hatte am vergangenen Freitag einen Unfall mit meinem Galaxy TDI BJ 09/1999 (Modell Trend).
Schaden: Auffahrunfall hinten rechts, d.h. Kotflügel hinten rechts und beide rechten Türen stark beschädigt.
Nun frage ich mich, wie ich weiter vorgehe:
Das Gutachten ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 5800 EUR, die Kosten der Reparatur betragen knapp unter 130% des Wiederbeschaffungswertes und liegen bei 7400 EUR.
Nun habe ich 3 Möglichkeiten und bin unsicher was die beste in Anbetracht des Fahrzeugalters ist:
Komplettreparatur für 7400 EUR
Nur das nötigste reparieren lassen bzw. tlw. selber machen: Versicherung zahlt dann aber sicher keine 130%, sondern nur den Wiederbeschaffungswert-Restwert=5800-2500=3300 EUR. Davon wird ja üblicherweise noch die MWst und Verbringung zur Lackierung abgezogen. Die Frage ist, ob unterm Strich nach der Reparatur noch was für mich bleibt.
Auto verkaufen und neues AUto kaufen, auch da zahlt Versicherung nur 3300EUR - MWst und Verbringung zur Lackierung etc. Habe aber eigentlich im Moment kein Geld um ein Auto>8000 EUR Kaufpreis zu kaufen
Wenn nein, hat der Gutachter eine Reparaturfreigabe gegeben?
Wie wurde der Restwert ermittelt, Restwertbörse?
Steht alles im Gutachten drin
Ich würde den Schaden in einer reinen Karosseriewerkstatt unter Verwendung von Gebrauchtteilen instandsetzen, Türen gibt es zuhauf, und ob das Seitenteil neu muss oder nicht könnte man durch ein Foto vom Schaden vielleicht eher beurteilen können
Es gibt auch noch Möglichkeit 4, Du gibst das Auto für die 2500 Euro einem genannten Restwertaufkäufer und kassierst den Rest von der Versicherung und holst dir ein ganz anderes Auto
Vieleicht gibt es auf dem freien markt auch noch mehr für das Auto da es ja ein TDI ist
Aber wie gesagt, Fotos vom Schaden würden das ganze etwas erhellen
Ich hatte letztes Jahr nen ähnlichen Unfall, hab meinen Galy damals an nen Restwerhändler verkloppt.
Musste aber im Preis nochmal 500 € nachgeben, da der Gutachter bei der Restwertermittlung ein paar Vorschäden übersehen hatte, weil er dachte, ich lasse den Wagen beim Ford reparieren (die hatten auch den Gutachter bestellt).
Hab den Wagen trotzdem abgegeben (mach ich nie wieder, in Zukunft nur noch über 321, da hätte ich locker noch 1500€ mehr bekommen).
Mir von privat nen besser ausgestatteten unfallfreien Sharan geholt (nach 3 Monate abwarten und suchen allerdings). Trotz der Reperaturen, die ich machen lassen hab (Bremsbeläge vo., Klimaservice) gegenüber behalten des Altwagens noch ca. 1200€ gut gemacht.
Also, das Seitenteil ist total zerdrückt worden mit der vollen Wucht eines 7,5 Tonners bei ca. 60 KMH AUfprallgeschwindigkeit. Das kann man nicht mehr richten.
Der Gutachter hat mich gefragt, ob ich das Auto behalten möchte und hat die 130 % Regelung angewendet. Da gilt aber:
Nach dem Urteil des BGH vom 15.02.2005 (NJW 2005, S. 1108) hat der Geschädigte den Anspruch auf Zuschlag von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert aber nur, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wurde, wie ihn der Gutachter zur Grundlage seiner Schätzung gemacht hat. Wird das KFZ daher nur teilweise oder schlecht repariert hat der Geschädigte keinen Anspruch.
D.h. da ist nichts mit Gebrauchtteilen etc. Die Freigabe ist erteilt und es ist auch eine Werkstatt vorhanden, die mit dem Gutachter die Berechnung gemacht hat. D.h. wenn ich den Schaden reparieren lasse, wird auch genau so repariert bzw. muss ja (Schön, dann wäre ich zumindest mal die rostigen Stellen ader Klappe los)
Verkaufe ich es bei 1 2 3 bekomme ich eben die 3300 EUR und lande dann vielleicht bei ca. 5800 EUR Erlös. Die Frage ist: Bekomme ich dafür ein besseres AUto??? Meinen Galaxy kenne ich halt und ich habe mit dem großes Glück: 205 TKM ohne große Probleme und bei einem gebrauchten für 5800 EUR bekomme ich sicher keinen größeren Gegenwert und weiß nicht, was mich da evtl. an Problemen und Mängel erwartet, die ich bisher nicht hatte. Außerem müsste ich da auch länger suchen und ich habe 3 Kinder und brauche das Auto fast jeden Tag und kann keine 3 Monate darauf verzichten.
