Hi @ll, wenn man schon die Hoffnung hat, dass mal wieder was Unsinniges abgeschafft wird, wie die Rückdatierung beim TÜV kommt solche Meldung (Auf nachfrage beim TÜV bestätigt.) Zitat: Die Reform der Hauptuntersuchung (HU) verzögert sich und wird doch nicht, wie vorgesehen, diesen April umgesetzt. Einer Pressemeldung des TÜV Süd zufolge gibt es bei der Novellierung der Straßenverkehrs-zulassungsordnung (StVZO) auf Ebene der Bundesländer weitergehenden Beratungsbedarf. Die mit der Reform verbundenen Neuerungen treten erst nach einer Zustimmung des Bundesrates, frühestens also am 1. Juli 2012 in Kraft. Die HU-Neuerungen umfassen beispielsweise die Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern vor der Prüfung, das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung der Plakette, die Arbeit mit dem „Mängelbaum“ sowie die Prüfung der Assistenzsysteme aller neu zugelassenen Fahrzeuge Zitat Ende. Wenn man Akademiker an solche Themen lässt ^^. Gruß Lothar
#1
Nach altem Stand trifft die Probefahrt nur Fahrzeuge ab BJ 2012.
Bei der Einführung des Rückdatierungsschwachsinns hat man nichts von langen Beratungen gehört…
Letztendlich ist und bleibt die Rückdatierung ein Betrug am Kunden!
#2
Warum Sollte die rückdatierung ein Betrug am Kunden sein
Du als Autofahrer weist doch das dein Auto zum tüv muss
oder etwa nicht
und wenn du sparst ja nix dabei
Wenn du 4 monate überziehst und erwischt wirst dann wirds ja richtig teuer
also immer pünklich zum tüv
gruss bigdaddy
#3
Warum Betrug? Ganz einfach: angenommen du hast einen Wohnwagen oder ein „Sommerauto“, bei dem die HU im Winter fällig ist. So lange das Auto in dieser Zeit nicht bewegt wird oder sogar abgemeldet ist, ist eine gültige HU nicht wichtig. Wenn du nun durchs „Überziehen“ den Zeitpunkt der HU wieder in die Fahrsaison legen kannst, passt das doch. Oder siehst du das anders?
Ausserdem wird bei der HU der momentane Zustand bzw die momentane Verkehrsicherheit begutachtet und nicht die vor ein paar Monaten. Als Beispiel: Du bekommst keine Plakette auf Grund abgefahrener Reifen bei einer überzogenen HU um (beispielhaft) zwei Monate. Kannst ja mal versuchen mit dem Argument durchzukommen: VOr zwei Monaten hatten sie noch genug Profil…
Bei normal genutzten Fahrzeugen sollte es aber selbstverständlich sein, die Prüftermine möglichst einzuhalten. Wobei ich aber zugeben muss, daß ich auch aus zeitlichen Gründen schonmal nen Monat oder zwei überzogen habe.
#4
Hallo Fuzzy.
Deine Argumente entbehren NICHT einer gewissen Logik!
Es lässt sich aber auch gegenargumentieren:
o Der TÜV ist in meinen Augen eine Schutzvorrichtung für die Allgemeinheit!
Diese soll vor der Sorglosigkeit, Gedankenlosigkeit oder gar Skrupellosigkeit
und dem Egoismus/Geiz Einzelner geschützt werden. Das die Sache richtig
Geld kostet, ist ärgerlich*.
o Die Verkehrssicherheit deines Autos amtlich überprüfen zu lassen ist einfach
eine Pflicht. Ja, du hast Recht, da wird nur eine Momentaufnahme bewertet.
Aber es ist eine Pflicht!
o Eine gültige TÜV-Plakette sagt NUR etwas aus über den Zustand am Prüfzeitpunkt.
Also bereits einen Tag später könnte das Fahrzeug bereits verkehrsunsicher sein.
Daher zieht dein Argument mit „vor zwei Monaten war ja noch alles in Ordnung“
in meinen Augen nicht.
o Diese Pflicht ist aber deshalb da, damit der Fahrzeugführer (immerhin nur alle
zwei Jahre) mal amtlich prüfen lässt, die Karre ist noch i. O. Wer verschiebt den
gerne den TÜV-Termin nach hinten? Sicherlich mehr von denen, deren Auto
vermutlich Probs hat, als diejenigen, deren PKW in Schuss ist.
o Und genau darum geht es (in meinen Augen!) Derjenige, der seinen TÜV-Termin
absichtlich verschiebt, weil er noch dieses und jenes zu richten hat, bis alles
dann abgenommen werden kann, soll mit seinem (vermutlich) älteren* Auto nicht
auch noch durch einen ab verspäteten Prüftermin neuen 2-Jahreszeitraum
„belohnt“ werden. Fällig war der TÜV vorher! Und genau bei diesen Fahrzeugen/
Fahrzeughaltern (absichtliche Verschiebung nach hinten wg. Probs am Auto),
sollte doch nicht noch später wieder geprüft werden, oder nicht?!?
