ich hätte eine frage, wenn im zulassungsschein 5 sitze eingetragen sind, und man 6 oder 7 verwendet, muss man das typisieren lassen?
(vielleicht weiss das jemand, wie das in österreich so ist).
eigentlich ist ja kein umbau AM auto, sondern das auto ist ja eh dafür vorgesehen, 7 sitze aufzunehmen. ich kanns nicht ganz verstehen, wenn man das wirklich machen muss.
aber gehört hab ich das schon und möchts gern wissen
hast du deinen Fahrzeugschein schon genau durchgelesen. Bei manchen Autos taucht im Textbereich unter den technischen Daten die Erweiterung auf, dass auch 6 und 7 Sitze zulässig (ist glaube ich Punkt 12) sind (war zumindest bei meinem alten Galaxy so)
soviel ich weiss, ist das verbindlich, was im Zulassungsschein steht. Die Polizei wird wahrscheinlich keine Schwierigkeiten machen, aber für die zusätzlichen Personen besteht m.E. kein Versicherungsschutz (Insassenversicherung). Ich würde mit dem Versicherungsmakler darüber sprechen, um hier Klarheit zu schaffen.
verstehe ich auch nicht so recht. In meinem 97er Sharan habe ich werksseitig 7 Sitze bestellt und auch bekommen, eingetragen sind aber auch nur 5 ohne jegliche Erweiterung oder Zusätze.
Im A6 eines Bekannten sitzt als Extraausstattung eine Kindersitzbank drinnen ( in der Ladefläche Rücken an Rücken mit der hinteren Sitzbank) Bei ihm sind aber auch nur 5 Sitzplätze eingetragen.
Ich meine mal irgendwo gelesen zuhaben, es können soviele Mitfahrer mitgenommen werden, wie sitzend im Auto Platz haben, selbst unabhängig der Anzahl der Gurte bzw. eingetragenen Sitzplätze… allerdings nur bis max. 8 incl. Fahrer, darüber ist der Personenbeförderungsschein nötig.
Ohne Gurt darf auf jeden Fall keiner sitzen (höchstens eventeull gegen die Fahrtrichtung, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher)
Wenn ein Fahrzeug nur für 5 Personen zugelassen ist darfst Du auch nur 5 Personen damit transportieren.
Früher gab es zumindest bei uns in Ö eine Regelung dass Kinder bis 12 Jahre nur halb zählen, aber dass war vor der Einführung der Gurtpflicht für die hinteren Sitzplätze
Ich habe meinen mit 5 Sitzplätzen gekauft aber darum gebeten ihn als 7-Sitzer typisieren zu lassen und jetzt steht bei mir im Typenschein „Wurde als 7-Sitzer ausgeliefert“ und in der Zulassung „Sitzplätze (ohne Fahrer) 1.Reihe: 1, 2.Reihe: 3, 3.Reihe: 2“
War also gestern zum Nachfragen beim TÜV. Der Prüfer meinte, der 6. und 7. Sitz müsse nicht extra eingetragen werden. Man darf soviele Mitfahrer mitnehmen, wie geeignete Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind. Im Klartext, die SGA haben 7 Gurte fest eingebaut, dementsprechend dürfen auch 7 Mann (Frauen, Kinder etc.) mitfahren. Es gibt dabei keinerlei Probleme mit Versicherung / Polizei etc. Es dürfen aber nur die Originalsitze und -befestigungen verwendet werden, weil diese durch das angebrachte Gurtschloß Teil der Rückhaltevorrichtung sind.
Meine im vorhergehenden Beitrag angesprochene „unbegrenzte Mitfahrerzahl“ stammt tatsächlich aus der Zeit vor der Anschnallpflicht! Solange diese Pflicht nicht bestand durften soviele Leute mitfahren, wie ins Auto gepaßt haben, selbst wenn sie auf der Hutablage lagen. Auf den Rücksitzen gibt es die Anschnallpflicht im Verhältnis gesehen noch garnicht soooo lange.