Hätte ich jetzt mal sagen wir 3000 EUR noch auf der Bank rumliegen die ich nicht brauche, wäre das was anderes, denn für gut 8000-9000 EUR bekommt man schon einen 2er SGA mit weniger Kilometer, aber das Geld liegt leider nicht rum.
Ich würde hier nicht selber mit der Versicherung arbeiten!
Geh zum Fachanwalt für Verkehrsrecht, lass Dich beraten von dem!
Der wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, egal wie Du Dich entscheidest!
Der wird Dir auch bestätigen, dass das abziehen der Verbringunskosten so wie der evtl anfallende Teileaufschlag bei Fiktiver Abrechnung nichts abgezogen werden dürfen von der Versicherung!
Hier gibt es im Schadenfall so viele Stolperfallen, dass eine Schadenregulierung ohne Anwalt schon fast fahrlässig ist!
Ab zum Fachanwalt (bitte kein bekannter Familien- oder Erbrechtanwalt oder so ein Humbug! )
habe ich gestern schon veranlasst bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Dort hatte ich schon andere Fälle und war immer super zufrieden.
Dort habe ich heute Termin.
Habe aber schon mal auf diversen Börsen gechaut. Ein vergleichbarer Galaxy kosten ca. 4000-5000 EUR .
Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, ich nehme nur das Geld und behalte das Auto, bekomme ich ca. 3000 EUR und ich denke, auch wenn mit 7400 EUR sehr hoch zu meinem Vorteil kalkuliert wurde, dass für ca. 2000 EUR eine Reparatur nicht wirklich drin ist. Vor allem bleibt mir kaum was übrig und ich habe ein provis. rep. AUto. Im anderen Fall bleibt mir auch nichts, habe aber ein fachmännisch rep. AUto.
Das werde ich heute mal mit meinem Anwalt durchrechnen.
Vielleicht solltest Du vorher mal zu einer guten freien Werkstatt fahren und Dir einen Kostenvoranschlag für die Variante der preiswertesten Reparatur geben lassen!
Und denen nichts davon sagen das Du Kohle von einer Versicherung bekommst sondern selbst Schuld am Unfall warst
Du wirst Dich nämlich wundern wie die Spannen liegen im Karosserie Bereich, mein Bruder hat sein Audi Cabrio mit Heckschaden lt. Gutachten 7000 Euro Schaden für 3000 Euro sauber und fachgerecht instandsetzen lassen, und der Rest ging in die Studentenkasse
Die Werkstatt darf nur nichts davon wissen das eine Versicherung im Spiel ist, dann kalkulieren die hoch
Den Schaden selbst dürfte man mit Gebrauchtteilen für maximal 2000 Euro wieder hinbiegen, ist doch nicht so schlimm, im Gutachten wird immer alles reingerechnet und Instandsetzung mit Neuteilen berücksichtigt.
Ich würde das ganze erstmal grob ausbeulen, neues Rücklicht rein und in Ruhe alles überdenken
also, die Werkstatt die im Gutachten steht ist eine freie Werkstatt. Die gehört dem „Kumpel“ des Werkstattmeisters meines Vertrauens. Der Gutachter ist aber ein DEKRA-Gutachter.
Ich denke auch, für 2000 EUR kriegt man das hin, aber da bleiben vielleicht mit viel Glück 1000 EUR bei mir hängen, denn der maximale Reparaturbetrag lt. Gutachten (100%) liegt bei um die 3000 EUR. Deswegen frage ich mich halt: Wieso Gebrauchtteile nehmen, wenn die gegnerische Versicherung eine „Luxus“-Reparatur in Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes bezahlt? ich könnte ja den Galaxy noch locker 4-5 Jahre fahren.
Ach ja, noch ein Hinweis: Wenn man diese 130% Regelung nutzt, muss man das AUto noch mind. 6 Monate fahren und dann nachweisen!
Nur nochmal zur Aufklärung: Dien 7400 EUR bekomme ich ja nur, wenn ich alles fachgerecht reparieren lasse UND NUR DANN, weil der Schaden bei 130% liegt. Der Gutachter kann KEINE Reparatur z.B. für 5800 EUR kalkulieren (100% Wert), sonst hätte ich das so machen können: 5800 EUR nehmen, für 2000 reparieren und 2800 in die Portokasse.