*= Ich habe drei alte Autos, das jüngste ist 12 Jahre alt, das älteste 20. Und alle
drei sind in der Familie in laufender Nutzung. Ich weiß also, wovon ich bei Instand-
haltungs- und TÜV-Kosten spreche.
Harald
#5
Hallo, Mal meine Sicht der Dinge:
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Der Tüv ist eine „Momentaufnahme“ des Fahrzeug-Zustands zum Zeitpunkt der Prüfung, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich habe schon erlebt, dass alle Tuningteile eines Fahrzeugs entfernt bzw. demontiert wurden, dann TÜV, danach wieder die getönten Leuchten rein ohne E-Kennzeichen, die „alten“ Felgen wieder drauf mit Sonderreifen, sogar der Endtopf wurden gegen einen „Sportschalldämpfer“ getauscht. Der Gipfel war der Einbau einer LPG Anlage nach TÜV.!! Die lass ich dann beim nächsten Mal eintragen. Soviel zur Schutzfunktion.
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@ Harald, aber das schreibst Du ja auch in Deinen Argumenten. Es gibt allerdings tatsächlich Fahrzeuge, die nicht regelmäßig bewegt werden, aus Zeit, oder auch Gesundheitsgründen oder Fahrzeugbedingt.
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Ich habe 5 Fahrzeuge „am Start“, alle fünf, die am Start sind, gehen auch regelmäßig zum TÜV. Unser Oldtimer z.B. ist über18 Monate berufsbedingt nicht gefahren worden. (Technisch ok, aber keinen TÜV). Vorstellung beim TÜV und gerade mal für 4 Monate HU (ohne Mängel). (Volle Gebühr^^) Wir haben einen Wohnwagen, der mal im November eine „Nachprüfung“ hatte, weil die Auflaufbremsen gemacht wurden. Seitdem bekomme ich immer eine Plakette bis November. Bei dem neuen Sachverhalt könnte ich zum Saisonbeginn April/Mai beim TÜV vorstellig werden und würde wieder bis April TÜV bekommen.
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Übrigends ist es die PFLICHT des Fahrzeughalters sich regelmäßig bzw. Fahrers, sich vor Fahrtantritt vom verkehrsicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen, nicht Sache des TÜV. Natürlich schreiben uns die Gesetze die regelmäßige Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV oder der Dekra vor. Und das machen ja auch 99,8 % ordentlich.
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Die vor einigen Jahren geänderte Regel in Deutschland widerspricht auch der EG Richtlinie 2009/40EG vom 06.09.2009, dnach beauflagt die EU alle Mitgliedsstaaten die Prüfung von Leichten Wirtschaftfahrzeugen und Privat-Pkws, Sportanhängern und Wohnwahen bei Neufahrzeugen die erste HU nach vier Jahren für 2 Jahre und danach alle 2 Jahre für 2 Jahre durchzuführen. Busse Lkw#s und Taxen müssen jährlich für 1 Jahr geprüft werden. Ich denke, man will damit auch der Europa-Regelung entgegenkommen, weil sonst tauchen hier „Dienstleister“ aus Polen, Tschechien etc auf und nehmen die Fahrzeuge für 2 Jahre ab. Die o.g. Vorschrift schreibt vor, dass alle Mitgliedstaaten die Prüfung jeweils europaweit anerkennen müssen. D.h. komme ich mit einem polnischen TÜV Bericht für zwei Jahre muss mir die Zulassungsstelle den TÜV-Stempel für zwei Jahre aufkleben. Die Staaten der Eu werden sich gemäß der Richtlnie alle neu orientieren (Zeit bis Ende 2013)
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Aber diejenigen, denen Du Skrupellosigkeit oder gar Betrug durch die neue/alte Regelung vorwirfst, haben ganz andere Möglichkeiten. RTL hatte da mal eine Sondersendung wie man ein völlig verkehrsunsicheres Fahrzeug mit zwei Jahren TÜV und AU versieht, obwohl vorher der Kat entfernt wurde. Da gehts nur um den Betrag, nicht die Verkerssicherheit des Fahrzeugs. Ich denke, man sollte wieder für zwei Jahre abnehmen, das macht auch Sinn, wenn ich an die Prüfgebühr denke. Im übrigen haben die TÜV /Dekra Prüfer insoweit auch Ermessensspielraum. Denn wenn ich meinen Oldtimer 4 Jahre nicht vorstelle, bekomme ich erst eine Plakette bis 2010, fahre einmal um den Block, Prüfung, Gebühr und Plakette bis 2012 und wieder um den Block, nochmal Prüfung, nochmal Gebühr und dann endlich TÜV für die nächsten zwei Jahre.
