Unterbodenbeleuchtung

Bevor ich nun beim Tüv anfrage, meine Frage an euch „Allweisen“.

LED`S in Stoßstange oder Schweller, ist hier die Montage nur für Showzwecke erlaubt oder darf man die Montieren aber nur für Showzwecke verwenden smilie_denk_07.gif

Lg Gerd

#1

Mal deine Worte hier hereinkopiert.

Könnt ihr die Dicken nicht mal in Ruhe lassen ??? icon_mrgreen.gif icon_mrgreen.gif icon_mrgreen.gif

Also unter den Boden, „darfste“ in Deutschenlande nix zum scheinen bringen. Was ich aber in Dubai oft gesehen habe, ist das der Türspalt unten beleuchtet is

Schau dir das

Mal an

Ich hatte vor an jedem Schweller ein UProfil mit fünf dieser Ultrahellen LED (die ich im Spiegel habe)zu befestigen.

gedacht war ein U Profil, fünf Löcher rein, die leds mit Silikon oder Harz eingesetzt und dann unter den Schweller.

Kabel nach innen und eine Konstantstromquelle dran, weil die LED schon ein wenig mehr brauchen.

Anschliessen werde ich das an die Innenbeleuchtung, so das sie nur leuchten, wenn die ZV den Wagen öffnet, bis die Zündung an ist, dann geht auch die Beleuchtung wieder aus.

Aussehen wird es am Boden, wie bei Brabus 5 Lichtpunkte.

Kosten sind Minimal, die LED bekomme ich in China, die Stromquelle mache ich selber und das Aluprofil werde ich wahrscheinlich bei OBI suchen müssen.

Also veranschlage ich mal pro Leiste MAX 15€ wenn nicht weniger.

Und da zur Befestigung nicht viel gebraucht wird, lässt es sich such wieder entfernen und die entstandenen Löcher schliessen.

Natürlich, kann man zu Showzwecken auch noch einen extra Schalter installieren.

#2

Also für Show zwecke meine ich mal gelesen zu habe ist das doch bestimmt ok smilie_denk_07.gif

Naja, ist ja bei mir auch nur für Unterbodenrep. gedacht. sonst sieht man ja nix icon_mrgreen.gif

#3

Hmmm, was machst du wenn du in eine Kontrolle kommst?

Was dran ist muss gehen und wenn es dann noch BLAU ist bekommst du wahrscheinlich ein Problem.

Ich bin da eher für die unsichtbare Variante.

#4

Die sieht man ja nur wenn sie an sind oder wenn Mann sich unter die Stoßstange legt.

Eingebohrt sind die in der alten Schürze und die neue Schürze (die da drüber liegt) verdeckt die LED´s

#5

Ok…hat sich alles für uns erledigt icon_evil.gif wenn ihr euch das mal durchlest.

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht „retten“, indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

#6

Das hier ist auch nicht schlecht.

Andere lichttechnische Einrichtungen, wie zum Beispiel Unterbodenbeleuchtung, hinter den Scheiben des Innenraums angebrachte Christbäume, Leuchtdioden, Namensschriftzüge oder ähnliches sind nicht zugelassen.

Jedoch dürfte beispielsweise eine nachträglich angebaute Trittstufenbeleuchtung mit Bauartgenehmigung verwendet werden, sofern sie fachmännisch und vorschriftengemäß montiert wurde. Um eine ordnungsgemäße Schaltung und vorschriftenkonforme Funktionsfähigkeit sicher zu stellen, empfiehlt sich hierbei immer eine Beratung im Vorfeld und dann die Abnahme durch einen Sachverständigen, z.B. des TÜV.

Quelle: www.tuev-nord.de/21761.asp

#7

Hmm aber grosse Firmen bekommen ein o.K

Alles eine Frage der Zeit, mit den ZFL war es nicht anders.

Früher musste ich eine Schaltung verbauen, die das miteinander Leuchten von Nebelscheinwerfern mit dem Fernlicht untersagte. Heute kräht da kein Hahn mehr nach.

Und was soll das, wenn das Licht aus der Türe kommt, oder unter dem Rahmen, das sind 10 cm Höhenunterschied.

Jedenfalls ist auch das möglich, ich weiss nur nicht wie viel Platz bei geschlossener Türe zum Rahmen besteht.

Eine Trittstufenbeleuchtung hab ich hinten schon verbaut, dass geht bei unseren Fahrzeugen sehr gut in die Bodenblende die den Teppichabschluss macht, de Anschluss ist dann an der Fußbodenbeleuchtung hinten.

Kommt Abends sehr gut und jeder will es haben.

#8

Übrigens irgendwie widersprüchlich.

Es werden Fahrzeuge mit Vorfeldbeleichtung angeboten.