Wandlung

Geschrieben von Harry am 25. Februar 2002 18:57:59
Wonach wird bei einer Wandlung, die Nutzungspauschale festgelegt?
Oder ist die von VW festgelegt?

#1

Geschrieben von duro am 26. Februar 2002 14:41:28
Wonach wird bei einer Wandlung, die Nutzungspauschale festgelegt?
Oder ist die von VW festgelegt?
der wert wird nicht von vw festgelegt, vielmehr gibt es hierzu einschlägige gerichtsentscheide in deutschland, wie die konditionen bei einer kfz-wandlung sind.
bei meinem sharan (wandlung in 97, nach 1 jahr nutzung und 30 km) musste ich ca. 0,6 % des neuwagenpreises je gefahrene 1000 km bezahlen.

#2

Geschrieben von Uwe am 27. Februar 2002 18:18:08
Werden bei der Wandlung auch die Überführungskosten zum Gesamtpreis des Neufahrzeugs mitgezählt?
Gruß Uwe

#3

Geschrieben von duro am 27. Februar 2002 21:17:34
Werden bei der Wandlung auch die Überführungskosten zum Gesamtpreis des Neufahrzeugs mitgezählt?
Gruß Uwe
ich habe nochmal in den alten unterlagen geblättert:
die nutzung berechnete sich exakt aus dem kaufpreis x 0.6% je 1000 gefahrene kilometer. als kaufpreis wurde der ausgehandelte und auf dem kaufvertrag festgehaltene „hauspreis“ eingesetzt. und dieser hauspreis seinerseits bestand aus listenpreis + überführung - rabatt! diese 0.6% je 1000 km stimmen übrigens ziemlich gut mit dem tatsächlichen wertverlust überein, wenn man den wagen „ohne mängel“ als gebrauchten verkaufen würde.
übrigens habe ich unseren sharan dann wieder als „ganz normalen“ gebrauchten unter den vielen anderen auf dem hof unseres händlers entdeckt. das fahrzeug ist durch die wandlung aber bestimmt nicht besser geworden…
ob sich der gebrauchtwagenkäufer wohl lange über diesen günstigen jahreswagen freuen konnte?