TÜV. sämtliche Sitze vorführen (7-Sitzer)..??

#20

Grundsätzlich hast Du Recht.
Man kann ja auch nicht ohne Auto zum TÜV gehen, die Plakette verlangen und sagen, dass man die nächsten 2 Jahre das Auto nicht fährt. Eine tatsächliche Inaugenscheinnahme also überflüssig ist.

Anderseits sind viele Besitzer eines SGA gar nicht im Besitz der vollen Bestuhlung. Insofern wäre das Verlangen des Prüfers unangemessen.

#21

Ich fahre meinen Galaxy in der Regel als Zweisitzer. Ich kann mich gar nicht mehr erinnern wie das bei TüV war. Ich glaube das war auch der Zustand bei der Vorführung und der Prüfer hat kein Wort darüber verloren…

#22

Da man die Sitze beim SGA ohne Werkzeug entfernen kann, ist das in dem Fall (meiner Meinung nach) etwas anderes als bei anderen Fahrzeugen.
An anderen Fahrzeugen z.B. kann man die Sitze erst entfernen, indem man die Schrauben an der Konsole löst und entfernt.
Aber hier entriegele ich ja nur die Sitze und kann diese dann umsetzen oder entfernen.

Ansonsten würde ich halt in die dritte Sitzreihe ein paar sperrige Gegenstände einladen und so zum Tüv fahren.

Hatte schon mal bei einem A4 die Rücksitzbank ausgebaut,
um insgesamt mehr Platz zu haben.
Dann hatte ich eine umfangreiche Angelausrüstung eingeladen,
mit allem Drum und Dran und bin so mit der Karre über den Tüv gekommen.

Hier wurden keine Sitzplätze gestrichen :slight_smile:

#23

Da merke ich erst, was für einen Massel ich bisher hatte. Ich hatte nämlich nur 6 Sitze, laut Fahrzeugbrief war der Gali aber nur für 5 oder 7 Sitze zugelassen. Trotzdem stand’s nie auf der Mängelliste (die aufgrund anderer Kleinigkeiten eh meist schon voll war :wink: )

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#24

Fehlt nur noch,daß…wenn ich in eine Verkehrskontrolle mit meinen nur 2 Sitzen Fahrer/Beifahrer komme…der Beamte mir sagt "Sorry,aber Ihre Allgemeine Betriebserlaubnis ist erloschen! :hammer:

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#25

Hallo
War jetzt erst bei der Dekra und den haben 5 Sitze ausgereicht

#26

Jetzt wird’s aber hinten höher als vorn.
Als nächstes verlangt der Prüfer noch die Montage einer AHK, denn die Anhängelast steht ja auch im Schein, wenn kein Haken dran ist…
Bin nächste Woche bei den Jungs in Blau, vermutlich als 2-Sitzer, mal sehen, was die sprechen…

#27

Der TÜV Prüfer hat ein Sitz ab !!!

Den hätte ich gleich gefragt ob Du denn auch den Tank mit der vorgesehen Menge an Treibstoff füllen muss?
Sonst könnte er ja nicht positiv feststellen ob der Tank auch wirklich überall dicht ist.

#28

im Septemper 2012 war ich in Wien beim Öamtc bei der jährlichen §57A Überprüfung, da wurde mir bemängelt, das nur 5 Sitze (anstatt 7 Sitze vorhanden sind).
Ich zeigte in den Zulassungsschein, da stand unter Anmerkungen: Kfz. wurde mit 5 Sitzen ausgeliefert.
Seine Antwort war nur: „Is äh net so wichtig, Pickerl kriegts äh“!
Mir kostete das einen Lacher!
Er war halt zu faul einen neuen Prüfbericht auszudrucken!!! 8)

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#29

Druckprüfung nicht vergessen!

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#30

Hallo an alle

Für die (unbelehrbaren) TÜV-Prüfer:
In der Bedienungsanleitung (beim Galaxy ab Seite 124) sind alle möglichen und erlaubten Sitzkombinationen zu finden.
Das geht vom Zwei- bis zum Sechs-/Siebensitzer (ausstattungsabhängig).

Grüße,
Gerhard

#31

wie gesagt, 7 Sitze eingetragen, aber mit Zusatz das es max. ist… schaut bei euch mal rein…

#32

Bezueglich Sitze herrschen ja teilweise wilde Regeln.
Meinen englischen T3 habe ich mit 1 Sitzen gekauft.
3-4-4 Kombination allerdings waren die 4Sitzereihen nicht VW Fertigung.
Trotzdem legal mit normalen Fuehrenschein 3 fahrbar, sogar mit meinem Deutschen den ich nie hab umschreiben lassen. Und das nicht nur in England sondern auch legal in Deutschland da es eine britische Zulassung hat mit 11 Sitzen.
Ich habe die aber rausgeschmissen und mein Kumpel hier hat eine grosse Familie. Der hat einen T4 VR6 Lang von 1999 mit serienmaessig 10 Sitzen r(Richtig fette breite VW orginal Formsitzbaenke hinten. Das Fahrzeug hat zwei Schiebetueren, ist aber kein Shuttle sondern echte Caravelle.
Vorne sind zwei Capitaenstuehle mit Lehnen, danach gehts 3er Sitsbank, 2er Sitsbank, 3er Sitsbank. Letztes Jahr musste er den Beifahrercaptainsstuhl durch einen Doppelsitz austauschen. Hat er eintragen lassen. Er hat die Zulassungsstelle angerufen, gesagt dass er jetzt einen Sitz mehr drin hat. Die haben dann einen neuen Fahrzeugschein zugesendet wo 11 Sitze drinstehen. Natuerlich ist sowas kostenlos.

