Laut Deinem Fz-Schein ist die zul. Achslast 1500Kg. Das bedeutet es müssten bei Dir Reifen eingetragen sein die z.B 195/65 R15 98 T lauten. Die 98 steht für dieTragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) 98=750kg. Dementsprechend sind die Reifen auszuwählen.
Schau mal bei den Eingetragenen Reifengrößen im Fz-Schein nach der Tragfähigkeitskennziffer, diese ist ausschlaggebend.
…per Definitionem müßte Wolfgang recht haben, jedoch würde ich ganz einfach mal den Hersteller anrufen/mailen um Klarheit zu schaffen, weil mit " ich denke so oder so" wird beim TÜV oder der Rennleitung nicht ziehen, abgesehen vom eventuellen Reifenplatzer wg Überladung (häufigste Unfallursache!!!) und anschließendem Versicherungsterror…
Also wenn ich micht nicht irre, werden Achsen unter einem Meter Abstand (müsste hier der Fall sein) als eine Achse Angesehen deshalb auch zul Achslast 1500Kg. Wenn sie als zwei Achsen gerechnet werden, dann würde sich das zGG auf beide verteilen und somit eine zul. Achslast von 750Kg eingetragen sein.
Es stehen aber nicht 2 Reifen sondern so wie bei einer Zwillingsbereifung 4 Reifen zum Tragen des Gewichts zur Verfügung womit jeder Reifen nur 1/4 der Achslast tragen muss
was sagt denn die Zulassung des Wohnwagens dazu aus? Dort müsste doch klar definiert sein, welche Reifen gefordert werden.
Abgesehen davon: gleichmäßig zu 25 % dürfte sich die Last ohnehin nicht verteilen. Man tut gut daran, eine gewisse Sicherheitsreserve mit einzurechnen. Wir kennen alle das Problem sowohl des Überladens als auch der ungleichmäßigen Beladung .
Ich kann zwar zur rechtlichen Reifenfrage nix beitragen, aber aus meiner persönllichen Erfahrung mit meinem Tandemtrailer fürs Motorboot kann ich nur sagen, dass die Last auf vorderer/hinterer Achse (die ja wie schon erwähnt als eine gilt) keineswegs gleich ist. Alleine die höhe der Anhängekupplung bei unterschiedlichen Autos wenn der Hänger nicht 100% waagrecht ist wirkt sich schon so weit aus, dass ich keinesfalls die Formel HZGG/4 als Reifentraglast befürworten kann.
Im Archiv eines anderen Forums tauchte diese Frage auch mal auf. Dort hatte sich jemand mit dem TÜV in Verbindung gesetzt; es ging um einen Tandemachser mit 1500 kg zGG. Der TÜV hatte einen 76er Lastindex pro Reifen gefordert (das wären 400 kg).
Also deutet das doch auf die Faustregel Gesamtgewicht durch 4 zzgl. Sicherheitsreserve hin. Hier sollte man dann einfach auch mal schauen, ob nicht Reifen mit „gängigem“ , in der Regel höheren LI billiger sind als der (in diesem Falle) geforderte 76er LI. Dann wäre auch ausreichend Reserve da, um den von Merlin beschriebenen Unwägbarkeiten wirksam vorzubeugen.
Genau so stimmt es. Mein WW hat ja auch Doppelachse und 1500 kg. Ich weiß jetzt zwar nicht die Reifengröße auswendig, aber ich brauche mich nicht um den Lastindex zu kümmern weil die gängigen PKW-Reifen weit darüber liegen und ich somit ausreichend Reserve habe. Ein No-Name-Reifen für mein WW kostet um die 20 Euro.