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Was für ein Unfug. Gruß Lothar
#6
Hallo alle, Schade, dass sich hier kein Hesse meldet, denn Hessen hat bereits 2010 die Regelung aufgehoben: …
… Zwei weitere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, also nicht mal in Deutschland einheitlich. … Aber jetzt wird mir klar, warum viele Niedersachsen von uns aus nach Hessen zum TÜV oder zur Dekra fahren. … Gruß Lothar
#7
Just my 5 Cents.
Es ist jetzt hier viel zum Für und Wider geschrieben worden. Grundsätzlich schließe ich mich den Befürwortern der Rückdatierung an. Dazu hätte ich aber noch ein weiteres (blödes) Beispiel. Wenn man ein Artikel kauft will man ja auch seine 2jährige gesetzlich verbriefte Garantie ab dem Kaufdatum. Das Geschrei wäre groß, wenn diese 2 Jahre z.B. bereits ab Einlagerung beim Verkäufer oder Händler beginnen würden.
Ich wiederhole auch nochmals, hier geht es nicht um die Leute, die, aus welchen Grund auch immer, ihren TÜV-Termin um ein paar Wochen überziehen. Wenn es allerdings z.B. einem abgemeldeten Fahrzeug betrifft …
Bei uns ist es ja aktuell auch so. Ich habe für den Sohnemann den Octavia gekauft. Der hat nur noch bis diesem Monat TÜV, der Verkäufer hat den Wagen auch gestern abgemeldet. Da er aber erst im Sommer mit dem Führerschein anfängt und diesen ja auch frühestens mit 17 bekommt, wird das Auto nicht vor Oktober 2012 angemeldet werden. In der Zeit wollen und werden wir schön langsam, Stück für Stück alles für den TÜV fertig machen. Hätten wir den Wagen jetzt schon auf die Schnelle TÜV gefahren, hätten wir u.U. etwaige Mängel auf die Schnelle innerhalb des Nachprüfungszeitraumes machen müssen um dann die rerstlichen Monate unberührt in der TG zu stehen. Das ist doch völlig unsinnig (so unsinnig wie die Geschichte von Lothars Oldtimer, der nach 4 Monaten wieder zur HU musste).
Übrigens, das hier habe ich beim TÜV-Süd gefunden. Laut Google ist der Stand dieses Postings der 02.11.2011. Ob das stimmt kann ich nicht sagen. Ist mir aber einerlei, da ich erwarte, dass die auf der offiziellen HP geposteten Meldungen aktuell sind:
@Lothar:
Könntest du daher bitte mal deine Quelle für die von dir genannte Pressemitteilung posten?
PS:
Ok, ich glaube, ich hab es gefunden: www.tuev-sued.de/tuev-sued-konzern/presse/pressearchiv/tuev-sued-rosa-hat-ausgedient-noch-wird-rueckdatiert
War das gemeint?
#8
Wir schweigen und genießen
.
HU am Wohnwagen im August 2011 abgelaufen (nach dem letzten Urlaub), nächster Termin kommende Woche (vor dem Saisonstart).
Somit 6 Monate bei der HU und ein Jahr bei der Gasprüfung gewonnen…
#9
ja genau 15 €
Ich wäre im Januar Fällig gewesen, und war noch nicht, und muss auch noch Warten, Weil ihc zb die Bremsleitungen sauber machen müsste, Aber mit Einem Arm in Gibs ist das alles Schlecht.
(ein Vorteil meines Überziehens wäre, das Ihc vieleicht in die Sommermonate Reinrutsche, wenn nicht zurückdatiert wird)
Wenn ich im Dezember Fällig gewesen wäre, dann Hätte Ich nicht überzogen, weil dann wäre die Farbe der Plakette schneller aufgefallen.Weil Die Plaketten von Letzen jahr, Ja dieses Jahr nciht mehr geben Dürfte.