst nicht nochmal einen VW nehmen. Unser Händler war im Übrigen sehr kulant, wenn du einen guten Händler hast, klappt es vielleicht, nur rechtlich müssen halt gewisse Voraussetzungen stimmen und dazu gehört eben auch, dass erst mal nur ein Neuwagen gewandelt werden kann und das heißt für dich, nur im Rahmen der gesetzlichen Garantie von einem Jahr!!!
PS: Nach dem unseligen Passat von 1997 haben wir es noch mal gewagt und einen Passat Variant TDI syncro genommen, der lief knapp 3 Jahre wie am Schnürchen, bis er vom jetzigen Sharan abgelöst wurde und der läuft auch ohne Probleme! Vielleicht kommt nach deinem Regen auch der Sonnenschein???
Sha/TDI4m/01/TÖL