Abgesehen davon darf man hier mit dem alten 3er Fuehrerschein sogar groessere Busse fahren mit mehr Sitzen solange dies unkommerziell geschieht.

Mit einer Deutschen Zulassung braucht man glaube ich immer einen Personenbefoerderungsschein wenn man ueber 8 Passagiere hat.

Uebrigens liefern Mercedes, BMW, Audi auf Wunsch Ihre Kombimodelle als 7Sitzer aus. Haeufig sind die komplett im Boden versenkbar. Ich mags eigentlich nicht aber fuer den seltenen Fall wo Oma und Opa mitfahren wollen koennen die Knirpse auch mal hinten sitzen. Durch die Versenkmulde haben die auch nicht die Kniee unter dem Kinn.

Hier zur Verdeutlichung ein Bild von dem E320 V6 Elegance den meine Frau vor ca 11 Jahren fuhr. Sogar die Ausklappsitze waren Leder.

819e98b3f69244d8ada6d13d97108654.jpg

Irgendwie habe ich im Gefuehl sowas wurde in Deutschland, selbst ueber Aufpreisliste nicht angeboten.

#33

Spracheinstellung für den Browser und/oder Betriebssystem verkehrt. Sofort PC abschalten und Führerschein machen sowie Betriebsgenehmigung beantragen.
Nicht vergessen danach noch beim TÜV oder Dekra vorzuführen. :schenkelklopfer:

#34

Das gab es bei Daimler ab dem W123 im T-Modell ab Werk zu bestellen, bei VW im Passat 32B und 35i als Zusatzsitzba
nk zum einschrauben und ab Werk als 7-Sitzer in jedem Variant eingetragen

Auch diverse Audi Avant Modelle hatten diese Ausrüstung

#35

Ich war vor zwei Wochen beim Tüv. Die Anzahl der Sitze hat ihn nicht interessiert. Dafür hat er die Bremsleitung berechtigterweise bemängelt. Was er aber auch als geringen Mangel mit draufgenommen hat war m.M nach ein Witz: fehlende Radmutternabdeckung! #-o
Mal davon abgesehen, daß der SGA keine Radmuttern hat, sind die Radschrauben ja in der Stahlfelge versenkt. Naja, bekommt er halt schicke Opel-Radkappen zur Nachprüfung drauf. :lol:

#36

Meiner soll morgen zur HU … Soll ich die Zierblenden da wirklich vorher drauf machen …? Ok, bevor der Knecht mir das auf den Zettel schreibt. Ist ja nur ein Handgriff / Rad. *Kopfschüttel* Man fasst es nicht!

#37

Das mit der fehlenden Radmutternabdeckung als erheblichen Mangel kenne ich aus den 80er Jahren, damals hatten viele Autos eine Mittenabdeckung und einzelne für jede Radschraube, fehlten die gab es „erheblich“

Aber irgendwann hat das keinen mehr interessiert, wenn das ein Mangel sein soll dann könnte die Polizei aber viele Mängelkarten ausfüllen bei so vielen Autos die mit schwarzen Stahlfelgen ohne Radkappe rumfahren

Ist auch einfach nur krank, ich würde die Radkappen weglassen bei der Nachkontrolle, aber ins Auto packen

#38

Na aber sicher. Zumindest Mercedes bietet das in der E-Klasse schon seit Ewigkeiten an. Das gab es schon für den W123 und in der vier Jahre alten E-Klasse meines Kumpels ist es auch drin.
Edit sagt: Schau mal hier www.autobild.de/artikel/fahrbericht-mercedes-e-klasse-t-modell-991378.html … knapp 1000,- Aufpreis

#39

Danke, da habe ich mich vertan.
Ich habe das eben nie in Deutschland gesehen und gehoert. Selbst nicht in den Mitte bis Ende 70igern wo ich mich doch als Teenager besonders fuer Autos interessierte und der 123 das aktuelle Mercedes Modell war. Aber eben nur fuer Taxifahrer, Rentner oder Bauern :smiley:
Vermutlich sind die aber nur erheblich selterner in Deutschland als in England. Letztendlich wird das hier mehr benoetigt, da hier Familien im Durchschnitt erheblich groesser sind.
nun muss ich wenigstens nicht „ganz“ doof sterben \\:D/