Einen KV musst du dir in einer Werkstatt machen lassen die von dem Versicherungsschaden überhaupt nichts weiss
Es ist auch eine Unart von Versicherungen gleich nach dem Restwertmodell abzurechnen, aber ich bezweifle das dieses rechtlich haltbar ist.
Deshalb mein Vorschlag, provisorisch instandsetzen so das der Galaxy verkehrssicher ist und dann den Anwalt das meiste rausholen lassen
Und eine Luxusinstandsetzung wirst Du für die 7400 Euro auch nicht bekommen, der einzige Unterschied ist das die Türen Neuteile sind die auch nicht länger halten müssen als Gebrauchtteile die gut konserviert sind, und das war es, die Werkstatt wird nur einen satten Gewinn einstreichen, das heisst für intern gerechnete 2002 - 2500 Euro reparieren und die 7400 Euro kassieren, so läuft das nämlich ab und deshalb hilft dir der Kumpel bzw dessen Werkstatt auch bei allem denn die machen den Reibach dabei
Glaub es mir, und ich denke Neo als Fachmann wird das ganze bestätigen, ich kenne diese Praktiken schon seit über 20 Jahren
war heute bei meinen Anwalt, Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht. Den hab ich schon lange und der hat schon Einiges in anderen Fällen rausgeholt.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Das Gutachten sagt aus, dass 130% übernommen werden. Sicherlich für mich von Vorteil, auch von Vorteil für die Werkstatt, so mein Anwalt. Er schließt auch nicht aus, dass die sich kennen und nicht das erste Geschäft ist. DEKRA sei generell sehr versicherungsfreundlich, in meinem Fall nicht, eher werkstattfreundlich.
Ich kann also das Auto für 7400 reparieren lassen oder die 3300 EUR nehmen und das Auto bei 1,2,3 oder Restwertbörse verkaufen. Mehr als 3300 EUR würde die Versicherung nicht zahlen, ohne dass eine Reparatur durchgeführt werden muss (Wiederbeschaffungswert-Restwert).
ABER: Er bezweifelt, dass die Reparatur für unter 3000 EUR vernünftig zu bekommen ist und dann würden mir demnach im Extremfall vielleicht 300 EUR für die Studentenkasse bleiben. Ich solle eher mit der Werkstatt Zusatzleistungen aushandeln, sofern noch andere Dinge kaputt sind.
Das hab ich getan. Ich bekomme nun noch 1 anderen "Vor"schaden, den der Gutachter nicht gesehen hat, repariert, den defekten Kabelbaum der Heckklappe instand gesetzt und evtl. noch andere Dinge…klärt sich Morgen.
Wegen vielleicht mal 300-500 EUR Ersparnis möchte ich es mir auch nicht mit der Werkstatt meines Vertrauens verscherzen, denn die findet man nicht oft (und ich hatte schon so einige Werkstätten, die mir Dinge rep. wollten die gar nicht kaputt waren).
Ich war nie ein Anhänger von Juristen, aber nach einem Unfall mit einem Taxifahrer habe ich die Geduld verloren.Mir wurden nur linke Machenschaften vorgeschlagen, um seine Kosten niedrig zu halten.
Ich habe dann zum ersten Mal einen Fachanwalt eingeschaltet und alles ging wie von selbst zu meinen Gunsten aus.
Bei zwei weiteren unverschuldeten Blechschäden war der erste Weg zum Anwalt mit Unterschrift zur Handlungsvollmacht.
In deinem Fall ist die Sache finanziell etwas an der Grenze.
Aber hier bist du mit Anwaltsberatung auch auf der sicheren Seite.
war gestern in der Werkstatt, ein Fachbetrieb für Lackier- und Karosseriearbeiten, um den Umfang der zu bestellenden Teile festzulegen.
Er hat gleich von sich aus angeboten, dass er den Kotflügel vorne (leicht verkratzt) instandsetzt und neu lackiert, das gleiche auch am Spiegel (der war auch verkratzt und mit Lackstift verschmiert noch vom Vorbesitzer). Außerdem bekomme ich noch en Kabelbaum instandgesetzt und noch ein paar andere nicht ganz so bedeutende Sachen.
D.h. das was ich aufgrund anwaltlicher Empfehlung raushandeln wollte, wurde mir schon direkt angeboten, sicher weil der Gewinn so groß ist
Nachdem ich beim Stöbern in div. Internetportalen SGAs mit tlw. deutlich um die 400.000 KM gefunden habe, werde ich meinen SGA auch noch mit gutem Gewissen ein paar Jahre fahren können.